Wann werden Gesundheitsfragen geprüft?

Gefragt von: Franz Rudolph
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Gesundheitsfragen werden direkt bei der Antragsstellung für Versicherungen wie Berufsunfähigkeit (BU), private Krankenversicherung (PKV) oder Risikoleben geprüft, um Ihr Risiko einzuschätzen, wobei unterschiedliche Zeiträume abgefragt werden (z.B. 3 Jahre für ambulante Behandlungen, 5 Jahre für Psyche, 10 Jahre für stationäre Aufenthalte). Eine tiefergehende Prüfung erfolgt oft erst, wenn ein Versicherungsfall eintritt, dann können die Angaben auch rückwirkend über viele Jahre (bis 10 Jahre oder mehr) bei Leistungsfall geprüft werden.

Wann prüft die Versicherung Gesundheitsfragen?

In der Regel überprüft der private Krankenversicherer die Gesundheitsangaben im Antrag erst, wenn ein auffälliger Versicherungsfall eingetreten ist. Dann aber wird die Krankengeschichte des mittlerweile Versicherten unter Umständen sehr weit zurückverfolgt.

Welcher Zeitraum ist für die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung relevant?

Bei den Gesundheitsfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) werden je nach Art der Beschwerde unterschiedliche Zeiträume rückwirkend abgefragt: Meist sind es 3 bis 5 Jahre für allgemeine ambulante Behandlungen und 5 bis 10 Jahre für psychische Erkrankungen, schwere Behandlungen oder Operationen, aber der genaue Zeitraum steht im jeweiligen Antrag und kann je nach Versicherer variieren (z.B. 3, 5 oder 10 Jahre). Bei falschen Angaben verjähren diese Ansprüche des Versicherers meist nach 10 Jahren. 

Wie lange muss man Vorerkrankungen angeben?

Wie lange muss man Vorerkrankungen angeben? Grundsätzlich werden in der Berufsunfähigkeitsversicherung ambulante Behandlungen beim Arzt 5 Jahre und stationäre Behandlungen bzw. Operationen 10 Jahre zurückgefragt. Dabei gelten die Jahrefristen immer taggenau, es muss also nicht das vollständige 5./ 10.

Wie lange prüft die PKV Gesundheitsfragen?

Bei der PKV-Gesundheitsprüfung werden je nach Art der Behandlung unterschiedliche Zeiträume abgefragt: Üblich sind 3 Jahre für ambulante Behandlungen, 5 Jahre für stationäre Aufenthalte und OPs sowie 5 bis 10 Jahre (manchmal auch länger/unbegrenzt) für psychische Erkrankungen und chronische Leiden. Die genauen Zeiträume variieren je nach Versicherer, es ist aber wichtig, alle Behandlungen und Vorerkrankungen ehrlich anzugeben, da Falschangaben die Kündigung des Vertrags bedeuten können, auch nach Jahren.
 

Die FATALEN Fehler bei den PKV/BU Gesundheitsfragen, die du niemals machen darfst!

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Wie oft zahlt die private Krankenkasse ein großes Blutbild?

Ab 35 Jahren steht dir der 3-jährliche Check-up zu. Zusätzlich wird ein großes Blutbild von der Krankenkasse jederzeit übernommen, wenn dein Arzt es aus medizinischen Gründen für erforderlich hält.

Welche Vorerkrankungen muss man bei der PKV angeben?

Beispiel: Gesundheitsfragen der PKV

  • Zahn- oder Kiefererkrankungen.
  • psychische Erkrankungen.
  • durch Unfälle verursachte Einschränkungen und Behandlungen.
  • durchgeführte Operationen oder aktuelle Behandlungen.
  • fehlende Organe oder Gliedmaßen.
  • Kuraufenthalte oder stationäre Aufenthalte.
  • Allergien.
  • HIV-Infektionen.

Welche Vorerkrankungen muss ich angeben?

Sie müssen alle Vorerkrankungen, Beschwerden, Arztbesuche, Behandlungen, Operationen und Medikamenteneinnahmen angeben, die in den Gesundheitsfragen des Versicherungsantrags abgefragt werden – typischerweise die letzten 3 bis 5 Jahre für allgemeine Dinge und bis zu 10 Jahre für schwere Aufenthalte, um Ihren Versicherungsschutz zu gewährleisten und spätere Ablehnungen wegen Obliegenheitsverletzung zu vermeiden. Dazu gehören psychische Erkrankungen (Depressionen, Angststörungen), chronische Leiden (Bluthochdruck, Diabetes, Schilddrüse), Rückenprobleme (Bandscheibenvorfälle) und alles, was Ihre Gesundheit beeinflusst. 

Wann lehnt PKV ab?

Ausschlusskriterien für die private Krankenversicherung (PKV) sind vor allem schwerwiegende oder chronische Vorerkrankungen wie Krebs, fortgeschrittene Herz-, Lungen-, Nieren- oder neurologische Erkrankungen (MS, Parkinson), insulinpflichtiger Diabetes, schwere psychische Störungen, Suchterkrankungen oder AIDS/HIV-Infektionen, die zu einer Ablehnung des Antrags führen können. Auch laufende Behandlungen, kürzliche Operationen oder die Notwendigkeit einer baldigen Behandlung (z. B. Bandscheibenvorfall, Zahnbehandlungen) sind häufig Ablehnungsgründe oder führen zu Risikozuschlägen (Zuschläge auf die Prämie) oder Leistungsausschlüssen (keine Übernahme bestimmter Leistungen). 

Werden Vorerkrankungen versichert ohne Gesundheitsfragen?

Viele Unfallversicherungen werden ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Bestehende oder später eintretende Vorerkrankungen können aber im Leistungsfall dennoch eine Rolle spielen, weil Unfallversicherungen ohne Gesundheitsprüfung in aller Regel eine Mitwirkungsklausel haben.

Was passiert, wenn man Gesundheitsfragen falsch beantwortet?

Wenn Sie Gesundheitsfragen falsch beantwortet haben, hat der Versicherer eine Reihe von Möglichkeiten, sich vor seinen Leistungen zu drücken: Er kann vom Vertrag zurücktreten. Er kann den Beitrag erhöhen. Er kann Leistungen ausschließen, zumindest für die Zukunft.

Welche Vorerkrankungen sollte man bei BU angeben?

Liste der Vorerkrankungen, die häufig zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen:

  • Allergien.
  • Asthma bronchiale.
  • Bandscheibenvorfall.
  • BWS-, HWS- oder LWS-Syndrom.
  • chronische Gastritis.
  • Fehlsichtigkeit (über 8 Dioptrien)
  • Gicht.
  • mehrmalige Verspannungen.

Wie lange gehen Gesundheitsfragen zurück?

Gut zu wissen: Die Gesundheitsfragen beziehen sich auf einen begrenzten Zeitraum. Dieser liegt für ambulante Behandlungen üblicherweise bei maximal fünf Jahren, für stationäre Therapien bei maximal zehn Jahren.

Welcher Zeitraum ist für die Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung relevant?

Bei den Gesundheitsfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) werden je nach Art der Beschwerde unterschiedliche Zeiträume rückwirkend abgefragt: Meist sind es 3 bis 5 Jahre für allgemeine ambulante Behandlungen und 5 bis 10 Jahre für psychische Erkrankungen, schwere Behandlungen oder Operationen, aber der genaue Zeitraum steht im jeweiligen Antrag und kann je nach Versicherer variieren (z.B. 3, 5 oder 10 Jahre). Bei falschen Angaben verjähren diese Ansprüche des Versicherers meist nach 10 Jahren. 

Hat die Versicherung Einsicht in die Krankenakte?

Ja, Versicherungen dürfen unter bestimmten Bedingungen und mit Ihrer Einwilligung in Ihre Patientenakte einsehen, vor allem zur Prüfung ihrer Leistungspflicht im Leistungsfall (z.B. bei Berufsunfähigkeit), um festzustellen, ob ein Versicherungsfall vorliegt, aber die elektronische Patientenakte (ePA) ist technisch geschützt und nur für Sie und behandelnde Ärzte zugänglich. Ohne Ihre Erlaubnis oder eine gesetzliche Grundlage haben sie keinen direkten Zugriff auf die vollständige Akte oder die ePA. 

Wie wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt?

Eine Gesundheitsprüfung läuft meist über einen Fragebogen ab, bei dem Sie Vorerkrankungen, Behandlungen (meist 3-10 Jahre zurück) und Risikofaktoren angeben; bei der privaten Krankenversicherung (PKV) sind dies Kernfragen, die den Antrag entscheidend beeinflussen, während bei allgemeinen Check-ups der Arzt zusätzlich eine körperliche Untersuchung (Blutdruck, Abhören) und ggf. Blut-/Urinproben nimmt, um Ihren Gesundheitszustand zu erfassen. Der Ablauf variiert je nach Zweck (PKV-Abschluss vs. Vorsorge).
 

Welche Erkrankungen gelten als Vorerkrankungen?

Eine Vorerkrankung ist jede Krankheit, Verletzung oder gesundheitliche Beschwerde, die bereits vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags (z.B. Kranken- oder Lebensversicherung) bestand oder ärztlich diagnostiziert und behandelt wurde, wie chronische Leiden (Bluthochdruck, Diabetes, Asthma), psychische Erkrankungen (Depressionen) oder frühere Operationen/Unfälle, wobei der genaue Kontext (Versicherung, Lohnfortzahlung) entscheidet, welche relevant sind. 

Wann fliegt man aus der privaten Krankenversicherung raus?

Man "fliegt" aus der PKV, wenn man wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln muss oder will, meist durch Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) (2025: 73.800 €) bei Angestellten, Aufnahme einer versicherungsfreien Tätigkeit, Alter (über 55 Jahre wird es fast unmöglich), Arbeitslosigkeit (ALG I löst Pflicht aus) oder durch eine freiwillige Kündigung bei Erfüllung der Bedingungen für die GKV, wie z.B. Familienversicherung oder Aufnahme eines Minijobs. 

Wie lange zurück muss ich bei den Gesundheitsfragen meiner privaten Krankenversicherung angeben?

Welche Zeiträume muss ich bei den Gesundheitsfragen für die private Krankenversicherung angeben? Je nach Gesellschaft werden verschiedene Zeiträume abgefragt – z. B. ambulant, meist die letzten 3 Jahre, stationär größtenteils die letzten 5 Jahre und psychische Erkrankungen die letzten 5-10 Jahre.

Kann man sich mit Vorerkrankungen privat versichern?

Ja, eine private Krankenversicherung (PKV) ist auch mit Vorerkrankungen möglich, aber der Versicherer prüft den Einzelfall und kann Risikozuschläge (höhere Beiträge) oder Leistungsausschlüsse festlegen; vollständige Ablehnung ist selten, aber die ehrliche Angabe aller Vorerkrankungen ist entscheidend, um späteren Vertragsstornierungen zu vermeiden, da es auch spezialisierte Tarife oder die "Öffnungsaktion" (für Beamte) gibt, um eine Absicherung zu gewährleisten. 

Kann die Krankenkasse meine Diagnose sehen?

Ja, die Krankenkasse erfährt Diagnosen, da Ärzte und Krankenhäuser sie zur Abrechnung und Prüfung übermitteln müssen, meist in Form von ICD-Codes auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und in Leistungsdaten, aber die Details bleiben geschützt und dienen nur bestimmten Zwecken wie der Krankengeld-Berechnung oder der Betrugsprävention. Sie als Patient haben jedoch das Recht, Ihre vollständige Krankenakte einzusehen. 

Wann überprüft die private Krankenversicherung die Gesundheitsfragen im Antrag?

Verbraucherfreundliche Gesundheitsfragen begrenzen den Zeitraum: Üblich sind die vergangenen fünf Jahre für ambulante Behandlungen und maximal zehn Jahre für stationäre Therapien. Außerdem sollte die Versicherung konkret nach ärztlichen Behandlungen fragen, nicht nach „Beschwerden und Gebrechen“.

Wann verjähren Gesundheitsfragen BU?

Bei den Gesundheitsfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) werden je nach Art der Beschwerde unterschiedliche Zeiträume rückwirkend abgefragt: Meist sind es 3 bis 5 Jahre für allgemeine ambulante Behandlungen und 5 bis 10 Jahre für psychische Erkrankungen, schwere Behandlungen oder Operationen, aber der genaue Zeitraum steht im jeweiligen Antrag und kann je nach Versicherer variieren (z.B. 3, 5 oder 10 Jahre). Bei falschen Angaben verjähren diese Ansprüche des Versicherers meist nach 10 Jahren. 

Welche Vorerkrankungen sind anrechenbar?

Anrechenbare Vorerkrankungen sind frühere Krankheiten, die derselben Grunderkrankung wie die aktuelle Arbeitsunfähigkeit (AU) zuzuordnen sind, um die Lohnfortzahlung zu begrenzen (max. 6 Wochen). Sie werden nur angerechnet, wenn Arbeitnehmer in den letzten 6 Monaten nicht durchgehend arbeitsfähig waren oder wenn seit der ersten AU derselben Krankheit keine 12 Monate vergangen sind. Wichtig ist ein ursächlicher Zusammenhang, nicht nur ein gleicher Diagnoseschlüssel. Arbeitgeber beantragen die Prüfung bei der Krankenkasse, die datenschutzkonform Auskunft gibt. 

Wann lehnt die private Krankenversicherung ab?

Ausschlusskriterien für die private Krankenversicherung (PKV) sind vor allem schwerwiegende oder chronische Vorerkrankungen wie Krebs, fortgeschrittene Herz-, Lungen-, Nieren- oder neurologische Erkrankungen (MS, Parkinson), insulinpflichtiger Diabetes, schwere psychische Störungen, Suchterkrankungen oder AIDS/HIV-Infektionen, die zu einer Ablehnung des Antrags führen können. Auch laufende Behandlungen, kürzliche Operationen oder die Notwendigkeit einer baldigen Behandlung (z. B. Bandscheibenvorfall, Zahnbehandlungen) sind häufig Ablehnungsgründe oder führen zu Risikozuschlägen (Zuschläge auf die Prämie) oder Leistungsausschlüssen (keine Übernahme bestimmter Leistungen).