Wann bin ich verpflichtet, Mahngebühren zu zahlen?

Gefragt von: Frau Prof. Dr. Lilo Zander B.A.
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Sie sind verpflichtet, Mahngebühren zu zahlen, wenn Sie trotz Fälligkeit und nach Erhalt einer Mahnung die Rechnung nicht begleichen, da dies als Verzugsschaden gilt und gesetzlich zulässig ist (§ 286 BGB). Die Gebühren müssen angemessen sein (oft 2,50-4 € für die erste Mahnung) und den tatsächlichen Kosten (Porto, Papier) entsprechen, wobei höhere Beträge oder Gebühren für E-Mails angezweifelt werden sollten.

Wann müssen Mahngebühren nicht bezahlt werden?

Mahngebühren müssen nicht bezahlt werden, kein Verzug vorliegt, wenn sie vertraglich nicht vereinbart wurden, unangemessen hoch sind oder die Mahnung ungerechtfertigt ist (z.B. bei bereits erfolgter Zahlung). Ob du Mahngebühren zahlen musst, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§280 BGB) geregelt.

Welche Mahngebühren sind pro Mahnung erlaubt?

Mahngebühren sind nicht gesetzlich pauschal festgelegt, sollten aber angemessen sein und die tatsächlichen Kosten decken; Gerichte sehen oft 2,50 € bis 4 € pro Mahnung als Obergrenze, wobei Beträge darüber hinaus (z.B. 5 € oder mehr) vom Gläubiger nachgewiesen werden müssen, da Personalkosten meist nicht erstattungsfähig sind, sondern nur Portokosten, Papier etc. Im Geschäftsverkehr (B2B) kann der Gläubiger zusätzlich eine gesetzliche Verzugspauschale von bis zu 40 € verlangen. 

Sind Mahngebühren bei der ersten Mahnung zulässig?

Ja, Mahngebühren können schon bei der ersten Mahnung zulässig sein, aber nur, wenn der Kunde wirklich in Zahlungsverzug gerät und die Gebühren angemessen sind, d.h., die tatsächlichen Kosten für Porto, Papier, Druck und Versand (ca. 2-3 €), nicht aber Personalkosten abdecken. Oft wird die erste Mahnung als Zahlungserinnerung gebührenfrei gehalten, aber sobald der Schuldner nach der Fälligkeit gemahnt wird und die Frist verstreicht, ist er im Verzug und die Kosten dürfen berechnet werden, sofern vereinbart oder bei Geschäftskunden (§ 288 Abs. 5 BGB).
 

Kann man Mahngebühren verweigern?

Ja, grundsätzlich darf ein Gläubiger Gebühren verlangen, wenn eine Rechnung nicht pünktlich beglichen wurde. Allerdings müssen diese Gebühren in einem angemessenen Rahmen bleiben. Laut Rechtsprechung dürfen Mahnkosten nur den tatsächlichen Aufwand des Gläubigers widerspiegeln.

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Wie kann ich einer Mahngebühr widersprechen?

Der Antragsgegner hat nach Zustellung des Mahnbescheid zwei Wochen lang Zeit, entweder die Forderung zu begleichen oder Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich auch ohne den amtlichen Vordruck eingelegt werden.

Wie hoch darf eine Mahngebühr maximal sein?

Mahngebühren dürfen in Deutschland die tatsächlich entstandenen Kosten des Gläubigers decken, sind aber nicht gesetzlich festgelegt; die Rechtsprechung akzeptiert oft nur ca. 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung, da höhere Beträge (wie 9 € bei Vodafone) oft als überhöht und unzulässig eingestuft wurden, wenn sie nicht nachgewiesen werden können. Personalkosten dürfen meist nicht eingerechnet werden, nur Portokosten und Material. Bei zu hohen Gebühren können Verbraucher widersprechen, da der Gläubiger den Aufwand beweisen muss.
 

Sind Mahngebühren bei Zahlungserinnerung zulässig?

Nein, eine Zahlungserinnerung als erste freundliche Aufforderung sollte keine Mahngebühren enthalten, da der Schuldner rechtlich noch nicht im Verzug ist. Mahngebühren (Verzugsschaden) werden erst ab der zweiten oder späteren formellen Mahnung fällig, wenn der Schuldner durch eine klare Fristsetzung in Verzug gesetzt wurde und die Zahlung weiterhin ausbleibt. 

Wann ist eine Mahnung unwirksam?

Eine Mahnung ist unwirksam, wenn sie vor Fälligkeit der Forderung verschickt wird, unklare Angaben enthält (z.B. fehlender Betrag oder Frist), die Zustellung nicht nachweisbar ist, oder bei Verträgen mit Verbrauchern die speziellen Verzugshinweise fehlen. Auch eine Mahnung, die eine unberechtigt zu hohe Forderung stellt oder eine nicht erfüllte Gegenleistung (z.B. mangelhafte Ware) des Gläubigers ignoriert, kann unwirksam sein. 

Kann man Mahngebühren direkt verlangen?

Bei Mahngebühren handelt es sich um die Gebühren, die ein Gläubiger von seinem Schuldner verlangen kann, wenn dieser sich nicht rechtzeitig um die Begleichung seiner Rechnung gekümmert hat. Allerdings ist es nicht erlaubt, besagte Mahnkosten direkt und „ohne Vorwarnung“ zu erheben.

Was kann ich tun, wenn die Mahngebühren zu hoch sind?

Wichtig: Sind die Mahngebühren zu hoch, müssen Sie diese nicht zahlen. Begleichen Sie die offene Rechnung und verlangen Sie eine Aufstellung der Kosten. Dasselbe gilt für Verzugszinsen sowie Anwalts- oder Inkassogebühren. Legen Sie Widerspruch gegen die Kosten ein.

Muss ich Mahngebühren zahlen, wenn mir keine Rechnung zugegangen ist?

Da dem Kunden keine Rechnung zugegangen ist, ist der Mahnende in der Beweispflicht. Er muss also nachweisbar erklären, dass der Beschuldete eine Rechnung bekommen hat und somit die Mahngebühren berechtigt sind. Dies ist normalerweise nicht der Fall oder nur schwer nachweisbar.

Was kostet ein Mahnschreiben vom Anwalt?

Ein Mahnschreiben vom Anwalt kostet abhängig vom Streitwert, da die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden; sie beginnen bei ca. 90 € für einfache Fälle, können aber bei höheren Forderungen (z.B. über 1.000 €) schnell steigen und sind plus Gerichtsgebühren (z.B. ab 36 €) und ggf. Vollstreckungskosten, wenn das Mahnverfahren durchläuft. Es gibt auch einfache, pauschale Mahnungen für 2,50 € bei geringfügigen Verzugsentschädigungen, aber ein Anwalt berechnet nach Wert, nicht pauschal. 

Welches Zahlungsziel bei erster Mahnung?

Bei der 1. Mahnung setzt man dem Kunden eine neue, meist kurze Zahlungsfrist, oft 6 bis 14 Tage, um den Verzug zu verdeutlichen und Verzugszinsen/Mahngebühren geltend machen zu können. Die Frist folgt auf eine verpasste Zahlung nach ursprünglicher Fälligkeit (oft 14 oder 30 Tage), wobei der Gesetzgeber keine starre Mindestfrist vorschreibt, aber eine angemessene Zeit gewähren sollte, um Versehen zu korrigieren. 

Wer muss den Zugang einer Mahnung beweisen?

Bei einer Mahnung trägt der Absender (Gläubiger) die volle Beweislast für den Zugang beim Empfänger (Schuldner), besonders bei E-Mails, wo der Absender beweisen muss, dass die E-Mail tatsächlich den Posteingang erreicht hat und der Empfänger sie zur Kenntnis nehmen konnte (laut LAG Köln, BGH). Bei Briefen hilft ein Einschreiben, bei E-Mails ist der Zugang schwierig zu beweisen, weshalb der Absender nachweisen muss, dass er die Mahnung verschickt hat, aber der Empfänger muss sich nicht aktiv um den Empfang kümmern (kein Anscheinsbeweis durch bloßes Absenden). Der Schuldner kommt in Verzug, wenn die Mahnung nachweislich zugestellt wurde, ansonsten trägt der Gläubiger das Risiko für den Zugang. 

In welchen Fällen ist eine Mahnung entbehrlich?

Die Entbehrlichkeit der Mahnung bedeutet, dass ein Schuldner auch ohne formelle Mahnung des Gläubigers in Verzug gerät, was durch das Gesetz (§ 286 Abs. 2 BGB) geregelt wird, etwa bei kalendermäßig bestimmten Fälligkeiten (z. B. "Zahlung bis zum 30. Mai"), der ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Leistung durch den Schuldner (Selbstmahnung) oder bei besonderen Umständen, die eine Mahnung als überflüssige Förmelei erscheinen lassen, wie z.B. die Ankündigung, nicht zahlen zu können. 

Wie viel Zeit zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung?

§286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang ein. Nach 30 Tagen kann eine Mahnung verfasst werden. Bei ausbleibender Zahlung können Mahngebühren und Verzugszinsen geltend gemacht werden.

Welche Mahngebühren können bei einer Mahnung per E-Mail verlangt werden?

Für Mahnungen per E-Mail dürfen in Deutschland grundsätzlich keine Mahngebühren berechnet werden, da dem Absender keine direkten Kosten (wie Porto, Papier, Druck) entstehen, sondern nur Personal- und Verwaltungskosten, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden und nicht erstattungsfähig sind. Eine Ausnahme besteht für Geschäftskunden (B2B) mit einer gesetzlichen Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB, aber auch hier müssen die eigentlichen Kosten (Porto/Druck) erstattet werden, wenn sie höher sind, wobei die E-Mail-Mahnung keine dieser Kosten verursacht. Bei überhöhten Gebühren sollte man widersprechen und nur den Rechnungsbetrag zuzüglich Verzugszinsen und maximal ca. 2,50 € bis 5 € Mahnkosten zahlen. 

Ist eine Mahnung per E-Mail rechtsgültig?

Ja, eine Mahnung per E-Mail ist grundsätzlich zulässig, da das Gesetz keine bestimmte Form vorschreibt, aber der Nachweis des Zugangs ist entscheidend, da Sie als Gläubiger beweisen müssen, dass der Schuldner die Mahnung erhalten hat; daher sind E-Mails bei geringen Beträgen praktisch, aber für rechtliche Sicherheit oft Einschreiben oder Fax besser. 

Wann muss ich Mahngebühren nicht bezahlen?

Wenn Sie berechtigte Mahngebühren nicht zahlen, drohen weitere Kosten (Inkasso, Gericht), da der Gläubiger rechtliche Schritte einleiten kann. Sie müssen Mahngebühren aber nicht zahlen, wenn sie ungerechtfertigt sind (z.B. bei der ersten Mahnung, zu hoch oder nicht vertraglich vereinbart), was oft durch Kontaktaufnahme oder Widerspruch geklärt werden kann.
 

Wann sind Mahngebühren nicht zulässig?

Wie hoch Mahngebühren sein dürfen

„Zeitaufwand beziehungsweise Personalkosten sind nicht mit einzuberechnen“, so Solmecke. Zulässig sind ihm zufolge Mahnkosten von zwei bis drei Euro, wenn nachweisbar ist, dass die Kosten tatsächlich so hoch waren.

Was bedeutet 271 BGB?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 271 Leistungszeit

(2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.

Kann ich bei der ersten Mahnung Mahngebühren verlangen?

Ja, eine erste Mahnung darf Mahngebühren enthalten, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn Sie in der ursprünglichen Rechnung ein festes Zahlungsziel (Datum) genannt haben und dieses nicht eingehalten wurde, gerät der Kunde sofort in Verzug und die Gebühren sind zulässig. Fehlt eine solche Zeitangabe, sollte die erste Mahnung grundsätzlich kostenlos sein, da sie erst den Verzug herbeiführt, wie Schuldnerberatung Schulz und www.schuldnerberatung.de erklären. Die Höhe der Gebühren muss angemessen sein (oft 2 bis 5 Euro) und die tatsächlichen Kosten für Mahnung und Versand decken, außer es gibt eine klare vertragliche Regelung.
 

Ist eine Mahngebühr von 5 Euro erlaubt?

Die ständige Rechtsprechung geht davon aus, dass als Mahnkosten maximal 5 Euro in Rechnung gestellt werden können. Zudem müssen die Gebühren dem Verbraucher in einer ersten Mahnung schriftlich mitgeteilt werden. Sollten die Gebühren nicht in dieser Weise erhoben werden, kann der Verbraucher sie zurückfordern.

Kann ich Mahngebühren einklagen?

Ja, man kann Mahngebühren einklagen, vor allem wenn sie unzulässig hoch sind oder unberechtigt erhoben wurden, aber in der Praxis kommt es oft gar nicht erst zum Prozess, weil Gläubiger bei Anfechtung zurückrudern oder man sie durch Zahlung des Grundbetrags zwingen kann, die Kosten zu beweisen, was oft zu einem gerichtlichen Verfahren führt, wenn die Gebühren überhöht sind (meist über 5 € für Privatkunden). Man muss die Gebühren aber nicht zahlen, wenn der Verzug nicht verschuldet ist (z.B. wegen Krankenhausaufenthalt) oder eine klare Berechnungsgrundlage fehlt.