Wann in rente geburtsjahr?

Gefragt von: Karl-Ernst Strauß
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Wer 1958 geboren wurde, kann mit 66 Jahren die reguläre Altersrente beantragen, Jahrgänge ab 1964 dagegen erst mit 67 Jahren. Die Rente mit 63 gilt dagegen ausschließlich für besonders langjährig Versicherte, die auf 45 und mehr Beitragsjahre kommen. Allerdings nur für Jahrgänge, die vor 1953 geboren wurden.

Kann man nach 45 Jahren Arbeit ohne Abzug in Rente gehen?

Nicht berücksichtigt werden Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV “), da es sich hierbei um Fürsorgeleistungen handelt und nicht um Versicherungsleistungen.

Kann man mit 60 und 45 Arbeitsjahren in Rente gehen?

Viele denken, sie könnten in einem Alter von 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie 45 Jahre lang erwerbstätig waren. Die Annahme ist nicht richtig, denn ein Rentenanspruch besteht erst mit einem Alter von 63 Jahren und vier Monaten, sofern Sie im Jahr 1954 geboren wurden.

Wann sollte man zur rentenberatung gehen?

Damit alle nötigen Unterlagen für den Rentenantrag rechtzeitig eingereicht werden können, sollte man spätestens vier Monate vor dem Ruhestand einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.

Was muss man mitbringen für rentenberatung?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank)
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
  • Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte.
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers.

Renteneintrittsalter berechnen: Wann in Rente gehen?

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Was sollte man bei einer rentenberatung Fragen?

Dabei sollten Sie die wichtigsten Fragen zum geplanten Ruhestand klären:
  • Wie viel Rente erhalte ich von der Rentenversicherung?
  • Kann ich mir es finanziell leisten, früher in Rente zu gehen?
  • Welchen Lebensstandard kann ich mir im Alter leisten?
  • Habe ich eine Rentenlücke und wie kann ich diese schließen?

Wie kann ich mit 60 in Rente gehen?

Doch einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente gibt es mit 60 Jahren in der Regel nicht mehr. Die ist nach der letzten Rentenreform auf 67 Jahre angehoben worden. Erstmals gilt sie für die Geburtsjahre ab 1964. Was bleibt, ist die Überbrückung der fehlenden Jahre mit privaten Mitteln.

Bin 60 Jahre Wann kann ich in Rente gehen?

Sie können mit der Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge eine Altersrente beziehen. Wer mit 60 in Rente gehen will, muss Abzüge von bis zu 10,8 Prozent in Kauf nehmen.

Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 64 in Rente gehen?

Für jüngere besonders langjährig Versicherte steigt die Eintrittsgrenze schrittweise. Versicherte des Jahrgangs 1958 können beispielsweise erst mit 64 Jahren abschlagsfrei ihre Rente antreten. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter jedoch auch nach 45 Beitragsjahren bei 65 Jahren.

Kann ich mich nach 45 Arbeitsjahren arbeitslos melden?

Bei der Altersrente nach 45 Versicherungsjahren zählen die letzten beiden Jahre vor dem Renteneintritt nicht mit, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten.

Wie lange kann ich vor der Rente krank sein?

Im Normalfall besteht bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wie bei Krankheit gegen den Arbeitgeber ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen. Wenn dieser Anspruch durch Vorerkrankungen erschöpft ist, zahlt der Rentenversicherungsträger während der Leistungen zur Teilhabe Übergangsgeld.

Was zählt zur Wartezeit von 45 Jahren?

Für die 45 Jahre Wartezeit gelten die Pflichtbeitragszeiten, Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen, wie Krankengeld, Arbeitslosengeld-1, Kindererziehungszeiten und in bestimmten Fällen auch freiwillige Beitragszeiten. Nicht dazu zählen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe und Hartz-IV-Zeiten.

Wann kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?

Mit genug Beitragsjahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen. Abschläge. Mit mindestens 45 Beitragsjahren können Sie abschlagsfrei – also ohne Rentenminderung – früher in Rente gehen. Wer nur mindestens 35 Jahre aufweist, muss mit Einbußen rechnen.

Wie kann ich 2 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Als Faustregel gilt: Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in die Rente. Falls Sie dem „Hamsterrad“ noch früher entfliehen möchten, ist auch das möglich. Jeder Monat kostet Sie dann allerdings 0,3 Prozent Ihrer Rente.

Kann man schon mit 55 in Rente gehen?

Auch die Rente mit 55 ist im Regelfall nicht möglich. (Ausnahmen gibt es auch hier für Menschen mit Behinderung sowie für Berufssoldaten.) Allerdings gibt es die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu wechseln. ... Die Arbeitszeit wird bei der Altersteilzeit reduziert, die Einkünfte fallen in der Regel also geringer aus.

Kann man mit 60 aufhören zu arbeiten?

Wer aber allen Abzügen zum Trotz schon mit 60 Jahren aufhört zu arbeiten, muss bis zu seinem 63. Geburtstag ganz auf die gesetzliche Rente verzichten. „Kommt diese dann mit 63, sind die Minderungen wegen der drei Jahre ohne Rentenbeiträge allerdings nochmal deutlich höher“, so von der Heide.

Kann ich mit 60 in Rente gehen Jahrgang 1970?

Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

Kann ich mit 60 in Rente gehen bei 50 Schwerbehinderung?

Wer als schwerbehindert anerkannt ist, kann deshalb deutlich früher in die Altersrente gehen. Voraussetzung für die Einstufung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50. ... Wer 1954 geboren wurde, kann beispielsweise mit 63 Jahren und acht Monaten ohne Abschläge – also ohne Rentenkürzung – diese Altersrente erhalten.

Wie läuft eine rentenberatung ab?

Rentenberater planen die Rente: Prüfungsunterlagen

Einmal anhand der bisher eingezahlten Rentenbeiträge und anhand einer Hochrechnung. Danach fordert er von der Deutschen Rentenversicherung oder Knappschaft eine aktuelle Rentenauskunft ab. Ist diese dann da, kann er die Berechnungen und Prüfungen durchführen.

Wo kann ich mich wegen meiner Rente beraten lassen?

Die Adressen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Auch telefonisch kann man sich informieren unter 0800 1000 4800, der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung.

Wer kann mich in Rentenfragen beraten?

Die DRV berät in Rentenfragen. Dabei soll sie den Versicherten zur Rente und privaten Altersvorsorge (Stichwort Versorgungslücke) beraten . ... Die Versicherten haben bei der Deutschen Rentenversicherung Anspruch auf eine kostenlose Beratung. 80 Tester haben die Beratungsstellen der DRV aufgesucht und sich beraten lassen.

Wie viel kostet ein rentenberater?

Sie betragen zwischen 15 Euro und 280 Euro. Die Landesverbände veröffentlichen die genauen Kosten auf ihren Internetseiten. Freiberufliche Rentenberater. Eine Beratung gegen Honorar gibt es bei freiberuflichen Rentenberaterinnen und -beratern.

Welche Formulare brauche ich für den Rentenantrag?

Checkliste zum Rentenantrag stellen: Diese Unterlagen benötigen Sie
  • Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde.
  • persönliche Identifikationsnummer für. ...
  • Rentenversicherungsnummer.
  • Anschrift und Versichertennummer bei der Krankenkasse.
  • BIC und IBAN (siehe Kontoauszug)
  • Nachweise über Berufsausbildung(en)

Was muss ich tun um Frührente zu beantragen?

Frührente kann beantragen, wer mindestens fünf Jahre in die Rentenkassen eingezahlt hat und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet hat.