Wann wird die Einspeisevergütung abgerechnet?
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Die Einspeisevergütung wird in der Regel monatlich durch Abschlagszahlungen geleistet, die bis zum 15. eines Monats für den Strom des Vormonats gezahlt werden. Eine jährliche Endabrechnung durch den Netzbetreiber (meist bis Ende Januar/Februar) gleicht die Summe der Abschläge mit der tatsächlichen Einspeisung ab, basierend auf Ihren Zählerständen (oft zum Jahresende). Für größere Anlagen mit RLM-Zähler erfolgt die Abrechnung oft monatlich oder sogar häufiger.
Wann muss die Einspeisevergütung ausgezahlt werden?
Die Einspeisevergütung wird ab dem Datum der Inbetriebnahme einer PV-Anlage 20 Jahre lang ausgezahlt. Die 20-Jahres-Frist startet übrigens erst nach Ablauf des ersten Betriebsjahres – erst jetzt weiß der Netzbetreiber, wie viele Überschüsse Ihre Anlage im Jahr einspeist und kann einen monatlichen Abschlag berechnen.
Wie funktioniert die Abrechnung der Einspeisevergütung?
Die Abrechnung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen läuft über den Netzbetreiber, der monatliche Abschläge zahlt und eine jährliche Abrechnung erstellt, die auf dem Zählerstand basiert – entweder über Standardlastprofile (kleinere Anlagen) oder Lastgangmessung (größere Anlagen). Entscheidend sind die aktuellen Vergütungssätze des EEG, die sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmejahr richten (z.B. für 2024/2025 gestaffelt) und für 20 Jahre gezahlt werden, wobei der Zählerstand gemeldet werden muss.
Wird Einspeisevergütung rückwirkend gezahlt?
Nein, die Einspeisevergütung wird grundsätzlich nicht rückwirkend für vergangene Zeiträume gezahlt; sie beginnt mit dem Datum der Inbetriebnahme der Solaranlage und läuft 20 Jahre, wobei der Satz vom Inbetriebnahmedatum abhängt, aber es gibt eine wichtige Ausnahme bei der Einkommensteuer: Steuerbefreiungen für kleine Anlagen gelten rückwirkend ab 2022, und bei Verzögerungen der Auszahlung durch Netzbetreiber wird die Vergütung für die gesamte Zeit nachgezahlt, sobald die Anmeldung abgeschlossen ist.
Wie erhalte ich meine Einspeisevergütung?
Um die Einspeisevergütung zu bekommen, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden, sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren und einen Zwei-Wege-Zähler installieren lassen; danach schließen Sie einen Einspeisevertrag ab, und der Netzbetreiber zahlt Ihnen basierend auf den gesetzlichen Sätzen für Ihren erzeugten und eingespeisten Strom.
Photovoltaik: Was kommt nach der Einspeisevergütung?
Warum erhalte ich keine Einspeisevergütung?
Sie haben Ihre Anlage nicht ordnungsgemäß bei uns an- bzw. fertiggemeldet. Ihre Anlage wurde gar nicht oder nur unvollständig im Marktstammdatenregister eingetragen. Sie haben eine entsprechende Verzichtserklärung unterzeichnet.
Wie funktioniert die Auszahlung der Einspeisevergütung?
Ihr Netzbetreiber muss sich bei der Auszahlung der Einspeisevergütung nach den gesetzlich vorgegebenen Vergütungssätzen richten. Die Auszahlung sollte laut EEG über monatliche Abschläge in einem angemessenen Umfang erfolgen.
Was passiert nach Ablauf der Einspeisevergütung?
Wenn die Einspeisevergütung (EEG) für Ihre Photovoltaik-Anlage ausläuft, erhalten Sie eine deutlich niedrigere Anschlussvergütung (Marktwert Solar) oder können auf Eigenverbrauch umstellen, Strom direkt vermarkten oder die Anlage modernisieren, etwa mit einem Stromspeicher. Die beste Option hängt von Ihrem Stromverbrauch ab; Eigenverbrauch mit Speicher ist oft am lukrativsten, da Sie teuren Netzstrom vermeiden und nur Überschuss einspeisen, für den Sie den geringeren Marktwert erhalten.
Wer ist für die Auszahlung der Einspeisevergütung zuständig?
Für die Auszahlung der Vergütung ist gemäß EEG bzw. KWKG derjenige Netzbetreiber zuständig, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Als Netzbetreiber übernimmt die Hamburger Energienetze GmbH üblicherweise die Abrechnung der Stromeinspeisung.
Welches Datum ist relevant für die Einspeisevergütung?
Einspeisevergütung nach Inbetriebnahmedatum
Mit der EEG-Novelle 2023 wurde die Einspeisevergütung auf 8,6 Cent / kWh (Anlagen bis 10 kWp) bzw. auf 7,5 Cent pro kWh (Anlagen bis 40 kWp) festgelegt und die Degression vorübergehend ausgesetzt. m August 2022 erfolgte eine Anpassung auf 8,2 bzw. 7,1 Cent/kWh.
Wie lange wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen wird in Deutschland gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt, beginnend ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage (plus dem Inbetriebnahmesjahr). Der konkrete Vergütungssatz wird bei Inbetriebnahme festgelegt und gilt für diesen Zeitraum, wobei neue Anlagen heute oft niedrigere Sätze erhalten, die sich halbjährlich reduzieren. Nach Ablauf der 20 Jahre endet der gesetzliche Förderanspruch, aber der Weiterbetrieb ist oft noch lohnenswert, besonders durch Eigenverbrauch und den weiterhin bestehenden Anspruch auf Netzanbindung.
Wird die Einspeisevergütung versteuert?
Seit dem 1. Januar 2023 sind private Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit sind. Das heißt, sowohl für die Einspeisevergütung als auch für die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Eigenverbrauch von Photovoltaik müssen keine steuerlichen Abgaben mehr gezahlt werden.
Welche Einspeisevergütung bekomme ich 2025?
Für PV-Anlagen, die ab dem 1. August 2025 in Betrieb genommen werden, beträgt die Einspeisevergütung in Deutschland für Teileinspeisung (Überschuss) bis 10 kWp 7,86 Cent/kWh und für Volleinspeisung sogar 12,47 Cent/kWh, wobei größere Anlagen niedrigere Sätze erhalten und die Vergütung je nach Anlagengröße und Einspeiseart variiert. Sie gilt für 20 Jahre und sinkt leicht gegenüber den Sätzen bis Juli 2025.
Wie erfolgt die Abrechnung der Einspeisevergütung?
Die Abrechnung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen läuft über den Netzbetreiber, der monatliche Abschläge zahlt und eine jährliche Abrechnung erstellt, die auf dem Zählerstand basiert – entweder über Standardlastprofile (kleinere Anlagen) oder Lastgangmessung (größere Anlagen). Entscheidend sind die aktuellen Vergütungssätze des EEG, die sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmejahr richten (z.B. für 2024/2025 gestaffelt) und für 20 Jahre gezahlt werden, wobei der Zählerstand gemeldet werden muss.
Was passiert, wenn zu viel Strom eingespeist wird?
Wenn zu viel Strom im Netz ist (z.B. an sonnigen Tagen durch Solaranlagen), führt das zu Netzüberlastungen und Spannungsspitzen, was die Netzstabilität gefährdet. Netzbetreiber greifen ein, indem sie PV- und Windkraftanlagen abregeln (abschalten), Strom an Nachbarländer verkaufen oder Speicher leeren, um das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch wiederherzustellen; andernfalls drohen technische Probleme oder sogar regionale Ausfälle, auch wenn ein flächendeckender Blackout als technisch unwahrscheinlich gilt.
Lohnt es sich, 10 Jahre alte Solarpaneele zu ersetzen?
Wenn Sie Ihre Solaranlage vor zehn Jahren oder länger installiert haben, werden Sie feststellen, dass neuere Modelle deutlich effizienter sind und auf kleinerem Raum mehr Strom erzeugen . Für manche Hausbesitzer kann die Umrüstung auf neue, hocheffiziente Solarmodule langfristig die kostengünstigere Option sein.
Wann zahlt der Netzbetreiber die Einspeisevergütung?
Der Anspruch auf jährliche Einspeisevergütung besteht, wenn die Abschläge ordnungsgemäß gezahlt wurden, nur noch aus dem Überschuss der tatsächlich erfolgten Einspeisung gegenüber der für die Abschläge geschätzten Einspeisung. spätestens zum 28. Februar des Folgejahres, wenn der Netzbetreiber Messstellenbetreiber ist.
Was muss ich tun, um Einspeisevergütung zu erhalten?
Um die Einspeisevergütung zu bekommen, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden, sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren und einen Zwei-Wege-Zähler installieren lassen; danach schließen Sie einen Einspeisevertrag ab, und der Netzbetreiber zahlt Ihnen basierend auf den gesetzlichen Sätzen für Ihren erzeugten und eingespeisten Strom.
Was kann ich tun, wenn die Einspeisevergütung nicht gezahlt wird?
Sollte die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber dennoch nicht bezahlt werden, so haben Sie 30 Tage nach Zugang der Rechnung beim Netzbetreiber das Recht, beim zuständigen Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes einen Mahnbescheid zu erlassen. Hier können Sie nach § 288 BGB Verzugszinsen geltend machen.
In welchem Rhythmus wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?
Seit dem 1. Februar 2024 gilt sie jedoch wieder.
Seither sinkt die Vergütung im halbjährlichen Rhythmus um ein Prozent – jeweils zum 1. Februar und zum 1. August.
Wann wird die Einspeisevergütung festgeschrieben?
Die Einspeisevergütung wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um die erneuerbaren Energien über einen garantierten Mindestpreis in den Markt zu integrieren und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Die Einspeisevergütung wird ab dem Monat der Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben.
Wann wird keine Einspeisevergütung mehr gezahlt?
Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ab 1. Februar 2026
Vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 gäbe es 7,78 Cent/kWh für eine Teileinspeisung und 12,35 ct/kWh für die Volleinspeisung von Solarstrom – bei neuen PV-Anlagen bis 10 kWp. Möglich ist jedoch auch, dass es künftig kein Geld mehr gibt.
Wann wird eingespeister Strom abgerechnet?
Diese Abschläge betreffen sowohl die Einspeisevergütung als auch die Marktprämie. Die Abschläge sind spätestens bis zum 15. Kalendertag eines jeden Monats zu leisten. Diese Regelung stellt sicher, dass Du regelmäßig und zeitnah für den eingespeisten Strom bezahlt wirst.
Wie lange muss man auf eine Einspeisevergütung warten?
Die Dauer, bis Sie Einspeisevergütung erhalten, hängt von der Anmeldung und der Abrechnung durch den Netzbetreiber ab; oft gibt es Abschläge monatlich oder vierteljährlich, während die Jahresabrechnung mit der finalen Auszahlung meist bis Februar des Folgejahres erfolgt, aber es kann zu Monaten oder sogar über einem Jahr Verzögerung kommen, da die Netzbetreiber manchmal lange brauchen.
Was tun, wenn die Einspeisevergütung ausläuft?
Wenn die Einspeisevergütung Ihrer PV-Anlage ausläuft, haben Sie mehrere Optionen: Weiterlaufen lassen (automatische Nutzung der "Auffangregelung" mit geringerer Vergütung nach Jahresmarktwert Solar bis 2027), Umstellung auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung (lohnt sich oft mit Stromspeicher, erfordert Investition, aber spart Stromkosten), oder Direktvermarktung über einen Direktvermarkter, was für größere Anlagen attraktiv ist. Prüfen Sie auch, ob Sie Ihre Anlage durch einen Batteriespeicher nachrüsten oder ob sich eine energetische Sanierung lohnt, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.