Was Erben Geschwister, wenn der Ehepartner noch lebt?

Gefragt von: Eberhard Siebert B.A.
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Wenn ein Ehepartner noch lebt, erben Geschwister grundsätzlich nichts nach der gesetzlichen Erbfolge, da der überlebende Ehepartner und eventuelle Kinder vorrangig erben; Geschwister erben nur als Erben zweiter Ordnung, wenn keine Kinder da sind und auch die Eltern des Erblassers bereits verstorben sind, dann teilen sich Ehepartner und Geschwister das Erbe (oft 1/2 Partner, 1/2 Geschwister, je nach Güterstand und vorhandenen Eltern). Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch, selbst wenn sie enterbt werden.

Wann erben Geschwister des Verstorbenen?

Geschwister erben nach deutschem Recht als sogenannte Erben zweiter Ordnung, wenn der Verstorbene keine direkten Nachkommen (Kinder, Enkel) und auch keine Ehepartner oder Eltern hinterlässt, bzw. diese bereits verstorben sind. Sie rücken dann in die Erbfolge nach und teilen sich das Erbe zu gleichen Teilen, wobei der Erbteil eines verstorbenen Geschwisters an dessen Kinder (Nichten/Neffen) übergeht. Wichtig: Geschwister haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie durch ein Testament enterbt werden. 

Was erbt die Ehefrau, wenn der Ehemann stirbt?

Wenn der Ehemann stirbt, erbt die Ehefrau nach dem gesetzlichen Erbrecht einen Anteil, der vom Güterstand und den Verwandten abhängt, die neben ihr erben: Meistens erbt sie neben Kindern ein Viertel (§ 1931 Abs. 1 BGB), zusammen mit dem pauschalen Zugewinnausgleich (großer Pflichtteil) erhält sie oft die Hälfte oder mehr des Erbes, während bei kinderlosen Ehen und je nach Verwandtschaftsgrad auch alles. Der überlebende Ehegatte hat auch einen hohen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer von 500.000 Euro. 

Sind die Geschwister meines Mannes erbberechtigt?

Geschwister können als Erben 2. Ordnung zu den gesetzlichen Erben gehören, wenn Vater und/oder Mutter des Erblassers verstorben sind und keine Kinder erben. Brunder und Schwester haben jedoch niemals ein Pflichtteilsrecht, da Sie nicht zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen des § 2302 BGB gehören.

Wer erbt zuerst, Ehefrau oder Geschwister?

Nach der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland erben darüber hinaus zuerst die nahen Angehörigen. An erster Stelle stehen die Kinder des Verstorbenen und deren Nachkommen. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern. Leben diese nicht mehr, treten deren Kinder, also die Geschwister des Verstorbenen, an ihre Stelle.

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Ist die Frau meines verstorbenen Bruders erbberechtigt?

Nein, die Frau des verstorbenen Bruders (also die Schwägerin) erbt grundsätzlich nicht nach der gesetzlichen Erbfolge, da sie nicht mit dem Erblasser verwandt, sondern verschwägert ist. Sie kann nur erben, wenn der Verstorbene (Ihr Bruder) es testamentarisch verfügt hat oder wenn der Nachlass komplett an ihn fällt und er sie als Erbin einsetzt, ansonsten erben die Verwandten 1. (Kinder) oder 2. Ordnung (Eltern, Geschwister). 

Wie kann ich verhindern, dass meine Geschwister Erben?

Wie enterbe ich einen Angehörigen bzw. einen gesetzlichen Erben? Soll eine dieser Personen (oder alle) nicht Erbe werden, muss dies durch eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) angeordnet werden. Es genügt regelmäßig ein entsprechender Satz im Testament.

Sind Geschwister erbberechtigt, wenn Ehepartner?

In der gesetzlichen Erbfolge haben Geschwister Anspruch auf den Nachlass, wenn keine direkten Nachkommen (inkl. Enkelkinder) oder kein:e Ehepartner:in vorhanden sind. Sie kommen nur dann zum Zug, wenn niemand aus der ersten Linie erbt. Leben noch beide Elternteile, erben diese je zur Hälfte.

Wer erbt, wenn der Ehepartner stirbt und zwei Kinder da sind?

Hat ein Ehepaar zwei Kinder, dann liegt der gesetzliche Erbteil der Kinder bei je der Hälfte. Ihr Pflichtteil beträgt demnach jeweils ein Viertel. Ist ein Ehepaar kinderlos, haben die Eltern Anspruch auf einen Pflichtteil von einem Viertel des Nachlasses. Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt.

Wer erbt, wenn ein kinderloser Bruder stirbt?

Wenn ein kinderloser Bruder stirbt, erben nach der gesetzlichen Erbfolge zuerst seine Eltern (falls noch lebend) zu je 1/2; sind diese bereits tot, erben seine Geschwister (also Sie und Ihre Geschwister) zu gleichen Teilen, gegebenenfalls auch Nichten und Neffen (Abkömmlinge verstorbener Geschwister) oder, wenn niemand mehr da ist, Großeltern und deren Abkömmlinge, aber immer geht ein Testament vor. 

Was bekommt eine Ehefrau, wenn der Mann stirbt?

Wenn der Ehemann stirbt, erhält die Frau in Deutschland in der Regel ein Erbe (je nach gesetzlicher Erbfolge oder Testament), eine Witwenrente (zunächst für drei Monate die volle Rente, danach meist 55-60% der Rente des Mannes), sowie möglicherweise Ansprüche aus Lebensversicherungen oder Pensionen. Die genaue Höhe des Erbes hängt von Kindern und Testament ab, während die Witwenrente Einkommensanrechnung unterliegen kann, außer im "Sterbevierteljahr". 

Wer erbt bei einem kinderlosen Ehepaar, wenn ein Partner stirbt?

Wenn ein Ehepartner stirbt und es keine Kinder gibt, erbt der überlebende Partner nach der gesetzlichen Erbfolge nicht allein, sondern teilt sich das Erbe mit den Eltern des Verstorbenen (Erben 2. Ordnung) und bei deren Fehlen mit den Geschwistern und deren Kindern (Nichten/Neffen). Der überlebende Ehepartner erhält pauschal ein Viertel als Zugabe zum Erbe und je nach Güterstand (Zugewinnausgleich) oft die Hälfte oder mehr, der Rest geht an die Verwandten. Um Alleinerbe zu werden, ist ein Testament unerlässlich.
 

Wer erbt in welcher Reihenfolge?

Nach der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland erben zuerst die Verwandten der ersten Ordnung (Kinder, Enkel), dann die der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister) und danach die der dritten Ordnung (Großeltern) – wobei immer die nächste Ordnung die weiter entfernte ausschließt. Der Ehepartner erbt immer mit und erhält je nach Situation (Güterstand und anwesende Verwandte) einen pauschalen Anteil (z.B. ein Viertel) plus einen Zugewinnausgleich, was seinen Anteil erhöht. Unverheiratete Partner erben nichts, wenn kein Testament vorhanden ist.
 

Wie ist das Erbrecht zwischen Geschwistern?

Geschwister erben nach dem deutschen Gesetz, wenn der Verstorbene keine Kinder hat und seine Eltern ebenfalls verstorben sind (als Erben zweiter Ordnung). Sie treten dann an die Stelle der verstorbenen Eltern und teilen sich deren Anteil zu gleichen Teilen. Wichtig ist, dass Geschwister keinen Pflichtteilsanspruch haben, d.h., der Erblasser kann sie durch ein Testament komplett enterben. Beim Erben unter Geschwistern entsteht oft eine Erbengemeinschaft, bei der der Nachlass gemeinschaftlich verwaltet wird. 

Wie kann man sein Erbe vor Geschwistern schützen?

Arbeiten Sie mit einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht zusammen .

Ein Anwalt für Erbrecht kann zwar in jeder Phase helfen, doch ist es besonders wichtig, einen solchen an Ihrer Seite zu haben, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über die Aufteilung des geerbten Vermögens unter den Geschwistern kommt.

Welche Erbfolge hat der Ehegatte?

Der überlebende Ehegatte ist gesetzlicher Erbe und erbt je nach Verwandtschaftsgrad (Kinder, Eltern, Geschwister) einen Anteil von mindestens einem Viertel, oft aber mehr, besonders wenn Kinder da sind (meist die Hälfte bei Zugewinngemeinschaft) oder wenn keine engeren Verwandten vorhanden sind (dann oft Alleinerbe). Der Anteil hängt vom Güterstand (z.B. Zugewinngemeinschaft) und den vorhandenen Verwandten ab, wobei neben Kindern ein Viertel und neben Eltern/Geschwistern die Hälfte zusteht, zuzüglich eines pauschalen Voraus für Haushaltsgegenstände.
 

Wer erbt zuerst, Ehefrau oder Kinder?

Verwandte und Familienmitglieder sind gesetzliche Erben

am nächsten mit dem Erblasser verwandt waren. War der Erblasser verheiratet und hatte er Kinder, dann entfällt im Normalfall 50% der Erbschaft auf den überlebenden Ehepartner und die restlichen 50% auf die Kinder des Erblassers.

Was Erben die Kinder, wenn der Vater stirbt und die Mutter noch lebt?

Wenn der Vater stirbt und die Mutter lebt, erben sie nach der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland Mutter und Kinder gemeinsam die Hälfte des Nachlasses, wobei die Mutter (bei Zugewinngemeinschaft) pauschal 25 % (den „großen Voraus“) extra bekommt, wodurch die andere Hälfte unter den Kindern aufgeteilt wird – also in der Regel Mutter die Hälfte, Kinder die andere Hälfte, aufgeteilt nach Anzahl. Bei zwei Kindern erben sie je ein Viertel, bei drei Kindern je ein Sechstel, zuzüglich des großen Voraus für die Mutter, die dann insgesamt ein Hälfte (1/2 + 1/4 = 3/4 vom Gesamt-Nachlass) erbt. 

Kann der überlebende Ehegatte die Schlusserbfolge ändern?

Nein, in der Regel kann der überlebende Ehegatte die Schlusserbfolge in einem gemeinsamen Testament (Berliner Testament) nicht mehr ändern, weil die Verfügungen nach dem Tod des ersten Partners bindend werden (§ 2271 BGB). Eine Änderung ist nur möglich, wenn das Testament eine ausdrückliche Öffnungsklausel enthält, die dem Überlebenden ein Änderungsrecht einräumt, oder wenn der Überlebende das Erbe ausschlägt, um seine Testierfreiheit zurückzugewinnen, was jedoch nur unter bestimmten Bedingungen sinnvoll ist. 

Haben Geschwister Anspruch auf Pflichtteil Erbe?

Nein, Geschwister haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den Pflichtteil im deutschen Erbrecht, da sie nicht zum Kreis der engsten pflichtteilsberechtigten Personen (Abkömmlinge, Ehegatte, Eltern) gehören. Sie können jedoch durch die gesetzliche Erbfolge erben, wenn keine direkten Erben erster Ordnung (Kinder) vorhanden sind, die Eltern ebenfalls verstorben sind und der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. In einem Testament können Geschwister ohne Pflichtteilsbedenken enterbt werden. 

Wann muss man Geschwister auszahlen?

Wenn man sich jedoch darauf einigt als Erbengemeinschaft, dass z. B. nur ein Erbe das Haus nutzen soll und Eigentümer werden soll, so muss dieser dann seine Geschwister auszahlen, bzw. diese ihre Erbteile verkaufen.

Wer erbt bei Tod eines Geschwisters?

Laut Erbrecht sind Geschwister untereinander nur erbberechtigt, wenn keine Erben erster Ordnung existieren. Einen Anspruch auf gesetzlichen Erbteil haben Geschwister nicht. Verstarb der Erblasser kinderlos und unverheiratet, haben zunächst die Eltern vorrangigen Anspruch auf das Erbe.

Was kann ich tun, damit meine Kinder nichts Erben?

„Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen. “ Deshalb ist auch zum Enterben der Kinder ein Testament notwendig.

Sind die Kinder meines verstorbenen Bruders erbberechtigt?

Ja, die Kinder Ihres verstorbenen Bruders sind erbberechtigt, aber erst nachrangig: Sie erben als Nichten und Neffen (Erben zweiter Ordnung), wenn Ihr Bruder keine eigenen Kinder hinterlassen hat, sein Ehepartner (falls vorhanden) verstorben ist und auch seine Eltern nicht mehr leben, da sie die Kinder direkt in der Erbfolge ersetzen. Ihr Anteil wird unter den überlebenden Geschwistern (und deren Abkömmlingen) aufgeteilt, wenn Ihr Bruder kinderlos verstarb und Sie noch leben, aber falls Ihre Geschwister auch verstorben sind, gehen deren Kinder (Ihre Nichten/Neffen) an deren Stelle. 

Wann müssen Geschwister das Erbe ausschlagen?

Voraussetzungen. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen. Die Frist beginnt grundsätzlich an dem Tag, an dem man davon Kenntnis erhält, dass man Erbe geworden sein soll und auf welcher Grundlage (Testament oder Erbvertrag, gesetzliche Erbfolge, Ausschlagung vorrangiger Erben).