Wann sind Mahnungen ungültig?

Gefragt von: Hans Jürgen Ullrich
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Eine Mahnung ist unwirksam, wenn sie vor Fälligkeit der Forderung verschickt wird, unklare Angaben enthält (z.B. fehlender Betrag oder Frist), die Zustellung nicht nachweisbar ist, oder bei Verträgen mit Verbrauchern die speziellen Verzugshinweise fehlen. Auch eine Mahnung, die eine unberechtigt zu hohe Forderung stellt oder eine nicht erfüllte Gegenleistung (z.B. mangelhafte Ware) des Gläubigers ignoriert, kann unwirksam sein.

Wann ist eine Mahnung nicht rechtens?

“ (§ 286 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Eine Mahnung ist nur wirksam, wenn die geforderte Leistung fällig ist. Eine vor Fälligkeit erklärte Mahnung ist unwirksam und wird auch nicht durch den Eintritt der Fälligkeit wirksam.

Wer muss beweisen, dass eine Mahnung angekommen ist?

Bei einer Mahnung trägt der Absender (Gläubiger) die volle Beweislast für den Zugang beim Empfänger (Schuldner), besonders bei E-Mails, wo der Absender beweisen muss, dass die E-Mail tatsächlich den Posteingang erreicht hat und der Empfänger sie zur Kenntnis nehmen konnte (laut LAG Köln, BGH). Bei Briefen hilft ein Einschreiben, bei E-Mails ist der Zugang schwierig zu beweisen, weshalb der Absender nachweisen muss, dass er die Mahnung verschickt hat, aber der Empfänger muss sich nicht aktiv um den Empfang kümmern (kein Anscheinsbeweis durch bloßes Absenden). Der Schuldner kommt in Verzug, wenn die Mahnung nachweislich zugestellt wurde, ansonsten trägt der Gläubiger das Risiko für den Zugang. 

Wie viel Zeit darf zwischen Mahnungen liegen?

Was ist der richtige Abstand zwischen Mahnungen? Nach Ihrer ersten Mahnung sollten Sie regelmäßig und in festen Abständen mahnen bzw. Mahnung schreiben. Je nach der Anzahl aller in Ihrem Unternehmen erforderlichen Mahnungen sollten Sie einen festen Rhythmus zwischen 8 und 14 Tagen einhalten.

Wie kann ich einer Mahnung widersprechen?

Um einer Mahnung zu widersprechen, müssen Sie diese fristgerecht und schriftlich prüfen, die Gründe für Ihren Widerspruch sachlich darlegen (z.B. bereits bezahlt, Fehler) und mit Belegen versehen, idealerweise per Einschreiben versenden, um den Zugang nachzuweisen, insbesondere bei einem gerichtlichen Mahnbescheid, dem man innerhalb von 14 Tagen widersprechen muss, um ein gerichtliches Verfahren auszulösen.
 

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In welchen Fällen ist eine Mahnung entbehrlich?

Die Entbehrlichkeit der Mahnung bedeutet, dass ein Schuldner auch ohne formelle Mahnung des Gläubigers in Verzug gerät, was durch das Gesetz (§ 286 Abs. 2 BGB) geregelt wird, etwa bei kalendermäßig bestimmten Fälligkeiten (z. B. "Zahlung bis zum 30. Mai"), der ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Leistung durch den Schuldner (Selbstmahnung) oder bei besonderen Umständen, die eine Mahnung als überflüssige Förmelei erscheinen lassen, wie z.B. die Ankündigung, nicht zahlen zu können. 

Was tun bei unrechtmäßiger Mahnung?

Bei einer unberechtigten Mahnung sollten Sie sofort schriftlich Widerspruch einlegen, am besten per Einschreiben, die Forderung genau prüfen (auch auf Betrugsmerkmale wie schlechte Logos oder Tippfehler) und bei Unsicherheit die Verbraucherzentrale einschalten, da Sie nicht zahlen sollten, um weitere Kosten zu vermeiden und die Forderung nicht stillschweigend zu akzeptieren. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, sonst droht ein Vollstreckungsbescheid. 

Was muss in einer Mahnung stehen, um rechtsgültig zu sein?

Eine Mahnung muss klar als solche gekennzeichnet sein ("Mahnung"), Ihre Kontaktdaten, die des Schuldners, einen deutlichen Bezug zur ursprünglichen Rechnung (Nummer, Datum, Betrag), eine klare Zahlungsaufforderung, ein neues Fälligkeitsdatum und Ihre Bankverbindung enthalten, um rechtlich wirksam zu sein und Zahlungsverzug nachzuweisen. Optional, aber empfohlen, sind Hinweise auf Mahngebühren, Verzugszinsen und die Folgen bei Nichteinhaltung, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
 

Wie viele Mahnungen bis zum Inkasso?

Gesetzlich ist oft nur eine einzige Mahnung nötig, um einen Schuldner in Verzug zu setzen und den Weg für ein Inkasso freizumachen, aber zwei bis drei Mahnstufen (Zahlungserinnerung, 1. und 2. Mahnung) sind kaufmännisch üblich und dienen der Kundenfreundlichkeit, bevor ein Inkassobüro beauftragt wird. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl, aber drei Mahnungen sind ein gängiger Standard, bevor weitere Schritte (Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren) eingeleitet werden, um die Geschäftsbeziehung nicht zu belasten, so IHK München, liquida.at und Riverty. 

Ist eine Zahlungserinnerung die erste Mahnung?

Ja, eine Zahlungserinnerung wird in der Praxis oft als erste Mahnung verwendet, ist aber rechtlich gesehen ein freundlicher Vorläufer; sie dient als erste höfliche Erinnerung, bevor formelle Mahnungen mit rechtlichen Konsequenzen folgen, wobei der entscheidende Unterschied oft im Ton und dem Verzicht auf Mahngebühren liegt. 

Ist eine Mahnung ohne Einschreiben gültig?

Da eine gesetzliche Bestimmung für Mahnungen nicht vorhanden ist, ist diese an keine bestimmte Form gebunden und kann daher mündlich, schriftlich und per Fax oder auch E-Mail erfolgen.

Wann gilt eine Mahnung als zugestellt?

Juristisch ist die Mahnung auch dann rechtsgültig, wenn sie online zugestellt wird. Mahnungen sollten direkt nach dem Fälligkeitstermin versendet werden. Wer länger damit wartet, erweckt den Eindruck, es komme nicht auf pünktliche Zahlung an.

Wer muss die Kosten des Mahnverfahrens bezahlen?

Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens trägt zunächst der Gläubiger (Antragsteller), der die Gebühren vorschießen muss, aber diese werden dann mit dem Mahnbescheid vom Schuldner angefordert und müssen von diesem erstattet werden, wenn die Forderung berechtigt war und der Schuldner nicht widerspricht; bei erfolgreichem Verfahren trägt der Schuldner letztendlich alle Kosten. Wird ein Anwalt beauftragt, trägt dieser die Kosten anfangs ebenfalls, kann sie aber vom Schuldner zurückfordern, wenn der Schuldner zahlt. Widerspricht der Schuldner oder wird das Verfahren abgebrochen, trägt der Gläubiger die Kosten, sofern die Forderung nicht durchsetzbar war. 

Ist eine Mahnung ohne Zahlungserinnerung rechtens?

Rechtlich gesehen kann bereits am ersten Tag des Zahlungsverzugs ein gerichtliches Mahnverfahren angestrebt werden. Man darf aber natürlich keine Zahlungserinnerung oder Mahnung ohne vorherige Rechnung schreiben. Ein Kunde muss zuvor eine Rechnung erhalten haben, ehe bei Verzug ein Mahnprozess angestoßen werden kann.

Wer muss den Zugang einer Mahnung beweisen?

Bei einer Mahnung trägt der Absender (Gläubiger) die volle Beweislast für den Zugang beim Empfänger (Schuldner), besonders bei E-Mails, wo der Absender beweisen muss, dass die E-Mail tatsächlich den Posteingang erreicht hat und der Empfänger sie zur Kenntnis nehmen konnte (laut LAG Köln, BGH). Bei Briefen hilft ein Einschreiben, bei E-Mails ist der Zugang schwierig zu beweisen, weshalb der Absender nachweisen muss, dass er die Mahnung verschickt hat, aber der Empfänger muss sich nicht aktiv um den Empfang kümmern (kein Anscheinsbeweis durch bloßes Absenden). Der Schuldner kommt in Verzug, wenn die Mahnung nachweislich zugestellt wurde, ansonsten trägt der Gläubiger das Risiko für den Zugang. 

Wann ist eine Mahnung zu spät?

Bleibt die Begleichung einer Rechnung trotz Zahlungserinnerung und Verlängerung der Zahlungsfrist aus, so folgt 20 bis 30 Tage nach Überschreiten der Zahlungsfrist die erste Mahnung. Damit drohen dem Schuldner zusätzliche Kosten in Form von Mahngebühren und anfallenden Verzugszinsen.

Wie oft muss ich einen Schuldner mahnen?

Rechtlich reicht oft schon eine einzige Mahnung (oder sogar gar keine, wenn ein festes Zahlungsziel vereinbart wurde und abgelaufen ist), um den Schuldner in Verzug zu setzen, doch in der Praxis haben sich meist ein bis drei Mahnstufen etabliert, um Kunden entgegenzukommen, bevor rechtliche Schritte (Inkasso, Anwalt) folgen, wobei man die erste Stufe eher als freundliche Zahlungserinnerung gestaltet. Die Anzahl hängt von Ihrer Kundenbeziehung ab; bei säumigen Kunden können auch schon zwei Mahnungen ausreichend sein, um zum Inkasso überzugehen.
 

Ist eine Mahnung vor Inkasso Pflicht?

Inkasso ohne vorherige Mahnung ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig. Entscheidend ist, ob der Schuldner sich bereits in Verzug befindet, etwa durch eine vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist oder die 30-Tage-Regel nach Zugang der Rechnung.

Sind 5 Euro Mahngebühr zulässig?

Ja, 5 Euro Mahngebühr können zulässig sein, aber nur unter bestimmten Bedingungen: Sie müssen den tatsächlichen Kosten (Brief, Porto) entsprechen und höher als die üblichen 2-3 Euro sein, was eine Begründung erfordert; oft sind höhere Pauschalen unwirksam, besonders bei Verbrauchern. Gerichte sehen Mahnkosten von 2 bis 3 Euro meist als angemessen an, während 5 Euro nur in Ausnahmefällen akzeptiert werden und ein Nachweis des höheren Aufwands nötig ist. 

Wann ist eine Mahnung unwirksam?

Eine Mahnung ist unwirksam, wenn sie vor Fälligkeit der Forderung verschickt wird, unklare Angaben enthält (z.B. fehlender Betrag oder Frist), die Zustellung nicht nachweisbar ist, oder bei Verträgen mit Verbrauchern die speziellen Verzugshinweise fehlen. Auch eine Mahnung, die eine unberechtigt zu hohe Forderung stellt oder eine nicht erfüllte Gegenleistung (z.B. mangelhafte Ware) des Gläubigers ignoriert, kann unwirksam sein. 

Ist eine Mahnung per E-Mail rechtsgültig?

Ja, eine Mahnung per E-Mail ist grundsätzlich zulässig, da das Gesetz keine bestimmte Form vorschreibt, aber der Nachweis des Zugangs ist entscheidend, da Sie als Gläubiger beweisen müssen, dass der Schuldner die Mahnung erhalten hat; daher sind E-Mails bei geringen Beträgen praktisch, aber für rechtliche Sicherheit oft Einschreiben oder Fax besser. 

Wann entfällt die Mahnung?

Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Gemeint ist, dass die Parteien vertraglich ein bestimmtes Datum festgelegt haben, z. B. "zahlbar zwei Wochen nach Erhalt der Ware".

Kann ich gegen eine Mahnung Widerspruch einlegen?

Ja, man kann gegen eine Mahnung, insbesondere gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid, Widerspruch einlegen, wenn die Forderung unberechtigt ist, fehlerhaft oder bereits beglichen wurde, was schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids erfolgen muss, idealerweise unter Nutzung des amtlichen Formulars und Versand per Einschreiben, um eine Fristwahrung zu sichern. Der Widerspruch beendet das Mahnverfahren; der Gläubiger muss dann den Weg des streitigen Verfahrens (Zivilprozess) beschreiten, um die Forderung durchzusetzen.
 

Was dürfen Inkassobüros nicht?

Ein Inkasso darf nicht drohen (Polizei, Gefängnis, Schufa-Eintrag), die Wohnung betreten, nachbarn ausfragen, oder pfänden – das können nur Gerichte. Sie dürfen nur berechtigte Forderungen eintreiben, keine überhöhten Kosten verlangen (besonders Mehrwertsteuer!), und müssen die Forderung genau belegen können (Rechnung). Sie dürfen auch keine unzulässigen Geschäftspraktiken anwenden, wie z.B. den Schuldner unter Druck setzen, indem sie die Klärung eines Widerspruchs verschleiern. 

Wie lehne ich eine Rechnung ab?

Grundsätzlich ist es einfach, Widerspruch gegen eine unberechtigte Forderung einzulegen. Selbst ein mündlicher Widerspruch – beispielsweise über eine Hotline – ist rechtskräftig, doch sollten Sie auf Nummer sicher gehen und eine fehlerhafte Rechnung immer schriftlich monieren.