Wann ist ein Widerspruch nicht zulässig?
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Grundsätzlich ist ein Widerspruch gegen einen noch nicht erlassenen Verwaltungsakt unzulässig. Er wird auch nicht nachträglich zulässig, wenn der Verwaltungsakt später ergeht. Allerdings ist unter engen Voraussetzungen gegen drohende Verwaltungsakte eine vorbeugende Unterlassungsklage denkbar.
Kann ein Widerspruch abgelehnt werden?
Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.
Wann gilt ein Widerspruch als angenommen?
Der Widerspruch wird nur dann zur Entscheidung in der Sache angenommen („ist zulässig“), wenn er die entsprechende Form beachtet und innerhalb der Widerspruchsfrist bei der richtigen Behörde eingeht. Bitte beachten Sie dabei die Rechtsbehelfsbelehrung des Verwaltungsaktes, gegen den Sie sich wenden wollen.
Unter welchen Voraussetzungen ist der Widerspruch begründet?
Ein Widerspruch ist begründet, wenn der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig oder unzweckmäßig ist, das heißt, wenn er gegen geltendes Recht verstößt oder wenn er gegen den Zweck verstößt, für den er erlassen wurde.
Ist ein Widerspruch ohne Begründung zulässig?
Grundsätzlich ist ein Widerspruch auch ohne Begründungen zulässig, allerdings sind die Erfolgschancen dabei in der Regel relativ gering, da es offensichtlich keine validen Gegenargumente gibt.
Widerspruchsverfahren / Vorverfahren § 68 VwGO
Was muss ich bei einem Widerspruch beachten?
- Absender(adresse)
- Empfängeradresse.
- Datum.
- Aktenzeichen und Datum des Bescheids.
- Begründung des Widerspruchs (wenn möglich mit Nachweisen) – nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll.
- Unterschrift.
Wann hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
Der Widerspruch des Widerspruchsführers hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. Der Widerspruch ist zulässig, wenn alle Sachentscheidsvoraussetzungen vorliegen.
Was prüft die widerspruchsbehörde?
Die Widerspruchsbehörde prüft den Sachverhalt – wobei sie diesen von Amts wegen (§ 79 VwGO i.V.m. §§ 24ff. VwVfG) aufzuklären hat – sowie die Recht- und (bei Ermessensentscheidungen) der Zweckmäßigkeit des Ausgangsbescheides.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Mit dem Widerspruch endet das laufende Mahnverfahren. Der Antragsteller kann keinen Vollstreckungsbescheid beantragen. Möchte die antragstellende Partei das Verfahren fortführen, so geschieht das vor einem Streitgericht im sogenannten Klageverfahren.
Wie viel kostet ein Widerspruch?
Ein Einspruch bzw. Widerspruch kostet Sie erstmal nichts – die Verfahren dienen dazu, behördliche, gerichtliche und andere Bescheide kostenlos anzufechten. Gebühren können erst dann entstehen, wenn die Anfechtung keinen Erfolg hat. Für Verfahren im Sozialrecht fallen jedoch keine Gebühren an.
Was wenn auf Widerspruch nicht reagiert wird?
Wenn Sie bei einer Behörde bzw. Sozialversicherungsträger einen Antrag gestellt oder Widerspruch eingelegt haben, und die Behörde nicht reagiert, haben Sie die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage einzureichen. Nach einem Antrag hat die Behörde 6 Monate Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden.
Wie lange dauert eine Antwort auf einen Widerspruch?
Wenn Sie einen Widerspruch bei einer Behörde eingelegt haben, hat diese eine gewisse Zeit um diesen zu bearbeiten. In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen.
Was bedeutet der Widerspruch wird zurückgewiesen?
Der Widerspruch wird zurückgewiesen
Ist der Widerspruch nicht begründet, wird er abgelehnt. Die Entscheidung und der Verwaltungsakt bleiben unverändert bestehen. Dem Antragsteller steht dabei die Klage vor dem Verwaltungsgericht offen, um gegen den Widerspruchsbescheid vorzugehen.
Wer entscheidet über den Widerspruch?
Widerspruchsbehörde ist in der Regel die Behörde, die der Ausgansbehörde fachlich übergeordnet ist. Es gibt Ausnahmen, in denen die Behörde, die den ursprünglichen Bescheid erlassen hat, auch über den Widerspruch entscheidet.
Kann man mehrmals Widerspruch einlegen?
Gegen einen Steuerbescheid/Verwaltungsakt ist nur einmal ein Einspruch zulässig.
Wer bezahlt den Widerspruch?
Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens müssen jeweils von der Partei getragen werden, zu dessen Ungunsten der Widerspruch entschieden wird.
Was bringt ein Widerspruch?
Ziel des Widerspruchs ist es in der Regel, dass ein Problem gütlich gelöst wird und somit ein gerichtliches Klagverfahren vermieden wird. In den meisten Fällen hat ein eingelegter Widerspruch aufschiebende Wirkung; das heißt, dass die Sache erst einmal nicht rechtskräftig wird bis über den Widerspruch entschieden wird.
Welche Form muss ein Widerspruch haben?
Sie können Ihren Widerspruch schriftlich, mit eigenhändig unterschriebenem Schreiben, einlegen oder ihn direkt bei der Ausgangsbehörde zur Niederschrift mündlich vortragen. Außerdem können Sie Ihren Widerspruch auch in elektronischer Form erheben.
Wann Einspruch und wann Widerspruch?
Sind Sie mit einen Bescheid (Verwaltungsakt) einer Behörde inhaltlich nicht einverstanden oder halten Sie den Bescheid für rechtswidrig, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen; in Abgabenangelegenheiten nach der Abgabenordnung ist als Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte der Einspruch statthaft.
Wie endet ein Widerspruchsverfahren?
Mit der Bekanntgabe bzw. Zustellung des Wider- spruchsbescheids verliert die Widerspruchsbehörde ihre Zuständigkeit28. Das Widerspruchsverfahren endet ferner, wenn die Ausgangsbehörde dem Widerspruch abhilft, wenn der Widerspruch zurückgenommen, für erledigt erklärt oder wenn auf ihn verzichtet wird29.
Was bedeutet der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung?
Dies bedeutet, dass die Behörde den Verwaltungsakt bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Rechtsbehelf nicht vollziehen darf (Suspensiveffekt). In bestimmten Fällen ist jedoch gesetzlich bestimmt, dass die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe entfällt.
Kann Behörde Widerspruchsbescheid zurücknehmen?
Die Behörde kann von Amts wegen Verwaltungsakte zurücknehmen oder widerrufen. Sie kann auch auf Antrag des Betroffenen über die Aufhebung oder Änderung entscheiden.
Wie lange habe ich Zeit nach einem Widerspruch zu begründen?
Wie lange habe ich für die Begründung Zeit? Meistens haben Sie vier Wochen Zeit, Ihren Widerspruch zu begründen. Dazu müssen Sie in Ihrem Widerspruch ankündigen, dass Sie eine Begründung nachreichen werden. Die Behörde oder öffentliche Stelle schickt Ihnen eine Bestätigung, wenn sie Ihren Widerspruch bekommen hat.
Kann man einen Widerspruch auch per Mail schicken?
Schriftlich heißt, mit eigenhändiger Unterschrift. In elektronischer Form bedeutet, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder Absender-authentifiziert. Auch wenn es absurd erscheinen mag: ein Widerspruch durch E-Mail genügt nicht der Schriftform! Denn eine E-Mail hat eben keine eigenhändige Unterschrift.
Kann ein Widerspruch später begründet werden?
In seinem Schreiben kann der Betroffene darauf hinweisen, dass er die Begründung später nachreicht. So ist sichergestellt, dass der Widerspruch fristgerecht erfolgt. Die Begründung muss der Betroffene dann nicht mehr innerhalb der Widerspruchsfrist vorlegen, sondern kann sie auch nach Ablauf der Frist einreichen.