Wann braucht es eine Selbstauskunft?

Gefragt von: Hartmut Schmitz B.Sc.
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Eine Selbstauskunft dient dazu, Informationen über die persönlichen und finanziellen Umstände einer Person einzuholen. Häufig wird sie von Banken und Vermietern vor dem Vertragsabschluss verlangt, zum Beispiel bei einem Kredit oder einer Mietwohnung.

Wann Selbstauskunft?

Wann benötigen Verbraucher eine Selbstauskunft? Eine Selbstauskunft wird vonnöten, wenn Verbraucher einen Kredit mit einer Bank abschließen wollen. Auch im Rahmen von einem neu zu schließenden Mietverhältnis verlangen Vermieter eine sogenannte Mieter-Selbstauskunft.

Warum eine Selbstauskunft?

Es ist ein wichtiges Dokument, das Angaben über die Bonität des Vertragspartners macht. So will die Bank das Risiko eines möglichen Zahlungsausfalls möglichst ausschalten. Eine Selbstauskunft ist dabei ein Dokument, in dem Verbraucher Angaben über Ihre eigene finanzielle Situation machen.

Wann darf Vermieter Selbstauskunft verlangen?

Grundsätzlich ist es legitim, eine Mieterselbstauskunft zu verlangen. Allerdings dürfen Vermieter dies erst dann tun, wenn der potenzielle Mieter die Wohnung bereits besichtigt hat und sie dann auch tatsächlich mieten möchte. Persönliche Fragen haben in einer Mieterselbstauskunft nichts verloren.

Was macht man mit Selbstauskunft?

Mit einer Selbstauskunft informieren Verbraucher den Adressaten über ihre Bonität. Eine Selbstauskunft dient Vermietern, Banken und anderen Unternehmen als Entscheidungsgrundlage dafür, ob sie mit der betreffenden Person ein Vertragsverhältnis eingehen.

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Wie viel kostet eine Selbstauskunft?

Die 29,95 Euro teure Bonitätsauskunft enthält neben dem Dokument für die Selbstauskunft auch noch ein Dokument zur Weitergabe an Drittparteien, wie zum Beispiel den Vermieter, und enthält Informationen zu Ihrer Bonität, zur Regelmäßigkeit der Einkünfte und die damit verbundene Zahlungsfähigkeit.

Was sagt die Selbstauskunft aus?

Eine Selbstauskunft ist eine vom künftigen Schuldner/ Kreditnehmer/ Mieter abgegebene und dem Gläubiger/ Kreditgeber/ Vermieter zur Verfügung gestellte Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Was kann der Vermieter mit einer Selbstauskunft machen?

Die Mieterselbstauskunft hilft Vermietern, mehr über Lebensumstände und die finanzielle Situation potenzieller Mieter zu erfahren. Das Dokument beinhaltete auch Fragen zur beruflichen und persönlichen Situation. Damit kann der Vermieter einschätzen, ob sich Mieter die Immobilie leisten können.

Was darf man als Vermieter nicht fragen?

Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind allesamt unzulässig. Was sind die Rechtsfolgen: Mach der Mieter falsche Angaben, kann der Vermieter darauf keine Ansprüche herleiten, solange der Mieter sich vertragstreu verhält.

Was darf der Vermieter von mir verlangen?

  • Persönliche Angaben. Der Vermieter überlässt dem Mieter das Recht zum Besitz seiner Wohnung. ...
  • Fragen zum Arbeitgeber und Einkommen. ...
  • Schulden. ...
  • Fragen zum Einkommen Angehöriger. ...
  • Zeugnis des früheren Vermieters. ...
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. ...
  • Familienstand, Schwangerschaft, Kinderwunsch. ...
  • Mitnutzung Dritter.

Wie verbindlich ist eine Selbstauskunft?

Das Wichtigste zur Mieterselbstauskunft in Kürze

Die Abgabe der Mieterselbstauskunft ist nicht verbindlich, sondern kann immer nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Allerdings kann die Verweigerung die Chancen auf den Zuspruch mindern.

Wird die Selbstauskunft überprüft?

Makler oder Vermieter dürfen die gemachten Angaben durch Überprüfung des Personalausweises kontrollieren. Eine Kopie des Personalausweises darf allerdings für Zwecke einer Wohnungsbesichtigung nicht gemacht werden.

Ist eine Selbstauskunft eine SCHUFA-Auskunft?

Was ist der Unterschied zur Selbstauskunft? Die Selbstauskunft, auch Schufa-Selbstauskunft genannt, ist ein Dokument, das die Schufa jeder Privatperson einmal im Jahr kostenfrei zur Verfügung stellen muss. Sie enthält weniger detaillierte Daten als die reguläre und nicht kostenfreie Schufa-Auskunft.

Was ist eine kurze Selbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist eine Selbstauskunft des Mietinteressenten für den künftigen Vermieter und informiert über die private, familiäre und wirtschaftliche Situation des Mietinteressenten. Die Auskunft erfolgt schriftlich mit Hilfe eines Formulars und wird dem Vermieter nach Besichtigung der Wohnung überlassen.

Was wird bei der Selbstauskunft geprüft?

Das Formular für die Selbstauskunft Kredit bei Banken ist standardisiert und erfragt grundsätzliche Informationen nach Einkommen, Vermögensverhältnissen, derzeitiger Arbeitssituation und laufenden Krediten. Die Informationen werden in der Selbstauskunft Kredit vom Antragsteller selbst ausgefüllt.

Wo bekomm ich eine Selbstauskunft her?

Einmal im Jahr können Sie eine kostenfreie SCHUFA-Selbstauskunft beantragen. Diese Datenkopie nach Art. 15 DSGVO erhalten Sie unter www.meineschufa.de. Diese kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft ist allerdings nur für Ihre Unterlagen bestimmt und eignet sich nicht zur Weitergabe an Dritte, wie z.B. Vermieter.

Bin ich verpflichtet dem Vermieter meine Handynummer zu geben?

Die Weitergabe der Telefonnummer muss für Sie als Mieter transparent sein. Das bedeutet, dass Ihr Vermieter Ihnen mitteilen muss, wem er Ihre Rufnummer weitergegeben hat. Er muss die Weitergabe der Daten auf ein Mindestmaß beschränken.

Kann ein Mieter eine Besichtigung verweigern?

Aber Achtung: Mieter sollten ein Besichtigungsbegehren des Vermieters nicht leichtfertig ablehnen. Denn eine unberechtigte Verweigerung der Besichtigung gibt dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Auch dies hat der BGH schon entschieden (BGH vom 5.10.2010 – VIII ZR 221/09 -, WuM 11, 13).

Was hat ein Vermieter für Pflichten?

Vermieter sind verpflichtet, eine Immobilie instand zu halten oder instand zu setzen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen tragen muss. Lediglich für Kleinreparaturen an Gegenständen in der Wohnung darf der Vermieter den Mieter zur Kasse bitten.

Wer muss eine Selbstauskunft ausfüllen?

Es besteht für Privatpersonen keine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Selbstauskunft. In der Regel handelt es sich um eine freiwillige Selbstauskunft. Ein Wohnungsbewerber kann also das Ausfüllen der Selbstauskunft verweigern, er sollte jedoch keine Falschangaben machen, wenn er das Dokument doch ausfüllt.

Was prüft der Vermieter?

Vermieter wollen häufig umfassend die Bonität der Wohnungsbewerber prüfen. Gängige Praxis ist das Verlangen einer Selbstauskunft, einer Schufa-Auskunft, sowie einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Welche Auskunft darf man vom Mieter verlangen?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:
  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Was ist eine vollständige Selbstauskunft?

Die Selbstauskunft umfasst 9 verschiedene Bereiche:

Angaben zur Bonität und aufstellung des Eigenkapitals (dies wird teils separat über ein Formular erfasst), etwa Aktiendepots und Festgeldkonten. Angaben zum Finanzierungsobjekt. Angaben zur angefragten Finanzierung. Angaben über die gewünschte Finanzierungsstruktur.

Wie macht man eine Selbstauskunft?

In der vertraulichen Selbstauskunft für den Mieter solltest Du zusammenfassend die folgenden Angaben abfragen:
  1. persönliche Angaben (Name, Geburtsdatum, etc.),
  2. Nettoeinkommen,
  3. Beruf und Arbeitgeber,
  4. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder eine Räumungsklage läuft.

Wie erstelle ich eine Selbstauskunft?

Diese Fragen sind in der Selbstauskunft für Wohnung oder Haus nicht zulässig
  1. Familienstand, Heiratsabsicht und Familienplanung.
  2. Religion.
  3. politischer Einstellung oder Parteizugehörigkeit.
  4. Gesundheitszustand.
  5. Vereinsmitgliedschaften.
  6. laufenden strafrechtlichen Ermittlungen oder Vorstrafen.