Wann wird Witwenpension gezahlt?

Gefragt von: Frieder Weigel-Kurz
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Die Witwenpension wird in Deutschland meist ab dem ersten Tag des Monats gezahlt, der auf den Sterbemonat folgt, wenn der Verstorbene bereits Rente bezog; war er noch kein Rentner, beginnt die Zahlung oft schon mit dem Todestag, jedoch wird für den Sterbemonat selbst oft noch die volle Rente gezahlt. Die tatsächliche Auszahlung beginnt, wenn alle Unterlagen eingereicht und geprüft wurden, üblicherweise monatlich im Voraus.

Wann bekommt Witwe Beamtenpension?

Für die Witwenrente bei Beamten muss der Verstorbene mindestens 5 Jahre Dienstzeit abgeleistet haben und die Ehe muss mindestens ein Jahr gedauert haben (bei Heirat nach dem 1.1.2002). Der Anspruch beginnt in der Regel mit dem ersten des auf den Todestag folgenden Monats, wenn der Verstorbene noch keine eigene Rente bezog. Es gibt Ausnahmen, z. B. bei Heirat erst im Ruhestand, wo es statt Witwengeld oft einen Unterhaltsbeitrag gibt. 

Wann wird die Witwenpension ausgezahlt?

Die Witwen*Witwerpension gebührt ab dem Tag nach dem Todestag, sofern der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod gestellt wird. Wird der Antrag später gestellt, gebührt die Leistung erst ab dem Tag der Antragstellung.

Wann besteht kein Anspruch auf Witwenpension?

Keinerlei Anspruch auf Witwengeld besteht, wenn der Verstorbene zur Zeit der Eheschließung das Alter von 65, beziehungsweise 67, erreicht hat und im Ruhestand ist. Dieser Sonderfall findet jedoch Entsprechung im Beamtenversorgungsgesetz.

Wird meine eigene Rente gekürzt, wenn ich Witwenpension bekomme?

Ja, die Witwenrente wird bei Bezug einer eigenen Rente gekürzt, da die eigene Rente als Einkommen angerechnet wird, aber es gibt Freibeträge und die Kürzung beginnt erst nach Überschreiten dieser Grenze; die eigene Rente selbst wird nicht gekürzt, nur die Hinterbliebenenrente wird reduziert, beginnend mit 40% des anrechenbaren Einkommens über dem Freibetrag, wobei in den ersten drei Monaten nach dem Tod keine Anrechnung erfolgt (Sterbevierteljahr). 

Wie wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

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Bei welchem Einkommen wird die Witwenpension gekürzt?

Der Freibetrag für Einkünfte zusätzlich zur Hinterbliebenenrente steigt zum 1. Juli von 1.038,05 Euro auf 1.076,86 Euro monatlich. Auch dieser Wert gilt bundeseinheitlich. Der Teil der anzurechnenden Nettoeinkünfte, der darüber liegt, wird zu 40% mit der Hinterbliebenenrente verrechnet.

Kann ich gleichzeitig Rente und Pension beziehen?

Ja, man kann Rente und Pension beziehen, aber die gesetzliche Rente wird meist auf die Pension angerechnet, um Doppelzahlungen zu vermeiden, da es zwei getrennte Systeme sind. Es gibt eine Höchstgrenze, die nicht überschritten werden darf, damit die Gesamtbezüge nicht höher sind als die, die man hätte, wenn man nur Beamter gewesen wäre. Die Anrechnung erfolgt, indem die Summe aus Ruhegehalt und Rente mit einer Höchstgrenze verglichen wird; bei Überschreitung wird das Ruhegehalt gekürzt. 

Wie hoch darf die eigene Pension sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?

Zu 2.: Auch bei Bezug einer Eigenpension und/oder bei Vorliegen eines Erwerbseinkommens, kann die Witwen-/Witwerpension angehoben werden. Unter Beachtung der 60 Prozent-Obergrenze erfolgt die Anhebung soweit, bis in Summe der Grenzbetrag von 2.547,91 Euro (Wert 2025) erreicht ist.

Wer bekommt keine Witwenpension?

Keine Witwenpension/Witwerpension erhalten Personen, deren Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (wie Pension, Kranken- oder Wochengeld, Arbeitslosengeld) das Doppelte der Höchstbeitragsgrundlage des Jahres 2012 überschreitet (monatlich 8.460 Euro).

Wann wird Witwenpension gestrichen?

In den folgenden Fällen besteht ein Anspruch auf Witwenpension/Witwerpension lediglich für die Dauer von 30 Kalendermonaten nach dem Tod der Ehepartnerin/des Ehepartners – der Anspruch erlischt danach ohne weiteres Verfahren: Die Witwe/der Witwer war beim Tod der Ehepartnerin/des Ehepartners noch nicht 35 Jahre alt.

Wer bekommt noch 60% Witwenpension?

Wer bekommt noch 60 Prozent Witwenrente? Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben und bei denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das „alte Recht“.

Wie hoch ist die Witwenpension bei einem Altersunterschied von mehr als 25 Jahren?

(Verstorbener Ehepartner war bei Ehe schließung Pensionist) Unbefristete Hinterbliebenen pension nach mindestens • 3jähriger Ehedauer bei Altersunterschied bis zu 20 Jahren; • 5jähriger Ehedauer bei Altersunterschied von über 20 bis 25 Jahren; • 10jähriger Ehedauer bei Altersunterschied von über 25 Jahren.

Wie lange wird eine Witwenpension gezahlt?

Der Anspruch auf Witwenpension entfällt, wenn die Ehe erst nach Eintritt in die Pension geschlossen wurde und der Beamte oder die Beamtin zur Eheschließung die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat. Diese Regelaltersgrenze liegt bei BeamtInnen zwischen 65 Jahren und 67 Jahren – wie bei gesetzlichen RentnerInnen.

Welche Beihilfe erhält eine Witwe mit Witwenpension?

Witwenpension (Hinterbliebenenversorgung für Beamte) und Beihilfe sind zwei separate Leistungen: Die Pension ist der monatliche Betrag (meist 55 % des Ruhegehalts), während die Beihilfe ein Zuschuss zu Krankheitskosten ist, der auch für Witwen gilt, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen (z.B. ca. 20.878 €/Jahr) nicht überschreiten, wobei der eigene Krankenversicherungsanspruch Vorrang hat. Sie müssen sich bei der Pensionsstelle und der Krankenkasse melden, da die Pension beitragspflichtig ist und die Beihilfe die Krankenversicherung ergänzt, was zu einer nahtlosen Absicherung führt, aber auch zu entsprechenden Abzügen, so Verivox und LBV. 

Wie viel Prozent der Pension bekommt eine Beamtenwitwe?

Die exakte Höhe der Beamtenpension richtet sich nach der geleisteten Dienstzeit. Pro Jahr erhöht sich die Pension um rund 1,79 Prozent. Der Höchstsatz von 71,75 Prozent wird ab einer Dienstzeit von 40 Jahren erreicht. Reicht die Pension im Alter nicht aus, können Beamte die Grundsicherung beantragen.

Wie viel Pension bekommt eine Witwe von ihrem Mann?

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Welche Pension bekommt eine Beamtenwitwe?

Eine Beamtenwitwe erhält in der Regel 55 % des Ruhegehalts, das ihr verstorbener Ehepartner bezogen hat oder hätte beziehen können, wobei der Anspruch je nach Heiratsdatum und eigenen Einkünften variieren kann, mit einem Mindestanteil von 20 % der Originalpension, wenn eigene Einkünfte angerechnet werden. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, können es auch 60 % sein, aber meistens sind es 55 %. 

Wann wird die Witwenpension gekürzt?

Eine Witwenpension wird gekürzt, wenn eigenes Einkommen (z.B. aus Arbeit, eigener Rente) einen bestimmten Freibetrag übersteigt (ab Juli 2025: 1.076,86 € + Kinderzuschlag) und der Verstorbene vor dem 65. Geburtstag starb (>>Abschlag<<), oder bei Beamten nach kurzer Ehedauer oder großem Altersunterschied (>>Altersvorsorge<<, >>Versorgungsehe<<). Auch eine erneute Heirat führt zum Erlöschen des Anspruchs. 

Wird die eigene Rente bei der Witwenpension angerechnet?

Ja, die eigene Rente wird grundsätzlich auf die Witwenpension angerechnet, aber erst nach einem bestimmten Freibetrag und nicht in den ersten drei Monaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr). Es werden bis zu 40 % des Einkommens oberhalb des Freibetrags abgezogen, der sich nach der Rentenhöhe richtet und jährlich angepasst wird. 

Wann bekomme ich keine Witwenpension?

Leistungsobergrenze: Überschreitet in einem Kalendermonat die Summe der Einkünfte inklusive Witwen-/Witwerpension den Betrag von 8.460 Euro, vermindert sich die Witwen-/Witwerpension um den Überschreitungsbetrag bis auf Null. Grundsätzlich erfolgt die Berechnung der Pension für geschiedene Ehepartner bzw.

Wie berechnet sich die Witwenpension bei eigener Pension?

Die Witwenrente (oder Pension) wird durch Ihre eigene Rente gekürzt, indem Ihr Einkommen (abzüglich Freibeträgen und pauschaler Kürzung) angerechnet wird, aber es gibt immer einen Mindestanspruch – bei Beamten sind es 20 %, bei Angestellten oft 25 % der Kleinen Witwenrente (24 Monate) oder 25 % der großen, wenn die 24 Monate um sind, wobei der volle Satz 55 % des verstorbenen Einkommens (oder 60 % bei Altfällen) beträgt. Ihre eigene Rente wird dabei immer unverändert weitergezahlt, nur die Hinterbliebenenrente wird verrechnet, was oft zu einer Kürzung führt, aber nie ganz entfällt. 

Wie lange muss man verheiratet gewesen sein, um Witwenpension zu bekommen?

Für eine Witwenpension muss man in Deutschland meist mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, es sei denn, der Tod war unvorhersehbar (z.B. durch Unfall) oder es gibt andere Gründe gegen eine sogenannte Versorgungsehe (z.B. gemeinsame Kinder). Österreich hat komplexere Regeln abhängig vom Altersunterschied: Bis 20 Jahre Altersunterschied sind 3 Jahre Ehe nötig, bei über 25 Jahren sind es 10 Jahre für eine unbefristete Pension, es sei denn, ein Kind wurde geboren, dann reichen oft 10 Jahre. 

Wird meine Rente auf die Pension meines Mannes angerechnet?

Auf Ihre eigene Rente wird die Altersrente des Ehepartners nicht angerechnet.

Werden die Beamtenpensionen aus der Rentenkasse bezahlt?

Nein, Beamtenpensionen werden nicht aus der Rentenkasse bezahlt, sondern direkt aus Steuermitteln (Bundes- und Landeshaushalte), da Beamte nicht in die Rentenversicherung einzahlen, sondern als Ausgleich für ihre Treue zum Staat eine Versorgung vom Dienstherrn erhalten, die sogenannte Pension oder das Ruhegehalt. Diese wird als Alimentationsprinzip verstanden, welches einen bestimmten Lebensstandard sichern soll. 

Wird meine Pension gekürzt, wenn ich Witwenrente bekomme?

Grundsätzlich rechnet die Rentenversicherung die eigene Rente sowie sämtliche eigene Einkünfte auf die Witwenrente an. Dabei zählt jedoch nicht das gesamte Einkommen, sondern nur ein Teil davon. Abgezogen werden bis zu 40 Prozent.