Wann kann man BAföG nicht mehr beantragen?
Gefragt von: Herr Prof. Thorsten Glaser B.Eng.sternezahl: 4.1/5 (1 sternebewertungen)
Man kann BAföG nicht mehr beantragen, wenn man die Altersgrenze von 45 Jahren beim Ausbildungsbeginn überschreitet (mit vielen Ausnahmen), die Förderungshöchstdauer erreicht, einen Studienabbruch meldet, das Einkommen der Eltern zu hoch ist oder zu viel eigenes Vermögen vorhanden ist, oder wenn man bereits eine erstmalige berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen hat und nun eine weitere (nicht notwendige) Ausbildung beginnt.
Wann bekommt man kein BAföG mehr?
Man bekommt kein BAföG mehr, wenn man die Altersgrenze (meist 45 Jahre bei Studienbeginn), die Regelstudienzeit überschreitet, ein zu hohes Einkommen oder Vermögen hat (eigene oder elterliche), den geforderten Leistungsnachweis nicht erbringt oder das Studium abbricht; es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, etwa bei der zweiten Ausbildung oder familiären Gründen, die eine Förderung über diese Grenzen hinaus ermöglichen können.
Wann verliert man den BAföG-Anspruch?
Dein BAföG-Anspruch endet nicht, wie viele denken, nach der Exmatrikulation, sondern tatsächlich bereits dann, wenn Du den Entschluss zum Studienabbruch oder Fachrichtungswechsel bekannt gegeben hast.
In welchen Fällen wird BAföG abgelehnt?
Man bekommt kein BAföG, wenn das Einkommen der Eltern oder eigenes Einkommen zu hoch ist, man die Altersgrenze (meist 45 Jahre, mit Ausnahmen) überschreit, die Regelstudienzeit stark überschreitet, bereits einen ersten Hochschulabschluss hat (z.B. Master nach Bachelor), Teilzeit studiert, bestimmte Vermögensgrenzen überschreitet oder die nötigen Leistungsnachweise nicht erbringt. Auch bei Nichtbestehen der Zwischenprüfung ohne anerkannte Gründe kann die Förderung entfallen.
Wann endet der BAföG-Anspruch?
BAföG endet meist mit dem Abschluss der Ausbildung oder mit Überschreitung der Regelstudienzeit, aber es gibt eine generelle Altersgrenze von 45 Jahren bei Ausbildungsbeginn, mit wichtigen Ausnahmen (z.B. Kindererziehung, zweiter Bildungsweg) und individuellen Prüfungen durch das Amt, wobei auch Einkommens- und Vermögensgrenzen eine Rolle spielen.
BAföG BEANTRAGEN - Darauf musst du achten!
Wie lange kann man BAföG in Anspruch nehmen?
Dann gelten folgende Regeln für die Förderungshöchstdauer: 9 Semester bei Universitäts- und vergleichbaren Studiengängen. 7 Semester bei Fachhochschul- und vergleichbaren Studiengängen ohne Praxiszeiten. 8 Semester bei Fachhochschul- und vergleichbaren Studiengängen mit Praxiszeiten.
Wann wird BAföG gestrichen?
BAföG endet meist mit dem Abschluss der Ausbildung oder mit Überschreitung der Regelstudienzeit, aber es gibt eine generelle Altersgrenze von 45 Jahren bei Ausbildungsbeginn, mit wichtigen Ausnahmen (z.B. Kindererziehung, zweiter Bildungsweg) und individuellen Prüfungen durch das Amt, wobei auch Einkommens- und Vermögensgrenzen eine Rolle spielen.
Wer kann kein BAföG beantragen?
Man bekommt kein BAföG, wenn das Einkommen der Eltern oder eigenes Einkommen zu hoch ist, man die Altersgrenze (meist 45 Jahre, mit Ausnahmen) überschreit, die Regelstudienzeit stark überschreitet, bereits einen ersten Hochschulabschluss hat (z.B. Master nach Bachelor), Teilzeit studiert, bestimmte Vermögensgrenzen überschreitet oder die nötigen Leistungsnachweise nicht erbringt. Auch bei Nichtbestehen der Zwischenprüfung ohne anerkannte Gründe kann die Förderung entfallen.
Was sind schwerwiegende Gründe für das BAföG?
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG kann beispielsweise eine schwere Krankheit ein solcher "schwerwiegender Grund" sein. Wichtig: Sind Krankheiten chronisch oder länger andauernd (über 6 Monate) und erschwert sich dadurch die Teilhabe im Studium, handelt es sich per Definition um eine Behinderung.
Welches Einkommen zählt beim BAföG für Eltern?
Beim BAföG wird das Brutto-Jahreseinkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr (z.B. 2023 für den Bewilligungszeitraum ab 2025) herangezogen, inklusive Lohn, Kapitalerträgen etc., wovon hohe Freibeträge für Ehepartner und Geschwister abgezogen werden, und der verbleibende Betrag mindert dann den Förderungsanspruch, wobei bei niedrigerem aktuellen Einkommen ein Aktualisierungsantrag gestellt werden kann, um die Förderung zu sichern.
Wann zahlt das BAföG nicht mehr?
BAföG endet meist mit dem Abschluss der Ausbildung oder mit Überschreitung der Regelstudienzeit, aber es gibt eine generelle Altersgrenze von 45 Jahren bei Ausbildungsbeginn, mit wichtigen Ausnahmen (z.B. Kindererziehung, zweiter Bildungsweg) und individuellen Prüfungen durch das Amt, wobei auch Einkommens- und Vermögensgrenzen eine Rolle spielen.
Wem steht BAföG zu?
BAföG steht in der Regel deutschen Schüler:innen und Studierenden zu, die ihre Ausbildung nicht selbst finanzieren können, meist unter 45 Jahre alt sind, die erste Ausbildung absolvieren und bestimmte Einkommensgrenzen der Eltern einhalten müssen. Auch EU-Bürger:innen und Geflüchtete können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden, wenn eine Bleibeperspektive besteht. Gefördert werden Ausbildungen, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen, wobei die Höhe von Einkommen, Vermögen und der Art der Bildungseinrichtung abhängt.
Kann man BAföG am Ende des Studiums beantragen?
Abschluss des Studiums
Förderung wird nicht bis zu dem Zeitpunkt der Exmatrikulation, sondern bis zur Bekanntgabe des Gesamtergebnisses gewährt, längstens jedoch bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die letzte verpflichtende Studienleistung abgelegt wurde.
Bei welchem Gehalt bekommt man kein BAföG?
Einkommensgrenzen der Eltern und Studierenden im Überblick
Verheiratete Elternpaare dürfen bis zu 2.540 Euro im Monat verdienen, damit der volle BAföG-Anspruch bestehen bleibt. Bei Alleinstehenden sind es 1.690 Euro, bei Stiefeltern 850 Euro.
Wann verfällt der BAföG-Anspruch?
Man bekommt kein BAföG, wenn das Einkommen der Eltern oder eigenes Einkommen zu hoch ist, man die Altersgrenze (meist 45 Jahre, mit Ausnahmen) überschreit, die Regelstudienzeit stark überschreitet, bereits einen ersten Hochschulabschluss hat (z.B. Master nach Bachelor), Teilzeit studiert, bestimmte Vermögensgrenzen überschreitet oder die nötigen Leistungsnachweise nicht erbringt. Auch bei Nichtbestehen der Zwischenprüfung ohne anerkannte Gründe kann die Förderung entfallen.
Was sind die Nachteile von BAföG?
Die Nachteile von BAföG sind die Abhängigkeit vom Elterneinkommen, der bürokratische, zeitaufwendige Antragsprozess, die Leistungskürzungen bei schlechten Noten, die Fördergrenzen (Altersgrenzen, Regelstudienzeit), die Begrenzung der Nebenjobs und die Schuldenfalle (auch wenn gedeckelt), sowie die Nicht-Förderung von Teilzeitstudien – zusammenfassend: Es ist nicht für jeden zugänglich und mit bürokratischen Hürden sowie potenziellen Schulden verbunden.
Wann wird das BAföG abgelehnt?
BAföG wird abgelehnt, wenn das Einkommen der Eltern/des Ehepartners/des Antragstellers zu hoch ist, eigenes Vermögen die Grenze überschreitet, man zu alt ist (meist über 45 bei Beginn), in Teilzeit studiert, die Regelstudienzeit überschreitet (nach dem 4. Semester), es sich um ein Zweitstudium handelt oder wichtige Unterlagen fehlen/Fehler enthalten sind, wie zu alte Kontoauszüge oder falsche Angaben. Auch Fehler im Antrag oder das Nichterfüllen von Zulassungsvoraussetzungen können zur Ablehnung führen.
Wann ist das BAföG ausgeschlossen?
Man bekommt kein BAföG, wenn das Einkommen der Eltern oder eigenes Einkommen zu hoch ist, man die Altersgrenze (meist 45 Jahre, mit Ausnahmen) überschreit, die Regelstudienzeit stark überschreitet, bereits einen ersten Hochschulabschluss hat (z.B. Master nach Bachelor), Teilzeit studiert, bestimmte Vermögensgrenzen überschreitet oder die nötigen Leistungsnachweise nicht erbringt. Auch bei Nichtbestehen der Zwischenprüfung ohne anerkannte Gründe kann die Förderung entfallen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um BAföG zu bekommen?
Bafög kann beantragt werden, wenn du:
- ein duales Studium absolvierst.
- in deiner ersten schulischen Ausbildung bist.
- bei Beginn der Ausbildung jünger als 30 Jahre bist.
- Nach der 10. Klasse weiterhin auf eine gemeinbildende Schule gehst, wie Fachschule, Berufsfachschule, Hochschulen und Akademien. Weiterbildung nachgehst.
Warum kriege ich kein BAföG mehr?
Laut einer bundesweiten Umfrage unter mehr als 22 000 Studierenden beantragen bis zu 70 Prozent der Anspruchsberechtigten kein BAföG. Der Hauptgrund: 82 Prozent der Betroffenen unterschätzen ihre Chancen und glauben fälschlicherweise, nicht förderfähig zu sein – oft wegen einer Fehleinschätzung des Elterneinkommens.
Was sind unabweisbare Gründe im BAföG?
Eine eintretende Behinderung oder schwere Erkrankung, die dazu führen, dass die Ausbildung objektiv nicht mehr durchgeführt werden kann und/oder die Ausübung des angestrebten Berufs nicht mehr möglich ist, gelten als unabweisbare Gründe nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG.
Wann ist man von BAföG befreit?
Wenn Ihr monatliches anrechenbares Einkommen den persönlichen Freibetrag von 1.690,00 EUR nicht übersteigt und Ihr Darlehen noch nicht vollständig fällig ist, können Sie auf Antrag von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt werden. Dieser Freibetrag kann sich um weitere Beträge erhöhen.
Wann wird BAföG nicht bezahlt?
Wenn Sie die BAföG-Raten nicht zahlen können
Wer 5 Jahre nach der Förderung nicht mehr als 1.690 Euro netto monatlich verdient, kann einen Antrag stellen, um die Rückzahlung auszusetzen.
Wie viel dürfen Eltern verdienen, um BAföG zu bekommen?
Um BAföG zu bekommen, gibt es keine starre Einkommensgrenze für Eltern, aber es gelten Freibeträge: Verheiratete Eltern haben aktuell einen Freibetrag von 2.540 € monatlich (Stand WS 2025/26), Alleinerziehende 1.690 € und für jedes weitere Kind oder Unterhaltsberechtigte gibt es zusätzliche Freibeträge (ca. 770 €). Vom gesamten Elterneinkommen (aus dem vorletzten Kalenderjahr) werden diese Freibeträge und weitere Pauschalen abgezogen, sodass sich der förderfähige Restbetrag ergibt, der den BAföG-Satz mindert. Je höher das Elterneinkommen, desto geringer der BAföG-Betrag oder die Förderung entfällt ganz, wobei auch das eigene Einkommen der Studierenden eine Rolle spielt.
Woher weiß ich, ob ich BAföG bekomme?
Um herauszufinden, ob Sie BAföG bekommen, nutzen Sie den BAföG-Rechner auf BAföG Digital für eine erste Schätzung, beantragen Sie es online über BAföG Digital und warten Sie auf den offiziellen BAföG-Bescheid vom zuständigen Amt, der Ihren Anspruch festlegt, wenn Sie die Voraussetzungen (Alter, Einkommen Eltern/Eigenes) erfüllen und einen vollständigen Antrag stellen.