Was ist bei Bewirtungskosten zu beachten?

Gefragt von: Sandro Böttcher
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Bewirtungsaufwendungen müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (§ 4 Abs. 7 EStG). Diese Aufzeichnungspflicht gilt nur für die geschäftlichen Bewirtungskosten, deren Abzug auf 70 % beschränkt ist. Bei Aufmerksamkeiten sind keine besonderen Aufzeichnungspflichten zu beachten.

Was muss alles auf einem Bewirtungsbeleg stehen?

Anlass der Bewirtung. Alle Teilnehmer der Bewirtung (mit Angabe der Firmenzugehörigkeit) einschließlich der eigenen Person. Trinkgeld, das ebenfalls absetzbar ist und vom Kellner beziehungsweise Restaurant entweder abzuzeichnen oder selbst anzugeben ist. Eigene Unterschrift.

Werden Bewirtungsbelege kontrolliert?

Die Finanzbehörde prüft deinen Bewirtungsbeleg genau. Sie kontrolliert auf jeden Fall, an welchem Wochentag dein Geschäftsessen stattgefunden hat. Planst du von Montag bis Freitag ein Essen mit einem Businesspartner oder einer Businesspartnerin, bist du auf der sicheren Seite.

Welche Bewirtungskosten sind zu 100 abzugsfähig?

betrieblich veranlasste Bewirtungen: Bewirtungskosten und Mehrwertsteuer sind zu 100 % abzugsfähig. geschäftlich veranlasste Bewirtungen: Bewirtungskosten zu 70 % und Vorsteuer zu 100 % abzugsfähig.

Was kann man als Bewirtungskosten absetzen?

Bewirtungsbeleg: 70 Prozent absetzbar

Es geht dabei vor allem um Essen und Trinken in Gaststätten. Von den angemessenen Aufwendungen sind nur 70 Prozent als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Umsatzsteuerpflichtige können jedoch die gesamte Vorsteuer dafür absetzen. Voraussetzung ist ein Bewirtungsbeleg.

Bewirtungskosten / Geschäftsessen absetzen? DARAUF ACHTEN...

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Was zählt alles unter Bewirtungskosten?

Was sind Bewirtungskosten und wie werden diese unterteilt? Bewirtungskosten sind nach dem Einkommenssteuergesetz (Estg) alle Kosten für Speisen, Getränke, Trinkgelder, Garderobengebühren, Tabakwaren und Unterhaltungskosten, die bei einer Bewirtung anfallen.

Wie setze ich Geschäftsessen ab?

ein Geschäftsessen absetzen möchte, muss sich an eine Nachweis- und Dokumentationspflicht halten. Dazu stellt das Restaurant eine maschinelle Quittung bzw. eine Bewirtungsrechnung über den Rechnungsbetrag aus.

Welche bewirtungsaufwendungen sind nicht abziehbar?

Das Wichtigste in Kürze. Betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen können Sie zu 70% als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Privat veranlasste Betriebsaufwendungen sind nicht abzugsfähig. Bei der Bewirtung von Arbeitnehmern ist der Anlass der Bewirtung ausschlaggebend für die Abzugsfähigkeit.

Wie fülle ich einen Bewirtungsbeleg richtig aus?

Damit ein Bewirtungsbeleg vom Finanzamt anerkannt wird, müssen folgende korrekte Angaben ausgefüllt werden:
  1. Datum, Ort der Bewirtung.
  2. konkreter Anlass der Bewirtung; eine allgemeine Bezeichnung wie „Geschäftsessen“ ist nicht ausreichend.
  3. Liste der Personen, die bewirtet wurden; mit deren Namen und Firma.
  4. entstandene Kosten.

Ist Trinkgeld bei Bewirtung abzugsfähig?

Betriebliche, also interne Bewirtungskosten sind zu 100 % steuerlich abzugsfähig. Das schließt auch Trinkgelder mit ein. Geschäftliche, also externe Bewirtungskosten, sind zu 70 % abzugsfähig, sofern die Kosten angemessen und der Bewirtungsbeleg korrekt ausgefüllt sind. Das schließt auch Trinkgelder mit ein.

Was sind unangemessene Bewirtungskosten?

Unangemessen sind Bewirtungsaufwendungen dann, wenn ein Missverhältnis zwischen Anlass und Höhe der Bewirtung besteht. Diese Verhältnismäßigkeit wird die Finanzbehörde im Einzelfall prüfen.

Wie hoch darf ein Bewirtungskosten sein?

Je besser die Geschäfte laufen, desto teurer darf das Essen sein, auch wenn der Unternehmer Kleinkunden bewirtet. Je Anlass und Person sollen ca. 100 EUR angemessen sein. Nach Ablauf von mehr als 20 Jahren wird man inzwischen durchaus einen Betrag von 200 EUR je Anlass und Person als angemessen annehmen können.

Wie hoch darf ein Bewirtungsbeleg sein?

Bei einem Beleg über 150 Euro (inklusive Umsatzsteuer) muss vom Restaurant aus der Name bzw. das Unternehmen des Bewirtenden auf den Bewirtungsbeleg geschrieben werden – unter 150 Euro ist dies nicht erforderlich. Notfalls muss der Bewirtende nachhaken, damit der Betreiber des Restaurants dies nicht vergisst.

Was kann man auf Bewirtungsbelege schreiben?

Diese Angaben gehören in einen Bewirtungsbeleg:

Name und Unternehmenszugehörigkeit ALLER bewirteten Personen. Anlass der Bewirtung. Höhe der Aufwendungen inklusive Trinkgeld. Unterschrift des Gastgebers.

Wer füllt den Bewirtungsbeleg aus?

Das bedeutet konkret: Nicht der Wirt muss den Bewirtungsbeleg ausfüllen und die Namen der Gäste und des Gastgebers im Bewirtungsbeleg eintragen, sondern der Unternehmer selbst. Er bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben gegenüber dem Finanzamt.

Was tun wenn Bewirtungsbeleg fehlt?

Aufgrund des Fehlens eines Gaststättenbelegs muss der Unternehmer einen Eigenbeleg mit den vorgenannten Angaben erstellen. Nur so kann der Betriebsausgabenabzug zu 70 % steuerlich geltend gemacht werden. Die separate Verbuchung als Bewirtungsaufwendungen ist dabei ebenfalls notwendig.

Was ist Anlass der Bewirtung?

Ein betrieblicher Anlass liegt vor, wenn die eigenen Angestellten – oder auch deren Ehepartner:innen – bewirtet werden. Demgegenüber ist bei der Einladung von Kund:innen oder Geschäftspartner:innen und ebenso Behördenvertreter:innen oder Journalist:innen immer eine geschäftliche Veranlassung gegeben.

Wer ist die bewirtete Person?

Name der bewirteten Personen – Zu den bewirteten Personen gehören alle anwesenden Personen – Also auch der Unternehmer selbst. Anlass der Bewirtung – Der Grund, warum überhaupt im Restaurant gegessen wurde, ist eine wichtige Angabe und darf auf keinen Fall fehlen.

Wie bucht man Essen für Mitarbeiter?

Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, sind Aufmerksamkeiten, die nicht zum Arbeitslohn gehören. Diese Kosten bucht der Unternehmer auf das Konto "Aufmerksamkeiten" 4653 (SKR 03) bzw. 6643 (SKR 04).

Wie buche ich Bewirtungskosten richtig?

Der Unternehmer bucht die abziehbaren Bewirtungskosten auf das Konto "Bewirtungskosten" 4650 (SKR 03) bzw. 6640 (SKR 04). Sind die Bewirtungskosten nur zu 70 % abziehbar, werden die nicht abziehbaren 30 % auf das Konto "Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten" 4654 (SKR 03) bzw. 6644 (SKR 04) gebucht.

Wie bucht man Trinkgeld bei Bewirtungskosten?

Buchungssatz: Gezahltes Trinkgeld verbuchen

Die Summe aus dem Nettobetrag der Bewirtungskosten und dem Trinkgeld ist zu 70 % steuerlich abzugsfähig. Daher bucht die Buchhaltung 70% der Summe im Soll auf das Konto mit der Bezeichnung Bewirtungskosten 70% (SKR 03: Nr. 4650 und SKR 03: Nr. 6640).

Welche Rechnung für Geschäftsessen?

Der Beleg muss vom Gastwirt maschinell erstellt sein. Eine händische Rechnung ist also nicht zulässig. Der Beleg muss Ort und Datum der Bewirtung, Name und Anschrift des Lokals enthalten. Die verzehrten Speisen und Getränke müssen genau aufgeschlüsselt und bezeichnet sein.

Unter Was bucht man Geschäftsessen?

Wie buche ich die Bewirtungskosten? Bewirtungskosten werden wie folgt gebucht: 70 Prozent des Nettoaufwands werden als Betriebsausgaben gebucht. Die restlichen 30 Prozent des Nettoaufwands werden auf steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gebucht.

Was muss auf einer Rechnung stehen Restaurant?

Der Belegnachweis muss folgende Angaben enthalten: Betrieblicher Anlass der Bewirtung (Hinweis: möglichst genau, allgemeine Angaben wie Arbeitsgespräch, Infogespräch, Hintergrundgespräch genügen nicht) mit Ort und Tag. Namen der bewirteten Personen. Unterschrift des Bewirtenden, also des Gastgebers.