Was deckt meine Auslandskrankenversicherung ab?

Gefragt von: Kai-Uwe Beck-Schwarz
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Eine Auslandskrankenversicherung deckt medizinische Kosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland ab, wie Arzt-, Krankenhaus-, Zahn- und Medikamentenkosten, oft inklusive medizinisch notwendigem oder sinnvoll erachtetem Rücktransport nach Hause sowie Bergungs- und Überführungskosten im Todesfall, und füllt die Lücken der gesetzlichen Kassen ab, die oft nur EU-Leistungen abdecken und Rücktransporte nicht übernehmen. Sie erstattet für Sie angemessene Behandlungskosten, schützt bei akuten Notfällen und bietet oft weltweiten Schutz für vorübergehende Reisen.

Was deckt eine Auslandskrankenversicherung nicht ab?

Die folgenden Leistungen übernimmt eine Auslandsreise-Krankenversicherung in der Regel nicht: Behandlungen im Ausland, die der Grund für die Reise waren. Krankheiten, bei denen schon vor der Reise klar war, dass sie behandelt werden müssen. auf Vorsatz beruhende Krankheiten oder Verletzungen.

Welche Kosten trägt die Auslandskrankenversicherung?

Das zahlt die Auslandskrankenversicherung

Ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen. Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel. Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz und teilweise auch provisorischen Zahnersatz.

Was deckt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland ab?

Gesetzliche Krankenversicherung bei Reisen EU-Ausland

Die EHIC deckt die Kosten für sofort erforderliche Behandlungen ab. Dazu gehören neben der medizinischen und zahnärztlichen Behandlung auch Arzneimittel.

Was ist der Unterschied zwischen Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung?

Der Hauptunterschied liegt in der Dauer und dem Umfang: Die Reisekrankenversicherung (oft Kurzzeit) deckt Notfälle auf kürzeren Urlaubsreisen (oft bis 70 Tage) ab, während die Auslandskrankenversicherung als Oberbegriff für längere Aufenthalte (Monate, Jahre), Work & Travel oder Auslandsaufenthalte gedacht ist und medizinische Behandlungen weltweit umfassender absichert, da die gesetzliche Kasse oft nicht zahlt. Sie sind beide Varianten von Krankenversicherungen, die für den Auslandsaufenthalt nötig sind, um hohe Behandlungskosten zu decken. 

Auslandsreisekrankenversicherung - worauf musst du beim Abschluss achten?

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Was wird von der Auslandskrankenversicherung übernommen?

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt medizinisch notwendige Kosten wie ambulante/stationäre Behandlungen, Arztbesuche, Medikamente, Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige Krankentransporte vor Ort und den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland, inklusive der Organisation und teilweise Kosten für die Begleitperson und das Gepäck. Auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie im Todesfall die Überführung werden abgedeckt. Sie dient als Ergänzung zur regulären Krankenkasse, die oft nur einen Teil der Kosten deckt oder im EU-Ausland die EHIC-Karte eine eingeschränkte Leistung bietet (kein Rücktransport). 

Welche zwei Nachteile hat eine Reiseversicherung?

Ausschlussklauseln in den Versicherungsbedingungen können abschreckend wirken.

Einer der größten Nachteile von Reiseversicherungen sind die im Vertrag enthaltenen Ausschlüsse . Sie erhalten in der Regel keine finanzielle Entschädigung, wenn Sie sich bei sportlichen Aktivitäten verletzen und medizinische Behandlung benötigen. Für diesen Fall ist eine Zusatzversicherung erforderlich.

Welche Kosten werden von der Krankenkasse im Ausland übernommen?

Eine Auslandskrankenversicherung deckt medizinische Kosten im Ausland ab, wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, verordnete Medikamente und schmerzstillende Zahnbehandlungen, und übernimmt oft auch den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause. Sie schließt eine Versorgungslücke, da gesetzliche oder private Policen oft nur teilweise oder gar nicht zahlen, insbesondere in Ländern wie den USA. Wichtig: Vorbestehende oder geplante Behandlungen sind meist ausgeschlossen.
 

In welchen Ländern brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung ist für fast alle Reisen sinnvoll, besonders aber außerhalb Europas (USA, Asien, Afrika, Australien) dringend empfohlen, da die gesetzliche Krankenversicherung dort oft gar nicht oder nur minimal zahlt. Auch innerhalb der EU (inkl. EWR und UK) ist sie ratsam, da der Basisschutz durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oft nur für Leistungen nach den Standards des Reiselandes gilt und hohe Zuzahlungen, Privatkliniken oder den teuren Krankenrücktransport nicht abdeckt. Für einige Länder wie Kuba, Russland oder Iran ist sie sogar eine Einreisevoraussetzung.
 

Kann ich mit meiner Krankenkassenkarte im Ausland zum Arzt?

Bei Urlaub oder Geschäftsreise reicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Wer in einem anderen EU-Land gesetzlich versichert ist, hat in Deutschland bei akuter Krankheit Anspruch auf ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung und Medikamente.

Für wen lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung braucht man bei jeder Reise ins Ausland, denn die gesetzlichen Kassen bieten in der EU nur Basisschutz und außerhalb der EU oft gar keinen, während private Policen meist Lücken haben; sie schützt vor hohen Kosten bei Krankheit, Unfall oder medizinisch notwendigem Rücktransport und ist für Kurztrips, Langzeitaufenthalte (außer Langzeit-Expatriates) und besonders für Reisen außerhalb der EU unerlässlich, um nicht Tausende Euro selbst zahlen zu müssen.
 

Welche Auslandskrankenversicherung ist zu empfehlen?

Finanztip empfiehlt die Auslandskrankenversicherungen: DKV (Tarif RD), Nürnberger (AE), Concordia (AKE), Debeka (AR). Für Familien: DKV (Tarif RDN), TravelSecure (AR ohne SB), Huk24 (RIF20).

Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung für die Türkei?

Eine Auslandskrankenversicherung für die Türkei ist sehr empfehlenswert, da die EU-Gesundheitskarte (EHIC) dort nicht gilt und gesetzliche Kassen nur Notfälle im Rahmen eines bilateralen Abkommens abdecken, aber hohe Kosten (z. B. für Rücktransport, Privatkliniken) drohen. Sie deckt ambulante/stationäre Behandlungen, Medikamente und medizinisch notwendige Rücktransporte ab und gibt Sicherheit vor unerwarteten, hohen Kosten. 

Ist ein Privatpatient im Ausland abgesichert?

Privatversichert im Ausland. Privatversicherte profitieren in ganz Europa von einem Versicherungsschutz in vollem Umfang der tariflichen Leistungen. Das gilt oft auch bei einem längeren oder dauerhaften Aufenthalt. Weltweit gilt der private Vollschutz für die Dauer von mindestens einem Monat.

Wie weit im Voraus muss man in die Auslandskrankenversicherung gehen?

Zwar gilt diese ein Jahr, doch nur für Reisen, die maximal acht Wochen am Stück dauern – und dann auch oft nur für Urlaubsreisen. Eine Auslandskrankenversicherung sollte immer rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt werden, im Idealfall rund vier Wochen im Voraus.

Woher weiß ich, ob ich eine Reisekrankenversicherung habe?

Ob Sie im Ausland krankenversichert sind, hängt von Ihrer Versicherung (gesetzlich oder privat) und dem Reiseland ab: In der EU sind Sie mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) (Rückseite Ihrer Gesundheitskarte) für notwendige Behandlungen bei Vertragsärzten abgesichert; außerhalb der EU und für umfassendere Leistungen (z.B. Rücktransport) benötigen Sie eine private Auslandskrankenversicherung. Privatversicherte sind oft weltweit für eine bestimmte Zeit abgedeckt, müssen aber bei längeren Aufenthalten mit ihrem Versicherer sprechen. 

Wie viel kostet eine einmalige Auslandskrankenversicherung?

Am günstigsten sind Jahrespolicen, die alle Urlaubsreisen in einem Jahr (an bis zu 56 Tagen) abdecken und für Einzelpersonen 10 bis 20 Euro, für Familien 20 bis 35 Euro pro Jahr kosten. Krankenversicherungen für Aufenthalte von drei Monaten kosten rund 200 Euro, bei Reisen nach Nordamerika rund 300-500 Euro.

Bin ich über meine Krankenkasse auch im Ausland versichert?

Ob Sie im Ausland krankenversichert sind, hängt von Ihrer Versicherung (gesetzlich oder privat) und dem Reiseland ab: In der EU sind Sie mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) (Rückseite Ihrer Gesundheitskarte) für notwendige Behandlungen bei Vertragsärzten abgesichert; außerhalb der EU und für umfassendere Leistungen (z.B. Rücktransport) benötigen Sie eine private Auslandskrankenversicherung. Privatversicherte sind oft weltweit für eine bestimmte Zeit abgedeckt, müssen aber bei längeren Aufenthalten mit ihrem Versicherer sprechen. 

Ist eine Auslandskrankenversicherung in der EU sinnvoll?

Nein, eine Auslandskrankenversicherung für die EU ist keine Pflicht, aber dringend empfehlenswert, weil Ihre deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) nur den Basisschutz des jeweiligen Landes abdeckt, was oft weniger Leistungen oder Zuzahlungen bedeutet, und keinen medizinisch notwendigen Rücktransport übernimmt – ein entscheidender Punkt, da dieser teuer werden kann. Experten raten daher zu einer zusätzlichen privaten Versicherung, da die Differenzkosten und der fehlende Rücktransport zu hohen Rechnungen führen können.
 

Was ist der Unterschied zwischen Auslandsreisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung?

Der Hauptunterschied liegt in der Dauer und dem Umfang: Die Reisekrankenversicherung (oft Kurzzeit) deckt Notfälle auf kürzeren Urlaubsreisen (oft bis 70 Tage) ab, während die Auslandskrankenversicherung als Oberbegriff für längere Aufenthalte (Monate, Jahre), Work & Travel oder Auslandsaufenthalte gedacht ist und medizinische Behandlungen weltweit umfassender absichert, da die gesetzliche Kasse oft nicht zahlt. Sie sind beide Varianten von Krankenversicherungen, die für den Auslandsaufenthalt nötig sind, um hohe Behandlungskosten zu decken. 

Was kann ich tun, wenn ich im Ausland in einen Notfall gerate?

Reisen Sie ins EU-Ausland, erkundigen Sie sich vor Abreise nach dem landesspezifischen Notruf. Rund um die Uhr erreichen Sie das Service-Telefon Ihrer Krankenkasse. Bei der Vermittlung von Übersetzern oder zertifizierten Ärzten kann Ihnen auch das Auswärtige Amt weiterhelfen.

Welche Kosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen?

Krankenkassen übernehmen nicht alle Kosten: Typische Zuzahlungen und Eigenanteile gibt es bei Medikamenten (nicht verschreibungspflichtige), Zahnzusatzleistungen (PZR, ästhetische Füllungen), Hilfsmitteln (z.B. Hörgeräte ohne ärztliche Verordnung) und bestimmten Therapien wie Heilpraktiker-Behandlungen oder Paartherapien. Auch kosmetische Behandlungen, Nahrungsergänzungsmittel, Vollkuren und viele individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen privat getragen werden, es sei denn, die Kasse bietet freiwillige Satzungsleistungen an.
 

In welchen Fällen zahlt die Reiseversicherung?

In welchen Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

  • Unerwartete schwere Erkrankung.
  • Todesfall in der Familie.
  • Schwerer Unfall.
  • Schwangerschaft.
  • Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit.

Welche Reiseversicherung sollte man haben?

Für jede Reise ins Ausland ist eine Auslandskrankenversicherung unerlässlich, da sie teure medizinische Behandlungen und besonders den oft sehr kostspieligen Krankenrücktransport abdeckt, den die normale gesetzliche Kasse nicht übernimmt. Eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung ist bei teuren Reisen oder Reisen mit Familienmitgliedern sinnvoll, um Stornokosten oder nicht genutzte Leistungen erstattet zu bekommen. Weitere Versicherungen wie Gepäck- oder Unfallschutz sind oft über bestehende Verträge abgedeckt oder weniger relevant, es sei denn, es handelt sich um Risikosportarten oder sehr teures Equipment. 

Was passiert ohne Reiseversicherung?

Ohne Reiserücktrittsversicherung fallen im Regelfall immer Stornogebühren an. Es gibt jedoch einige, wenn auch wenige Ausnahmefälle, in denen Personen, die mehr oder weniger unfreiwillig ihre Reise stornieren (müssen), dies auch ohne Stornokosten tun können.