Wann ist man freiwillig gesetzlich versichert?

Gefragt von: Jörg Bergmann
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Man ist freiwillig gesetzlich versichert, wenn man nicht pflichtversichert ist, aber die Möglichkeit hat, zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu wählen, und sich für die GKV entscheidet, was oft bei Selbstständigen, Besserverdienern (über der Versicherungspflichtgrenze), Studenten nach Studienabschluss oder Rentnern ohne Versicherungspflicht der Fall ist. Wichtig ist, dass man meist entweder ununterbrochen für 12 Monate oder für insgesamt 24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre gesetzlich versichert war.

Woher weiß ich, ob ich freiwillig gesetzlich versichert bin?

Ob Sie freiwillig gesetzlich versichert sind, hängt von Ihrer Tätigkeit und Ihrem Einkommen ab: Arbeitnehmer sind freiwillig versichert, wenn ihr Brutto-Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 € (2025) übersteigt; Selbstständige und Freiberufler sind oft freiwillig versichert; auch Studenten nach 30 Jahren oder Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten nicht erfüllen, können freiwillig versichert werden. Es gibt also verschiedene Wege, freiwillig in der GKV zu sein, oft nach dem Ende der Pflichtversicherung oder wenn die Voraussetzungen dafür bestehen, wie bei gut verdienenden Angestellten oder Selbstständigen. 

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlich und freiwillig krankenversichert?

Der Hauptunterschied zwischen gesetzlich (pflichtversichert) und freiwillig versichert in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) liegt in der Wahlmöglichkeit und der Personengruppe, nicht in den Leistungen, die weitgehend gleich sind: Pflichtversicherte sind per Gesetz in der GKV, z.B. Arbeitnehmer unter der JAE-Grenze; Freiwillig Versicherte haben die Wahl, wenn ihr Einkommen über der Grenze liegt oder sie Selbstständige sind, und bleiben in der GKV, obwohl sie auch privat könnten (z.B. Selbstständige, Besserverdienende). Beiträge in der GKV richten sich nach dem Einkommen (Solidarprinzip), bei freiwilliger Versicherung auch nach weiteren Einnahmen. 

Welche Voraussetzungen gelten für freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Freiwillig gesetzlich versichern können sich vor allem Arbeitnehmer über der Einkommensgrenze (JAEG), Selbstständige & Freiberufler (die nicht pflichtversichert sind), Rentner (wenn sie nicht unter die KVdR fallen) und ehemalige Studierende, sowie nicht erwerbstätige Personen wie Hausfrauen/-männer (sofern keine Familienversicherung möglich ist). Grundsätzlich sind das alle Personen, die nicht versicherungspflichtig in der GKV sind, aber vorher eine Zeit in der gesetzlichen Versicherung hatten und einen Antrag stellen.
 

Bei welchem Jahresgehalt ist man nicht mehr gesetzlich krankenversichert?

Beschäftigte, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 Euro (2025) überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.

Freiwillig krankenversichert (GKV): Welche Einkünfte zählen?!

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Wie viel Geld muss ich verdienen, um gesetzlich krankenversichert zu sein?

In Deutschland bist du grundsätzlich pflichtversichert, wenn dein monatliches Einkommen über der Minijob-Grenze (ca. 556 € / 603 € in 2025/2026) liegt, aber unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die 2025 bei 73.800 € (ca. 6.150 €/Monat) und 2026 auf 77.400 € steigt, wobei du bei Überschreitung der JAEG in die private Krankenversicherung wechseln kannst; bei Einkommen unter der Minijob-Grenze (z.B. 538 € oder 603 €) bist du befreit und freiwillig versichert, sofern kein weiteres Einkommen da ist. 

Wann fliegt man aus der gesetzlichen Krankenkasse?

Man fliegt aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), wenn das regelmäßige Brutto-Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt (2025: 73.800 €/Jahr, 2026: 77.400 €) und man sich für die private Krankenversicherung (PKV) oder freiwillige GKV entscheidet, wobei ältere Arbeitnehmer über 55 Jahre oft nicht mehr zurück können, wenn sie die Grenze unterschreiten. Auch Selbstständige, Studenten oder Beamte können sich freiwillig gesetzlich versichern, aber der häufigste „Rauswurf“ erfolgt durch Überschreiten der JAEG bei Angestellten.
 

Wann fällt man in die freiwillige Krankenversicherung?

Man ist freiwillig krankenversichert, wenn man aus der gesetzlichen Pflichtversicherung ausscheidet (z.B. bei Überschreiten der Einkommensgrenze oder Ende der Familienversicherung), aber weiterhin Mitglied der GKV bleiben möchte und die nötigen Vorversicherungszeiten erfüllt hat, oder wenn man als Selbstständiger, Beamter, Rentner oder Student über 30 (oder nach dem Studium) die Kriterien erfüllt, um sich nicht privat versichern zu müssen, sondern freiwillig in der GKV zu bleiben. Der Eintritt ist oft automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
 

Welche Nachteile hat die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Nachteile der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind vor allem die einkommensabhängigen, oft höheren Beiträge (besonders für Selbstständige, da sie alles zahlen) mit begrenztem Leistungskatalog, der keine Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung vorsieht, die möglichen Zuzahlungen und die geringere Flexibilität bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes, zudem können bei hohem Einkommen die Beiträge teurer sein als in der PKV, mit weniger Planungssicherheit im Alter. 

Wie hoch ist das Mindesteinkommen für die freiwillige Krankenversicherung?

Bei der freiwilligen Krankenversicherung werden Beiträge auf alle Einkommensarten gezahlt, wobei es eine Mindest- und eine Höchstgrenze gibt, die 2025 bei ca. 1.248,33 € (Minimum) und 5.512,50 € (Maximum) monatlich liegt, basierend auf der Beitragsbemessungsgrenze. Sie gilt für Selbstständige, höhere Angestellte (über der Versicherungspflichtgrenze von ca. 6.150 €/Monat), Rentner und andere, die nicht pflichtversichert sind; die Beiträge richten sich nach dem persönlichen Beitragssatz der Kasse plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung.
 

Ist freiwillig gesetzlich versichert teurer als pflichtversichert?

In der freiwilligen Krankenversicherung werden Ihre Beiträge wie bei Pflichtversicherten auf Basis des jeweiligen gesetzlichen Beitragssatzes berechnet: Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, der ermäßigte bei 14,0 Prozent.

Was ändert sich, wenn ich freiwillig versichert bin?

Sind Sie freiwillig versichert und angestellt, übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungsbeitrage und die Hälfte des Zusatzbeitrages. Freiwillig versicherte Selbstständige oder Freiberufler:innen sind Selbstzahler. Das heißt, Sie zahlen die Versicherungsbeiträge selbst an die Krankenkasse.

Wer zählt zu den freiwillig versicherten?

Freiwillig versichert sind in Deutschland vor allem Selbstständige, Freiberufler, Studierende (nach Überschreiten der Altersgrenze), Beamte mit Beihilfeanspruch und gutverdienende Arbeitnehmer, die die jährliche Versicherungspflichtgrenze (JAEG) überschreiten und sich entscheiden, nicht in die private Krankenversicherung zu wechseln. Auch Rentner oder Personen, die kurzzeitig nicht erwerbstätig sind (z.B. Hausfrauen/-männer), können freiwillig gesetzlich versichert werden, wenn sie bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllen. 

Wie komme ich in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Wenn Ihre Versicherungspflicht oder die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet und Sie keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben, werden Sie im Regelfall ein freiwilliges Mitglied Ihrer bisherigen Krankenkasse. Hierfür brauchen Sie keinen Antrag zu stellen.

Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?

Man ist freiwillig versicherter Rentner, wenn man die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt, aber weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben möchte, weil beispielsweise Vorversicherungszeiten fehlen oder man hauptberuflich selbstständig ist. Man kann sich also freiwillig versichern, wenn man nicht pflichtversichert ist, aber auch nicht privat wechseln will, wobei Einkommen wie Miete, Kapitalerträge und Betriebsrenten hier voll beitragspflichtig sind. 

Haben freiwillig krankenversicherte Vorteile?

Vorteile der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Familienversicherung (kostenlose Mitversicherung von Angehörigen), keine Risikozuschläge bei Vorerkrankungen, Solidarprinzip (Beiträge nach Einkommen, nicht Gesundheitszustand), Arbeitgeberzuschuss (für Angestellte) und die Planungssicherheit durch Rückkehroptionen, was besonders für Selbstständige, Besserverdiener und Familien attraktiv ist, die dem Solidarsystem treu bleiben wollen. 

Was bedeutet "automatisch freiwillig gesetzlich versichert"?

Immer dann, wenn eine Versicherungspflicht endet und nicht direkt im Anschluss eine neue Versicherung abgeschlossen wird, ist man automatisch freiwillig gesetzlich versichert. Dies wird als obligatorische Anschlussversicherung bezeichnet, da in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht.

Was zahlt der Arbeitgeber bei freiwilliger Krankenversicherung?

Für freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 % für 2025) plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags (z. B. 1,225 % bei der TK in 2025), sowie die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrags (meist 1,8 %), ähnlich wie bei regulär Versicherten, jedoch gedeckelt durch die Höhe, die er auch bei pflichtversicherten Mitarbeitern zahlen würde. Der Gesamtbeitragssatz für Arbeitnehmer in der freiwilligen GKV liegt also bei 7,3 % + halber Zusatzbeitrag. 

Woher weiß ich, ob ich gesetzlich oder freiwillig versichert bin?

Ob Sie gesetzlich oder freiwillig versichert sind, hängt von Ihrem Einkommen, Beruf und Ihrer Entscheidung ab; prüfen Sie dies am besten über Ihre Krankenkasse (die Ihnen Bescheid gibt, wenn Sie die Grenze überschreiten), Ihren Arbeitgeber (der Beiträge abführt), oder indem Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (aktuell ca. 77.400 €/Jahr) mit Ihrem Bruttoeinkommen vergleichen – wer darüber liegt, kann sich freiwillig versichern, wenn er nicht privat wechselt. 

Wie viel muss man verdienen, um freiwillig gesetzlich versichert zu sein?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie freiwillig versichert, wenn Sie ein Jahr lang regelmäßig mehr als 6.450 Euro pro Monat verdienen. Dieser Betrag ist die monatliche Versicherungspflichtgrenze für 2026 .

Was ist der Unterschied zwischen freiwillig und privat krankenversichert?

Der Hauptunterschied liegt in der Beitragsberechnung und dem Leistungssystem: Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen nach Einkommen und profitieren vom Solidarprinzip (familienversichert, keine Gesundheitsprüfung), während Privatversicherte (PKV) Beiträge nach individuellem Risiko (Alter, Gesundheit) und Leistungsumfang zahlen, was oft zu besseren Leistungen, aber auch höheren Kosten und Vorleistungen führt. Freiwillig ist eine Option in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Selbstständige und Gutverdiener, die nicht pflichtversichert sind; die PKV ist ein eigenständiges System. 

Wann kann man aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten?

Man fliegt aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn das regelmäßige Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) (Versicherungspflichtgrenze) dauerhaft übersteigt, was für 2025 bei 73.800 Euro liegt (2026 steigt sie auf 77.400 Euro), oder wenn man bestimmte Voraussetzungen für eine Befreiung von der Pflicht erfüllt. Dann wird die Versicherung freiwillig (GKV) oder man wechselt in die private Krankenversicherung (PKV), wenn die Bedingungen passen, insbesondere wenn man älter als 55 ist. 

Wie komme ich aus der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung raus?

Um aus der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rauszukommen, müssen Sie in eine andere Form der Absicherung wechseln, z.B. in die private Krankenversicherung (PKV) oder eine pflichtversichernde Beschäftigung aufnehmen; Sie müssen eine Kündigung bei der alten Kasse einreichen und nachweisen, dass Sie lückenlos anders versichert sind, oft durch einen Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse, die dann die Kündigung abwickelt, wobei eine 12-monatige Bindungsfrist bei der GKV oft zu beachten ist. 

Wann endet die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung endet, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft erfüllen (z. B. durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung), Sie freiwillig kündigen (nach 12-monatiger Bindung) und in die PKV wechseln, oder bei bestimmten Lebensereignissen wie dem Ende einer Selbstständigkeit oder dem Bezug einer Rente. Wichtig ist: Bei Eintritt einer neuen Pflichtmitgliedschaft endet die freiwillige Versicherung meist automatisch, ohne Kündigung, und die 12-Monats-Bindung entfällt.