Wann müssen die Krankenkassen gemeldet werden?

Gefragt von: Gert Runge-Graf
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Krankenkassen müssen bei jeder Einstellung (Sofortmeldung in bestimmten Branchen), bei Beitragsnachweisen (spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag) und bei Jahresmeldungen (bis 15. Februar) gemeldet werden, wobei die Meldung des Arbeitgebers oft über die Einzugsstelle erfolgt, die Sozialversicherungsbeiträge aber spätestens am drittletzten Bankarbeitstag fällig sind.

Wann müssen Krankenkassenbeiträge gemeldet werden?

Die Regel besagt: Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstags eines Monats vorliegen.

Wann muss ich mich bei der Krankenkasse melden?

Für alle am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten übermitteln Sie mit der folgenden Gehaltsabrechnung - spätestens zum 15. Februar des Folgejahres - eine Jahresmeldung. Die Jahresmeldung entfällt, wenn Sie bis zum Jahreswechsel bereits eine Unterbrechung oder eine Abmeldung übermittelt haben.

Wann sind die Abrechnungstermine für 2026?

Die Abrechnungstermine 2026 für Sozialversicherungsbeiträge sind für Arbeitgeber entscheidend und fallen meist auf den drittletzten Bankarbeitstag des Monats (z. B. 28.01., 25.02., 27.03., 28.04., 27.05., 26.06., 29.07., 27.08., 28.09., 28.10., 26.11., 28.12.), wobei der Beitragsnachweis schon einige Tage vorher fällig ist (oft der fünftletzte Bankarbeitstag). Für Steuererklärungen (Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbesteuer) für 2025 ist der Stichtag der 31. Juli 2026, mit Fristverlängerung bis März 2027 bei Steuerberaterhilfe.
 

Wann sind Krankenkassenbeiträge 2025 fällig?

Innerhalb eines Kalendermonats gibt es generell einen Fälligkeitstag für Sozialversicherungsbeiträge. Die Beiträge werden danach in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag für den laufenden Monat fällig.

Was ist zu beachten, wenn ein neuer Arbeitnehmer der Krankenkasse gemeldet wird?

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Wann kommt die Jahresabrechnung?

Die Jahresabrechnung kommt meist im Folgejahr nach dem Abrechnungszeitraum, typischerweise zwischen Januar und Juni, wobei die genaue Frist je nach Art der Abrechnung (Nebenkosten, Strom/Gas, Lohn) variiert: Nebenkostenabrechnungen müssen oft bis Ende Dezember des Folgejahres zugehen, Lohnsteuerbescheinigungen bis Ende Februar, und Strom-/Gasabrechnungen richten sich nach Zählerablesung oder Vertragsjahr. 

Was muss der Krankenkasse gemeldet werden?

Welche Einnahmen müssen der Krankenkasse gemeldet werden?

  • Arbeitseinkommen (egal ob aus Angestelltenjob oder Selbstständigkeit)
  • Renten (z.B. gesetzliche Rente, Betriebsrente)
  • Versorgungsbezüge (z.B. Pensionen)
  • positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
  • Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne)

Wie erfährt die Krankenkasse von meinen Kapitalerträgen?

Die Krankenkasse erfährt von Ihren Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne) in erster Linie durch Ihren Einkommensteuerbescheid, den Sie auf Nachfrage einreichen müssen, da es keine automatische Datenübermittlung von Banken gibt. Bei freiwillig Versicherten werden diese Erträge zur Berechnung des Beitrags herangezogen und sind meldepflichtig, was oft durch jährliche Einkommensfragebögen ausgelöst wird, die Sie mit dem Steuerbescheid beantworten. 

Wann sind die Beitragstermine für die Krankenkassen?

Die Beiträge sind immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Der Bankarbeitstag richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse.

Wer meldet mich bei der Krankenkasse an?

Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenkasse an, wenn du eine neue versicherungspflichtige Stelle antrittst; du musst ihm nur mitteilen, bei welcher Kasse du versichert sein möchtest (oder warst). Der Arbeitgeber erledigt die Meldung elektronisch an die Sozialversicherungsträger, sobald das Beschäftigungsverhältnis beginnt. Bei Selbstständigen, Arbeitslosen oder bei Einwanderung aus dem Ausland kann die Anmeldung komplexer sein, oft über die Agentur für Arbeit oder durch eine direkte Kontaktaufnahme mit einer Krankenkasse, die dich dann anmeldet.
 

Wann ist die Sofortmeldung fällig?

Die Sofortmeldung müssen Sie spätestens bis zur Aufnahme der Beschäftigung abgeben. Fängt eine Person beispielsweise am 15. April um 8 Uhr morgens bei Ihrem Unternehmen an, muss die Sofortmeldung spätestens bis zum 15. April um 8 Uhr übermittelt werden.

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, mich bei der Krankenkasse anzumelden?

Ihr Arbeitgeber hat in der Regel bis zu sechs Wochen nach Beginn Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung Zeit, Sie bei der Krankenkasse anzumelden, wobei die Meldung mit der ersten Lohnabrechnung fällig wird, aber auch sofort in bestimmten Branchen (z.B. Baugewerbe, Gastronomie, Hotel) durch eine Sofortmeldung erfolgen muss, die bereits bei Arbeitsaufnahme übermittelt wird. 

Wann meldet die Krankenkasse an das Finanzamt?

Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Finanzbehörden bis zum 28.02. eines Jahres die Höhe der vom Versicherten selbst gezahlten Beiträge und der von der Krankenkasse erstatteten Beiträge mitzuteilen. Die Übermittlung der Daten ist ausschließlich elektronisch möglich.

Wie lange ist man nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch krankenversichert?

Nach dem Ende eines sozialversicherungspflichtigen Jobs besteht in Deutschland für einen Monat ein nachgehender Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 19 SGB V), also eine nahtlose Absicherung ohne eigene Beitragszahlung; danach muss man sich entweder freiwillig versichern, familienversichern oder, bei Arbeitslosigkeit, zahlt die Agentur für Arbeit die Beiträge. Bei privater Krankenversicherung (PKV) läuft der Vertrag weiter, man muss aber alle Beiträge selbst zahlen. 

Wie viel kostet die AOK Krankenversicherung im Monat 2025?

Die AOK PLUS erhebt 2025 einen Gesamtbeitragssatz von 17,7 %, der sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag von 3,1 % zusammensetzt. Da der Beitrag hälftig aufgeteilt wird, ergibt sich ein Arbeitnehmeranteil von 8,85 %.

Bei welchem Jahresgehalt ist man nicht mehr gesetzlich krankenversichert?

Beschäftigte, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 Euro (2025) überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.

Wie viel zahlt die Krankenkasse, wenn man länger als 6 Wochen krank ist?

Nach 6 Wochen Krankheit zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, das etwa 70 % des Bruttoeinkommens beträgt, aber maximal 90 % des Nettogehalts nicht überschreitet; es ist ein Abschlag von ca. 18 % im Vergleich zum Nettogehalt normal, wobei Beiträge zur Sozialversicherung noch abgezogen werden und die Zahlung bis zu 78 Wochen für dieselbe Krankheit möglich ist. 

Wann müssen die Krankenkassenbeiträge gemeldet werden?

Spätester Fälligkeitstag der Sozialversicherungsbeiträge ist seit dem 1.1.2006 der drittletzte Bankarbeitstag des laufenden Monats. Seit 1.1.2008 müssen die Meldungen der Beitragsnachweise generell 2 Tage vorher, also am fünftletzten Bankarbeitstag, bei den Krankenkassen ei...

Was ist die Meldepflicht?

Meldepflicht bedeutet die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Informationen oder Ereignisse an eine Behörde zu melden, wie zum Beispiel den Umzug ( Anmeldung beim Einwohnermeldeamt), bestimmte Krankheiten (Gesundheitsamt) oder grenzüberschreitende Zahlungen (Bundesbank), um staatliche Aufgaben zu erfüllen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten oder statistische Daten zu erheben. Die Nichteinhaltung führt oft zu Bußgeldern. 

Wie prüft die Krankenkasse mein Einkommen?

Die Krankenkasse prüft Ihr Einkommen primär durch Einkommensteuerbescheide, aber auch durch Gehaltsnachweise, Verdienstbescheinigungen oder Kontoauszüge, je nach Einkommensart und Situation (z.B. Familienversicherung, freiwillige Versicherung). Sie fordert diese Unterlagen oft per Fragebogen an, um Ihre Beiträge final zu berechnen oder die Voraussetzungen für Familienversicherungen zu überprüfen. Bei Selbstständigen zählt der letzte Steuerbescheid, während bei Angestellten der Arbeitgeber die monatlichen Beiträge meldet. 

Bis wann muss die Jahresabrechnung erstellt sein?

Die Frist für die Jahresabrechnung hängt vom Typ ab: Für Sozialversicherungs-Jahresmeldungen (Arbeitgeber) gilt die Frist zum 15. Februar des Folgejahres. Bei der Nebenkostenabrechnung (Vermieter) muss diese bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres beim Mieter sein, oft aber schon früher (z. B. bis Juni). Für die Hausgeldabrechnung (WEG-Verwaltung) gibt es oft vertraglich vereinbarte Fristen (z.B. 3-6 Monate), ansonsten gelten die Regelungen im Verwaltervertrag.
 

Wann kommt die Gasabrechnung 2025?

Ihre Gasabrechnung für das Jahr 2025 erhalten Sie in der Regel bis spätestens Ende Januar 2026, da Versorger gesetzlich verpflichtet sind, die Abrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zu stellen, wobei 2025 durch die Gasspeicherumlage und CO2-Preise besondere Kosten wirken. Die Abrechnung bezieht sich auf den Verbrauch des Kalenderjahres 2025, der oft durch höhere CO2-Kosten und die Umlage teurer ausfällt, auch wenn Grundpreise sinken können. 

In welchem Monat muss man kein Strom bezahlen?

Man muss eigentlich in keinem Monat komplett keinen Strom bezahlen, da Strom immer verbraucht wird, aber durch die monatlichen Abschläge und die jährliche Jahresabrechnung, bei der Guthaben verrechnet wird, kann es sein, dass Sie in einem Monat eine Gutschrift erhalten und somit "kein Geld" ausgeben, sondern Geld zurückbekommen, oft im 12. Monat nach der Abrechnung. Dies passiert, wenn Sie über das Jahr hinweg mehr Abschlagszahlungen geleistet haben, als Ihr tatsächlicher Verbrauch ergibt.