Wann kann die Krankenkasse das Krankengeld einstellen?

Gefragt von: Frau Prof. Regine Riedl
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Eine Krankenkasse darf die vom Arzt attestierte Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüfen lassen. Wenn der MDK feststellt, dass der Versicherte wieder arbeitsfähig ist, kann die Krankengeldzahlung eingestellt werden.

Wann kann die Krankenkasse das Krankengeld streichen?

Wird der Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Erkrankung) ausgeschöpft, wird kein Krankengeld mehr gezahlt. Ist die versicherte Person noch immer arbeitsunfähig, endet zugleich ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (sog. Aussteuerung).

Was tun wenn die Krankenkasse das Krankengeld eingestellt?

Die Krankenkasse lehnt die Zahlung von Krankengeld ab – was kann ich jetzt machen? Wenn die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellt, können Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Es kann sinnvoll sein, zeitnah zu reagieren, denn: Dem Widerspruch kommt keine aufschiebende Wirkung zu.

Was passiert wenn die Krankenkasse den Medizinischen Dienst einschaltet?

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, wenn es darum geht, den Behandlungserfolg zu sichern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, oder. wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Wann schaltet sich der MDK ein?

Hat die Krankenkasse aber Zweifel, ob tatsächlich Arbeitsunfähigkeit vorliegt, schaltet sie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein und beauftragt diesen eine Begutachtung vorzunehmen.

Krankenversicherung: Einstellung des Krankengeldes durch die Kasse

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Kann Medizinischer Dienst gesund schreiben?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) macht es möglich! Spontanheilung für lang erkrankte Arbeitnehmer? Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) macht es möglich! Die zweite Art ist die Gesundschreibung durch den MdK.

Kann die Krankenkasse mich zwingen wieder arbeiten zu gehen?

Ihre Krankenkasse darf Sie zur Reha zwingen. Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeit, den Bescheid einer Sozialbehörde mithilfe eines Widerspruchs anzufechten. Aber im Grundsatz ist es das Recht der Krankenversicherung, Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Reha überprüfen zu lassen.

Warum will die Krankenkasse über meine Arbeitsunfähigkeit sprechen?

Gesetzlich Krankenversicherte, die Krankengeld absehbar beziehen werden oder bereits beziehen, werden regelmäßig von der Krankenkasse kontaktiert und nach Informationen gefragt. Beratungsgespräche der Verbraucherzentrale zeigen, dass sich hierdurch nicht wenige Versicherte unter Druck gesetzt fühlen.

Was überprüft der Medizinische Dienst?

Derzeit überprüft der Medizinische Dienst dort im Wesentlichen die pflegerischen und ärztlich verordneten pflegerischen Leistungen und die Organisation. Zudem findet eine Befragung der Pflegebedürftigen statt. Der Medizinische Dienst prüft seit 2016 außerdem die Abrechnungen der ambulanten Pflegedienste.

Wie oft kontrolliert der Medizinische Dienst?

Wie oft wird der Pflegegrad überprüft? Pflegegrad 2 und 3 werden einmal pro Kalenderjahr erneut geprüft. Einmal pro Quartal findet die Begutachtung für Pflegegrad 4 und 5 statt.

Was passiert wenn man kein Krankengeld mehr bekommt?

Nach 78 Wochen endet der Anspruch eines Arbeitnehmenden auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Danach erhalten die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.

Wann bekommt man kein Krankengeld mehr?

Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren. Gerechnet wird das vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Dabei wird die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mitgerechnet.

Wie prüft MDK Arbeitsunfähigkeit?

MDK Begutachtung nach Aktenlage

in aktenmäßigen Beurteilungen ausgewertet werden. Nur in den seltenen Fällen, in denen der Gutachter auch nach der Sichtung der Unterlagen keine ausreichende Basis für seine Empfehlung hat, erfolgt im Einzelfall eine körperliche Untersuchung.

Kann die Krankenkasse Krankengeld sperren?

Eine „Sperre“ beim Krankengeld gibt es nicht, auch, wenn das manchmal so wirkt. Grundsätzlich erhalten Patienten ab der 6. Woche einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Das ist zumindest der Grundsatz.

Kann die Krankenkasse mich rauswerfen?

Ihre gesetzliche Krankenkasse kann Sie nicht rauswerfen, aber Sie verlieren Ihren Anspruch auf uneingeschränkte Leistungen.

Was muss ich der Krankenkasse über meine Krankheit erzählen?

Es reicht aus, wenn Betroffene ihrer Krankenkasse schriftlich Auskunft geben. “ Eine Auskunft über den genauen Behandlungsverlauf und geplante Reha-Maßnahmen muss man lediglich dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mitteilen. Dieser beurteilt die Maßnahmen.

Auf was muss ich achten wenn der Medizinische Dienst kommt?

Was wird geprüft?
  1. Mobilität.
  2. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.
  3. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten.
  4. Selbstversorgung.
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.

Was fragt der Medizinische Dienst der Krankenkasse?

Welche Erkrankungen/Behinderungen wurden bei Ihnen festgestellt? Wann waren Sie zuletzt im Krankenhaus oder eine Rehabilitation? Wie groß sind Sie, wie viel wiegen Sie? Können Sie selbstständig Aufstehen, Sitzen, Gehen, sich Festhalten?

Welche 6 Bereiche prüft der MDK?

Der Leistungsanspruch ergibt sich aus dem Pflegegrad, der anhand eines Punktesystems errechnet wird: Die sechs Bereiche (1) Mobilität, (2) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, (3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, (4) Selbstversorgung, (5) Bewältigung mit krankheitsbedingten Anforderungen, (6) ...

Wie verhalte ich mich wenn die Kasse Druck macht?

Doch nicht selten kommt es vor, dass Patienten, die Krankengeld beziehen, von den Mitarbeitern ihrer Krankenkasse angerufen und bedrängt werden. Der Sozialverband VdK rät, die Ruhe zu bewahren und sich an den VdK zu wenden.

Kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrufen?

Arbeitnehmer sind ab Januar weiterhin verpflichtet, ihren Arbeitgeber, zum Beispiel per Telefon oder E-Mail, unverzüglich darüber zu informieren, dass sie krankheitsbedingt ausfallen. Liegt eine AU-Bescheinigung vor, kann der Arbeitgeber die AU-Daten bei der Krankenkasse des Beschäftigten elektronisch abrufen.

Was sagen wenn Krankenkasse anruft?

Am besten die Krankenkasse bitten, eine schriftliche Aufforderung oder einen Fragebogen zu schicken. Dann kann man die Fragen schriftlich beantworten. Denn bei telefonischen Auskünften ist es häufig so, dass etwas anderes gesagt wird, als eigentlich gemeint ist.

Kann die Krankenkasse mich gesund schreiben?

Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht. Daher besteht auch keine Notwendigkeit, ein ärztliches Attest vorzulegen, dass man wieder einsatzfähig ist. Im Einzelfall kann eine erneute Untersuchung vor Arbeitsantritt aber natürlich sinnvoll sein, um den Gesundheitszustand richtig beurteilen zu lassen.

Was passiert wenn man keine Wiedereingliederung macht?

Lehnt ein Betrieb eine stufenweise Wiedereingliederung im Rahmen des sog. Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ab, wird es sehr schwer für den Betrieb, später eine gerichtsfeste krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen.

Kann die Krankenkasse mich zwingen Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

Die Krankenkasse kann nur ausnahmsweise auffordern, einen Rentenantrag zu stellen, wenn ein Anspruch auf eine Regelaltersrente besteht. Die Aufforderung durch die Krankenkasse schränkt das Dispositionsrecht des Versicherten über seine Ansprüche gegen den Rentenversicherungsträger ein.