Wann muss man seine rente beantragen?

Gefragt von: Kerstin Brandt
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Denn alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag - so schreibt es der Gesetzgeber vor. Deshalb müssen Sie unbedingt einen Antrag stellen, um Ihr Rentenverfahren einzuleiten. Wir empfehlen, das etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu tun.

Wann muss ich den Rentenantrag stellen?

Für den nahtlosen Übergang zwischen Berufsleben und Altersrente empfehlen wir, Ihren Rentenantrag etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen. Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen benötigen wir von Ihnen: wenn Sie schwerbehindert sind: Ihren Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid.

Wo kann ich einen Rentenantrag stellen?

Wenn Sie in Rente gehen möchten, müssen Sie einen Rentenantrag bei Ihrem Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen. Das geht über verschiedene Wege. Online: Auf der Internetseite der DRV können Sie den Rentenantrag online stellen.

Wie lange dauert es bis zum Rentenbescheid?

Übrigens: In der Regel dauert es drei Monate, bis die Rentenversicherung Ihren Rentenantrag geprüft und bearbeitet hat.

Wann Rentenantrag stellen bei Rente mit 63?

Wollen Sie die Rente mit 63 Jahren beantragen, so müssen Sie dies bei der Deutschen Rentenversicherung tun. Um Ihre Rente rechtzeitig zu erhalten, ist der Antrag spätestens drei Monate vor beabsichtigtem Beginn der Rentenzahlung einzureichen. Es ist übrigens auch möglich, den Antrag direkt online zu stellen.

Rentenantrag stellen - Bis wann?

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Welche Abschläge bei Rente mit 63?

Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Wann kann ich mit 63 in Rente gehen ohne Abzüge?

Mit genug Beitragsjahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen. Abschläge. Mit mindestens 45 Beitragsjahren können Sie abschlagsfrei – also ohne Rentenminderung – früher in Rente gehen. Wer nur mindestens 35 Jahre aufweist, muss mit Einbußen rechnen.

Kann ich meinen Rentenbescheid online einsehen?

Die Deutsche Rentenversicherung bietet ihren Kundinnen und Kunden mit den "Online-Diensten“ verschiedene Services rund um die Themen Versicherung, Rente und Rehabilitation an. Sie erhalten mit Ihrem Online-Ausweis beispielsweise Einsicht in Ihren Versicherungsverlauf, Ihre Renteninformation oder Ihre Rentenauskunft.

Wann wird der Rentenbescheid 2020 zugestellt?

Der DRV stellt am 05.06.2020 den Rentenbescheid aus. So steht es im Datum des Bescheides. Er wird mit der Post an Max Mustermann versandt. Dieser erhält den Bescheid am 30.06.2020 bei sich zu Hause im Briefkasten zu den üblichen Zustellzeiten zugestellt.

Wann bekomme ich meinen Rentenbescheid 2021?

Ab Juli 2021 nun sollen die ersten Bescheide verschickt werden, wie es in dem dpa-Bericht (Stand: 22. April) heißt. Wer als sogenannter Neurentner ab dem Start der Versandaktion im Juli seinen Rentenbescheid erhalte, bekomme darin auch die Information, ob ein Anspruch auf Grundrente bestehe, schreibt dpa.

Wer hilft mir bei meinen Rentenantrag?

Ihr erster Ansprechpartner, um Anträge aufzunehmen, ist Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung, der diese Aufgabe gesetzlich obliegt. Auch die ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung weiter.

Wo bekomme ich einen Rentenantrag Formular?

Wenn Sie weitere Anträge benötigen, stehen Ihnen alle entsprechenden Antragsvordrucke auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de zur Verfügung.

Wie stelle ich einen formlosen Rentenantrag?

Man kann dort zunächst formlos einen Rentenantrag stellen und um Zusendung der Formulare bitten. Den Rentenantrag muss man nicht allein ausfüllen. Man kann hierzu einen Termin beim Rentenamt der Gemeindeverwaltung vereinbaren. Dann wird das Antragsformular zusammen mit dem dortigen Sachbearbeiter ausgefüllt.

Was braucht man alles für den Rentenantrag?

Wichtig für alle Rentenanträge
  • Ihre Rentenversicherungsnummer.
  • Personendokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in Kopie)
  • Wie sind Sie kranken- und pflegeversichert?
  • Ihre Steueridentifikationsnummer.
  • Ihre internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC.

Was muss ich beim Rentenantrag mitbringen?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank)
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
  • Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte.
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers.

Kann VdK Rentenantrag stellen?

Der Versicherte muss selbst einen Antrag stellen. Das kann er beispielsweise in den Geschäftsstellen des Sozialverbands VdK, beim Rentenversichertenberater und bei der Deutschen Rentenversicherung tun, aber auch bei der Gemeindeverwaltung sowie bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Wann kommen die Bescheide zur Grundrente?

Der Grundrentenzuschlag kann und muss nicht beantragt werden. Er wird von der Rentenversicherung automatisch ermittelt. Allerdings wird erst ab Mitte 2021 eine Mitteilung über den Zuschlag erfolgen und dieser wird erst danach ausgezahlt. Denn es müssen rund 26 Millionen Rentenbescheide überprüft werden.

Wie erhalte ich eine aktuelle Rentenauskunft?

Beantragen Sie die Renteninformation schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen. Auch ein Online-Antrag ist möglich. Dafür müssen Sie Ihre Versicherungsnummer eingeben.

Was tun wenn Rentenzeiten fehlen?

Doch das Warten kann sich lohnen: Denn findet sich noch ein fehlen- der Nachweis, so kann sich dadurch auch Ihre spätere Rente erhöhen. Wann immer Sie Fragen haben, zusätzliche Infor mationen oder eine Beratung wünschen, wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger. Er hilft Ihnen gern weiter.

Wie oft bekommt man einen Rentenbescheid?

Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Sie ersetzt die Renteninformation und enthält eine Übersicht aller gespeicherten Versicherungszeiten und Angaben der bisher zu erwartenden Rentenhöhe. Sie können auch Auskunft über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente erhalten.

Kann man nach 45 Jahren Arbeit ohne Abzug in Rente gehen?

Nicht berücksichtigt werden Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV “), da es sich hierbei um Fürsorgeleistungen handelt und nicht um Versicherungsleistungen.

Kann ich mit 63 in Rente gehen Jahrgang 1958?

Mit genau 63 Jahren konnte nach Inkrafttreten der Regelung allerdings nur in Rente gehen, wer 1952 oder früher geboren wurde. Für jüngere besonders langjährig Versicherte steigt die Eintrittsgrenze schrittweise. Versicherte des Jahrgangs 1958 können beispielsweise erst mit 64 Jahren abschlagsfrei ihre Rente antreten.

Wann kann ich mit Abzug in Rente gehen?

Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen.