Wann kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?
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Der Versorgungsausgleich kann ausgeschlossen werden durch Vereinbarung (z.B. Ehevertrag), bei kurzer Ehedauer (unter 3 Jahren, wenn kein Antrag gestellt wird), wegen geringer Anrechte (Bagatellgrenze), bei grobem Missverhältnis (Unbilligkeit), wegen "ehefeindlichen" Verhaltens oder wenn beide Ehepartner Ausländer sind und dies vereinbaren. Ein Verzicht ist auch möglich, wenn beide Partner im Alter bereits gut versorgt sind oder ein Partner eine attraktive betriebliche Altersversorgung nicht teilen möchte, wobei dies gerichtlich geprüft wird.
Wann wird ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt?
Der Versorgungsausgleich wird im Regelfall nicht durchgeführt, wenn die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat. Dann findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten statt.
Kann der Versorgungsausgleich wegen Unbilligkeit ausgeschlossen werden?
Ein Ausschluss oder eine Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit (§ 27 VersAusglG) ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die schematische Teilung dem Grundgedanken des Gesetzes unerträglich widerspricht, was eine umfassende Einzelfallabwägung erfordert, z.B. bei extrem langer Trennung, grober Verletzung von Unterhaltspflichten oder wenn der begünstigte Partner anderweitig gut versorgt ist und der andere dadurch sozialhilfebedürftig würde.
Wann kann der Versorgungsausgleich abgetrennt werden?
Nach drei Monaten Verfahrensdauer kann bei einer einvernehmlichen Scheidung die Abtrennung des Versorgungsausgleichs (VA) durch die Ehegatten beantragt werden. Das Gericht kann dann vorab durch Beschluss die Scheidung aussprechen und am Ende des Verfahrens gesondert über den VA entscheiden.
Kann man Rentenansprüche im Ehevertrag ausschließen?
Falls Ihr Euch scheiden lasst, werden die Rentenansprüche, die Ihr während der Ehe erworben habt, aufgeteilt. Das nennt sich Versorgungsausgleich. Wollt Ihr keinen Versorgungsausgleich, könnt Ihr darauf in einem Ehevertrag verzichten. Das ist selbst dann noch möglich, wenn die Scheidung schon läuft.
So funktioniert der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung - Kanzlei Hasselbach
Kann der Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausgeschlossen werden?
In einem Ehevertrag können die gesetzlichen Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Ein Ehevertrag kann sowohl vor oder nach der Hochzeit geschlossen werden. Den Regelungen müssen stets beide Partner zustimmen.
Ist es möglich, den Versorgungsausgleich zu umgehen?
Ehegatten können den Versorgungsausgleich im Einzelfall auch ausschließen, z. B. bei geringen Ausgleichswerten oder aber bei Vereinbarung einer angemessenen Ausgleichsleistung. Dies ist in der Regel jedoch nur im Rahmen einer notariellen Vereinbarung wie einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung möglich.
Wann fällt der Versorgungsausgleich weg?
Wenn die Person, die den Ausgleich erhält, jedoch innerhalb der ersten drei Jahre nach Rentenbeginn verstirbt, kann der Versorgungsausgleich auf Antrag aufgehoben werden. Ab diesem Zeitpunkt muss der oder die Ausgleichspflichtige nichts mehr zahlen.
Wann kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden?
Ist ein Verzicht überhaupt nötig? Bei Ehen, die bis zur Einreichung des Scheidungsantrags höchstens drei Jahre gedauert haben, wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt, falls keiner der Parteien auf der Durchführung des Versorgungsausgleichs besteht.
Wie kann ich den Versorgungsausgleich ausschließen?
Im Einzelfall können die Ehegatten auch die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausschließen. Ein entsprechender wechselseitiger Verzicht bedarf nach den gesetzlichen Voraussetzungen der notariellen Beurkundung. Dies kann auch im Rahmen eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung erfolgen.
Wann muss man keinen Versorgungsausgleich zahlen?
Ausschlussgründe für den Versorgungsausgleich
Sind Ihre Anrechte und die Ihrer Partnerin oder Ihres Partners überwiegend gleichwertig oder handelt es sich um einzelne, geringwertige Anrechte, wird das Familiengericht den Ausgleich nicht vornehmen.
Wann ist der Ausschluss des Versorgungsausgleichs sittenwidrig?
b) Sittenwidrig ist ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach dem Willen des Gesetzgebers insbesondere dann, wenn ein Ehegatte infolge des Verzichts im Alter und bei Erwerbsminderung auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen ist (vgl. MünchKommBGB/Weber, 8. Aufl., § 8 VersAusglG Rn. 18 mwN).
Was ist grobe Unbilligkeit?
Grobe Unbilligkeit ist ein rechtlicher Begriff, der in der Familienrechtssprache (besonders beim Zugewinnausgleich, § 1381 BGB, und Versorgungsausgleich) eine extreme Härte darstellt, wenn die Anwendung der gesetzlichen Regeln dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widerspricht und besondere Umstände vorliegen, wie wirtschaftliches Fehlverhalten (Nicht-Erfüllen von Pflichten) oder schwerwiegendes persönliches Fehlverhalten (z.B. Ehebruch, Misshandlung) des ausgleichsberechtigten Ehegatten. Es handelt sich um eine hohe Hürde, die aktiv vom Gericht eingefordert werden muss (Einrede) und nicht von Amts wegen berücksichtigt wird.
Welche Ausschlussgründe gibt es für den Versorgungsausgleich?
Ausschluss des Versorgungsausgleichs
- Vereinbarungen zwischen den Eheleuten. Ehepartner können durch eine vertragliche Vereinbarung – etwa in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung – regeln, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird. ...
- Kurzzeitige Ehen. ...
- Notarielle Beurkundung.
Wie hoch ist der Versorgungsausgleich nach 10 Jahren Ehe?
Der Erwerb der Rentenansprüche ist teilweise statisch, dynamisch oder teildynamisch gestaltet. Der Rentenwert wird mit der Anzahl der Ehejahre multipliziert. Waren Sie 10 Jahre verheiratet, beträgt der Faktor also 10, bei 15 Jahren Ehe beträgt er 15 und so weiter.
Kann der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden?
Nein, einen einmal rechtskräftig entschiedenen Versorgungsausgleich kann man nicht einfach so komplett rückgängig machen, aber er kann unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich geändert oder teilweise aufgehoben werden, vor allem wenn sich wesentliche Umstände ändern, z.B. durch den Tod des Ex-Partners (unter bestimmten Fristen) oder bei neuen Erkenntnissen zu Rentenansprüchen, was eine Antragstellung beim Familiengericht erfordert. Wichtig: Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist meist endgültig, aber eine spätere Abänderung ist möglich.
Ist ein Versorgungsausgleich unfair?
Der Versorgungsausgleich kann als ungerecht empfunden werden, wenn er zu existenziellen Härten führt (z. B. wenn ein Rentner sofort gekürzt wird, der andere aber nicht), wenn die Ehe sehr kurz war, eine Partnerin durch Kindererziehung kaum eigene Anrechte erwarb, aber der andere Partner hohe Vermögen bilden konnte, oder wenn eine Absprache (Ehevertrag) nachträglich durch geänderte Lebensumstände unwirksam wird, was Gerichte aber prüfen. Man kann den Ausgleich in manchen Fällen ausschließen oder anpassen lassen (z. B. bei „grob unbilligen“ Härtefällen), oft nur mit anwaltlicher Hilfe oder durch eine notarielle Vereinbarung.
Was passiert mit dem Versorgungsausgleich, wenn der geschiedene Partner verstirbt?
§ 31 VersAusglG regelt, wie im Fall des Versterbens eines Ehegatten nach Rechtskraft der Scheidung aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu verfahren ist. Das Versterben eines Ehegatten führt dazu, dass dessen Anspruch auf Durchführung des Versorgungsausgleichs erlischt.
Ist die Ausgleichszahlung für den Versorgungsausgleich steuerfrei?
Der Versorgungsausgleich regelt bei einer Scheidung den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche, indem Rentenpunkte geteilt werden. Eine Ausgleichszahlung ist eine Alternative: Statt Rentenansprüche aufzuteilen, zahlt der eine Partner einen einmaligen Betrag an den anderen, um den Versorgungsausgleich zu vermeiden, was Zeit und Kosten sparen kann. Diese Zahlung ist steuerpflichtig, muss aber vom Zahlenden als Sonderausgabe und vom Empfänger als sonstige Einkünfte in der Steuererklärung angegeben werden.
Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?
Ja, man kann den Versorgungsausgleich durch einen notariellen Ehevertrag oder eine gerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung ganz oder teilweise ausschließen, aber die Vereinbarung muss fair sein (keine unangemessene Benachteiligung) und notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden, da das Gericht eine Inhaltskontrolle durchführt. Wichtig: Bei Ehen unter drei Jahren Dauer findet der Versorgungsausgleich ohnehin nur auf Antrag statt.
Was passiert mit dem Versorgungsausgleich, wenn man wieder heiratet?
Eine Wiederheirat des geschiedenen Partners ändert nichts am bereits durchgeführten Versorgungsausgleich der ersten Ehe; die Aufteilung der Rentenanwartschaften aus der Vergangenheit bleibt bestehen. Allerdings kann eine Wiederheirat des geschiedenen, versorgungsausgleichsberechtigten Partners unter bestimmten Umständen zu einer Hinterbliebenenrente aus der ersten Ehe führen, was den Anspruch des Ex-Partners (der Witwenrente bezieht) mindern kann, oder eine Abfindung auslösen. Für eine erneute Scheidung nach einer Wiederheirat gilt ein neuer Versorgungsausgleich nur für die Renten aus der zweiten Ehezeit.
Wird bei einer Scheidung immer ein Versorgungsausgleich gemacht?
Im Normalfall wird der Versorgungsausgleich immer automatisch nach Beantragung der Scheidung durch das Familiengericht durchgeführt. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass derjenige Ehegatte, der während der Ehe z.B. den Haushalt geführt und die Kinder betreut hat, im Alter eine eigene soziale Absicherung haben soll.
Wann erlischt der Anspruch auf Versorgungsausgleich?
Solange der berechtigte Ehegatte keine Rente aus dem Versorgungsausgleich bezieht und vom pflichtigen Ehegatten Unterhalt verlangen kann, entfällt die Kürzung des Versorgungsausgleichs.
Welche Nachteile hat der Verzicht auf den Versorgungsausgleich?
Nachteil: Möglicherweise niedrigere Rente
Wer auf den Versorgungsausgleich verzichtet, erhält keinerlei Rentenansprüche seines Ex-Partners oder seiner Ex-Partnerin. Das hat oft die Folge, dass die Rente im Alter niedriger ausfällt als die des ehemaligen Ehegatten.
Was kostet ein Verzicht auf Versorgungsausgleich?
Die Notarkosten, wenn der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden soll, richten sich damit etwa nach der Höhe der auszugleichenden Rentenanwartschaften. Der Verfahrenswert liegt hier bei mindestens 1.000 Euro.