Was darf die Krankenkasse nicht fragen?
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Die Krankenkasse darf Sie nicht zu Ihrer Gesundheitsselbsteinschätzung, Geschlecht, Urlaubsplänen, familiären Problemen oder den Gründen für die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses befragen und auch nicht nach Details des Arbeitsplatzes oder Rentenanträgen fragen; sie muss sich auf relevante medizinische und abrechnungsrelevante Fakten beschränken, wobei Auskünfte über den genauen Behandlungsverlauf dem Medizinischen Dienst (MDK) zustehen, nicht der Kasse direkt, und Sie dürfen Ihre Mitwirkungspflicht auch schriftlich erfüllen.
Bin ich verpflichtet, der Krankenkasse Auskunft zu geben?
Ja, Sie müssen der Krankenkasse Auskunft geben, aber nur zu bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Informationen (z.B. Kontonummer, Gehalt) und Sie dürfen die Mitwirkungspflicht auch schriftlich erfüllen, nicht zwingend telefonisch, besonders bei sensiblen Gesundheitsdetails; komplexe Auskünfte (z.B. genauer Krankheitsverlauf) sind Sache des Medizinischen Dienstes (MDK).
Was muss ich der Krankenkasse über meine Krankheit erzählen?
Wonach darf mich die Kasse fragen? Unstrittig ist, dass Krankenkassen zur Auszahlung des Krankengeldes bestimmte Informationen erfragen müssen und auch dürfen. Dazu gehören beispielsweise die Kontonummer und die Höhe des Gehalts.
Was darf die Krankenkasse beim Arzt nachfragen?
die Krankenkassen dürfen fragen, ob es konkrete diagnostische oder therapeutische Maßnahmen gibt oder bevorstehen, die einer Wiederaufnahme der Arbeit entgegenstehen.
Kann die Krankenkasse meine Diagnose sehen?
Ja, die Krankenkasse erfährt Diagnosen, da Ärzte und Krankenhäuser sie zur Abrechnung und Prüfung übermitteln müssen, meist in Form von ICD-Codes auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und in Leistungsdaten, aber die Details bleiben geschützt und dienen nur bestimmten Zwecken wie der Krankengeld-Berechnung oder der Betrugsprävention. Sie als Patient haben jedoch das Recht, Ihre vollständige Krankenakte einzusehen.
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Kann die Krankenkasse sehen, wie oft ich beim Arzt war?
Ja, Sie können von uns Übersichten über die von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und von weiteren Therapeutinnen und Therapeuten abgerechneten Leistungen anfordern.
Hat der Arzt gegenüber der Krankenkasse Schweigepflicht?
Grundsätzlich sind sie auch gegenüber Krankenkassen, dem MDK und anderen Behörden zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Was darf die Krankenkasse abfragen?
Krankenkassen dürfen nach Ihrem Namen, Adresse, Bankverbindung und dem Grund für die Arbeitsunfähigkeit fragen, wenn Sie Krankengeld beziehen, um diesen zu prüfen; sie dürfen aber nicht nach Einzelheiten der Krankheit, der Ausgestaltung Ihres Arbeitsplatzes, Rentenplänen oder privaten Problemen fragen. Sie sind verpflichtet, auf zwei Fragen zu antworten: Ob eine Wiederaufnahme der Arbeit absehbar ist und ob konkrete Behandlungen einer Wiederaufnahme entgegenstehen. Bei Zweifeln können sie den Medizinischen Dienst (MD) einschalten, aber nur mit den bereits vorhandenen Daten.
Kann die Krankenkasse sehen, welche Medikamente ich nehme?
Die Krankenkassen haben keinen Zugriff auf Daten in der ePA. Sie können also weder auf abgelegte Befundberichte noch auf die Medikationsliste zugreifen. Sie sind allerdings verpflichtet, auf Wunsch der Versicherten Dokumente einzupflegen, zum Beispiel ältere Papierbefunde.
Werden Diagnosen an die Krankenkasse übermittelt?
Die übrigen Leistungserbringer - zum Beispiel, Krankenhäuser, Hebammen und Sanitätshäuser - übermitteln ihre Abrechnungsdaten versichertenbezogen unmittelbar an die jeweils zuständige Krankenkasse. Diese erhält also Kenntnis über die Behandlung und zumeist auch die Diagnose.
Bin ich verpflichtet mit der Krankenkasse zu telefonieren?
Die Krankenkasse ist verpflichtet das Telefonat zu protokollieren und die versicherte Person hat ein Auskunftsrecht über den Inhalt des Protokolls. Als versicherte Person ist man nicht verpflichtet ein Telefonat mit der Krankenkasse zu führen.
Was passiert, wenn Sie eine Erkrankung nicht angeben?
Wenn Sie Ihre Vorerkrankungen nicht angeben , kann Ihre Reiseversicherung ungültig werden . Im schlimmsten Fall könnten Ihnen dadurch hohe Arztrechnungen entstehen. Ist Ihre Versicherung ungültig, müssen Sie die Kosten für die medizinische Behandlung selbst tragen.
Wann schaltet die Krankenkasse den MDK ein?
Die Krankenkasse schaltet den Medizinischen Dienst (MD) ein, wenn sie eine neutrale fachliche Einschätzung für Leistungsentscheidungen benötigt, typischerweise bei Pflegegrad-Anträgen zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit, aber auch wenn Zweifel an der andauernden Arbeitsunfähigkeit bestehen, z.B. bei häufigen kurzen Krankmeldungen oder Auffälligkeiten bei den ausstellenden Ärzten. Der MD prüft dann die medizinischen oder pflegerischen Fakten und erstellt ein Gutachten, das der Kasse als Grundlage für ihre Entscheidung dient, ob z.B. Pflegeleistungen gewährt oder Krankengeld gezahlt wird.
Was passiert, wenn Sie Vorerkrankungen nicht angeben?
Was passiert, wenn Sie beim Abschluss einer Krankenversicherung Vorerkrankungen verschweigen? Sie riskieren die Ablehnung Ihres Leistungsantrags . Erfährt Ihr Versicherer später von der Nichtangabe, kann er Ihren Antrag ablehnen.
Kann die Krankenkasse meine Befunde anfordern?
Übrigens: Befunde, Krankenhausentlassungsberichte, Rehaberichte usw. darf die Krankenkasse nicht für sich anfordern, sondern allenfalls für den Medizinischen Dienst (MDK). Hierfür wird ein gesonderter Umschlag beigefügt. Datenschutz gilt eben auch der Krankenkasse gegenüber.
Bin ich verpflichtet, bei Krankheit ans Telefon zu gehen?
Nein, grundsätzlich musst du während einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nicht ans Telefon gehen; deine Gesundheit steht im Vordergrund, und du bist von der Arbeitspflicht befreit, aber in echten Notfällen kann eine Rücksprache angebracht sein, wenn du dich dazu in der Lage fühlst. Der Arbeitgeber darf dich kontaktieren, aber du musst nicht reagieren, es sei denn, es droht ein unmittelbarer Schaden, der nur durch dich abgewendet werden kann (z.B. Zugang zu kritischen Systemen). Du kannst eine Abwesenheitsnotiz einrichten oder dem Arbeitgeber mitteilen, wann du erreichbar wärst, um eine Erholung zu gewährleisten.
Kann die Krankenkasse mich zwingen, wieder arbeiten zu gehen?
Nein, die Krankenkasse kann Sie nicht direkt zwingen, wieder arbeiten zu gehen, aber sie kann durch medizinische Prüfungen (MDK) feststellen, ob Sie wieder arbeitsfähig sind, und bei Bedarf die Zahlung von Krankengeld einstellen, was Sie zum Arbeiten zwingen würde, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern; zudem kann sie Sie zur Beantragung einer Reha oder EU-Rente auffordern, was Sie ernst nehmen müssen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
Was darf mich die Krankenkasse fragen?
Krankenkassen dürfen nach Ihrem Namen, Adresse, Bankverbindung und dem Grund für die Arbeitsunfähigkeit fragen, wenn Sie Krankengeld beziehen, um diesen zu prüfen; sie dürfen aber nicht nach Einzelheiten der Krankheit, der Ausgestaltung Ihres Arbeitsplatzes, Rentenplänen oder privaten Problemen fragen. Sie sind verpflichtet, auf zwei Fragen zu antworten: Ob eine Wiederaufnahme der Arbeit absehbar ist und ob konkrete Behandlungen einer Wiederaufnahme entgegenstehen. Bei Zweifeln können sie den Medizinischen Dienst (MD) einschalten, aber nur mit den bereits vorhandenen Daten.
Welche Auskunftspflichten hat die Krankenkasse?
Nach § 276 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, dem Medizinischen Dienst die für die Beratung und Begutachtung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen.
Kann ich eine Diagnose aus meiner Krankenakte löschen lassen?
Ja, man kann versuchen, Diagnosen löschen oder korrigieren zu lassen, besonders wenn sie falsch, veraltet oder ungenau sind, wobei das Recht auf Datenberichtigung (DSGVO) hilft, eine vollständige Löschung aber oft durch gesetzliche Aufbewahrungsfristen erschwert wird; Alternativen sind eine Ergänzung der Akte oder ein Gegengutachten, wenn Ärzte nicht kooperieren.
Welche Informationen hat die Krankenkasse über mich?
Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.
Was darf der MDK nicht fragen?
Der Medizinische Dienst (MDK) darf keine Fragen zu privaten, intimen, religiösen, politischen oder finanziellen Themen stellen, die nicht direkt für die Pflegebedürftigkeit relevant sind, und keine unzulässigen Untersuchungen oder unnötigen Druck ausüben; er muss sich auf die Begutachtung der Mobilität, Selbstversorgung, kognitiven Fähigkeiten und des Alltagslebens konzentrieren, um den Pflegegrad festzustellen, und darf keine Daten Dritter ohne Einwilligung erfragen.
Was ist die ärztliche Auskunftspflicht?
Auskunftspflicht ist die Verpflichtung aufgrund gesetzlicher Grundlage zur Erteilung von Informationen über einen bestimmten Sachverhalt. Diese ist für Ärzte – gleich ob niedergelassen tätig oder angestellt in einem Krankenhaus – oder für sonstige Angehörige der Heilberufe nur in einem eng definierten Rahmen geregelt.