Wann lohnt sich ein Gutachten?
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Empfehlenswert ist ein Gutachten, sobald Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und Ihr Auto dabei zu Schaden gekommen ist. Im Haftpflichtfall muss gegebenenfalls auch eine Wertminderung von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden. Diese kann nur der Sachverständige ausweisen.
Was ist besser Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Ein Gutachten ist wesentlich detaillierter und es erfüllt durch umfassende Dokumentation eine Beweissicherungsfunktion beim Schadensmanagement. Während ein Kostenvoranschlag Reparaturkosten fokussiert, geht ein Gutachten auch auf Faktoren wie den merkantilen Minderwert und die unfallbedingte Ausfallzeit ein.
Was bringt ein Gutachten?
Soll heißen: Ein Gutachten deckt auch mögliche Mehr- oder Folgekosten ab, die in einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt sind wie zum Beispiel Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert bzw. Restwert.
Was kostet in der Regel ein Gutachter?
In der Regel können Sie bei einer Begutachtung mit einem Stundenlohn von 70 bis 200€ rechnen. Dazu kommen Fahrtkosten und die Erstellung einer Dokumentation. Dieses schriftliche Gutachten – falls nötig – kostet etwa 40 bis 60€ pro Seite.
Wie viel bekommt ein Gutachter pro Gutachten?
3500 – 4500 Euro Brutto je nach Unternehmen und Qualifikation. Selbstständiger Gutachter ca. 500 – mehrere Tausend Euro Brutto pro Gutachten.
Wer zahlt das Gutachten? - Verkehrsrecht | Kanzlei ZHS
Wer muss das Gutachten bezahlen?
Die Kosten eines Unfallgutachtens liegen zumeist zwischen 500 - 800 Euro. Die Kosten sind durch den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung zu tragen. Das Unfallgutachten kann Fragen zu Unfallhergang, Reparaturkosten und Schadensausmaß klären.
Warum Gutachten und kein Kostenvoranschlag?
Liegt Ihnen bereits ein Kostenvoranschlag vor, können Sie ein Gutachten auch trotz Kostenvoranschlag in Auftrag geben. Der größte Unterschied vom Kostenvoranschlag zum Gutachten besteht darin, dass das Risiko einer Ausdehnung der Kosten bei einem Gutachten auf Seiten des Sachverständigen bzw. der Werkstatt liegt.
Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen?
Der Begriff Gutachter ist ein Synonym für Sachverständiger; beide Begriffe meinen in der Regel das Gleiche. Wenn man so will, dann ist Sachverständiger der offizielle Begriff, da dieser in Gesetzestexten vorkommt und auch vor Gericht so benannt wird.
Was kann ein Gutachter feststellen?
- Technische Daten des Unfallfahrzeugs.
- Sonderausstattung.
- Unfallbedingte Schäden.
- Dokumentation der Schäden.
- Festlegung des Reparaturwegs.
- Dauer der Reparatur.
- Beschreibung älterer Schäden.
- Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall.
Kann ich selbst einen Gutachter beauftragen?
Theoretisch kann jeder Unfallbeteiligte einen eigenen Gutachter beauftragen. Das ist auch dann noch möglich, wenn bereits der Unfallgegner bzw. die Kfz-Versicherung einen Gutachter ernannt hat.
Bei welcher Schadenshöhe kommt ein Gutachter?
Ab einer Schadenshöhe von 700 Euro ist die Beauftragung eines Sachverständigen durch den Geschädigten rechtens. Er muss bei einem Schaden ab dieser Höhe sich nicht mehr mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben. Vorliegend hatte der Schaden mit 1000 Euro eindeutig diese Bagatellgrenze überschritten.
Was tun wenn man mit Gutachten nicht einverstanden ist?
Wenn Sie mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden sind, können Sie selbst einen anderen Sachverständigen beauftragen. Diese Kosten erhalten Sie in der Regel nicht erstattet. Die Details hängen hier stark von der jeweiligen Versicherungspolice ab.
Wie lange wartet man auf ein Gutachten?
In der Regel setzte das Gericht keine feste Frist. Für gewöhnlich dauert die Fertigstellung eines Gutachtens rund 9 Monate.
Was wird vom Gutachten abgezogen?
Das Wichtigste zur fiktiven Abrechnung
Die Kosten für ein Gutachten trägt der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners. Bei der fiktiven Abrechnung sind nicht nur die Reparaturkosten erstattungsfähig, sondern auch die Wertminderung, Rechtsanwaltskosten, eine Nutzungsausfallentschädigung und weitere Schadensposten.
Was zahlt die Versicherung nach Gutachten?
Es beinhaltet u.a. den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, den Nutzungsausfall, die Reparaturdauer, die Wertminderung und unter Umständen auch den Restwert des Autos. Die Versicherung zahlt in der Regel nach zwei bis sechs Wochen.
Wer zahlt Gutachter Wenn Versicherung nicht zahlt?
Man kann nach einem unverschuldeten Unfall einen Gutachter und einen Anwalt seiner Wahl beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss die dadurch entstandenen Kosten bezahlen.
Welche Fragen stellt der Gutachter?
Der Gutachter stellt Fragen über Erfahrungen, Vorsätze und Verhaltensänderungen. Es gibt keinen festgelegten Fragenkatalog. Nur eine intensive Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten und daraus gezogene Veränderungen werden den Gutachter überzeugen.
Welche Unterlagen braucht der Gutachter?
- aktueller kompletter Grundbuchauszug.
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
- amtlicher Lageplan (Flurkarte)
- Baupläne (alle Grundrisse, Schnittzeichnung)
- Berechnungsunterlagen (Wohnfläche / Nutzfläche / Bruttogrundfläche / Bruttorauminhalt)
Wie viel darf ein Gutachter verlangen?
Es gilt meistens eine Bagatellgrenze von 700 bis 750 Euro. Wenn der voraussichtliche Schaden an Ihrem Fahrzeug diesen Preis übersteigt, dann muss der Gutachter inklusive aller Kosten vom Schädiger bzw. von seiner Haftpflicht übernommen werden.
Warum muss man zum Gutachter?
Ein Gutachten sollte nicht nur Äußerungen zum aktuellen Gesundheitszustand enthalten, sondern sollte ggf. auch prüfen, darlegen und bewerten, ob gesundheitliche Konsequenzen durch eventuelle weitere fachärztliche Behandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen vermieden werden könnten.
Was verlangt ein Gutachter?
Die meisten Sachverständigen orientieren sich bei privat beauftragten Gutachten aber immer noch grob nach den gesetzlichen Vorgaben, dementsprechend liegen die verlangten Stundensätze häufig zwischen rund 80 EUR und 120 EUR.
Was zeichnet einen Gutachter aus?
Laut IHK handelt es sich bei einem Sachverständigen oder Gutachter um eine unparteiische und unabhängige Person, die ihre Kenntnisse und Erfahrungen auf einem bestimmten Sachgebiet anderen Personen und Einrichtungen – zu denen unter anderem auch Gerichte zählen – gegen ein Entgelt zur Verfügung stellt.
Kann Versicherung eigenes Gutachten ablehnen?
Kann ich den Gutachter der Versicherung ablehnen? Ja, das dürfen und sollten Sie mit Blick auf Ihre eigenen finanziellen Interessen. Es ist kein Muss, auf ihn zurückzugreifen. Sie dürfen selber einen unabhängigen Sachverständigen einschalten und die Schadenshöhe für die anstehende Regulierung objektiv und inkl.
Wann kann ein Gutachter abgelehnt werden?
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass ein Sachverständiger von einer Partei abgelehnt werden kann, wenn er in derselben Sache in einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung als Sachverständiger mitgewirkt hat.
Sind Gutachten bindend?
Nein. Jede Partei darf auf eigene Kosten einen Gutachter beauftragen, um die Höhe des durch den Unfall entstandenen Schadens zu bestimmen.