Wann wird die Zuzahlungsbefreiung ausgestellt?

Gefragt von: Christiane Michel
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Die Zuzahlungsbefreiung wird von Ihrer Krankenkasse ausgestellt, sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze (in der Regel 2 % des Brutto-Jahreseinkommens, für chronisch Kranke 1 %) erreicht haben; Sie können sie pro Kalenderjahr beantragen, idealerweise schon im November/Dezember für das kommende Jahr, da der Befreiungsausweis immer nur bis zum 31.12. gültig ist. Der Stichtag für die Befreiung ist der Tag der Vorlage in der Apotheke, nicht das Ausstellungsdatum des Rezepts.

Wann bekomme ich eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse?

Eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse greift, sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, die normalerweise bei 2 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens liegt, für chronisch Kranke bei 1 %. Sie müssen die Befreiung bei Ihrer Krankenkasse beantragen, nachdem Sie die Grenze überschritten haben, dann erhalten Sie eine Befreiung für den Rest des Kalenderjahres. Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich befreit, außer bei Fahrtkosten.
 

Wie hoch ist die Belastungsgrenze für Zuzahlungen im Jahr 2025?

Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke 1 %; für 2025 gelten angepasste Freibeträge bei der Zuzahlungsbefreiung, z.B. 6.741 € für Ehepartner und 9.600 € pro Kind, um die Grenze zu unterschreiten, was eine Befreiung ermöglicht. 

Wie lange dauert die Zuzahlungsbefreiung rückwirkend?

Sie können eine Zuzahlungsbefreiung bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen, um zu viel gezahlte Zuzahlungen erstattet zu bekommen, wenn Ihre Belastungsgrenze überschritten wurde. Wichtig ist, dass Sie alle Belege für die Zuzahlungen aufbewahren, da Sie diese zur Beantragung bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen, die dann die Mehrkosten erstattet. Der Befreiungsausweis gilt jedoch immer nur für das aktuelle Kalenderjahr und muss jährlich erneuert werden. 

Wann werden Rentner von der Zuzahlung befreit?

Als Rentner ist man von Zuzahlungen befreit, wenn die jährlichen Belastungsgrenzen erreicht sind: 2 % des Bruttoeinkommens (Rente, Mieten, Kapitalerträge etc.) für Normalfälle und 1 % für chronisch Kranke oder Pflegebedürftige (Pflegegrad 3-5, GdB ≥ 60), wobei die Grenze durch Nachweise erreicht werden muss. Der Antrag erfolgt bei der Krankenkasse, indem man Belege sammelt und die Grenze überschreitet.
 

Zuzahlungsbefreiung einfach erklärt

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Welche Einkommen zahlen bei Zuzahlungsbefreiung?

Für die Zuzahlungsbefreiung zählt das gesamte Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder (Ehepartner, Kinder bis 18, evtl. familienversicherte Kinder über 18), einschließlich Lohn/Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte etc. Von diesem Bruttoeinkommen werden Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen, bevor die persönliche Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) erreicht wird, ab der Sie sich befreien lassen können.
 

Wie hoch darf das Einkommen für Rezeptgebührenbefreiung sein?

Gut zu wissen: Bestimmte Freibeträge können vom Gesamteinkommen abgezogen werden. Für 2025 gelten folgende Freibeträge: 6.741 Euro für Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. 9.600 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Zuzahlungsbefreiung?

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Einkommensnachweise.
  • Nachweise über bereits geleistete Zuzahlungen, zum Beispiel Rechnungen, Quittungen oder Kontoauszug-Kopie.
  • Chronisch Kranke: Nachweis über eine schwerwiegende chronische Erkrankung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Welche Patienten müssen keine Zuzahlung zahlen?

Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens können sich Versicherte aber von den Zuzahlungen befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Schwelle bei einem Prozent des Einkommens. Sie müssen dazu einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen.

Wann lohnt sich eine Zuzahlungsbefreiung?

Eine Zuzahlungsbefreiung lohnt sich, sobald Ihre jährlichen Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, die bei 2 % des Brutto-Haushalts-Einkommens liegt (für chronisch Kranke nur 1 %), wofür Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen müssen. Sie müssen also Ihre Ausgaben für Zuzahlungen (Medikamente, Hilfsmittel etc.) sammeln und prüfen, wann dieser Punkt überschritten wird.
 

Wie rechne ich meine Belastungsgrenze aus?

Die Belastungsgrenze für Krankenkassenzuzahlungen berechnet sich als 2 % des jährlichen Brutto-Haushalts-Einkommens (1 % bei chronisch Kranken), wovon zunächst Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen werden. Sie ist der Betrag, bis zu dem Zuzahlungen geleistet werden müssen, danach besteht Anspruch auf Befreiung. Die Berechnung erfolgt durch Addition aller Bruttoeinnahmen, Abzug der Freibeträge und dann Anwendung des Prozentsatzes (2 % oder 1 %) auf das Ergebnis.
 

Wer ist von der Rezeptgebühr befreit?

Die Rezeptgebührenbefreiung in Österreich (und ähnliche Zuzahlungsbefreiungen in Deutschland) ermöglicht es Personen mit geringem Einkommen oder bestimmten Krankheiten, sich von der Rezeptgebühr (in Österreich 7,55 € pro Medikamentenpackung) befreien zu lassen, entweder durch automatische Befreiung (z.B. für Kinder, Sozialhilfeempfänger) oder durch Antrag, wenn die individuelle Belastungsgrenze (meist 2 % des Jahresnettoeinkommens) erreicht ist. Chronisch Kranke haben oft eine niedrigere Belastungsgrenze von 1 %. Man beantragt die Befreiung bei der Krankenkasse (ÖGK, BVAEB etc.) und erhält bei Erreichen der Grenze einen Befreiungsausweis, der bei der e-card hinterlegt wird.
 

Wie hoch ist die individuelle Belastungsgrenze bei Rentnern?

Diese Belastungsgrenze liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, d.h. wer darüber hinaus Geld für Zuzahlungen ausgeben muss(te), kann sich für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen bzw. bekommt den Mehrbetrag von der Krankenkasse zurückerstattet.

Wie wird die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse berechnet?

Die Berechnung der Zuzahlungsbefreiung basiert auf 2 % (bei chronischer Krankheit 1 %) des jährlichen Bruttoeinkommens des gesamten Haushalts, wovon Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen werden, um eine individuelle Belastungsgrenze zu ermitteln; übersteigen die tatsächlichen Zuzahlungen diese Grenze, kann eine Erstattung oder eine Befreiungskarte beantragt werden. 

Warum Zuzahlung trotz Befreiung?

Trotz Zuzahlungsbefreiung fallen weiterhin Kosten an, weil der Befreiungsausweis nicht vorgelegt wurde, das Medikament über dem Festbetrag liegt (Mehrkosten), es sich um nicht erstattungsfähige oder private Leistungen handelt (z.B. Zahnersatz-Eigenanteil, Homöopathie), der Befreiungsstatus zu Jahresbeginn zurückgesetzt wurde oder das Rezept falsch ausgestellt ist. In vielen Fällen können diese Kosten bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden, wenn Sie die Rechnung und den Zahlungsnachweis einreichen. 

Wo kann ich einen Befreiungsbescheid für die Krankenkasse beantragen?

Ein Befreiungsbescheid der Krankenkasse ist die offizielle Bestätigung, dass Sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sind – meist, weil Sie privat versichert sind oder andere Absicherungen haben (z.B. Beihilfe als Beamter). Den Antrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht stellen und einen Nachweis Ihrer anderweitigen Absicherung beifügen; die Befreiung wirkt dann rückwirkend oder ab dem Folgemonat, wenn bereits Leistungen in Anspruch genommen wurden. 

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Zuzahlungsbefreiung?

Die Einkommensgrenze für die Zuzahlungsbefreiung hängt von Ihrem jährlichen Bruttoeinkommen ab und liegt bei 2 % (für Chronisch Kranke bei 1 %) der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, wobei Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen werden. Für 2025 beträgt der Freibetrag für Ehepartner 6.741 € und pro Kind 9.600 €, danach wird die Belastungsgrenze berechnet, und wenn Sie diese erreicht haben, können Sie sich befreien lassen. 

Wann ist man als Rentner von der Zuzahlung befreit?

Als Rentner ist man von Zuzahlungen befreit, wenn die jährlichen Belastungsgrenzen erreicht sind: 2 % des Bruttoeinkommens (Rente, Mieten, Kapitalerträge etc.) für Normalfälle und 1 % für chronisch Kranke oder Pflegebedürftige (Pflegegrad 3-5, GdB ≥ 60), wobei die Grenze durch Nachweise erreicht werden muss. Der Antrag erfolgt bei der Krankenkasse, indem man Belege sammelt und die Grenze überschreitet.
 

Wer ist 2025 von der Rezeptgebühr befreit?

Befreiung mit Antrag: Personen, deren monatliches Nettoeinkommen folgende Richtwerte nicht übersteigt (Werte für das Jahr 2025): Alleinstehende: 1.273,99 Euro. Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.465,09 Euro.

Woher bekommt man eine Zuzahlungsbefreiung?

Die Befreiung von Zuzahlungen beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, entweder online, postalisch oder persönlich, indem Sie Ihre Belege sammeln, bis Sie Ihre jährliche Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, 1 % bei chronischer Krankheit) erreicht haben, und dann einen Antrag auf Befreiung stellen; bei Vorab-Befreiung zahlen Sie den Grenzbetrag im Voraus ein. Kinder sind immer befreit, und bei Familien werden Einkommen und Zuzahlungen zusammengezählt. 

Wann gilt man als chronisch krank?

Man ist chronisch krank, wenn eine lang andauernde, oft schwer heilbare Krankheit besteht, die mindestens ein Jahr andauert und eine kontinuierliche ärztliche Behandlung (mindestens einmal pro Quartal) notwendig macht, oft verbunden mit Einschränkungen der Lebensqualität und speziellen Bedürfnissen für die Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen. Es gibt keine einzelne, starre Definition, aber die Regeln der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkassen sind hier maßgeblich. 

Wie kann ich eine Zuzahlungsbefreiung beantragen?

Es gibt keinen allgemeingültigen Antrag auf eine Zuzahlungsbefreiung. Bitte rufen Sie uns daher an, damit wir Ihnen den passenden Antrag per Post zusenden können. Sie erreichen uns unter 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) .

Wann bin ich von der Rezeptgebühr befreit?

Folgende Personengruppen sind automatisch von der Rezeptgebühr befreit: Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage. Zivildiener. Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe, die aufgrund des Bezugs von Sozialhilfe krankenversichert sind.

Wird eine Brille von der Krankenkasse bezahlt?

Nein, gesetzliche Krankenkassen zahlen Brillen für Erwachsene nur in seltenen Ausnahmefällen, meist nur einen geringen Festbetrag für die Gläser (z.B. ab 6 Dioptrien Kurz-/Weitsichtigkeit oder 4 Dioptrien Hornhautverkrümmung), während Kinder und Jugendliche meist umfassender unterstützt werden; spezielle Gestelle, Beschichtungen oder Arbeitsplatzbrillen müssen in der Regel privat bezahlt werden. 

Wann kann sich ein chronisch kranker von Zuzahlungen befreien lassen?

Eine Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke greift, wenn die Belastungsgrenze von 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens erreicht wird (statt der normalen 2 %), wobei die chronische Krankheit mindestens ein Jahr lang bestehen muss und durch mindestens einen Arztbesuch pro Quartal nachgewiesen wird, zusammen mit bestimmten weiteren Kriterien wie Pflegegrad 3 oder GdB 60. Sie beantragen die Befreiung bei Ihrer Krankenkasse mit einem ärztlichen Nachweis (Muster 55) und können sich für den Rest des Jahres befreien lassen, sobald die Grenze erreicht ist.