Wann werde ich von der Rezeptgebühr befreit?
Gefragt von: Frau Prof. Dr. Monika Weißsternezahl: 4.8/5 (6 sternebewertungen)
Sie werden von der Rezeptgebühr befreit, wenn Sie Ihre jährliche Belastungsgrenze von 2 % Ihres Bruttoeinkommens (bzw. 1 % bei chronischer Krankheit) erreicht haben und dies bei Ihrer Krankenkasse beantragen, oder wenn Sie bestimmte Personengruppen (z.B. unter 18-Jährige, Schwangere bei Schwangerschaftsleistungen) angehören. Bei Sozialleistungsbezug gelten spezielle, niedrigere Belastungsgrenzen.
Wer kann sich von der Rezeptgebühr befreien lassen?
Man kann sich von der Rezeptgebühr befreien lassen, wenn man die persönliche Belastungsgrenze erreicht (2 % des Bruttoeinkommens, 1 % bei chronischer Krankheit) oder bestimmte Sozialleistungen bezieht. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell befreit, Schwangere auch für Arznei- und Verbandmittel. Die Befreiung wird bei der Krankenkasse beantragt und erfordert meist einen Nachweis der chronischen Erkrankung (Muster 55).
Wie hoch darf das Einkommen für Rezeptgebührenbefreiung sein?
Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Wann ist ein Rentner von der Zuzahlung befreit?
Als Rentner ist man von Zuzahlungen befreit, wenn die jährlichen Belastungsgrenzen erreicht sind: 2 % des Bruttoeinkommens (Rente, Mieten, Kapitalerträge etc.) für Normalfälle und 1 % für chronisch Kranke oder Pflegebedürftige (Pflegegrad 3-5, GdB ≥ 60), wobei die Grenze durch Nachweise erreicht werden muss. Der Antrag erfolgt bei der Krankenkasse, indem man Belege sammelt und die Grenze überschreitet.
Wann bekommt man eine Rezeptgebührenbefreiung?
Voraussetzungen zur Befreiung per Antrag: Wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen folgende Richtsätze nicht übersteigt, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen: Alleinstehende: EUR 1.273,99. Ehepaare: EUR 2.009,85.
Zuzahlungsbefreiung
Wer muss keine Rezeptgebühren bezahlen?
Sie haben Anspruch auf kostenlose NHS-Rezepte, wenn Sie: unter 16 Jahre alt sind; zwischen 16 und 18 Jahre alt sind und eine Vollzeitausbildung absolvieren; oder 60 Jahre oder älter sind.
Wer ist 2025 von der Rezeptgebühr befreit?
Befreiung mit Antrag: Personen, deren monatliches Nettoeinkommen folgende Richtwerte nicht übersteigt (Werte für das Jahr 2025): Alleinstehende: 1.273,99 Euro. Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.465,09 Euro.
Welches Einkommen zählt bei der Zuzahlungsbefreiung?
Für die Zuzahlungsbefreiung zählt das Brutto-Haushaltsjahreseinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, also Lohn, Renten, Arbeitslosengeld, Einkünfte aus Vermietung oder Kapitaleinkünfte, wobei Freibeträge für Ehepartner, Kinder und Angehörige abgezogen werden; chronisch Kranke haben eine niedrigere Belastungsgrenze (1% statt 2% des Bruttoeinkommens).
Wann kann ich von der gesetzlichen Zuzahlung in der Krankenkasse befreit werden?
Eine gesetzliche Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie, wenn Sie Ihre jährliche Belastungsgrenze überschreiten, die bei 2 % des Bruttojahreseinkommens liegt (bei chronischer Krankheit nur 1 %). Haben Sie diese Grenze erreicht, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen, um für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen (z.B. für Medikamente, Hilfsmittel, Physiotherapie) befreit zu werden. Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich befreit, außer bei Fahrtkosten.
Wann ist man als Pensionist von der Rezeptgebühr befreit?
Diese Richtsätze werden für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhöht (2025: 196,57). Personen, die in einem Altersheim etc gepflegt werden, erhalten die Rezeptgebührenbefreiung, wenn die Pension 2025 € 3.057,58 (240 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Einzelpersonen) nicht übersteigt.
Ist es möglich, sich im Voraus von Zuzahlungen befreien zu lassen?
Ja, man kann sich von Zuzahlungen im Voraus befreien lassen, indem man den voraussichtlichen Betrag bis zur jährlichen Belastungsgrenze (in der Regel 2 % des Bruttoeinkommens) bei seiner Krankenkasse einzahlt und dafür eine Befreiungskarte erhält, was das Sammeln von Belegen erspart; dies ist besonders sinnvoll, wenn man die Grenze sicher erreicht, da der vorausgezahlte Betrag meist nicht erstattet wird, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger ausfallen.
Wann ist die Rezeptgebührenbefreiung in Deutschland?
Das Wichtigste in Kürze. Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ab Erreichen der Belastungsgrenze möglich. Diese liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens bzw. 1 % bei Menschen mit chronischen Krankheiten.
Wie erhalte ich eine Rezeptgebührenbefreiung?
Um eine Befreiung von Rezeptgebühren (Zuzahlungen) zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben (2 % des Brutto-Haushalts-Einkommens, bei chronischer Krankheit 1 %). Dazu reichen Sie Nachweise über Ihre Einkommen und die bereits geleisteten Zuzahlungen ein; bei chronischer Erkrankung sind zusätzliche Nachweise (z.B. GdB von mind. 60 %) nötig. Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich befreit, außer bei Fahrkosten.
Wann gilt man bei der Krankenkasse als chronisch krank?
Sie gelten als schwerwiegend chronisch krank, wenn Sie sich in einer ärztlichen Dauerbehandlung befinden. Also, wenn Ihre Krankheit mindestens ein Jahr lang mindestens einmal im Quartal ärztlich behandelt wurde. Sie sind chronisch krank, wenn Sie sich in ärztlicher Dauerbehandlung befinden.
Wann entfällt die Zuzahlung für Medikamente?
Medikamente sind zuzahlungsfrei, wenn sie besonders preisgünstig sind (mindestens 30 % unter dem Festbetrag), wenn Sie als Kind/Jugendlicher unter 18 sind, schwanger sind, eine Befreiung wegen Geringverdiener/chronischer Krankheit (Belastungsgrenze) erreicht haben oder es sich um bestimmte, von der Kasse erstattete rezeptfreie Mittel handelt. Die Apotheke prüft dies oft automatisch oder Sie müssen einen Befreiungsausweis vorlegen.
Wann ist man als Rentner von der Zuzahlung für Medikamente befreit?
Alle gesetzlich krankenversicherten Personen ab 18 Jahren müssen bestimmte Zuzahlungen für Medikamenten oder Hilfsmitteln leisten – seit 2004 auch alle Rentner. Ab einer Belastungsgrenze von 2 Prozent können Rentner eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen.
Wer ist von den Rezeptgebühren befreit?
Wenn Sie krankenversichert sind, müssen Sie so lange Rezeptgebühren zahlen, bis dadurch im laufenden Kalenderjahr ein Betrag von 2 Prozent Ihres Jahresnettoeinkommens erreicht wird. Ab diesem Wert sind Sie von der Rezeptgebühr befreit.
Was bekommt man mit Rentenausweis billiger?
Mit einem Rentenausweis bekommen Sie Ermäßigungen bei Kultur (Museen, Kino, Theater), im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), bei Sportstätten, in Wellnessbereichen, bei Bildungseinrichtungen wie der Volkshochschule und sogar Rabatte bei manchen Geschäften, Restaurants ("Seniorenteller") und Hotels; die Rabatte sind oft nicht ausgeschildert, daher lohnt es sich immer, an der Kasse nachzufragen.
Wann lohnt sich eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse?
Eine Zuzahlungsbefreiung lohnt sich, sobald Ihre jährlichen Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, die normalerweise 2 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens beträgt; bei chronisch Kranken liegt diese Grenze bei 1 % des Bruttoeinkommens. Sobald diese Grenze überschritten ist, können Sie eine Befreiung für den Rest des Jahres beantragen, um von weiteren Zuzahlungen (z.B. für Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel) befreit zu werden, was bei hohen Ausgaben schnell der Fall sein kann.
Welche Einkommensnachweise sind für Zuzahlungsbefreiung notwendig?
Ihre Einkommensnachweise wie Verdienstbescheinigung, Mietvertrag über Mieteinnahmen, Nachweis über Zinseinkünfte, Bescheid über Betriebsrenten. Nachweise über weitere Einkünfte (sofern zutreffend) Ihre IBAN (optional) Rechnungen und Zahlungsnachweis/Quittung der bereits gezahlten Zuzahlungen (falls vorhanden)
Wann keine Zuzahlungsbefreiung?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit. Davon ausgenommen sind Fahrkosten. Schwangere müssen Sie keine Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln leisten, wenn die erbrachte Leistung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung erforderlich ist.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei Rezeptgebührenbefreiung?
Ratgeber. Auf Antrag bei der ÖGK können Sie sich von der Rezeptgebühr befreien lassen, wenn Ihr Einkommen unter der Grenze von 1.308,39 Euro liegt. Leben Sie im gemeinsamen Haushalt mit Ihrem/Ihrer Partner:in, liegt die Grenze für das gemeinsame Partner:inneneinkommen bei 2.064,12 Euro.
Wie hoch ist die Belastungsgrenze für Zuzahlungen im Jahr 2025?
Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke 1 %; für 2025 gelten angepasste Freibeträge bei der Zuzahlungsbefreiung, z.B. 6.741 € für Ehepartner und 9.600 € pro Kind, um die Grenze zu unterschreiten, was eine Befreiung ermöglicht.
Wann keine Rezeptgebühr?
Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens können sich Versicherte aber von den Zuzahlungen befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Schwelle bei einem Prozent des Einkommens. Sie müssen dazu einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen.