Was ist der Unterschied zwischen Ehrenamtspauschale und Aufwandsentschädigung?

Gefragt von: Mandy Krebs
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Der Hauptunterschied ist: Die Ehrenamtspauschale (aktuell bis 840 €/Jahr) ist ein steuerlicher Freibetrag, den man für allgemeine ehrenamtliche Tätigkeiten steuer- und abgabenfrei einnehmen kann, während die Aufwandsentschädigung der Überbegriff für alle Zahlungen ist, die den tatsächlichen Aufwand (Zeit, Mühe) für Ehrenamtliche ausgleichen sollen – sie kann aber auch über dem Freibetrag liegen (dann steuerpflichtig) oder als Auslagenersatz (erstattet tatsächliche Kosten) gezahlt werden. Die Pauschale ist also eine spezifische Form der Aufwandsentschädigung.

Sind Aufwandsentschädigung und Ehrenamtspauschale das Gleiche?

Seit 2021 beträgt die Ehrenamtspauschale 840 Euro. Das heißt, bis zu diesem Betrag ist Deine Aufwandsentschädigung im Ehrenamt steuer- und sozialabgabenfrei. Bis 2020 lag der Wert noch bei 720 Euro.

Bei welchem Ehrenamt bekommt man eine Aufwandsentschädigung?

Eine Aufwandsentschädigung kann mit Ausnahme des Vorstandes jedem ehrenamtlich Tätigen gezahlt werden unabhängig davon, ob die Person Mitglied im Verein ist oder nicht.

Was fällt alles unter Aufwandsentschädigung?

Was fällt unter die Aufwandsentschädigung? Unter die Aufwandsentschädigung fallen Vergütungen aus einer gemeinnützigen, ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit. Was ist ein Aufwandsersatz? Ein Aufwandsersatz ist eine Rückerstattung für Aufwendungen, die ein Ehrenamtler zum Vereinszweck aufbringt.

Was fällt alles unter die Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale (bis 840 €/Jahr) gilt für allgemeine, nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Vorstandsarbeit, Kassier, Platzwart, Schriftführer, Gerätewart, Reinigung, Betreuung, Fahrdienste oder als Schiedsrichter im Amateurbereich – nicht aber für Lehrtätigkeiten, die unter die höhere Übungsleiterpauschale fallen. Wichtig ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ist (max. 1/3 der Vollzeit-Zeit) und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient.
 

Wer hat Anspruch auf die Ehrenamtspauschale?

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Wie hoch darf eine Ehrenamtspauschale pro Stunde sein?

Somit beträgt der stündliche Lohn der Ehrenamtspauschale 5,80 Euro und die jährlichen 840 Euro sind erreicht. Bei einer Überschreitung der 840-Euro-Grenze würden sie keine Aufwandsentschädigung mehr erhalten, sondern den stündlichen Mindestlohn.

Was ist eine Aufwandsentschädigung für Freiwillige?

Manche gemeinnützige Organisationen erstatten ihren Freiwilligen die Auslagen. Dies geschieht aus einem Gefühl der Fairness oder um Menschen zum ehrenamtlichen Engagement zu motivieren, insbesondere diejenigen, die sich eine unentgeltliche Arbeit sonst nicht leisten könnten. Zu den Auslagen, die eine gemeinnützige Organisation erstatten kann, gehören beispielsweise die Reisekosten zum und vom Einsatzort .

Wie viel Geld darf man ehrenamtlich verdienen?

Diese Aufwandsspende soll das ehrenamtliche Engagement fördern. Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler dürfen 840 Euro steuerfrei im Jahr als Aufwandsentschädigung annehmen, ohne dass Sozialabgaben anfallen und Steuerabzüge an das Finanzamt abzuführen sind.

Ist ein Verzicht auf eine Aufwandsentschädigung eine Spende?

Unter einer Aufwandsspende versteht man den Verzicht auf einen zuvor rechtswirksam vereinbarten Ersatz von Aufwendungen wie Benzin-, Fahrt- oder Portokosten. Demgegenüber spricht man von einer Rückspende, wenn auf einen sonstigen rechtswirksam vereinbarten Anspruch, wie eine Honorarforderung, verzichtet wird.

Ist Aufwandsentschädigung Nebeneinkommen?

Steuerpflichtig wird die Aufwandsentschädigung, wenn Du mehr als 250 Euro im Monat bekommst. Dann rechnet Dir die Agentur für Arbeit alles über 250 Euro im Monat als Nebeneinkommen auf Dein Arbeitslosengeld an.

Wie hoch ist eine angemessene Aufwandsentschädigung?

Eine angemessene Aufwandsentschädigung hängt von der Art der Tätigkeit ab, wobei der Staat steuerfreie Pauschalen vorsieht: die Ehrenamtspauschale bis 840 €/Jahr (z.B. für Vorstände) und die Übungsleiterpauschale bis 3.000 €/Jahr (für Trainer, Betreuer etc.). Diese Beträge sind steuerfrei und sozialabgabenfrei, solange die jeweiligen Freigrenzen nicht überschritten werden; darüber hinausgehende Beträge sind steuerpflichtig. Auch der tatsächliche Ersatz von Auslagen (z.B. Fahrtkosten) ist steuerfrei, muss aber nachgewiesen werden. 

Was zählt als ehrenamtliche Tätigkeit?

Die ehrenamtliche Tätigkeit – eine Definition

Eine andere Bezeichnung hierfür ist auch das bürgerschaftliche Engagement. Damit rücken vor allem drei zentrale Begriffe in den Fokus, die mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit verbunden werden: freiwillig, unentgeltlich und gemeinwohlorientiert.

Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt?

Ehrenamtliche bei der Tafel arbeiten in der Regel unentgeltlich, aber Auslagen wie Fahrtkosten werden erstattet, und es gibt die Ehrenamtspauschale (bis 840 €/Jahr), die steuerfrei ist, falls die Tätigkeit unter die Definition fällt (z.B. in der Altenhilfe, Jugendhilfe, etc.). Obwohl die Tafel selbst primär auf unbezahlte Hilfe angewiesen ist, können je nach Tätigkeit und Regelung im Verein steuerfreie Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, um Kosten abzudecken und das Engagement attraktiv zu machen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen. 

Bei welchem Ehrenamt gibt es Aufwandsentschädigung?

Alle ehrenamtlich Tätigen im Verein, also auch der Vorstand (im Rahmen eines unentgeltlichen Auftragsverhältnisses nach §§ 662 ff. BGB) erhalten gegen Nachweis (Beleg) einen steuerfreien Ersatz ihrer Auslagen (§ 3 Nr. 50 EStG). Dabei kann es sich beispielsweise um Reise- oder Kommunikationskosten handeln.

Wie hoch ist der Aufwendungsersatz?

Die Aufwandspauschale gemäß § 1878 BGB beträgt zurzeit 425,00 € pro Jahr.

Wie hoch ist die Aufwendungspauschale im Jahr 2025?

Die Ehrenamtspauschale 2025 beträgt weiterhin 840 Euro pro Jahr und Person. Dieser steuerfreie Höchstbetrag wurde zuletzt 2021 von zuvor 720 Euro angehoben und bleibt auch 2025 unverändert. Vereine können diesen Betrag als Aufwandsentschädigung auszahlen, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen.

Wann steht mir eine Aufwandsentschädigung zu?

Eine Aufwandsentschädigung erhält man, wenn man ehrenamtlich, nebenberuflich und gemeinnützig tätig ist, um Kosten zu decken, die durch die Tätigkeit entstehen – typischerweise in Vereinen (Trainer, Kassenwart) oder öffentlichen Funktionen. Es gibt eine steuerfreie Ehrenamtspauschale von 840 € pro Jahr (70 €/Monat) sowie eine Übungsleiterpauschale (bis 3.000 €/Jahr), die für bestimmte Tätigkeiten (z.B. in der Jugend- oder Altenhilfe) gilt, wobei beide Pauschalen für verschiedene Tätigkeiten kombiniert werden können. 

Wie viel darf man Spenden, ohne Beleg abzusetzen?

Voraussetzung zum Abzug von Spenden ist deren Nachweis durch eine vom Zuwendungsempfänger (z.B. Verein) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellte Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung). Bei Spenden bis zu 200 € bzw. 300 € (ab 01.01.2020) genügt als Nachweis Ihr Kontoauszug.

Kann man Kosten für ein Ehrenamt steuerlich absetzen?

Wer sich ehrenamtlich engagiert und dafür Geld erhält, hat Anspruch auf den sogenannten Ehrenamtsfreibetrag. Aktuell beträgt er 840 Euro pro Jahr. Auch wenn Sie mehrere Ehrenämter ausüben, gibt es diesen bestimmten Freibetrag nur einmal jährlich.

Ist ein Ehrenamt meldepflichtig?

Ehrenamt und Sozialhilfe

Wenn Sie mehr als 15 Stunden in der Woche ehrenamtlich tätig sind, müssen Sie die Betätigung bei der Agentur für Arbeit unverzüglich anzuzeigen.

Wird das Ehrenamt auf die Rente angerechnet?

Ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen werden bei Rentnern über der Regelaltersgrenze nicht auf die Rente angerechnet, da unbegrenzter Hinzuverdienst erlaubt ist. Bei vorzeitiger Altersrente oder Erwerbsminderungsrente hängt es davon ab: Steuerfreie Beträge (Ehrenamtspauschale bis 840 €/Jahr, Übungsleiterpauschale) sind unbedenklich. Höhere Entschädigungen, die einen konkreten Verdienstausfall ersetzen, zählen als Hinzuverdienst und können angerechnet werden, bis zu bestimmten Grenzen. 

Wie hoch ist der Stundenlohn für die Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale ist eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 840 Euro pro Jahr (70 € monatlich) und hat keinen festen Stundenlohn, sondern wird pauschal gezahlt. Rechnerisch ergibt sich ein Stundenlohn, wenn man die Pauschale durch die geleisteten Stunden teilt (z. B. 7 €/Stunde bei 120 Stunden/Jahr). Eine Auszahlung nach Stundenlohn (wie z. B. Mindestlohn) ist jedoch keine Ehrenamtspauschale, sondern eine bezahlte Tätigkeit. 

Wie hoch darf die Aufwandsentschädigung im Monat sein?

Die Summe aller persönlichen Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten darf in jedem Fall, gleich aus welcher Tätigkeit sie bezogen wird, persönlich und pro Kalenderjahr 3.000 Euro (2.400 Euro bis 2020) nicht übersteigen.

Ist Aufwandsentschädigung Einkommen?

Ja, eine Aufwandsentschädigung zählt grundsätzlich als Einkommen und ist steuerpflichtig, aber für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es Freibeträge (Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale), bis zu deren Höhe die Zahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Werden diese Pauschalen (aktuell ca. 3.000 € für Übungsleiter, 840 € für Ehrenamt) überschritten, müssen die Mehrbeträge versteuert werden, was dann als Einkünfte aus selbstständiger oder abhängiger Beschäftigung gilt. Sachkosten mit Beleg sind davon ausgenommen. 

Was fällt alles unter eine Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale (bis 840 €/Jahr) gilt für allgemeine, nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Vorstandsarbeit, Kassier, Platzwart, Schriftführer, Gerätewart, Reinigung, Betreuung, Fahrdienste oder als Schiedsrichter im Amateurbereich – nicht aber für Lehrtätigkeiten, die unter die höhere Übungsleiterpauschale fallen. Wichtig ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ist (max. 1/3 der Vollzeit-Zeit) und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient.