Was gehört alles zur Nutzfläche bei der Grundsteuer?

Gefragt von: Irene Janßen-Kruse
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Zu den Nutzflächen zählen Flächen, die betrieblichen (zum Beispiel Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (zum Beispiel Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind.

Was muss ich als Nutzfläche bei der Grundsteuer angeben?

Als Nutzflächen sind alle Gebäudeflächen anzusehen, die für betriebliche, öffentliche oder sonstige Zwecke genutzt werden und weder als Zubehörraum noch als Wohnfläche anzusehen sind. Kurzum: Zur Nutzfläche zählen alle nicht bewohnten Flächen. Betrieblichen Zwecken dienen etwa Werkstätten, Verkaufs- oder Büroräume.

Welche Flächen zählen als Nutzfläche?

Nutzfläche zählt alle Flächen eines Gebäudes, die einem bestimmten Zweck dienen, aber nicht zwingend bewohnt werden müssen – von Wohnräumen über Büros, Werkstätten, Lager bis hin zu Kellern und unausgebauten Dachböden, wobei Verkehrsflächen (Treppenhäuser) und technische Funktionsflächen (Heizräume) oft separat betrachtet werden, aber die Wohnfläche immer Teil der Nutzfläche ist, je nach Norm (DIN 277) und Nutzung.
 

Welche Räume zählen nicht zur Nutzfläche?

Die Wohnfläche ist laut Wohnflächenverordnung (WoFIV) die Fläche einer Immobilie, die im Gegensatz zu den Nutzflächen bewohnbar ist. Zur Wohnfläche gehören Aufenthaltsräume und Räume, die Wohnzwecken dienen wie zum Beispiel Küche, Bad, Flur, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer, Speisekammer und Abstellraum.

Ist ein ausgebauter Dachboden Wohnfläche oder Nutzfläche?

Ein ausgebauter Dachboden kann je nach Zustand zur Wohnfläche (wenn alle baurechtlichen Anforderungen für Wohnraum erfüllt sind und er dauerhaft bewohnbar ist) oder zur Nutzfläche (z.B. als Hobbyraum, Abstellraum, wenn er nicht alle Kriterien erfüllt, aber ausgebaut ist) gehören, wobei die Berechnung der Wohnfläche die Dachschrägen nach Höhe staffelt: über 2m Höhe = 100%, 1-2m Höhe = 50%, unter 1m = 0%. Für die Grundsteuer gilt die Wohnflächenverordnung, für die reine Nutzfläche (DIN 277) gelten andere Regeln.
 

Nutzfläche ≠ Nutzungsfläche | Diesen Fehler in der Grundsteuer-Erklärung sollte man korrigieren!

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Sind Dachschrägen Nutzfläche?

Laut aktueller Wohnflächenverordnung (WoFlV) werden Flächen, die unterhalb einer Dachschräge von weniger als einem Meter Höhe liegen, nicht als Wohnfläche gewertet. Beträgt die Raumhöhe zwischen einem und zwei Metern, wird die Fläche nur zu 50 Prozent angerechnet.

Kann man Nutzfläche in Wohnfläche umwandeln?

Planungsrechtliche Genehmigungen: In vielen Fällen ist für eine Umwandlung von Nutzfläche in Wohnfläche eine Baugenehmigung erforderlich. Behördliche Genehmigungsverfahren müssen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Umwandlung legal und sicher erfolgt.

Was sind Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind?

Eingänge, Aufzüge und Treppenräume (Verkehrsflächen) sowie Heizungsräume, Maschinenräume und technische Betriebsräume (Funktionsflächen) gehören weder zur Wohnfläche noch zur Nutzfläche. Diese ehr technischen Funktionsflächen zählen zu den sogenannten Verkehrsflächen oder Zweckflächen/ Funktionsflächen.

Welche Auswirkungen hat es, wenn die Wohnfläche für die Grundsteuer falsch angegeben wird?

Fehlerhafte Wohnflächenangaben können auch steuerliche Auswirkungen haben. Die Höhe der Grundsteuer oder anderer Steuern kann von der Wohnfläche abhängen. Wenn die Angaben zur Wohnfläche nicht korrekt sind, können sich falsche Steuerbeträge ergeben, die zu Steuernachzahlungen oder -rückzahlungen führen können.

Wann darf eine Terrasse zu 50% als Wohnfläche angerechnet werden?

Eine Terrasse wird zu 50 % in die Wohnfläche eingerechnet, wenn sie besonders hochwertig ausgestattet ist, zum Beispiel durch eine feste Überdachung, hochwertige Bodenbeläge, Strom- oder Wasseranschlüsse und somit einen deutlich erhöhten Wohnwert aufweist – ansonsten gilt der Regelsatz von 25 %; es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, die den Wohnwert steigert, so die Volksbanken Raiffeisenbanken, Mietrecht Siegen, Haus & Grund und greenox-group.de. 

Ist Flur Wohnfläche oder Nutzfläche?

Flure und Treppenhäuser zählen als Verkehrsfläche und somit nicht zur anrechenbaren Nutz- beziehungsweise Wohnfläche. Normale Treppen innerhalb der Wohnung gelten als Wohnfläche, unabhängig ihrer Länge. Balkone, Terrassen und Dachgärten zählen zu 100% als Wohnfläche.

Sind Kellerräume Nutzflächen?

Ja, Keller gelten als Nutzfläche, aber nicht immer als Wohnfläche; ihre Einordnung hängt stark vom Zweck ab: Ein einfacher Lagerkeller zählt als Nutzfläche, ein ausgebauter, wohnraumähnlicher Keller kann nach WoFlV zur Wohnfläche werden, während die DIN 277 Nutzflächen immer einbezieht, aber bei der Grundsteuer zählen sie oft nicht als Nutzfläche. 

Sind Terrassen Nutzfläche?

Wohnflächenberechnung nach DIN 277

Die DIN 277 geht bei der Wohnflächenberechnung als Grundlage von der gesamten Grundfläche eines Gebäudes aus und definiert Nutzflächen. Terrassen, Loggien und Balkone gelten hier als Teil der Nutzfläche und werden somit mit 100 Prozent angerechnet.

Welche Räume sollte man bei Grundsteuer weglassen?

Die Flächenangaben bei der Grundsteuer

Vereinfacht dargestellt ist bei der Grundsteuererklärung folgendes gemeint: Wohnfläche nach WoFlV, Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume oder Bodenräume sind komplett wegzulassen.

Was gilt alles als Nutzfläche?

Die Nutzfläche ist der Teil eines Gebäudes, der seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt wird (z.B. Wohnen, Arbeiten, Lagern), aber nicht zwingend bewohnt werden muss, wie Keller, Dachböden, Büros oder Werkstätten; sie wird nach DIN 277 berechnet und schließt Verkehrs- (Treppen, Flure) und Funktionsflächen (Heizungsräume) aus. Im Gegensatz zur Wohnfläche (die nur bewohnbare Bereiche zählt) umfasst die Nutzfläche auch Bereiche, die nicht als Wohnraum gelten, aber einen bestimmten Zweck erfüllen, und ist in der Regel größer als die Wohnfläche. 

Was braucht man bei der Grundsteuer nicht angeben?

Laut der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche werden folgende Räume nicht besteuert:

  1. Kellerräume.
  2. Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung.
  3. Waschküchen.
  4. Bodenräume.
  5. Trockenräume.
  6. Heizungsräume.
  7. Garagen.

Wird Wohnfläche kontrolliert Grundsteuer?

Die Wohnfläche wird in fast jedem Bundesland für die Berechnung des Grundsteuerwertes benötigt, sie beeinflusst letztlich auch die Höhe der Grundsteuer. Denn: Je mehr Wohnfläche ein Gebäude hat, desto höher fällt am Ende die Grundsteuer aus.

Welche Fehler darf man bei der Grundsteuer nicht machen?

Wohnfläche: Häufige Fehleinschätzungen

Besonders heikel ist die Bewertung von Dachschrägen: Flächen mit einer Höhe von mindestens zwei Metern zählen vollständig, Bereiche zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte. Flächen unter einem Meter Höhe werden gemäß Wohnflächenverordnung gar nicht berücksichtigt.

Wer muss die Wohnfläche beweisen?

Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Entscheidung geklärt, dass dem Vermieter die Beweislast obliegt, dass die von ihm in einer Mieterhöhung zugrunde gelegte Wohnfläche auch der tatsächlichen Wohnfläche entspricht.

Welche Flächen zählen als Nutzfläche bei der Grundsteuer?

Nutzfläche: Flächen zu betrieblichen, öffentlichen oder anderen Zwecken, z.B. Verkaufsräume, Werkstätten, Vereine. Zubehörräume/Nebenräume: Räume wie Keller, Abstellräume, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume.

Ist ein WC eine Wohnfläche?

Wohnfläche: Umfasst Räume, die ausschließlich zur Wohnung oder zum Haus gehören. Beinhaltet Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Esszimmer, Flure, Badezimmer und WC sowie Neben- und Abstellräume innerhalb der Wohnung.

Wie macht man aus Nutzfläche Wohnfläche?

Eine Nutzfläche, die noch keine Wohnfläche ist, kann zu einer Wohnfläche umgewandelt werden. Dazu ist jedoch in den meisten Fällen eine bestimmte Genehmigung erforderlich. Ob die Genehmigung erteilt wird, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung und dem Umfang des Aus- oder Umbaus ab.

Wird die Nutzfläche zur Wohnfläche addiert?

Die Wohnfläche muss gemäß der Wohnflächenverordnung bewohnbar sein. Nutzflächen hingegen sind sowohl Wohnräume als auch Nutzflächen nach DIN 277, Wohnfläche ist immer Teil der Nutzfläche.

Ist es möglich, einen Keller nachträglich als Wohnraum zu verwenden?

Die Umnutzung eines Kellers zu Wohnraum ist genehmigungspflichtig, sobald eine dauerhafte Wohnnutzung vorgesehen ist – auch ohne große Umbauten. Bauliche Mindestanforderungen wie ausreichende Raumhöhe, natürliche Belichtung, Belüftung, Wärmedämmung und ein zweiter Rettungsweg müssen erfüllt sein.

Wann brauche ich keine Nutzungsänderung?

Die Nutzungsänderung kann verfahrensfrei sein, wenn für die neue Nutzung keine neuen Anforderungen an das Gebäude gestellt werden oder wenn durch die neue Nutzung zusätzlicher Wohnraum in Wohngebäuden entsteht.