Warum bekomme ich keine große Witwenrente?

Gefragt von: Herr Dr. Kevin Fleischer
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Sie bekommen keine große Witwenrente, weil meistens die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind, z.B. weil Sie ein bestimmtes Alter (mind. 46 J. & 2 M.) noch nicht erreicht haben, kein Kind erziehen oder nicht erwerbsgemindert sind, die Ehe zu kurz war (weniger als ein Jahr), die Witwenrente durch eigenes Einkommen (über Freibetrag) gekürzt wird oder der Verstorbene die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren nicht erfüllt hat.

Wann entfällt die große Witwenrente?

Wann endet die Witwen- oder Witwerrente? Bei erneuter Heirat: Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Bei Rentensplitting: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.

Was muss man erfüllen, um die große Witwenrente zu bekommen?

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Witwenrente zu bekommen?

  1. Bis zum Tod des Partners muss eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft bestanden haben, und zwar für mindestens ein Jahr. ...
  2. Der verstorbenen Ehe- oder Lebenspartner muss eine rentenrechtliche Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt haben.

Bei welchem Einkommen bekommt man keine Witwenrente mehr?

Man bekommt die Witwenrente nicht bei einem bestimmten Einkommen komplett gestrichen, sondern sie wird gekürzt, wenn das eigene Nettoeinkommen (z.B. aus Rente, Job) einen bestimmten Freibetrag übersteigt, der aktuell (Juli 2025 - Juni 2026) bei 1.076,86 € liegt und sich jährlich erhöht; nur wenn das gesamte anzurechnende Einkommen höher als der eigene Rentenanspruch ist, kann die Witwenrente wegfallen, wobei die Kürzung meist 40 % des übersteigenden Betrags beträgt, aber es gibt auch Fälle, in denen die Rente bei sehr hohem Einkommen komplett entfällt. 

Welche Jahrgänge bekommen noch Witwenrente?

Hinterbliebene, die jünger als 46 Jahre und vier Monate sind (2025) bzw. 46 Jahre und sechs Monate (2026), erhalten die sogenannte "Kleine Witwenrente" (bzw. "Kleine Witwerrente"). Diese beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Wie wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

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Wann bekommt man die große und wann die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente gibt es für 24 Monate, wenn Sie jünger als das Altersgrenzen-Alter (2025: 46 Jahre und 4 Monate) sind, während die große Witwenrente unbefristet gezahlt wird, wenn Sie älter sind oder ein Kind erziehen, aber beide setzen eine Mindestehedauer von einem Jahr voraus und Ihr eigenes Einkommen wird angerechnet (nach den ersten drei Monaten). Die große Rente ist höher (55 % statt 25 % der Rente des Verstorbenen) und gilt unbegrenzt, die kleine ist befristet auf 24 Monate, mit Kinderzuschlägen möglich.
 

Wann bekommt man die große Witwenrente nach neuem Recht?

Die kleine Witwenrente wird nach neuem Recht höchstens zwei Jahre gezahlt und endet danach automatisch. Nach altem Recht wird sie jedoch noch unbegrenzt gezahlt. Die große Witwenrente erhalten Sie nach altem und neuem Recht zeitlich unbegrenzt, solange Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

In welchen Fällen bekommt man keine Witwenrente?

Man bekommt keine Witwenrente, wenn man wieder heiratet (außer bei bestimmten Ausnahmen), eine sogenannte Versorgungsehe geschlossen wurde (oft bei Heirat unter einem Jahr vor dem Tod), der Hinzuverdienst zu hoch ist (über dem Freibetrag), die Ehe kürzer als fünf Jahre bestand (bei betrieblicher Altersvorsorge), oder bei der Wahl des Rentensplittings. Auch nach einer Scheidung gibt es meist keinen Anspruch, es sei denn, es liegen spezielle Voraussetzungen vor, wie Unterhalt im letzten Ehejahr. 

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gestrichen?

Man bekommt die Witwenrente nicht bei einem bestimmten Einkommen komplett gestrichen, sondern sie wird gekürzt, wenn das eigene Nettoeinkommen (z.B. aus Rente, Job) einen bestimmten Freibetrag übersteigt, der aktuell (Juli 2025 - Juni 2026) bei 1.076,86 € liegt und sich jährlich erhöht; nur wenn das gesamte anzurechnende Einkommen höher als der eigene Rentenanspruch ist, kann die Witwenrente wegfallen, wobei die Kürzung meist 40 % des übersteigenden Betrags beträgt, aber es gibt auch Fälle, in denen die Rente bei sehr hohem Einkommen komplett entfällt. 

Wann bekommt der Ehepartner keine Witwenrente?

Ein Ehepartner erhält keine Witwenrente, wenn er oder sie wieder heiratet (mit Ausnahmen bei Kindern) oder wenn die Ehe kürzer als ein Jahr bestand (Versorgungsehe). Auch bei Scheidung entfällt der Anspruch meist, es sei denn, es gab vor dem 1. Juli 1977 eine Scheidung und Unterhaltspflicht. Zudem wird sie gekürzt oder gestrichen bei eigenem Einkommen über bestimmten Freibeträgen oder bei Bezug von Renten. 

Wer bekommt die große Witwenrente 60%?

Hinweis: Sie bekommen 55 Prozent der Rente, die der oder die Verstorbene bekommen hat oder hätte. Für den Fall, dass Sie vor 2002 geheiratet haben und eine Ehepartei vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt für Sie das „alte Recht“. Dann beträgt Ihre große Witwenrente 60 Prozent.

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau die Witwenrente (groß oder klein), das Sterbevierteljahr (Sofortzahlung) und ein gesetzlicher Erbteil zu, der je nach Situation (Kinder, Zugewinngemeinschaft) variiert, wobei die Witwenrente meist 55 % der Partnerrente beträgt, nach den ersten drei Monaten aber eigenes Einkommen angerechnet wird. 

Erhält eine Witwe die Altersrente ihres verstorbenen Mannes?

Die Hinterbliebenenrente ist eine steuerfreie monatliche Leistung für den überlebenden Ehepartner oder Lebenspartner mit geringem Einkommen. Beide Leistungen werden bis zum 65. Lebensjahr bezogen. Danach wird sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, durch die gesetzliche Altersrente ersetzt.

Welche Voraussetzungen sind für große Witwenrente notwendig?

Für die große Witwenrente müssen Sie die Ehe-Mindestdauer von einem Jahr erfüllt haben, der Verstorbene die Wartezeit erfüllt haben und Sie müssen entweder ein minderjähriges/behindertes Kind erziehen, erwerbsgemindert sein, oder eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben (aktuell 46 Jahre und 4 Monate in 2025, steigt bis 2029 auf 47 Jahre) – es gibt eine Einkommensanrechnung, die den Anspruch mindert. 

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente 2025 gekürzt?

Die Einkommensgrenze (Freibetrag) für die Witwenrente liegt seit dem 1. Juli 2025 bei 1.076,86 € pro Monat, zuzüglich 228,42 € pro Kind, und wird jährlich angepasst; Einkommen über diesem Betrag wird zu 40 % auf die Rente angerechnet, wobei frühere Einkommenserhöhungen erst im Folgejahr berücksichtigt werden, und ist ein wichtiges Thema für Hinterbliebene. 

Wird die große Witwenrente lebenslang gezahlt?

Ja, die große Witwenrente wird grundsätzlich lebenslang gezahlt, solange Sie nicht wieder heiraten und die Voraussetzungen (z.B. Alter, Erwerbsminderung, Kindererziehung) erfüllt sind; bei Wiederheirat endet der Anspruch, es kann aber eine Rentenabfindung beantragt werden. Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen und wird unbefristet ausgezahlt, im Gegensatz zur kleinen Witwenrente (25 % für 24 Monate). 

Bei welchem Gehalt bekommt man keine Witwenrente?

Man bekommt die Witwenrente nicht bei einem bestimmten Einkommen komplett gestrichen, sondern sie wird gekürzt, wenn das eigene Nettoeinkommen (z.B. aus Rente, Job) einen bestimmten Freibetrag übersteigt, der aktuell (Juli 2025 - Juni 2026) bei 1.076,86 € liegt und sich jährlich erhöht; nur wenn das gesamte anzurechnende Einkommen höher als der eigene Rentenanspruch ist, kann die Witwenrente wegfallen, wobei die Kürzung meist 40 % des übersteigenden Betrags beträgt, aber es gibt auch Fälle, in denen die Rente bei sehr hohem Einkommen komplett entfällt. 

Kann die große Witwenrente gestrichen werden?

Witwen oder Witwer, die ein höheres monatliches auf Netto bereinigtes Gesamteinkommen haben, müssen damit rechnen, dass ihre Witwenrenten gekürzt oder komplett gestrichen werden. Die Anrechnung erfolgt zu 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens.

Welche Einnahmen werden auf die große Witwenrente angerechnet?

Die große Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr eigenes Einkommen (wie Lohn, Mieteinnahmen, Renten) einen bestimmten Freibetrag übersteigt; dieser liegt aktuell (ab 1. Juli 2025) bei 1.076,86 € monatlich und erhöht sich pro Kind um 228,42 €, wobei 40 % des darüber liegenden Nettoeinkommens (nach pauschalen Abzügen vom Brutto) angerechnet werden. Es gibt auch Einkünfte, die gar nicht angerechnet werden, und das sogenannte "Sterbevierteljahr" ist anrechnungsfrei, daher sollten Sie sich individuell bei der Rentenversicherung beraten lassen.
 

Erhält jede Witwe eine Witwenrente?

Stirbt ein verheirateter Rentner und hinterlässt er eine Witwe, so hat die Witwe Anspruch auf eine Witwenrente .

Warum bekommen immer mehr Witwen keine Witwenrente?

Der Hauptgrund: die Witwenrenten reichen nicht aus, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu decken. Witwen müssen arbeiten gehen oder die Erwerbstätigkeit zeitlich ausdehnen. Witwenrenten sind nicht auskömmlich, also Bedarfsdeckend.

Kann man die Witwenrente verlieren?

Ja, die Witwenrente kann gekürzt oder gestrichen werden, vor allem durch Einkommensanrechnung (wenn Sie selbst viel verdienen oder eine berufsständische Versorgung haben), durch erneute Heirat, durch Rentensplitting oder bei Spätverheiratungen unter bestimmten Bedingungen; auch neue Regelungen wie die Verrechnung des EM-Rentenzuschlags ab Dezember 2025 können zu Kürzungen führen, aber die grundsätzliche lebenslange Rente ist in Deutschland nicht abgeschafft. 

Wer bekommt die große und wer bekommt die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente gibt es für 24 Monate, wenn Sie jünger als das Altersgrenzen-Alter (2025: 46 Jahre und 4 Monate) sind, während die große Witwenrente unbefristet gezahlt wird, wenn Sie älter sind oder ein Kind erziehen, aber beide setzen eine Mindestehedauer von einem Jahr voraus und Ihr eigenes Einkommen wird angerechnet (nach den ersten drei Monaten). Die große Rente ist höher (55 % statt 25 % der Rente des Verstorbenen) und gilt unbegrenzt, die kleine ist befristet auf 24 Monate, mit Kinderzuschlägen möglich.
 

Wie viel Geld erhält man als Witwe?

Wie bereits erwähnt, erhalten Sie als Hinterbliebener 100 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner bezogen hat (oder bezogen hätte) . Beantragen Sie die Hinterbliebenenrente zwischen dem 60. Lebensjahr und Ihrem regulären Rentenalter, erhalten Sie zwischen 71,5 und 99 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Wer ist vom neuen Recht der Witwenrente betroffen?

Nach neuem Recht (Ehen ab 2002) bekommen Witwen und Witwer eine Hinterbliebenenrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestand, der Verstorbene 5 Jahre rentenversichert war, man nicht wieder geheiratet hat und entweder das Mindestalter (z.B. 47 Jahre, stufenweise Anhebung) erreicht hat, erwerbsgemindert ist, ein Kind erzieht (unter 18 oder behindert), um die große Rente zu bekommen; sonst gibt es die kleine Rente für 24 Monate, so die Sparkasse.