Was ist der pflichtteilsrelevante Nachlass?

Gefragt von: Hugo Blank B.Eng.
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Der pflichtteilsrelevante Nachlass ist die Berechnungsgrundlage für den Pflichtteil – also der gesamte tatsächliche Nachlass (Aktiva minus Passiva) zum Zeitpunkt des Todes, plus fiktiv hinzugerechnete Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat (meist innerhalb der letzten 10 Jahre), um zu verhindern, dass sich der Erblasser „arm schenkt“. Er umfasst also nicht nur das, was der Erblasser tatsächlich hinterlässt, sondern auch Vermögen, das er verschenkt hat, um den Pflichtteil zu schmälern.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei einem Nachlasswert von 200.000 Euro?

Der Pflichtteil bei 200.000 Euro Nachlass beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, was je nach Konstellation variiert: Bei enterbten Kindern kann der Pflichtteil 100.000 € (wenn es nur ein Kind gibt) oder 50.000 € (wenn es zwei Kinder gibt und ein Ehepartner erbt) betragen, während für einen enterbten Ehepartner mit Kindern (in Zugewinngemeinschaft) der Pflichtteil 50.000 € sein kann (halber gesetzlicher Erbteil + pauschaler Zugewinnausgleich).
 

Welche Vermögenswerte gehören nicht zum Nachlass?

Was gehört nicht zum Nachlass?

  • Nicht vererbbare Rechte und Pflichten, wie das Nießbrauchrecht oder höchstpersönliche Rechte:
  • Versicherungen mit Bezugsberechtigten:
  • Bestimmte Rentenansprüche:
  • Vermögenswerte mit Übertragungsregeln außerhalb des Erbrechts:
  • Freistellungen oder spezielle Regelungen:

Wie berechnet man den Pflichtteil vom Erbe?

Das Erbe wird berechnet, indem zuerst der gesamte Nachlasswert (Vermögen minus Schulden) ermittelt wird, dann der gesetzliche Erbteil oder das testamentarische Erbe bestimmt wird und schließlich die Erbschaftsteuer (mit Freibeträgen und Steuerklassen je nach Verwandtschaftsgrad) sowie der Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs) abgezogen oder berechnet werden. 

Welche Kosten dürfen vom Pflichtteil abgezogen werden?

Vom Pflichtteil können alle Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers vor seinem Tod (z.B. Kredite, Rechnungen, Steuerschulden) sowie Kosten, die durch den Erbfall selbst entstehen, abgezogen werden, wie Bestattungskosten, Kosten der Nachlassverwaltung oder gerichtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erbe, um den Netto-Nachlasswert zu ermitteln, der die Basis für die Pflichtteilsberechnung darstellt. Nicht abzugsfähig sind dagegen Vermächtnisse, Erbschaftsteuer oder Auflagen. 

Wie wird der pflichtteilsrelevante Nachlass ermittelt? | RA Klinger

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Was gehört zum Nachlass beim Pflichtteil?

Zur Erbmasse für den Pflichtteil zählen alle vererblichen Vermögenswerte (Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Schmuck) und Schulden zum Zeitpunkt des Todes, wobei Schenkungen der letzten 10 Jahre (bei Ehegatten unbegrenzt) hinzugerechnet werden müssen (Pflichtteilsergänzung), während nicht vererbliche Forderungen (wie Gehaltsreste) und bestimmte Nutzungen nicht dazugehen; der Pflichtteil selbst ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
 

Was reduziert den Pflichtteil?

Der Pflichtteil lässt sich nur unter strengen Voraussetzungen ganz entziehen. Allerdings gibt es verschiedenen Möglichkeiten, den Pflichtteil der eigenen Kinder wirksam zu reduzieren. Der Pflichtteil lässt sich unter anderem durch Schenkungen zu Lebzeiten, Adoption und den gewählten ehelichen Güterstand schmälern.

Wie wird der Pflichtteil eines Erbes berechnet?

Der Pflichtteil berechnet sich als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und ist ein reiner Geldanspruch, der auf dem tatsächlichen Wert des Nachlasses basiert – also dem Vermögen minus Schulden. Die Quote hängt von den Verwandtschaftsverhältnissen ab (z.B. Kinder erhalten 1/4 des Nachlasses, Ehepartner je nach Umständen 1/8 oder 1/4 plus Zugewinnausgleich) und wird durch die Anzahl weiterer Erbberechtigter beeinflusst, wobei der Pflichtteil immer 50 % des gesetzlichen Anteils beträgt, z.B. 25 % bei einem Kind.
 

Welcher Kontostand zählt beim Pflichtteil?

Zur Berechnung des Pflichtteils ist der Erbe verpflichtet, Auskunft in Form eines Nachlassverzeichnisses zu geben. Hier sind insbesondere sämtliche Girokonten, Festgeldkonten, Sparkonten und sonstiges Bankvermögen mit den Guthaben zum Todestag anzugeben.

Muss ich mein Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszuzahlen?

Muss man das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszuzahlen? Die klare Antwort: Nein, ein Hausverkauf ist zur Auszahlung des Pflichtteils rechtlich meist nicht zwingend notwendig. Erben stehen mehrere Alternativen zur Verfügung, um den Anspruch zu erfüllen, ohne die Immobilie aufgeben zu müssen.

Sind Beerdigungskosten vom Nachlass abzuziehen?

Das BFH-Urteil: Bestattungskosten dürfen in voller Höhe abgezogen werden Der BFH entschied, dass sämtliche durch die Bestattung entstandenen Kosten als Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden können. Dies schließt auch Kosten ein, die durch eine Sterbegeldversicherung gedeckt wurden.

Wann gehört der Hausrat nicht zum Nachlass?

Der Hausrat gehört prinzipiell zur Erbmasse des Nachlasses. Besondere Luxusgegenstände, gehören nicht zu den Haushaltsgegenständen, wenn sie nicht der Lebensführung dienten. Zusätzlich gehören auch die persönlichen Sachen des Ehepartners nicht zu den Hausratsgegenständen der Erbmasse.

Wie ermittle ich den Nachlasswert?

Um den Nachlasswert zu ermitteln, erstellt man eine Liste aller Vermögenswerte (Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Schmuck, Bargeld) und zieht alle Schulden und Verbindlichkeiten (Kredite, offene Rechnungen) ab – maßgeblich ist der Wert am Todestag. Die Ermittlung erfolgt durch die Erben, oft mit Unterstützung des Nachlassgerichts, das ein Nachlassverzeichnis verlangt, wobei für Immobilien und spezielle Werte Sachverständige hinzugezogen werden können.
 

Was muss man sich auf den Pflichtteil anrechnen lassen?

§ 2315 Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil. (1) Der Pflichtteilsberechtigte hat sich auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, was ihm von dem Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet worden ist, dass es auf den Pflichtteil angerechnet werden soll.

Wie viel Steuern muss ich bezahlen, wenn ich 100.000 € Erbe?

Ehe- und eingetragene Lebenspartner müssen für die 100.000 Euro oberhalb ihres Freibetrags 11.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlen. Bei Kindern und Enkeln, deren Eltern schon verstorben sind, beträgt der zu versteuernde Anteil der Erbschaft 200.000 Euro; dafür werden 22.000 Euro Erbschaftssteuer fällig.

Wann muss ich als Alleinerbe den Pflichtteil auszahlen?

Ist ein Pflichtteilsanspruch vorhanden, obliegt es dem Alleinerben, diesen auszuzahlen. Die Auszahlungspflicht besteht jedoch nur dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch fristgerecht geltend macht. Ohne eine solche Geltendmachung ist der Alleinerbe nicht verpflichtet, von sich aus tätig zu werden.

Kann ein Pflichtteil Erbe die Kontoauszüge verlangen?

Nein, ein Pflichtteilsberechtigter hat grundsätzlich keinen automatischen Anspruch auf die Vorlage von Kontoauszügen oder anderen Belegen durch den Erben; er hat aber einen umfassenden Auskunftsanspruch über den Nachlass, der oft nur durch die Einsicht in Belege nachvollziehbar ist, weshalb dies oft gestritten wird. Der Erbe muss ein vollständiges Nachlassverzeichnis erstellen, aber der Pflichtteilsberechtigte muss sich mit der Auskunft begnügen, es sei denn, es bestehen berechtigte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben, etwa bei größeren Schenkungen oder Unternehmensbeteiligungen, wo ein Beleganspruch bestehen kann. 

Welche Kosten können den Pflichtteil mindern?

Vom Pflichtteil können alle Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers vor seinem Tod (z.B. Kredite, Rechnungen, Steuerschulden) sowie Kosten, die durch den Erbfall selbst entstehen, abgezogen werden, wie Bestattungskosten, Kosten der Nachlassverwaltung oder gerichtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erbe, um den Netto-Nachlasswert zu ermitteln, der die Basis für die Pflichtteilsberechnung darstellt. Nicht abzugsfähig sind dagegen Vermächtnisse, Erbschaftsteuer oder Auflagen. 

Kann der Ehegatte den Pflichtteil trotz Testament geltend machen?

Ja, ein Ehegatte kann seinen Pflichtteil trotz Testament geltend machen, denn das deutsche Erbrecht garantiert nahen Angehörigen wie dem Ehepartner einen Mindestanspruch, selbst wenn er im Testament enterbt wurde oder nur einen zu geringen Erbteil erhält. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss aktiv eingefordert werden, indem die Erben zur Auskunft über den Nachlasswert aufgefordert werden, um ihn dann schriftlich geltend zu machen – idealerweise mit anwaltlicher Hilfe, da die Frist meist drei Jahre ab Kenntnis des Erbfalls beträgt.
 

Was kann man alles vom Pflichtteil abziehen?

Vom Pflichtteil können alle Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers vor seinem Tod (z.B. Kredite, Rechnungen, Steuerschulden) sowie Kosten, die durch den Erbfall selbst entstehen, abgezogen werden, wie Bestattungskosten, Kosten der Nachlassverwaltung oder gerichtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erbe, um den Netto-Nachlasswert zu ermitteln, der die Basis für die Pflichtteilsberechnung darstellt. Nicht abzugsfähig sind dagegen Vermächtnisse, Erbschaftsteuer oder Auflagen. 

Was mindert den Pflichtteilsanspruch?

Ein Pflichtteilsentziehungsgrund liegt z.B. dann vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person nach dem Leben trachtet oder gegen diese ein schweres vorsätzliches Verbrechen begeht.

Wird der Pflichtteil von welchem Wert?

Nachlaßwert am Todestag des Erblassers. Der Wert des Pflichtteils ergibt sich aus der Pflichtteilsquote vom Wert des Reinnachlasses des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Der Reinnachlaß folgt aus dem „Haben“ (Aktiva) und den Schulden (Passiva).

Wie kann ich die Auszahlung des Pflichtteils verhindern?

2. So können Sie den Pflichtteil umgehen

  1. Pflichtteilsentzug. Laut § 2333 BGB gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter denen Erblasser einem Pflichtteilsberechtigten den Anspruch vollkommen entziehen können. ...
  2. Schenkung zu Lebzeiten. ...
  3. Verkauf gegen Leibrente. ...
  4. Pflichtteilsverzicht aushandeln. ...
  5. Vermögen ins Ausland verlagern.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 200.000 €?

Der Pflichtteil bei 200.000 € Nachlass beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, was je nach Verwandtschaftsgrad variiert (z. B. 1/4 für ein Kind) und somit bei 50.000 € (1/4) liegt, wenn ein Kind enterbt wurde, aber auch höher (bis zu 100.000 €) oder niedriger ausfallen kann, wenn andere gesetzliche Erben (z.B. Ehepartner) ebenfalls an der Erbfolge beteiligt sind, die dann den großen oder kleinen Pflichtteil geltend machen können. 

Wie hoch dürfen Anstandsschenkungen sein?

Anstandsschenkungen haben keine starre Obergrenze, sondern hängen von den persönlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen von Schenker und Beschenktem ab (z.B. übliche Geburtstagsgeschenke), aber Werte über 5.000 € werden vom Finanzamt meist geprüft und bei Pflichtteilsansprüchen können sie nach dem "Abschmelzmodell" (§ 2325 Abs. 3 BGB) über 10 Jahre angerechnet werden, wobei sie nach 10 Jahren ganz wegfallen. Wichtig ist die Angemessenheit zum Anlass und den Lebensverhältnissen, nicht eine feste Summe, wobei oft kleinere Beträge bis zu einigen tausend Euro als "üblich" gelten, aber auch größere Geschenke möglich sind, wenn sie zum Lebensstil passen.