Wann verliere ich den Anspruch auf Witwenrente?

Gefragt von: Frau Dr. Antje Freitag B.A.
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Sie verlieren den Anspruch auf Witwenrente hauptsächlich durch eine Wiederheirat, da dies den Anspruch sofort beendet; auch Ihr eigenes Einkommen kann ab dem „Sterbevierteljahr“ angerechnet werden und die Rente kürzen oder entfallen lassen, aber der wichtigste Verlustgrund ist die neue Ehe. Beim Wiederheiraten erhalten Sie eine einmalige Abfindung, und der Anspruch kann bei Auflösung der neuen Ehe wieder aufleben.

Wann entfällt der Anspruch auf Witwenrente?

Der Anspruch auf Witwenrente entfällt hauptsächlich bei erneuter Heirat oder Lebenspartnerschaft, mit Ablauf des Monats der Heirat. Auch das Rentensplitting beendet den Anspruch. Zudem kann eine Kurzehe (unter 1 Jahr) oder spezielle Klauseln bei der betrieblichen Altersvorsorge den Anspruch verneinen oder beenden. Die Rente endet auch, wenn die Altersgrenze für die große Witwenrente nicht erreicht wird und die kleine Witwenrente nach der maximalen Zeit (meist 24 Monate) ausläuft. 

Wann bekommt man gar keine Witwenrente?

Der Einkommensfreibetrag für Witwenrenten liegt seit 1.7.2023 bei 992,64 Euro. Er erhöht sich mit jedem Kind, das grundsätzlich Anspruch auf Waisenrente hat, um 210,56 Euro. Zwischen Ost und West wird kein Unterschied mehr gemacht.

In welchen Fällen wird die Witwenrente gekürzt?

Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr eigenes Nettoeinkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt (für Juli 2025 bis Juni 2026: 1.076,86 € plus Kinderzuschlag) und der darüber liegende Betrag zu 40 % angerechnet wird, wobei Einkünfte wie Lohn, Mieteinnahmen oder private Renten berücksichtigt werden, aber Waisen unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Eine Kürzung kann auch durch die Anrechnung einer eigenen Erwerbsminderungsrente erfolgen, und bei Neuheirat endet der Anspruch vollständig.
 

Welche Jahrgänge bekommen noch Witwenrente?

Hinterbliebene, die jünger als 46 Jahre und vier Monate sind (2025) bzw. 46 Jahre und sechs Monate (2026), erhalten die sogenannte "Kleine Witwenrente" (bzw. "Kleine Witwerrente"). Diese beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Wer hat Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente?

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Für wen gilt das alte Recht bei der Witwenrente?

Witwenrente nach altem Recht bekommen Hinterbliebene, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde – oder wenn der Partner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist, auch wenn die Ehe später geschlossen wurde. Dieses alte Recht ist großzügiger und ermöglicht oft eine lebenslange große Witwenrente (60 % der Rente des Verstorbenen), wenn die Hinterbliebenen z.B. ein Kind erziehen, erwerbsgemindert sind oder ein bestimmtes Alter erreicht haben (aktuell bis 47 Jahre), und es gibt weniger Anrechnung von Einkommen. 

Welche Änderungen gibt es bei der Witwenrente 2025?

Ab dem 1. Juli 2025 gibt es eine Rentenerhöhung von 3,74 % auch für Witwen- und Witwerrenten sowie eine Anhebung des Einkommensfreibetrags auf ca. 1.077 € (plus Kinder-Zuschlag), was zu einer finanziellen Entlastung führt, wobei der bisher separate Rentenzuschlag ab Dezember 2025 in die reguläre Rente integriert wird und sich erst ab Juli 2026 auf die Anrechnung auswirkt. Wichtig ist auch die Anhebung der Altersgrenze für die große Witwenrente. 

Wann kann die Witwenrente gestrichen werden?

Die Witwenrente endet nicht pauschal zu einem bestimmten Datum, sondern wird durch erneute Heirat, das Erreichen des Rentenalters (für die kleine Rente), die Höhe des eigenen Einkommens (ab einem Freibetrag) und neue gesetzliche Regelungen (z. B. ab 2026) beeinflusst, wobei die große Witwenrente lebenslang gezahlt wird, solange die Voraussetzungen stimmen, und die kleine Rente nach 24 Monaten endet oder bei erneuter Heirat sofort. 

Wie hoch darf die Altersrente sein, damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?

Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
 

Wird meine Witwenrente gekürzt, wenn ich selber Rente bekomme?

Wichtig ist zunächst: Niemand muss sich um seine eigene Rente sorgen. Diese wird in jedem Fall auch an Witwen und Witwer unverändert gezahlt. Die Hinterbliebenenrente wird aber oft um das anzurechnende Einkommen gekürzt. Dabei wird vom Bruttobetrag der eigenen Rente pauschal 14 % abgezogen.

Warum bekommen immer mehr Witwen keine Witwenrente?

Der Hauptgrund: die Witwenrenten reichen nicht aus, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu decken. Witwen müssen arbeiten gehen oder die Erwerbstätigkeit zeitlich ausdehnen. Witwenrenten sind nicht auskömmlich, also Bedarfsdeckend.

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau die Witwenrente (groß oder klein), das Sterbevierteljahr (Sofortzahlung) und ein gesetzlicher Erbteil zu, der je nach Situation (Kinder, Zugewinngemeinschaft) variiert, wobei die Witwenrente meist 55 % der Partnerrente beträgt, nach den ersten drei Monaten aber eigenes Einkommen angerechnet wird. 

In welchem Fall bekommt man keine Witwenrente?

Man bekommt keine Witwenrente, wenn man wieder heiratet (außer bei bestimmten Ausnahmen), eine sogenannte Versorgungsehe geschlossen wurde (oft bei Heirat unter einem Jahr vor dem Tod), der Hinzuverdienst zu hoch ist (über dem Freibetrag), die Ehe kürzer als fünf Jahre bestand (bei betrieblicher Altersvorsorge), oder bei der Wahl des Rentensplittings. Auch nach einer Scheidung gibt es meist keinen Anspruch, es sei denn, es liegen spezielle Voraussetzungen vor, wie Unterhalt im letzten Ehejahr. 

Erhält eine Ehefrau die Rente ihres verstorbenen Ehemanns?

Sie können einen Teil oder die gesamte zusätzliche staatliche Rente oder Kapitalabfindung Ihres Partners/Ihrer Partnerin erben, wenn: Ihr Partner/Ihre Partnerin während der Aufschiebung der staatlichen Rente (vor Rentenbeginn) verstorben ist oder die Rente nach der Aufschiebung bezogen hat; Ihr Partner/Ihre Partnerin das Rentenalter vor dem 6. April 2016 erreicht hat; Sie zum Zeitpunkt des Todes Ihres Partners/Ihrer Partnerin verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten.

Wird Witwenrente lebenslang gezahlt?

Ja, die große Witwenrente wird grundsätzlich lebenslang gezahlt, solange Sie nicht wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen und die Voraussetzungen (z.B. Altersgrenze, Kindererziehung, Erwerbsminderung) erfüllt sind, während die kleine Witwenrente nur für 24 Monate (nach neuem Recht) gezahlt wird, endet aber ebenfalls bei Wiederheirat. Bei Wiederheirat gibt es eine einmalige Abfindung, und alte Rechtsfälle können lebenslange kleine Witwenrenten haben.
 

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?

Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen (z.B. aus Arbeit, Rente, Vermietung) einen Freibetrag übersteigt, der seit Juli 2025 bei 1.076,86 € liegt und sich pro Kind um 228,42 € erhöht; der Teil des Einkommens, der über diese Freibeträge hinausgeht, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet, was zu einer Kürzung führt. 

Kann man Rente und Witwenrente gleichzeitig beziehen?

Ja, man kann Witwenrente und eigene Altersrente gleichzeitig beziehen, aber die Witwenrente wird gekürzt, wenn das eigene Einkommen (inkl. eigener Rente) einen bestimmten Freibetrag übersteigt – außer in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall (Sterbevierteljahr), in denen keine Anrechnung erfolgt. Die eigene Rente wird vom Bruttobetrag um pauschal 14 % bereinigt (anzurechnende Nettorente), davon wird ein Freibetrag abgezogen, und vom Rest werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet. 

Wann wird die Witwenpension gekürzt?

Eine Witwenpension wird gekürzt, wenn eigenes Einkommen (z.B. aus Arbeit, eigener Rente) einen bestimmten Freibetrag übersteigt (ab Juli 2025: 1.076,86 € + Kinderzuschlag) und der Verstorbene vor dem 65. Geburtstag starb (>>Abschlag<<), oder bei Beamten nach kurzer Ehedauer oder großem Altersunterschied (>>Altersvorsorge<<, >>Versorgungsehe<<). Auch eine erneute Heirat führt zum Erlöschen des Anspruchs. 

Wann verliert man den Anspruch auf Witwenrente?

Die Witwenrente endet nicht pauschal zu einem bestimmten Datum, sondern wird durch erneute Heirat, das Erreichen des Rentenalters (für die kleine Rente), die Höhe des eigenen Einkommens (ab einem Freibetrag) und neue gesetzliche Regelungen (z. B. ab 2026) beeinflusst, wobei die große Witwenrente lebenslang gezahlt wird, solange die Voraussetzungen stimmen, und die kleine Rente nach 24 Monaten endet oder bei erneuter Heirat sofort. 

Warum wird die Witwenrente gestoppt?

Die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung schlagen Alarm: Immer mehr Witwen (Stand 2024 = 137.000) erhalten nach dem Sterbevierteljahr keine Witwenrente mehr ausgezahlt. Der Grund ist die Einkommensanrechnung, die besonders Frauen mit eigenem Einkommen hart trifft.

Kann die Witwenrente auf null gekürzt werden?

Witwenrente auf NULL gekürzt – weil Witwer zu viel verdient: Bedeutung für Betroffene. Das Urteil zeigt, dass Einkommen aus einer berufsständischen Versorgung auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet wird. Dies kann dazu führen, dass die Rente entfällt oder gekürzt wird.

Wann tritt die neue Witwenrente in Kraft?

Die Reform trägt überdies dem Finanzierungsbedarf der AHV und dem Bundeshaushalt Rechnung. Tritt sie 2026 in Kraft, wird sie bis 2030 eine Verringerung der AHV-Ausgaben um rund 350 Millionen Franken ermöglichen, davon Einsparungen für den Bund von 70 Millionen Franken.

Warum wird die Witwenrente gekürzt?

Die Witwenrente wird gekürzt, weil eigenes Einkommen (wie Lohn, eigene Rente, Betriebsrente, Mieten, Kapitalerträge) nach dem sogenannten Sterbevierteljahr auf die Rente angerechnet wird, wenn es einen gesetzlichen Freibetrag übersteigt; 40 % des übersteigenden Betrags werden dann abgezogen, um die Grundsicherung zu sichern, was jedoch viele Betroffene als ungerecht empfinden, da es die Erwerbstätigkeit bestraft und die Renten senkt.
 

Was passiert mit der Witwenrente, wenn ich selber Rente bekomme?

Wenn Sie selbst eine Rente beziehen, wird Ihre Witwenrente gekürzt, sobald Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag (für 2025: 1.076,86 €) übersteigt, wobei 40 % des übersteigenden Betrags angerechnet werden; Ihre eigene Rente bleibt jedoch unberührt, lediglich der Betrag der Witwenrente wird reduziert, wobei vorher ein pauschaler Abzug (meist 14 %) vom Brutto der eigenen Rente erfolgt, um das Nettoeinkommen zu ermitteln.