Was darf die Polizei bei einer Kontrolle und was nicht?

Gefragt von: Wally Petersen
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Die wichtigsten Fakten im Überblick
Die Polizei darf Personenkontrollen nur mit konkreter Begründung durchführen. Ohne konkreten Verdacht dürfen die Beamten nur die persönlichen Daten abfragen. Alle darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten.

Was darf ein Polizist bei einer Kontrolle nicht?

Blick in den Kofferraum nicht erlaubt

Die Polizei darf auch fragen, ob Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste an Bord sind. Der Fahrer muss sie vorzeigen. Da sie meist im Kofferraum liegen, sind sie ein guter Vorwand für die Beamten, einen Blick ins Wageninnere zu werfen.

Was die Polizei darf und was nicht?

Das darf die Polizei nicht:

Mit einer Taschenlampe in meine Augen leuchten, mich auf einer Linie gehen lassen, Gleichgewichtssinn testen, etc. (bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen am Steuer)

Kann die Polizei mich ohne Grund kontrollieren?

Die Polizei darf Sie darüber hinaus nicht ohne Grund kontrollieren. Stattdessen muss ein Verdacht vorliegen, der dies berechtigt. Auch vorbeugende Sicherheitskontrollen sind Grund genug. Generell ist es wichtig, sich bei einer Polizeikontrolle richtig zu verhalten.

Wann darf ein Polizist mich kontrollieren?

Eine Durchsuchung einer Person bzw. deren Tasche zur Strafverfolgung ist gem. § 102 StPO normalerweise nur dann erlaubt, wenn dieser sich der Begehung einer Straftat verdächtig gemacht hat. Dies setzt voraus, dass hinreichende Anhaltspunkte dafürsprechen, dass dieser eine strafbare Handlung begangen hat.

Polizeikontrolle: Was darf die Polizei? Welche Rechte habe ich? | Rechtsanwalt Christian Solmecke

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Was dürfen Polizisten bei einer allgemeinen Personenkontrolle?

Das heißt, sie dürfen den Namen, Geburtstag und -ort, die Wohnanschrift und die Staatsangehörigkeit erfragen und sich den Ausweis zeigen lassen – seinen Ausweis immer dabei haben muss man als Deutscher Staatsbürger übrigens nicht. Darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten.

Was dürfen Polizisten bei einer Kontrolle machen?

Die Polizei darf im Rahmen einer Verkehrskontrolle die Fahrtüchtigkeit des Fahrers überprüfen und den Fahrer dazu auffordern, Verbandskasten, Warndreieck und die Warnweste vorzuzeigen. Selbiges gilt für den Führerschein und die Fahrzeugpapiere.

Was darf ich zu einem Polizisten sagen?

Sie können Ihre Rechte wahrnehmen, indem Sie respektvoll und sachlich mit den Polizeibeamten sprechen. Es ist erlaubt, Fragen zu stellen, um eine Situation zu klären oder Anweisungen zu erhalten. Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten sind verboten und können strafrechtliche Folgen haben.

Bin ich dazu verpflichtet der Polizei meinen Ausweis zu zeigen?

„Die Polizei darf also die Personalien einer Person aufnehmen, zum Beispiel, wenn diese als Zeuge in Betracht kommt oder einer Straftat verdächtigt wird“. Wer seinen Personalausweis nicht dabei hat, muss mündliche Angaben zu seiner Person machen.

Welche Fragen muss ich bei einer Verkehrskontrolle nicht beantworten?

Muss ich auf Fragen der Polizisten antworten? Fragen zu Ihrer Person müssen Sie grundsätzlich beantworten. Anders sieht es auch, wenn die Beamten Sie beispielsweise fragen, wo Sie herkommen oder hinwollen. Hierbei müssen Sie nicht antworten.

Ist die Polizei verpflichtet sich auszuweisen?

Jeder Polizist und jede Polizistin muss sich gegenüber dem Bürger/der Bürgerin auf Verlangen ausweisen. Beim Tragen der Kennzeichnung (z.B. bei der Landesbereitschaftspolizei) gem. § 111a HmbBG entfällt diese Verpflichtung.

Kann mich die Polizei einfach mitnehmen?

Die Polizei hat die Befugnis, Autofahrer ohne Grund und jederzeit anzuhalten. Sie können alles verweigern, was Sie als Eingriff in Ihre körperliche Unversehrtheit empfinden. Missachten Sie die Anweisung, stehen zu bleiben kostet Sie das im schlimmsten Fall ein Bußgeld und Punkte.

Wann darf die Polizei das Handy kontrollieren?

Die Polizei kann ein Handy beschlagnahmen, wenn sie einen begründeten Verdacht hat, dass das Gerät Beweismittel enthält, die im Zusammenhang mit einem Strafverfahren von Bedeutung sind. Ein Beispiel dafür ist ein Fall, in dem ein Verdächtiger verdächtige Textnachrichten oder E-Mails auf seinem Handy hat.

Was muss ich der Polizei aushändigen?

Den Personalausweis darf die Polizei nur verlangen, wenn der Verdacht besteht, dass gegen eine Verkehrsregel verstoßen wurde. Eine Mitführpflicht für Personaldokumente besteht nicht. Wer nach einem Verstoß seine Identität allerdings nicht zweifelsfrei belegen kann, muss mit weiteren polizeilichen Maßnahmen rechnen.

Wann darf ich die Polizei filmen?

Wer nicht Betroffener einer Maßnahme ist, also die Polizei bei Maßnahmen beobachtet, darf diese grundsätzlich filmen. Denn in diesem Moment besteht eine faktische Öffentlichkeit.

Wann darf die Polizei handgreiflich werden?

Zur Durchsetzung des Gesetzes dürfen Sie – sofern erforderlich und angemessen – auch „handgreiflich“ werden. Wenn beispielsweise die Identität von Verdächtigen festgestellt werden muss, um das Strafverfahren zu sichern, dürfen sie dies durchsetzen. Man muss diese Maßnahmen dulden, wenn sie rechtmäßig sind.

Was ist eine verdachtsunabhängige Kontrolle?

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen, die ohne sachlichen Grund wegen des Aussehens erfolgen, sind diskriminierend, weil wegen der ethnischen Zugehörigkeit oder religiöser Symbole ein rechtswidriges Verhalten unterstellt wird. Damit werden vor allem nicht-weiße Menschen einem Generalverdacht ausgesetzt.

Was macht die Polizei wenn man seinen Namen nicht sagt?

„Man muss einen Personalausweis nicht dabei haben, sondern nur einen besitzen." Wer sich weigert, seine Personalien zu nennen, begeht keine Straftat. „Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die kann maximal mit einem Bußgeld von 1000 Euro belegt werden“, erklärt Vetter.

Wer darf mein Ausweis in die Hand nehmen?

Beamte von Polizei, Zoll, Ordnungsamt und Steuerfahndung können das Vorzeigen des Ausweises verlangen. Dennoch: „Es besteht keine Pflicht, das Dokument jederzeit bei sich zu führen“, stellt Matthias Taube, Ministerialrat im Bundesinnenministerium, klar.

Sind Polizisten dazu verpflichtet ihren Namen zu sagen?

Müssen sich Bundespolizisten ausweisen? Führen Bundespolizisten Amtshandlungen Ihnen gegenüber durch, können Sie grundsätzlich die Nennung von Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle verlangen. Auf ausdrückliches Verlangen sind die Beamten verpflichtet, Ihnen ihren Dienstausweis vorzugzeigen.

Welche Beleidigung ist nicht strafbar?

Allgemeine beleidigende Äußerungen über „Homosexuelle“, „Schwule“ oder „Lesben“ stellen nach der Rechtsprechung deshalb keine strafbare Beleidigung dar.

Wie oft darf die Polizei mich am Tag kontrollieren?

Die Polizei darf grundsätzlich jeden jederzeit kontrollieren, aus dem Verkehr ziehen und überprüfen, ob die Fahrtüchtigkeit der Person hinterm Steuer gewährleistet ist.

Wie darf mich die Polizei anhalten?

Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Warum berühren Polizisten das Auto bei einer Kontrolle?

Der Beamte hinterlässt so einen oder mehrere Fingerabdrücke. Ein Beweis dafür, dass er Kontakt zu dem Fahrzeug hatte. Sollte der Fahrer den Polizisten verletzen oder töten, dient der Abdruck als Hinweis, der seinen Kollegen bei der Ermittlung helfen kann.

Kann man einen Drogentest ablehnen?

Bei einer Verkehrskontrolle darf die Polizei bei einem begründeten Verdacht einen Drogentest verlangen. Es kommen dann sogenannte Drogenschnelltests zum Einsatz. Wichtiger Hinweis: Autofahrer können die Tests auch verweigern.