Was braucht man zum rente beantragen?

Gefragt von: Christiane Binder B.Sc.
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Wichtig für alle Rentenanträge
  1. Ihre Rentenversicherungsnummer.
  2. Personendokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in Kopie)
  3. Wie sind Sie kranken- und pflegeversichert?
  4. Ihre Steueridentifikationsnummer.
  5. Ihre internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC.

Was braucht man alles für den Rentenantrag?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank)
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
  • Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte.
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers.

Wie kann ich meine Rente beantragen?

Die Altersrente müssen Sie schriftlich oder online beantragen. Senden Sie den vollständig ausgefüllten Rentenantrag direkt an die zuständige Stelle. Je nach Angebot der Gemeinde können Sie ihn auch bei Ihrer Gemeinde abgeben. Sie können Ihren Antrag auch bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.

Wie lange vorher muss man einen Rentenantrag stellen?

Für den nahtlosen Übergang zwischen Berufsleben und Altersrente empfehlen wir, Ihren Rentenantrag etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen.

Wie stelle ich einen formlosen Rentenantrag?

Man kann dort zunächst formlos einen Rentenantrag stellen und um Zusendung der Formulare bitten. Den Rentenantrag muss man nicht allein ausfüllen. Man kann hierzu einen Termin beim Rentenamt der Gemeindeverwaltung vereinbaren. Dann wird das Antragsformular zusammen mit dem dortigen Sachbearbeiter ausgefüllt.

Gesetzliche Rente beantragen - SO gehts! (2020)

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Kann ich meine Rente online beantragen?

So ist es möglich, einen Rentenantrag elektronisch zu stellen oder auch Unterlagen wie beispielsweise einen Versicherungsverlauf oder eine Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt online anzufordern. Die Online-Dienste können sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de aufrufen.

Wie beantrage ich die Rente mit 63?

Wollen Sie die Rente mit 63 Jahren beantragen, so müssen Sie dies bei der Deutschen Rentenversicherung tun. Um Ihre Rente rechtzeitig zu erhalten, ist der Antrag spätestens drei Monate vor beabsichtigtem Beginn der Rentenzahlung einzureichen. Es ist übrigens auch möglich, den Antrag direkt online zu stellen.

Wie kann ich 2 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Als Faustregel gilt: Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in die Rente. Falls Sie dem „Hamsterrad“ noch früher entfliehen möchten, ist auch das möglich. Jeder Monat kostet Sie dann allerdings 0,3 Prozent Ihrer Rente.

Wo kann ich mich wegen meiner Rente beraten lassen?

Die Adressen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Auch telefonisch kann man sich informieren unter 0800 1000 4800, der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung.

Kann man den Rentenantrag per Post verschicken?

* Den Rentenantrag können Sie persönlich bei der Rentenversicherung abgeben oder per Post schicken (per Einschreiben mit Rückschein). * Drei bis sechs Monate vor dem Rentenbeginn sollte der Antrag gestellt werden, damit die Rente pünktlich kommt.

Kann ich einen Rentenantrag ausdrucken?

Rentenformulare der Deutschen Rentenversicherung

Rente mit 63? ... Die Formulare der Deutschen Rentenversicherung können im PDF-Format unterteilt in Versicherung, Rehabilitation und Rente herunterladen werden. Antragsformulare können online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Wo bekomme ich eine gute rentenberatung?

Weitere Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Eine andere Anlaufstelle sind unabhängige Rentenberater, die sich im Bundesverband der Rentenberater zusammengeschlossen haben. Sie geben unabhängig Auskunft und beraten auch bei Rechtsstreitigkeiten.

Wer berät mich bei der Rente?

Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Sie ist gesetzlich verpflichtet, Versicherte umfassend zu beraten, sodass sie ihren Rentenanspruch voll ausschöpfen können (§ 14 SGB I). Bei Fragen rund um Kontenklärung und Rentenantrag ist die DRV also stets die erste Adresse. Die Beratung ist kostenlos.

Wer kann mich in Rentenfragen beraten?

Bei Fragen wie diesen können sich Verbraucher an ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung wenden. Sie erteilen kostenfrei Auskünfte zu allen Fragen, die mit der Rente zusammenhängen, erklärt die Deutschen Rentenversicherung Bund.

Wie kann man die Zeit bis zur Rente überbrücken?

Brücke zur Rente mit Arbeitslosigkeit

Wer kurz vor dem frühestmöglichen Renteneintritt mit dem 63. Lebensjahr arbeitslos wird, kann die Zeit bis zum Renteneintritt mit dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 überbrücken. Nach dem Gesetz erhalten Menschen über dem 58. Lebensjahr 24 Kalendermonate Arbeitslosengeld 1.

Wird man mit 60 noch vom Arbeitsamt vermittelt?

Wer nun kurz vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres seine Stelle verliert und sich arbeitslos meldet, muss unter Umständen mit Vermittlungsmaßnahmen durch die Agentur für Arbeit rechnen. Diese zielt darauf ab arbeitsfähige Personen wieder erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Wie zählen die letzten 2 Jahre Arbeitslosengeld für die Rente?

Wenn Sie nicht vorzeitig in Rente gehen und weiterhin arbeitslos gemeldet bleiben, zählt auch die Arbeitslosenzeit als Versicherungszeit. Die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld bringt für die spätere Rente 80 Prozent dessen, was die vorherige Beschäftigungszeit für die Rente wert war.

Wer hilft beim Ausfüllen von Erwerbsminderungsrente?

Hilfe beim Ausfüllen der Anträge. Mögliche Ansprechpartner sind beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, die verschiedenen Sozialdienste und selbstständige Rentenberater.

Wer bestätigt den Rentenantrag?

Rentenantrag und Krankenkasse

Stehen Leistungen fest, müssen diese von der Krankenkasse schriftlich bestätigt werden. Das Gleiche gilt für die Arbeitsagentur.

Wo bekomme ich Hilfe beim Rentenantrag ausfüllen?

Bei der Antragstellung hilft Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer Rentenkasse. Oder Sie wenden sich an einen ehrenamtlichen Versichertenberater in Wohnortnähe.