Wann ist man als Pensionist von der Rezeptgebühr befreit?

Gefragt von: Janine Janßen
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Als Pensionist ist man in Österreich von der Rezeptgebühr befreit, wenn man eine Ausgleichszulage bezieht (automatisch) oder wenn das Nettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt (Antrag nötig) – für 2025 sind das z. B. ca. 1.274 € für Alleinstehende und ca. 2.010 € für Ehepaare, mit höheren Grenzen bei Bedarf oder erhöhtem Medikamentenbedarf. Alternativ greift eine Rezeptgebührenobergrenze von 2 % des Nettoeinkommens pro Jahr, danach ist man automatisch befreit.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Rezeptgebührenbefreiung?

Ratgeber. Auf Antrag bei der ÖGK können Sie sich von der Rezeptgebühr befreien lassen, wenn Ihr Einkommen unter der Grenze von 1.308,39 Euro liegt. Leben Sie im gemeinsamen Haushalt mit Ihrem/Ihrer Partner:in, liegt die Grenze für das gemeinsame Partner:inneneinkommen bei 2.064,12 Euro.

Wann ist man als Rentner von der Zuzahlung für Medikamente befreit?

Alle gesetzlich krankenversicherten Personen ab 18 Jahren müssen bestimmte Zuzahlungen für Medikamenten oder Hilfsmitteln leisten – seit 2004 auch alle Rentner. Ab einer Belastungsgrenze von 2 Prozent können Rentner eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen.

Wie kann ich überprüfen, ob ich von der Rezeptgebühr befreit bin?

Woher weiß der Arzt oder die Apotheke, dass ich rezeptgebührenbefreit bin? Mit Ihrer e-card können Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sowie Ihre Apothekerin oder Ihr Apotheker überprüfen, ob Sie von der Rezeptgebühr befreit sind. Ich musste das Service-Entgelt bezahlen, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt befreit war.

Wer ist 2025 von der Rezeptgebühr befreit?

Befreiung mit Antrag: Personen, deren monatliches Nettoeinkommen folgende Richtwerte nicht übersteigt (Werte für das Jahr 2025): Alleinstehende: 1.273,99 Euro. Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.465,09 Euro.

ÖGK - Antrag auf Rezeptgebühren Befreiung ausfüllen

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Wie kann ich eine Zuzahlungsbefreiung für die Krankenkasse im Jahr 2025 beantragen?

Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden für Ihre Angehörigen Familienabschläge vom Haushaltseinkommen abgezogen. Für das Jahr 2025 gelten dabei folgende Werte: 6.741 Euro für den ersten Angehörigen. 9.600 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind.

Wann bekommt man eine Befreiung von der Rezeptgebühr?

Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Wie hoch ist der Selbstbehalt für Rezepte im Jahr 2025?

Für Heilbehelfe und Hilfsmittel bezahlen Sie 10 Prozent der Kosten selbst, mindestens aber EUR 43,00 (Wert 2025).

Welche Patienten müssen keine Zuzahlung zahlen?

Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens können sich Versicherte aber von den Zuzahlungen befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Schwelle bei einem Prozent des Einkommens. Sie müssen dazu einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen.

Sind Pensionisten Rezeptgebühren befreit?

Seit 1.1.2008 gilt für alle Personen, die Rezeptgebühren zu bezahlen haben, die Rezeptgebühren-Obergrenze im Ausmaß von 2 % des jährlichen Nettoeinkommens (ohne Sonderzahlungen), aus Erwerbstätigkeit oder aus Leistungsansprüchen auf Pension oder sonstigen Leistungsbezügen wie Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe.

Welches Einkommen zählt bei der Zuzahlungsbefreiung?

Für die Zuzahlungsbefreiung zählt das gesamte Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder (Ehepartner, Kinder bis 18, evtl. familienversicherte Kinder über 18), einschließlich Lohn/Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte etc. Von diesem Bruttoeinkommen werden Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen, bevor die persönliche Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) erreicht wird, ab der Sie sich befreien lassen können.
 

Welche Voraussetzungen gelten für eine Medikamentenbefreiung?

Befreiung von Medikamentenzuzahlungen bekommen gesetzlich Versicherte, die ihre persönliche Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, 1 % bei Chronikern) erreicht haben, sowie Kinder und Jugendliche unter 18 und Schwangere bei schwangerschaftsbezogenen Leistungen, meist durch einen Antrag bei der Krankenkasse, die auch bei Bezug bestimmter Sozialleistungen direkt befreit oder Geld zurückerstattet. 

Wann entfällt die Rezeptgebühr?

Alle Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preis angeboten werden, der mindestens 20 Prozent günstiger als der Festbetrag liegt, können von der Zuzahlung befreit werden.

Wie kann ich meinen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse stellen?

Um eine Befreiung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse zu beantragen, müssen Sie Ihre Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronischer Krankheit 1 %) erreichen, indem Sie alle Belege für Zuzahlungen (Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel etc.) sammeln und zusammen mit den Einkommensnachweisen bei Ihrer Kasse einreichen – entweder rückwirkend oder als Vorauszahlung. Die Kasse prüft und stellt bei Bewilligung einen Befreiungsausweis aus, der für das laufende Kalenderjahr gilt und den Sie bei Bedarf vorzeigen müssen, um weitere Zuzahlungen zu vermeiden.
 

Wann keine Zuzahlung bei Medikamenten?

Keine Zuzahlung bei Medikamenten gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18, bei bestimmten Schwangerschaftsmedikamenten, bei „preisgünstigen Generika“ (wenn Apothekenpreis 20-30 % unter Festbetrag), bei Erreichen der jährlichen Belastungsgrenze (durch Einkommen oder chronische Krankheit) sowie bei einigen speziellen Mitteln wie Blutzuckerstreifen, wenn man Diabetiker ist. Wer befreit ist, zahlt bei verschreibungspflichtigen Medikamenten nichts mehr, aber weiterhin für nicht-verschreibungspflichtige.
 

Wie hoch darf das Einkommen für Rezeptgebührenbefreiung sein?

Jährliche Bruttoeinnahmen aller Haushaltsangehörigen: 30.000 € minus Freibetrag für Ehegatte (= erster Haushaltsangehöriger): 6.741 € minus Freibetrag für 2 Kinder: 19.200 € (2 x 9.600 €)

Wann wird man als Rentner von der Zuzahlung befreit?

Rentner werden von Zuzahlungen befreit, wenn ihre jährlichen Gesundheitskosten eine individuelle Belastungsgrenze überschreiten, die meist 2 % des Bruttoeinkommens beträgt; bei chronischer Krankheit sinkt diese Grenze auf 1 %. Eine Befreiung beantragt man bei der Krankenkasse, sobald die Grenze erreicht ist, indem man Belege sammelt und einen Antrag stellt. Chronisch Kranke müssen einen Nachweis (z.B. Pflegegrad, GdB > 60) erbringen.
 

Ist es möglich, sich im Voraus von Zuzahlungen befreien zu lassen?

Ja, man kann sich von Zuzahlungen im Voraus befreien lassen, indem man den voraussichtlichen Betrag bis zur jährlichen Belastungsgrenze (in der Regel 2 % des Bruttoeinkommens) bei seiner Krankenkasse einzahlt und dafür eine Befreiungskarte erhält, was das Sammeln von Belegen erspart; dies ist besonders sinnvoll, wenn man die Grenze sicher erreicht, da der vorausgezahlte Betrag meist nicht erstattet wird, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger ausfallen. 

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Rentnern 2025?

Der "Selbstbehalt" bei Rentnern 2025 hängt vom Kontext ab: Steuerlich gibt es den steuerfreien Rentenfreibetrag, der vom Renteneintrittsjahr abhängt (für 2025: 16,5 % des Rentenbeginns) und den Grundfreibetrag (ca. 12.096 € für Alleinstehende), unter dem keine Steuer anfällt, während bei Unterhaltsfragen (Düsseldorfer Tabelle) spezifische Selbstbehalte gelten, etwa 1.160 € für nicht Erwerbstätige oder höhere Beträge je nach Unterhaltspflicht.
 

Wie hoch ist der Selbstbehalt in Deutschland für eine Person?

Mit dem notwendigen Selbstbehalt ist derjenige gemeint, der gegenüber minderjährigen Kindern und unverheirateten volljährigen Kindern bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gilt, wenn sie noch bei den Eltern wohnen, also derzeit 1.450 Euro bei berufstätigen und 1.200 Euro bei nicht berufstätigen Unterhaltspflichtigen.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Krankenkassen?

Der Selbstbehalt bei der Krankenkasse ist individuell und abhängig von gewählten Tarifen (Wahltarifen) in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der Privaten Krankenversicherung (PKV); er kann von wenigen Hundert Euro (z.B. 120 € bei der AOK PLUS oder 450 € bei der SBK) bis zu höheren Beträgen reichen und dient der Prämienreduktion, wobei er entweder fix (Euro-Betrag) oder prozentual festgelegt wird und bis zu dessen Erreichen die Kosten selbst getragen werden. Zusätzlich gibt es eine gesetzliche Zuzahlungsgrenze (Belastungsgrenze) für Zuzahlungen, die bei 2 % des Bruttoeinkommens liegt (1 % bei chronisch Kranken) und eine Befreiung ermöglicht**.
 

Wann wird man Rezeptgebühr befreit?

Rezeptgebührenobergrenze. Seit 1.1.2008 muss jeder Versicherte nur so lange die Rezeptgebühr zahlen, bis er im laufenden Kalenderjahr mit diesen Zahlungen einen Betrag von 2% seines Jahresnettoeinkommens erreicht. Danach ist er für den Rest des Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit.

Wie hoch ist die Belastungsgrenze für Zuzahlungen im Jahr 2025?

Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke 1 %; für 2025 gelten angepasste Freibeträge bei der Zuzahlungsbefreiung, z.B. 6.741 € für Ehepartner und 9.600 € pro Kind, um die Grenze zu unterschreiten, was eine Befreiung ermöglicht. 

Wird eine Brille von der Krankenkasse bezahlt?

Nein, gesetzliche Krankenkassen zahlen Brillen für Erwachsene nur in seltenen Ausnahmefällen, meist nur einen geringen Festbetrag für die Gläser (z.B. ab 6 Dioptrien Kurz-/Weitsichtigkeit oder 4 Dioptrien Hornhautverkrümmung), während Kinder und Jugendliche meist umfassender unterstützt werden; spezielle Gestelle, Beschichtungen oder Arbeitsplatzbrillen müssen in der Regel privat bezahlt werden.