Wann muss man Geschwister auszahlen?

Gefragt von: Roland Kramer
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Geschwister müssen sich in der Regel auszahlen, wenn einer den geerbten Nachlass (z. B. ein Haus) alleine übernehmen möchte, um die anderen Miterben auszuzahlen, oder wenn Geschwister enterbt wurden und ihren Pflichtteil geltend machen, den der Erbe aus dem Nachlass zahlen muss, insbesondere wenn eine Immobilie einen Großteil des Erbes ausmacht. Bei Schenkungen zu Lebzeiten gibt es keinen automatischen Anspruch, aber Pflichtteilsergänzungsansprüche können innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung entstehen, wenn der Nachlass dadurch geschmälert wurde. Die Auszahlung ist oft sofort fällig, wenn der Anspruch geltend gemacht wird, wobei Fristen für die Geltendmachung des Pflichtteils bestehen (Verjährung nach 3 Jahren ab Jahresende des Erbfalls).

Wie viel muss ich meinen Geschwistern auszahlen?

Da du als Alleinerbe eingesetzt wurdest, haben deine beiden Geschwister Anspruch auf den Pflichtteil. Die Hälfte von einem Drittel sind 1/6. Das bedeutet, dass du jedem deiner Geschwister 1/6 des Werts des Erbes auszahlen musst, insgesamt somit 1/3.

Muss ich das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können?

Um den Pflichtteil auszuzahlen, wenn ein Haus vererbt wird, muss der Erbe nicht zwingend verkaufen; Alternativen sind die Nutzung eigener Mittel, Verkauf anderer Nachlasswerte, Aufnahme eines Kredits mit Grundschuld auf das Haus oder Ratenzahlung, aber oft ist der Verkauf die einzige Lösung, wenn Liquidität fehlt, da der Pflichtteilsanspruch ein reiner Geldanspruch ist. Wichtig ist, dass der Anspruch schnell geltend gemacht wird (Verjährung 3 Jahre), der Pflichtteilsberechtigte Auskunft verlangen kann und der Erbe die Stundung bei Härtefällen beantragen kann.
 

Wie hoch ist der Pflichtteil für Geschwister bei einer Schenkung?

Geschwister haben keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch im deutschen Erbrecht, da dieser nur Abkömmlingen, Ehegatten und Eltern zusteht. Schenkungen an Geschwister können jedoch bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs der Kinder relevant werden, wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod gemacht wurden (mit 10% Abschmelzung pro Jahr). Bei der Schenkung selbst haben Geschwister einen Freibetrag von 20.000 Euro (steuerklasse II). 

Wann muss ich als Alleinerbe den Pflichtteil auszahlen?

Ist ein Pflichtteilsanspruch vorhanden, obliegt es dem Alleinerben, diesen auszuzahlen. Die Auszahlungspflicht besteht jedoch nur dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch fristgerecht geltend macht. Ohne eine solche Geltendmachung ist der Alleinerbe nicht verpflichtet, von sich aus tätig zu werden.

Elternhaus erben: Wie sich Geschwister einigen können

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Muss eine Alleinerbe den Pflichtteil auszahlen?

Wenn ein Alleinerbe ein Haus erbt, muss er theoretisch den Pflichtteil an enterbte Pflichtteilsberechtigte (z.B. Kinder, Eltern, Ehepartner) auszahlen, falls diese ihn fordern; der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird meist als Geld gefordert, was zur Auszahlung oder zur Stundung (wenn unzumutbare Härte) führt, aber der Alleinerbe wird dadurch nicht zum Miteigentümer des Hauses, sondern muss den Geldanspruch begleichen.
 

Wie schnell muss man einen Pflichtteil auszahlen?

Die pflichtteilsberechtigten Personen haben das Recht, ihre Ansprüche unverzüglich geltend zu machen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Auszahlung des Pflichtteils zeitnah erfolgen sollte, sobald der Wert des Nachlasses festgestellt wurde und alle nötigen Bewertungen und Berechnungen abgeschlossen sind.

Wie wirkt sich eine Schenkung der letzten 10 Jahre auf den Pflichtteil aus?

Das Gesetz sieht allerdings vor, dass dieser Betrag ab dem Zeitpunkt der Schenkung jährlich um 1/10 reduziert wird. Im Ergebnis ist eine Schenkung somit nach Ablauf von 10 Jahren für den Pflichtteil nicht mehr relevant. Bis hierhin lag U also richtig.

Ist es möglich, Kinder zu enterben, ohne dass sie Pflichtteil geltend machen können?

Kinder können in Deutschland nicht einfach enterbt werden, ohne dass ein Pflichtteil bestehen bleibt; eine vollständige Enterbung ohne Pflichtteil ist nur in extremen Fällen von Erbunwürdigkeit (schwere Straftaten, böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht) oder durch einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht (notariell beurkundeter Vertrag) möglich, was eine gute Beziehung voraussetzt. Ansonsten haben Kinder immer einen gesetzlichen Anspruch auf die Hälfte ihres regulären Erbteils, selbst wenn sie enterbt wurden.
 

Können Geschwister eine Schenkung anfechten?

Geschwister können eine Schenkung anfechten, wenn sie deren Pflichtteilsrechte verletzt, sie unter Zwang/Täuschung erfolgte oder der Schenker das Kind böswillig benachteiligte (§ 2287 BGB). Wichtige Wege sind die Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB) nach dem Tod des Schenkers, um den Wert in den Nachlass einzubeziehen, oder ein direkter Anspruch gegen das Geschwisterkind bei böswilliger Benachteiligung schon zu Lebzeiten. Der Anspruch muss durch Beweise gestützt und rechtzeitig geltend gemacht werden, idealerweise mit anwaltlicher Hilfe.
 

Wie kann ich die Auszahlung des Pflichtteils verhindern?

Soll eine dieser Personen (oder alle) nicht Erbe werden, muss dies durch eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) angeordnet werden. Es genügt regelmäßig ein entsprechender Satz im Testament. Alternativ ist auch eine konkludente Enterbung möglich, indem man andere Personen als Erben einsetzt.

Wie kann man Geschwister im Haus auszahlen?

Wenn Geschwister ein Haus erben, kann ein Erbe die anderen auszahlen, um das Haus allein zu übernehmen – oft durch Kreditaufnahme und notarielle Absicherung (Reallast). Der Wert der Anteile wird anhand des Verkehrswerts ermittelt (Gutachten empfohlen). Ist ein Erbe enterbt, muss er den Pflichtteil auszahlen, was durch Erbschaftsteuer und Freibeträge kompliziert werden kann (z.B. 400.000 € Freibetrag für Geschwister). Alternativ wird das Haus verkauft und der Erlös geteilt.
 

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 150.000 Euro?

Die Ehefrau hinterlässt ein Vermögen von 150.000 €. Der gesetzliche Erbteil der Ehefrau beträgt ¼, sodass ihr Pflichtteil 1/8 ist. Ihr stehen 18.750 € zu. Der gesetzliche Erbteil des Kindes beträgt ¾, der Pflichtteil ist 3/8.

Wann muss man seine Geschwister nicht auszahlen?

Wann muss man Geschwister nicht auszahlen? Geschwister müssen dann nicht ausgezahlt werden, wenn sie im Testament durch den Erblasser enterbt wurden oder einen Pflichtteilsverzicht vereinbart haben. Ein solcher Pflichtteilsverzicht wird oft bereits zu Lebzeiten durch eine notarielle Vereinbarung geregelt.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Geschwistern?

Sie erhält 50 % vom Erbe. Die übrigen 50 % teilen sich auf die 2 Geschwister auf. Somit erhält jeder 25 % von der Erbmasse des Erblassers. Sollten beide Eltern verstorben sein, wird das Erbe vollständig und zu gleichen Teilen auf die Geschwister aufgeteilt.

Muss ich meine Geschwister auszahlen, wenn ich das Haus meiner Eltern kaufe?

Wenn ein Geschwisterteil das Elternhaus kauft oder übernimmt, müssen die anderen Geschwister meist ausgezahlt werden, was über einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag geregelt wird. Um Streit zu vermeiden, ist eine transparente Einigung über den Wert mittels Gutachten wichtig, und es sollten die finanziellen und steuerlichen Aspekte (Grunderwerbsteuer entfällt oft, Schenkungssteuer/Pflichtteilsergänzung beachten) geklärt werden. Dies geschieht entweder zu Lebzeiten der Eltern durch einen Kauf/Schenkung oder nach dem Erbfall. 

Haben Kinder trotz Testament Anspruch auf Pflichtteile?

Ja, Kinder haben auch bei einem Testament, das sie enterbt, einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil, der die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils beträgt und in Geld ausgezahlt wird – dies muss aber aktiv eingefordert werden. Eltern können ihre Kinder zwar als Erben ausschließen, aber nicht vollständig ihres Pflichtteils entledigen, es sei denn, das Kind verzichtet notariell oder es liegt ein streng anerkannter Fall des Pflichtteilsentzugs vor. Die Höhe berechnet sich nach dem Wert des gesamten Nachlasses, und die Erben sind zur Auskunft verpflichtet, um den Anspruch durchzusetzen.
 

Wann Erben Geschwister des Verstorbenen?

Geschwister erben nach deutschem Recht als sogenannte Erben zweiter Ordnung, wenn der Verstorbene keine direkten Nachkommen (Kinder, Enkel) und auch keine Ehepartner oder Eltern hinterlässt, bzw. diese bereits verstorben sind. Sie rücken dann in die Erbfolge nach und teilen sich das Erbe zu gleichen Teilen, wobei der Erbteil eines verstorbenen Geschwisters an dessen Kinder (Nichten/Neffen) übergeht. Wichtig: Geschwister haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie durch ein Testament enterbt werden. 

Wie kann man den Pflichtteil verringern?

Den Pflichtteil zu verringern ist möglich, aber oft schwierig und erfordert eine gute Planung, z.B. durch einen notariellen Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung, Schenkungen zu Lebzeiten (mit 10-Jahres-Regel), steuerlich optimierte Vermögensübertragungen (z.B. Nießbrauch, Leibrente), die Gestaltung von Eheverträgen (Gütertrennung) oder spezielle Klauseln in Testamenten (z.B. im Berliner Testament), um den Anspruch unattraktiv zu machen, aber eine komplette Entziehung ist nur bei schwerwiegenden Verfehlungen möglich.
 

Was passiert, wenn Schenker vor 10 Jahren stirbt?

Stirbt der Schenker vor Ablauf der 10-Jahres-Frist, wird die Schenkung dem Nachlass für die Berechnung des Pflichtteils hinzugerechnet (§ 2325 BGB) und kann die Erbschaftsteuerlast erhöhen, da die Freibeträge zurückgesetzt werden und die Schenkung steuerlich zu berücksichtigen ist. Der Wert der Schenkung wird anteilig addiert, wobei in jedem Jahr nach der Schenkung 10 % des Wertes abgezogen werden, bis nach 10 Jahren nichts mehr angerechnet wird (außer bei speziellen Fällen wie Nießbrauch oder Ehegattenschenkungen). 

Welche Auswirkungen hat grober Undank auf den Pflichtteil?

Grober Undank ist ein schwerwiegender Grund, der es dem Erblasser erlaubt, einem nahen Angehörigen den Pflichtteil zu entziehen (§ 2333 BGB), was nur bei besonders schweren Verfehlungen wie vorsätzlichen Straftaten (z. B. Körperverletzung, Tötung) gegen den Erblasser oder nahestehende Personen oder böswilliger Verletzung der Unterhaltspflicht möglich ist. Eine einfache Enterbung beseitigt den Pflichtteil nicht; die Entziehung erfordert spezifische, im Testament genannte Gründe, die nachweisbar sein müssen, wobei eine Verzeihung des Erblassers die Entziehung unwirksam macht.
 

Wie hoch können Anstandsschenkungen sein?

Eine Anstandsschenkung hat keine feste Obergrenze, da ihre Angemessenheit von den individuellen Verhältnissen (wirtschaftliche Situation, Beziehungsstatus) des Schenkers und des Beschenkten abhängt und dem Wert nach „üblich“ sein muss, wie es die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs definiert (z. B. bei Geburtstagen, Weihnachten), doch 20.000 Euro gelten oft als Richtwert für Meldepflichten gegenüber dem Finanzamt, während die eigentlichen Schenkungssteuerfreibeträge (z. B. 400.000 € für Kinder) erst nach vielen Jahren relevant werden. 

Was passiert, wenn ich den Pflichtteil nicht auszahlen kann?

Wenn ein Erbe den Pflichtteil nicht auszahlen kann, kann der Pflichtteilsberechtigte klagen, Zinsen fordern, eine Stundung beantragen oder eine Einigung (z.B. Ratenzahlung, Sachwerte) anstreben, wobei der Erbe bei Härtefällen eine Stundung beantragen kann, aber Sicherheiten und Zinsen zahlen muss. Ohne Einigung drohen Zwangsvollstreckung durch Pfändung oder Zwangsversteigerung, da der Pflichtteil ein durchsetzbarer Geldanspruch ist. 

Muss ich mein Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszuzahlen?

Muss man das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszuzahlen? Die klare Antwort: Nein, ein Hausverkauf ist zur Auszahlung des Pflichtteils rechtlich meist nicht zwingend notwendig. Erben stehen mehrere Alternativen zur Verfügung, um den Anspruch zu erfüllen, ohne die Immobilie aufgeben zu müssen.

Muss ein Alleinerbe den Pflichtteil auszahlen?

Ein Alleinerbe erhält das gesamte Erbe, muss aber pflichtteilsberechtigte Personen (nahe Verwandte wie Kinder, Ehepartner, Eltern) befriedigen, wenn diese enterbt wurden oder zu wenig erhalten, indem er ihnen ihren Geld-Pflichtteil auszahlt – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Es kann auch Ausnahmefälle geben, in denen sogar der Alleinerbe selbst einen Pflichtteilsanspruch hat, wenn sein Alleinerbeanteil geringer ist als sein theoretischer Pflichtteil. Der Alleinerbe ist für die Auszahlung verantwortlich, kann Stundung oder Ratenzahlung vereinbaren und muss Schenkungen des Erblassers der letzten 10 Jahre oft mit einbeziehen.