Wann werden Kindererziehungszeiten nicht angerechnet?

Gefragt von: Frau Prof. Janina Witte MBA.
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Nicht angerechnet werden können Kindererziehungszeiten bei Personen, die während der Erziehungszeit Rentenanwart- schaften in einem anderen Versorgungssystem erworben haben, wenn die Kindererziehung bereits dort gleichwertig wie in der gesetzlichen Rentenversicherung begünstigt wird.

Werden Kindererziehungszeiten nicht automatisch angerechnet?

Kindererziehungszeiten der Rentenversicherung melden

Im Gegensatz zu den Arbeitszeiten werden Kindererziehungszeiten nicht automatisch erfasst.

Wann werden Kinderberücksichtigungszeiten nicht angerechnet?

Die Kindererziehungszeit im Sinne der Rentenversicherung endet, wenn ein Kind drei Jahre alt wird. Die Zeit danach bis zum zehnten Geburtstag eines Kindes wird als "Kinderberücksichtigungszeit" gewertet. Viele junge Mütter üben nur einen Minijob aus.

Wann bekommt man Kindererziehungszeiten angerechnet?

Sie beginnt mit dem Kalendermonat nach der Geburt des Kindes. Sollten Sie mehrere Kinder, zum Beispiel Zwillinge, gleichzeitg erziehen, verlängert sich die anzurechnende Kindererziehungszeit. Zusätzlich können Ihnen Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung im Umfang von bis zu 10 Jahren angerechnet werden.

Werden Kindererziehungszeiten automatisch auf die Rente angerechnet?

Bei der Rente gibt es einen Bonus für die Kinder erziehung: Sie bekommen Kinder erziehungs und Kinderberücksichtigungszeiten gutgeschrieben. Für Kindererziehungszeiten bekommen Sie Entgeltpunkte, das heißt: Sie wirken sich direkt auf die Rentenhöhe aus.

Kindererziehungszeiten

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Wie zählen 2 Kinder bei der Rente?

Seit der jüngsten Reform (Mütterrente II) gilt: Für jedes vor 1992 geborene Kind erhalten Erziehende bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre auf ihr Rentenkonto angerechnet. Als Verdienst wird der deutsche Durchschnittsverdienst angenommen. Entsprechend gibt es bis zu 2,5 Entgeltpunkte auf das Rentenkonto.

Wie wirken sich Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung auf die Rente aus?

Was viele nicht wissen: Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt. Sie beginnen nach dem Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren. Für jedes Jahr Kindererziehungszeit erhöht sich die monatliche Bruttorente aktuell um 34,19 Euro (West) bzw. um 33,47 Euro (Ost).

Wie viele Punkte für Kinder bei der Rente angerechnet?

Für jeden Kalendermonat Kindererziehungszeiten gibt es einen Entgeltpunkt von 0,0833. Für ein Jahr sind es somit = 12 Monate x 0,0833 = 0,9996 Entgeltpunkte = 1,0000 EP. Für drei Jahre sind es 36 Monate x 0,0833 = 2,9988 = 3,0 EP.

Was bringt der Antrag V0800?

Damit die Rentenversicherung Kindererziehung bei der Rente anrechnet, müssen Eltern Kindererziehungszeit beantragen. Das Formular dafür heißt V0800 und kann bei der Rentenversicherung heruntergeladen werden (). Eltern könnten sich mit dem Antrag theoretisch bis zur Rente Zeit lassen.

Kann man Kindererziehungszeiten nachträglich beantragen?

Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden. Vorrangig dienen die Berücksichtigungszeiten dazu Lücken in der Versicherungsbiografie zu schließen. Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert.

Was ist keine anrechnungszeit?

Die Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft/Mutterschutz und Arbeitslosigkeit sind in der Regel nur dann anrechenbar, wenn durch sie eine versicherte Tätigkeit unterbrochen wird. Eine Ausnahme gilt, wenn die Zeiten zwischen Ihrem 17. und 25. Geburtstag liegen.

Was ist der Unterschied zwischen Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung?

Die Berücksichtigungszeit beginnt mit dem Geburtstag des ersten (ältesten) Kindes und endet am Tag vor dem 10. Geburtstag des letzten (jüngsten) Kindes. Anders als bei der Kindererziehungszeit gibt es hier keine Verlängerung für gleichzeitig vorliegende Zeiten. Insgesamt werden 9 Jahre Kinderziehungszeiten angerechnet.

Was bedeutet 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten?

Was sind Kinderberücksichtigungszeiten? Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes angerechnet. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt. Die Kinderberücksichtigungszeit verhindert, dass Lücken im Versicherungsverlauf des Berechtigten entstehen.

Warum muss ich Kindererziehungszeiten beantragen?

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt.

Wie wird Elternzeit auf die Rente angerechnet?

Der erziehende Elternteil bekommt für jeden Monat Kindererziehungszeit 0,083 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die Kindererziehungszeit führt also zu einem Rentenanspruch, den ein Durchschnittsverdiener erreicht - nämlich etwa 1 Entgeltpunkt pro Jahr.

Was zählt zu den anrechnungszeiten?

Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Für wen gilt der Antrag V0800?

Antrag auf Anerkennung der Kindererziehungszeit stellen

Die Anerkennung der Kindererziehungszeit muss bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich beantragt werden – über das Formular V0800. Das ist eine reine Formsache, wenn man Geburtsurkunden oder ein Familienstammbuch vorlegen kann.

Wer muss Antrag V0800 stellen?

Eltern müssen ihre Rente für die Kindererziehungszeit beantragen, damit diese berücksichtigt wird. Das entsprechende Formular dazu heißt V0800 und kann bei der Rentenversicherung heruntergeladen werden. Eltern können sich dazu zwar theoretisch bis zur Rente Zeit lassen.

Kann man früher in Rente gehen wenn man Kinder hat?

Die Rentenversicherung berücksichtigt die ersten zehn Jahre nach Geburt des Kindes als rentenrechtliche Zeit. Das kann helfen, Voraussetzungen für bestimmte Renten zu erfüllen – so müssen Versicherte etwa 35 Versicherungsjahre nachweisen, um früher in Rente gehen zu können.

Wie viel Rente kriegt eine Frau pro Kind?

So viel Geld gibt es vom Staat

84 Euro (Ost) beim ersten Kind, das vor 1992 geboren wurde. Beim zweiten Kind wären es dann 167 Euro (Ost) und 171 Euro (West), beim dritten Kind 251 Euro (Ost) und 256 Euro (West). Kinder, die nach 1992 geboren wurden, erhöhen die Rente monatlich um 100 Euro (Ost) bzw.

Wann muss ich den Antrag auf Kindererziehungszeiten stellen?

Kindererziehungszeiten werden nur anerkannt, wenn dies be- antragt wird. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenver- sicherung stellen. Der Antrag kann bereits nach der Geburt des Kindes gestellt werden.

Ist in der Rente schon die Mütterrente mit eingerechnet?

Mütterrente ist nun auch in Renteninformationen aufgelistet

Statt bislang einem Jahr Kindererziehungszeit werden nun zwei Jahre Kindererziehungszeit je Kind anerkannt, was zu einer - im Jahr 2014 - um 28,61 Euro (alte Bundesländer) bzw. 26,39 Euro (neue Bundesländer) monatlich höheren Rente.

Wie beantrage ich Kinderberücksichtigungszeiten?

Schriftlicher Antrag:
  1. Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  2. Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
  3. Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts und Beratungsstellen abholen.
  4. Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.

Was bringt die anrechnungszeit?

Anrechnungszeiten gehören zu den beitragsfreien Zeiten. Obwohl Sie keine Beiträge einzahlen, können diese Zeiten dennoch für Ihre spätere Rente zählen. Anrechnungszeiten sind beispielsweise Zeiten, in denen Sie ar beitslos waren, eine Fachschule besucht haben oder schwanger waren.

Wie werden Kindererziehungszeiten auf die Rente mit 63 angerechnet?

Für die Regelaltersrente muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren mit Beitragszeiten erfüllt sein. Durch die Mütterrente soll ab 1. Juli 2014 für jedes vor 1992 geborene Kind ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit (= Beitragszeit) angerechnet werden.