Was geschieht mit der Rente meines Mannes, wenn er stirbt?

Gefragt von: Lilly Wiedemann-Pape
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Nach dem Tod Ihres Mannes läuft seine Altersrente noch bis zum Ende des Sterbemonats weiter (oft als "Sterbevierteljahr" bezeichnet), und Sie erhalten in den ersten drei Monaten die volle Höhe dieser Rente als Übergang, bevor der Anspruch auf eine Witwenrente (klein oder groß) nach Antragstellung beginnt. Die laufende Rente wird auf dem gemeinsamen Konto weitergezahlt, aber Überzahlungen (wenn Ihr Mann z.B. am Monatsanfang gezahlt hat) müssen von der Rentenversicherung zurückgebucht werden.

Welche Rente bekommt die Ehefrau, wenn der Mann stirbt?

Nach dem Tod des Mannes erhält die Witwe zunächst für drei Monate die volle Rente des Verstorbenen (Sterbevierteljahr), danach meist 55 % oder 60 % der Rente (große Witwenrente), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, oder 25 % (kleine Witwenrente), wenn sie jung ist und kein Kind erzieht; die Höhe hängt von Ehedauer, Alter, Einkommen und Kindererziehung ab, wobei das eigene Einkommen angerechnet wird.
 

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau die Witwenrente (groß oder klein), das Sterbevierteljahr (Sofortzahlung) und ein gesetzlicher Erbteil zu, der je nach Situation (Kinder, Zugewinngemeinschaft) variiert, wobei die Witwenrente meist 55 % der Partnerrente beträgt, nach den ersten drei Monaten aber eigenes Einkommen angerechnet wird. 

Wird meine eigene Rente gekürzt, wenn ich Witwenpension bekomme?

Ja, die Witwenrente wird bei Bezug einer eigenen Rente gekürzt, da die eigene Rente als Einkommen angerechnet wird, aber es gibt Freibeträge und die Kürzung beginnt erst nach Überschreiten dieser Grenze; die eigene Rente selbst wird nicht gekürzt, nur die Hinterbliebenenrente wird reduziert, beginnend mit 40% des anrechenbaren Einkommens über dem Freibetrag, wobei in den ersten drei Monaten nach dem Tod keine Anrechnung erfolgt (Sterbevierteljahr). 

Wie lange wird die Rente für einen verstorbenen Ehepartner gezahlt?

Der hinterbliebene Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner kann Anspruch auf Leistungen des sogenannten Sterbevierteljahrs haben. Das bedeutet, dass die Rente nach dem Tod für 3 Monate in voller Höhe als Einmalbetrag ausgezahlt wird.

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Kann ich nach dem Tod meines Mannes dessen Rente erhalten?

Die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung in privaten Rentenplänen spiegeln den Einfluss des Employee Retirement Income Security Act von 1974 (ERISA) wider. Rentenpläne sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber nach ihrer Einrichtung müssen sie gemäß ERISA Renten für die Ehepartner verstorbener Arbeitnehmer vorsehen .

Was passiert mit der Rente meines Ehepartners, wenn ich sterbe?

Nach dem Tod des Ehepartners gibt es eine Witwen- oder Witwerrente, die in den ersten drei Monaten 100 % der Rente des Verstorbenen beträgt (Sterbevierteljahr), danach gestaffelt als "kleine" (25 %) oder "große" (55 %) Rente, abhängig von Alter, Kindererziehung oder Erwerbsminderung. Wichtig: Es muss ein Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden, der Ehepartner muss die Mindestversicherungszeit (5 Jahre) erfüllt haben, und die Ehe darf nicht geschieden gewesen sein. Eigene Einkünfte können die Rente kürzen, aber im Sterbevierteljahr wird nichts angerechnet.
 

Wie hoch darf die eigene Pension sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?

Zu 2.: Auch bei Bezug einer Eigenpension und/oder bei Vorliegen eines Erwerbseinkommens, kann die Witwen-/Witwerpension angehoben werden. Unter Beachtung der 60 Prozent-Obergrenze erfolgt die Anhebung soweit, bis in Summe der Grenzbetrag von 2.547,91 Euro (Wert 2025) erreicht ist.

Wie hoch darf die eigene Rente sein, damit Witwenrente nicht gekürzt wird?

Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
 

Kann man Witwenrente und Altersrente gleichzeitig bekommen?

Ja, Witwenrente und eigene Altersrente können gleichzeitig bezogen werden, aber Ihre Altersrente wird als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet, was zu einer Kürzung führen kann, falls Ihr bereinigtes Nettoeinkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt. In den ersten drei Monaten nach dem Tod gibt es eine Schonfrist ohne Anrechnung, danach wird der übersteigende Betrag (Netto-Altersrente minus Freibetrag) zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Ihre eigene Altersrente bleibt davon unberührt. 

Wann bekomme ich 60% Witwenrente?

Die 60 % Witwenrente (große Witwenrente) bekommt man, wenn das „alte Recht“ gilt: Die Ehe wurde vor dem 1. Januar 2002 geschlossen und mindestens ein Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren. Zusätzlich müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Sie sind 47 Jahre alt, erwerbsgemindert oder erziehen ein minderjähriges/behindertes Kind. 

Wie lange bin ich steuerfrei nach dem Tod des Partners?

Steuererklärung für Verstorbene: Gesetze im Überblick

25 EStG – Veranlagung zur Einkommensteuer: Die Einkommensteuerpflicht des Verstorbenen bleibt bis zum Todestag bestehen. Die Steuererklärung ist bei Bestehen einer Abgabepflicht für das Jahr des Todes noch von den Erben einzureichen.

Was erbt die Ehefrau nach dem Tod des Mannes?

Wenn der Ehemann stirbt, erbt die Ehefrau nach dem gesetzlichen Erbrecht einen Anteil, der vom Güterstand und den Verwandten abhängt, die neben ihr erben: Meistens erbt sie neben Kindern ein Viertel (§ 1931 Abs. 1 BGB), zusammen mit dem pauschalen Zugewinnausgleich (großer Pflichtteil) erhält sie oft die Hälfte oder mehr des Erbes, während bei kinderlosen Ehen und je nach Verwandtschaftsgrad auch alles. Der überlebende Ehegatte hat auch einen hohen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer von 500.000 Euro. 

Wie viel von der Rente meines Mannes steht mir zu, wenn er stirbt?

Wenn Ihr Ehepartner vor 2002 einen Anspruch auf eine „zusätzliche“ staatliche Rente (oft SERPS genannt) erworben hat, können Sie mindestens 50 % dieses Betrags erben; je nach Geburtsdatum Ihres Ehepartners kann dieser Prozentsatz jedoch bis zu 100 % betragen – eine Tabelle mit Daten und Prozentsätzen finden Sie weiter unten.

Warum bekomme ich keine Rente von meiner verstorbenen Frau?

Lebt auch kein Partner des Verstorbenen mehr, dann stellt die Rentenversicherung die Zahlung ein (§ 102 Abs. 5 SGB VI). Kinder oder Erben haben keinen Anspruch auf die Rente des Verstorbenen. Denn Renten sind nicht vererblich.

Was steht mir als Ehemann zu, wenn meine Frau stirbt?

Stirbt ein Ehepartner, hat der hinterbliebene Partner Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Rente (Witwen- oder Witwerrente). Diese beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen. Haben Sie jedoch vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner vor dem 2.1.1962 geboren, gilt altes Recht. Die Hinterbliebenen-Rente beträgt dann 60 %.

Erhält eine Witwe die Altersrente ihres verstorbenen Mannes?

Die Hinterbliebenenrente ist eine steuerfreie monatliche Leistung für den überlebenden Ehepartner oder Lebenspartner mit geringem Einkommen. Beide Leistungen werden bis zum 65. Lebensjahr bezogen. Danach wird sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, durch die gesetzliche Altersrente ersetzt.

Was passiert mit der Witwenrente, wenn ich selber Rente bekomme?

Wenn Sie selbst eine Rente beziehen, wird Ihre Witwenrente gekürzt, sobald Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag (für 2025: 1.076,86 €) übersteigt, wobei 40 % des übersteigenden Betrags angerechnet werden; Ihre eigene Rente bleibt jedoch unberührt, lediglich der Betrag der Witwenrente wird reduziert, wobei vorher ein pauschaler Abzug (meist 14 %) vom Brutto der eigenen Rente erfolgt, um das Nettoeinkommen zu ermitteln. 

Was bekommt die Ehefrau, wenn der Mann stirbt?

Wenn der Ehemann stirbt, hat die Ehefrau Anspruch auf eine Witwenrente (nach dem "Sterbevierteljahr" meist "große" oder "kleine") und erbt gesetzlich einen Anteil am Vermögen, oft ein Viertel plus Zugewinnausgleich (je nach Kinderzahl), aber ein Testament kann alles anders regeln. Die Rente hängt vom Einkommen des Mannes und dem eigenen Einkommen der Frau ab, wobei hohe eigene Einkünfte die Rente kürzen können, bis sie zur Nullrente wird. 

Ist die Witwenrente höher als die Altersrente?

Wenn Sie eine Witwen-, Witwer- oder Hinterbliebenenrente in Höhe des Höchstsatzes beziehen, bietet die Beantragung einer staatlichen Rente (beitragsbezogen) im Alter von 66 Jahren keinen Vorteil, da der Zahlungssatz derselbe ist .

Bei welchem Einkommen wird die Witwenpension gekürzt?

Der Freibetrag für Einkünfte zusätzlich zur Hinterbliebenenrente steigt zum 1. Juli von 1.038,05 Euro auf 1.076,86 Euro monatlich. Auch dieser Wert gilt bundeseinheitlich. Der Teil der anzurechnenden Nettoeinkünfte, der darüber liegt, wird zu 40% mit der Hinterbliebenenrente verrechnet.

Hat ein Ehemann Anspruch auf die Rente seiner verstorbenen Frau?

Ja, ein Witwer hat in Deutschland in der Regel Anspruch auf eine Witwerrente (eine Form der Hinterbliebenenrente) von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn seine verstorbene Frau rentenversichert war und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind; es gibt eine kleine und eine große Witwerrente, die auf Antrag gezahlt wird und die wirtschaftliche Existenz sichern soll. Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem die Ehedauer, die Rentenversicherungsbeiträge des Verstorbenen (Wartezeit) und dass der Witwer bestimmte Bedingungen erfüllt, wie z.B. Alter oder Kindererziehung. 

Wie viel Pension bekommt die Frau, wenn der Mann stirbt?

Die Höhe der Witwenpension/Witwerpension beträgt zwischen null Prozent und 60 Prozent der Pension der Verstorbenen/des Verstorbenen.

Wann bekommt man 60% Witwenrente?

Die 60 % Witwenrente (große Witwenrente) bekommt man, wenn das „alte Recht“ gilt: Die Ehe wurde vor dem 1. Januar 2002 geschlossen und mindestens ein Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren. Zusätzlich müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Sie sind 47 Jahre alt, erwerbsgemindert oder erziehen ein minderjähriges/behindertes Kind.