Was gehört zum AHV-pflichtigen Einkommen?

Gefragt von: Jana Menzel-Reinhardt
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Zum AHV-pflichtigen Einkommen gehören grundsätzlich alle Lohnbestandteile wie Grundlohn, Prämien, Zulagen (z.B. Orts-, Teuerungs-, Überzeit), Gratifikationen, Provisionen, Trinkgelder, Verwaltungsratsentschädigungen, sowie regelmässige Naturalleistungen wie Verpflegung und Unterkunft. Auch Entschädigungen für Lohnausfall (z.B. bei Krankheit) und Abgangsentschädigungen sind beitragspflichtig. Ausnahmen bestehen für geringfügige Löhne (unter CHF 2'300/2'500 pro Arbeitgeber) und bestimmte Zulagen wie Familienzulagen oder Taggelder der IV, welche nicht AHV-pflichtig sind.

Welche Einkommen sind AHV-pflichtig?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: • der einzelne Lohn pro arbeitnehmende Person darf pro Jahr 22 680 Franken (Jahr 2025) nicht übersteigen; • die gesamte Lohnsumme des Betriebes darf pro Jahr 60 480 Franken (doppelte maximale jährliche Altersrente der AHV im Jahr 2025) nicht übersteigen; • die Löhne des ...

Was gehört alles zum AHV-pflichtigen Lohn?

AHV-pflichtige Lohnbestandteile

Orts- und Teuerungszulage. Gratifikation, Dienstaltersgeschenk, Treue- und Leistungsprämien. Entschädigungen für Fahrtkosten für den normalen Arbeitsweg und für die übliche Verpflegung. Regelmässige Naturalbezüge wie Verpflegung und Unterkunft.

Welches Einkommen ist für die Beitragspflicht der AHV IV massgebend?

Weiterhin beitragspflichtig

Es gibt allerdings für jedes Arbeitsverhältnis einen Freibetrag von CHF 16'800.00 pro Jahr, auf dem keine Beiträge an AHV, IV und EO zu bezahlen sind. Beitragspflichtig ist nur der Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag übersteigt. Dies gilt auch im Privathaushalt.

Welches Einkommen ist sozialversicherungspflichtig?

Sozialversicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die ein regelmäßiges monatliches Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (ca. 603 € in 2024, steigt auf ca. 603 €/Monat und 2000 € für Midijobs in 2025) verdienen, aber unter der Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung (ca. 6.150 € monatlich in 2025) liegen; auch einige Selbstständige und andere Personengruppen sind pflichtversichert, wobei für Gutverdiener die Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen (z.B. 8.050 € für Rente/Arbeitslosigkeit in 2025) entfallen.
 

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Was zählt zu beitragspflichtigen Einkommen?

(1) 1Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ...

Welche Einkommensarten sind sozialversicherungspflichtig?

Sozialversicherungspflichtig sind in erster Linie Arbeitseinkommen (Löhne, Gehälter, aber auch Arbeitseinkommen von Selbstständigen) sowie Sonstige Einnahmen wie Renten, Pensionen, Versorgungsbezüge, aber auch Mieten, Kapitalerträge (bei freiwillig Versicherten) und BAföG (Zuschussanteil), wobei immer die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen beachtet werden müssen und Geringfügigkeit (Minijob) eine Ausnahme darstellt. Die genaue Definition hängt vom Versicherungsstatus ab: Arbeitnehmer zahlen auf alle Einkünfte bis zur Grenze, während freiwillig Versicherte auch Einkünfte aus Vermietung, Kapital oder Selbstständigkeit (mit Mindestbeitrag) heranziehen müssen. 

Was ist massgebendes Einkommen?

Summe aus dem Durchschnitt der aufgewerteten Einkommen (Beiträge aus Erwerbstätigkeit, Nichterwerbstätigen-Beiträge, gesplittete Einkommen) und dem Durchschnitt der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

Was ist der Freibetrag für die AHV und IV?

Muss der Lohn nach dem Erreichen des Rentenalters weiterhin abgerechnet werden? Personen, die nach dem Rentenalter weiter arbeiten, zahlen weiterhin Beiträge an die AHV, IV und EO, aber nicht an die Arbeitslosenversicherung (ALV). Es gilt ein Freibetrag von CHF 1'400. – pro Monat oder CHF 16'800.

Was ist der Freibetrag für die AHV?

Für Arbeitnehmende im Referenzalter gilt ein Freibetrag von 16 800 Franken im Jahr, auf dem keine Beiträge zu bezahlen sind. Nur jener Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig. Arbeitet jemand für mehrere Arbeitgebende, gilt der Freibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.

Ist der 13. Monatslohn AHV-pflichtig?

Allgemein gilt: Da es sich beim 13. Monatslohn um einen festen Lohnbestandteil handelt, werden auch die AHV, ALV, NBUV, KTG und PK in Abzug gebracht.

Welche Lohnbestandteile sind sozialversicherungspflichtig?

Steuerfreie Lohnbestandteile für Arbeitnehmer

  • Reisekostenersatz.
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.
  • Warengutscheine und Sachbezüge.
  • Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten (insbesondere Kindergarten)
  • Betriebsveranstaltungen.
  • Berufskleidung.
  • Fort- und Weiterbildung.
  • Belegschafts- oder Personalrabatte.

Wie erkenne ich AHV-Beiträgeslücken?

Wie prüfe ich, ob ich eine AHV-Beitragslücke habe? Wir empfehlen Ihnen, bei der AHV-Ausgleichskasse Ihren persönlichen Kontoauszug zu bestellen. Aus zwei Gründen: Der Kontoauszug enthält fein säuberlich aufgelistet, welche Einkommen in Ihre künftige AHV-Rente einfliessen.

Wie hoch sind die Beiträge der nichterwerbstätigen an die AHV?

Die Höhe der Beiträge hängt von der persönlichen Situation ab: Studierende bis 25, Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe sowie Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Überbrückungsleistungen bezahlen pauschal den Mindestbeitrag: aktuell CHF 530.00, plus CHF 26.50 Verwaltungskosten.

Was gehört alles zum Lohn?

Als Arbeitslohn gelten unter anderem:

  • Löhne, Gehälter, Gratifikationen.
  • Sachbezüge.
  • andere Vorteile die gewährt werden (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld)
  • Entschädigungen (z.B. Abfindung)
  • Ersatz von Fahrtkosten (wenn sie den steuerfreien Betrag – vgl. ...
  • Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder.

Welcher Betrag ist nicht AHV-pflichtig?

1 Muss ich für alle Löhne Beiträge abrechnen? Nein. Wenn der Lohn pro Jahr und Arbeitnehmende oder Arbeitnehmen- der 2 500 Franken nicht übersteigt, müssen Sie grundsätzlich keine Bei- träge abrechnen. Übersteigt der Lohn jedoch diesen Betrag, sind die AHV/ IV/EO- und ALV-Beiträge vom gesamten Lohn abzuziehen.

Ist es möglich, auf den Freibetrag für die AHV zu verzichten?

Sie melden Ihrem Arbeitgeber vor der ersten Lohnzahlung, ob Sie auf den Freibetrag verzichten möchten oder nicht. Ihr Arbeitgeber meldet Ihren AHV-pflichtigen Lohn Ende Jahr der zuständigen Ausgleichskasse. Selbstständigerwerbende können jedes Jahr entscheiden, ob sie auf den Freibetrag verzichten möchten oder nicht.

Welches Einkommen für maximale AHV-Rente?

Die Maximalrente bezieht sich auf die monatlich ausbezahlte AHV-Rente. Aktuell liegt die höchste AHV-Rente bei 2520 Franken pro Monat. Eine Maximalrente erhalten Sie, wenn Sie ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 90'720 Franken und mehr haben sowie keine Beitragslücken aufweisen.

Was ist das massgebliche Einkommen?

Aus steuerlicher Sicht ist das der Gesamtbetrag der Einkünfte, wobei Verluste in einzelnen Einkunftsarten und Verluste des Ehegatten oder Partners allerdings nicht abgezogen werden. Das maßgebliche Einkommen ist somit im Regelfall das Bruttoeinkommen, vermindert um die Werbungskosten.

Was gehört zum massgebenden AHV-Lohn?

Massgebender Lohn

Beitragspflichtig ist der sogenannte massgebende Lohn. Er umfasst neben dem Stunden-, Tag-, Wochen- und Monatslohn auch Prämien und Entschädigungen für Überzeitarbeit und Nachtarbeit.

Wie wird das Einkommen berechnet?

Das Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Verlusten und weiteren Beträgen.

Was zählt alles zum sozialversicherungspflichtigen Einkommen?

Sozialversicherungspflichtig sind in erster Linie Arbeitseinkommen (Löhne, Gehälter, aber auch Arbeitseinkommen von Selbstständigen) sowie Sonstige Einnahmen wie Renten, Pensionen, Versorgungsbezüge, aber auch Mieten, Kapitalerträge (bei freiwillig Versicherten) und BAföG (Zuschussanteil), wobei immer die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen beachtet werden müssen und Geringfügigkeit (Minijob) eine Ausnahme darstellt. Die genaue Definition hängt vom Versicherungsstatus ab: Arbeitnehmer zahlen auf alle Einkünfte bis zur Grenze, während freiwillig Versicherte auch Einkünfte aus Vermietung, Kapital oder Selbstständigkeit (mit Mindestbeitrag) heranziehen müssen. 

Welche Einnahmen zahlen zu den beitragspflichtigen Einnahmen?

Die beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen bei Arbeitnehmern in der Regel dem Bruttoarbeitslohn bzw. Bruttogehalt Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Erfassen Sie Ihre Einnahmen bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für 2024: 82.800 Euro (West) bzw. 77.400 Euro (Ost).

Welche Einnahmen sind nicht sozialversicherungspflichtig?

Nicht sozialversicherungspflichtiges Einkommen sind z.B. Minijobs (bis 538 €/Monat 2025), Einnahmen von hauptberuflich Selbstständigen, Beamten, Soldaten, sowie bestimmte steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z.B. Übungsleiterpauschale), die aber meist eine Krankenversicherungspflicht im GKV- oder PKV-System auslösen, während Werkstudenten unter bestimmten Stunden- und Einkommensgrenzen ebenfalls versicherungsfrei sein können (aber in der Rentenversicherung oft pflichtig).