Wann die rente beantragen?
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Was braucht man alles für den Rentenantrag?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank)
- Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
- Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte.
- Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers.
Wann kann ich die Rente beantragen?
Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen. Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Wie kann ich meine Rente beantragen?
Die Altersrente müssen Sie schriftlich oder online beantragen. Senden Sie den vollständig ausgefüllten Rentenantrag direkt an die zuständige Stelle. Je nach Angebot der Gemeinde können Sie ihn auch bei Ihrer Gemeinde abgeben. Sie können Ihren Antrag auch bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.
Wann Rentenantrag stellen bei Rente mit 63?
Wollen Sie die Rente mit 63 Jahren beantragen, so müssen Sie dies bei der Deutschen Rentenversicherung tun. Um Ihre Rente rechtzeitig zu erhalten, ist der Antrag spätestens drei Monate vor beabsichtigtem Beginn der Rentenzahlung einzureichen. Es ist übrigens auch möglich, den Antrag direkt online zu stellen.
Rentenantrag stellen - Bis wann?
Welche Abschläge bei Rente mit 63?
Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.
Wann kann ich mit 63 in Rente gehen ohne Abzüge?
Mit genug Beitragsjahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen. Abschläge. Mit mindestens 45 Beitragsjahren können Sie abschlagsfrei – also ohne Rentenminderung – früher in Rente gehen. Wer nur mindestens 35 Jahre aufweist, muss mit Einbußen rechnen.
Wie stelle ich einen formlosen Rentenantrag?
Man kann dort zunächst formlos einen Rentenantrag stellen und um Zusendung der Formulare bitten. Den Rentenantrag muss man nicht allein ausfüllen. Man kann hierzu einen Termin beim Rentenamt der Gemeindeverwaltung vereinbaren. Dann wird das Antragsformular zusammen mit dem dortigen Sachbearbeiter ausgefüllt.
Kann ich meine Rente online beantragen?
So ist es möglich, einen Rentenantrag elektronisch zu stellen oder auch Unterlagen wie beispielsweise einen Versicherungsverlauf oder eine Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt online anzufordern. Die Online-Dienste können sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de aufrufen.
Wo kann ich mich wegen meiner Rente beraten lassen?
Die Adressen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Auch telefonisch kann man sich informieren unter 0800 1000 4800, der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung.
Wie lange vorher muss ich kündigen wenn ich in Rente gehe?
Beschäftigte sind nicht gezwungen, bei Renteneintritt ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Laut § 41 Satz 2 SGB VI kann der Arbeitnehmer innerhalb von drei Jahren vor Renteneintritt selbst entscheiden, ob er der Beendigung des Arbeitsvertrages durch Renteneintritt zustimmt.
Wie lange vorher muss man dem Arbeitgeber sagen dass man in Rente geht?
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag auf Altersrente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Dann bleibt für dritte Stellen wie Arbeitgeber oder Krankenkasse ausreichend Zeit, alle nötigen Informationen zu übermitteln.
Kann VdK Rentenantrag stellen?
Der Versicherte muss selbst einen Antrag stellen. Das kann er beispielsweise in den Geschäftsstellen des Sozialverbands VdK, beim Rentenversichertenberater und bei der Deutschen Rentenversicherung tun, aber auch bei der Gemeindeverwaltung sowie bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Wer hilft beim Ausfüllen von Erwerbsminderungsrente?
Hilfe beim Ausfüllen der Anträge. Mögliche Ansprechpartner sind beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, die verschiedenen Sozialdienste und selbstständige Rentenberater.
Wer bestätigt den Rentenantrag?
Rentenantrag und Krankenkasse
Stehen Leistungen fest, müssen diese von der Krankenkasse schriftlich bestätigt werden. Das Gleiche gilt für die Arbeitsagentur.
Wo bekomme ich Hilfe beim Rentenantrag ausfüllen?
Bei der Antragstellung hilft Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer Rentenkasse. Oder Sie wenden sich an einen ehrenamtlichen Versichertenberater in Wohnortnähe.
Kann man nach 45 Jahren Arbeit ohne Abzug in Rente gehen?
Nicht berücksichtigt werden Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV “), da es sich hierbei um Fürsorgeleistungen handelt und nicht um Versicherungsleistungen.
Kann ich mit 63 in Rente gehen Jahrgang 1958?
Mit genau 63 Jahren konnte nach Inkrafttreten der Regelung allerdings nur in Rente gehen, wer 1952 oder früher geboren wurde. Für jüngere besonders langjährig Versicherte steigt die Eintrittsgrenze schrittweise. Versicherte des Jahrgangs 1958 können beispielsweise erst mit 64 Jahren abschlagsfrei ihre Rente antreten.
Wann kann ich mit Abzug in Rente gehen?
Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen.
Wie viel Abzüge habe ich wenn ich 2 Jahre eher in Rente gehe?
Wer vor dem persönlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen möchte, muss für jeden vorgezogenen Monat eine Kürzung der Rentenbezüge von 0,3 Prozent hinnehmen. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent.
Wie berechnen sich die Abschläge bei der Rente?
Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, erfolgt ein Abschlag von 0,3 Prozent der jeweils für diesen Zeitpunkt zu erwartenden Altersrente. Ihre Monatsrente fällt also für jeden Monat vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente um 0,3 Prozent geringer aus.
Wo kann der VdK helfen?
Der Sozialverband VdK ist ein gemeinnütziger Verein. Er bietet seinen Mitgliedern sozialrechtliche Beratung bei Fragen und Problemen zum Beispiel mit ihrer Rente, ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Anerkennung ihrer Schwerbehinderung oder anderem.
Wie beende ich mein Arbeitsverhältnis wenn ich in Rente gehe?
Ein Arbeitsverhältnis endet auch nicht automatisch, wenn ein Beschäftigter die Regelaltersgrenze erreicht. Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in Rente gehen will, musss ein Arbeitsverhältnis kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Wird der Arbeitgeber über Rentenantrag informieren?
Sie müssen nicht zwingend den Arbeitgeber von Ihrem Rentenbeginn informieren. ... Wenn Sie im Rentenantrag die Hochrechnung beantragen, dann wird Ihr Arbeitgeber automatisch von der DRV aufgefordert, eine entsprechende elektronische Verdienstmeldung wegen der Hochrechnung abzugeben.