Was ist der Unterschied zwischen Ehrenamtspauschale und Aufwandsentschädigung?

Gefragt von: Sören Franz B.Eng.
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Der Hauptunterschied ist: Die Ehrenamtspauschale (aktuell bis 840 €/Jahr) ist ein steuerlicher Freibetrag, den man für allgemeine ehrenamtliche Tätigkeiten steuer- und abgabenfrei einnehmen kann, während die Aufwandsentschädigung der Überbegriff für alle Zahlungen ist, die den tatsächlichen Aufwand (Zeit, Mühe) für Ehrenamtliche ausgleichen sollen – sie kann aber auch über dem Freibetrag liegen (dann steuerpflichtig) oder als Auslagenersatz (erstattet tatsächliche Kosten) gezahlt werden. Die Pauschale ist also eine spezifische Form der Aufwandsentschädigung.

Sind Aufwandsentschädigung und Ehrenamtspauschale das Gleiche?

Seit 2021 beträgt die Ehrenamtspauschale 840 Euro. Das heißt, bis zu diesem Betrag ist Deine Aufwandsentschädigung im Ehrenamt steuer- und sozialabgabenfrei. Bis 2020 lag der Wert noch bei 720 Euro.

Bei welchem Ehrenamt bekommt man eine Aufwandsentschädigung?

Eine Aufwandsentschädigung kann mit Ausnahme des Vorstandes jedem ehrenamtlich Tätigen gezahlt werden unabhängig davon, ob die Person Mitglied im Verein ist oder nicht.

Was fällt alles unter Aufwandsentschädigung?

Was fällt unter die Aufwandsentschädigung? Unter die Aufwandsentschädigung fallen Vergütungen aus einer gemeinnützigen, ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit. Was ist ein Aufwandsersatz? Ein Aufwandsersatz ist eine Rückerstattung für Aufwendungen, die ein Ehrenamtler zum Vereinszweck aufbringt.

Was fällt alles unter die Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale (bis 840 €/Jahr) gilt für allgemeine, nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Vorstandsarbeit, Kassier, Platzwart, Schriftführer, Gerätewart, Reinigung, Betreuung, Fahrdienste oder als Schiedsrichter im Amateurbereich – nicht aber für Lehrtätigkeiten, die unter die höhere Übungsleiterpauschale fallen. Wichtig ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ist (max. 1/3 der Vollzeit-Zeit) und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient.
 

Wer hat Anspruch auf die Ehrenamtspauschale?

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Wie hoch darf eine Ehrenamtspauschale pro Stunde sein?

Somit beträgt der stündliche Lohn der Ehrenamtspauschale 5,80 Euro und die jährlichen 840 Euro sind erreicht. Bei einer Überschreitung der 840-Euro-Grenze würden sie keine Aufwandsentschädigung mehr erhalten, sondern den stündlichen Mindestlohn.

Wird man für ehrenamtliche Tätigkeiten bezahlt?

Als Freiwilliger haben Sie keinen Arbeitsvertrag. Das bedeutet, Sie entscheiden selbst, wie viele Stunden Sie pro Woche ehrenamtlich tätig sein möchten. Sie erhalten keine Vergütung für Ihre Arbeit, können aber Auslagen erstattet bekommen . Dazu gehören Kosten für Verpflegung, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während Ihres Einsatzes.

Wie viel Geld darf man ehrenamtlich verdienen?

Diese Aufwandsspende soll das ehrenamtliche Engagement fördern. Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler dürfen 840 Euro steuerfrei im Jahr als Aufwandsentschädigung annehmen, ohne dass Sozialabgaben anfallen und Steuerabzüge an das Finanzamt abzuführen sind.

Ist Aufwandsentschädigung Nebeneinkommen?

Steuerpflichtig wird die Aufwandsentschädigung, wenn Du mehr als 250 Euro im Monat bekommst. Dann rechnet Dir die Agentur für Arbeit alles über 250 Euro im Monat als Nebeneinkommen auf Dein Arbeitslosengeld an.

Ist ein Verzicht auf eine Aufwandsentschädigung eine Spende?

Unter einer Aufwandsspende versteht man den Verzicht auf einen zuvor rechtswirksam vereinbarten Ersatz von Aufwendungen wie Benzin-, Fahrt- oder Portokosten. Demgegenüber spricht man von einer Rückspende, wenn auf einen sonstigen rechtswirksam vereinbarten Anspruch, wie eine Honorarforderung, verzichtet wird.

Wie hoch ist der Stundenlohn der Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale ist eine steuer- und abgabenfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 840 € pro Jahr (Stand 2025), es gibt aber keinen festen Stundenlohn, da sie pauschal gezahlt wird; rechnet man sie um, ergeben sich je nach Stundenzahl niedrige Beträge (z.B. 7 €/Stunde bei 120 Std./Jahr), die steuerfrei bleiben, solange die Grenze nicht überschritten wird; für bestimmte Tätigkeiten gibt es die höhere Übungsleiterpauschale (bis 3.000 €/Jahr).
 

Welche Tätigkeiten zählen zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten?

Welche Tätigkeiten werden als Ehrenamt anerkannt?

  • Übungsleiter und Trainer.
  • Freiwillige Feuerwehr und Unterstützung der Polizei.
  • Jugendarbeit und Sozialarbeit.
  • Rettungsdienste und Sanitäter.
  • Pflegetätigkeiten und Seniorenbegleiter.
  • Palliativbegleiter.
  • Arbeit in religiösen Gemeinden bzw. ...
  • Ehrenamtliche Richter und Schöffen.

Wie hoch ist eine angemessene Aufwandsentschädigung?

Eine angemessene Aufwandsentschädigung hängt von der Art der Tätigkeit ab, wobei der Staat steuerfreie Pauschalen vorsieht: die Ehrenamtspauschale bis 840 €/Jahr (z.B. für Vorstände) und die Übungsleiterpauschale bis 3.000 €/Jahr (für Trainer, Betreuer etc.). Diese Beträge sind steuerfrei und sozialabgabenfrei, solange die jeweiligen Freigrenzen nicht überschritten werden; darüber hinausgehende Beträge sind steuerpflichtig. Auch der tatsächliche Ersatz von Auslagen (z.B. Fahrtkosten) ist steuerfrei, muss aber nachgewiesen werden. 

Bei welchem Ehrenamt gibt es Aufwandsentschädigung?

Alle ehrenamtlich Tätigen im Verein, also auch der Vorstand (im Rahmen eines unentgeltlichen Auftragsverhältnisses nach §§ 662 ff. BGB) erhalten gegen Nachweis (Beleg) einen steuerfreien Ersatz ihrer Auslagen (§ 3 Nr. 50 EStG). Dabei kann es sich beispielsweise um Reise- oder Kommunikationskosten handeln.

Wie hoch ist der Aufwendungsersatz?

Die Aufwandspauschale gemäß § 1878 BGB beträgt zurzeit 425,00 € pro Jahr.

Welche Fahrtkosten werden im Ehrenamt erstattet?

Fahrtkosten im Ehrenamt werden idealerweise vom Verein steuerfrei erstattet, meist über eine Kilometerpauschale (z.B. 30 Cent/km), was unkompliziert ist. Werden sie nicht erstattet, können sie in der Steuererklärung nur begrenzt als Werbungskosten geltend gemacht werden, oft nur über die sogenannte Ehrenamtspauschale (bis 840 € pro Jahr steuerfrei) hinaus, wobei Nachweise nötig sind. Grundsätzlich gilt: Ehrenamtliche sollen nicht auf Kosten sitzen bleiben, aber die Erstattung muss ordnungsgemäß abgewickelt werden, oft durch interne Regelungen oder Verträge. 

Kann ich als Arbeitsloser ehrenamtlich arbeiten?

Ja, man darf ehrenamtlich arbeiten, wenn man arbeitslos ist, aber es gibt wichtige Regeln: Solange das Engagement unter 15 Stunden pro Woche liegt und nur geringe Aufwandsentschädigungen (bis ca. 200 €/Monat) gezahlt werden, bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen; Sie müssen die Tätigkeit aber vorher der Agentur für Arbeit melden. Der Fokus muss auf der Jobsuche bleiben, und bei über 15 Stunden wöchentlich muss die Agentur prüfen, ob Sie dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen.
 

Wann steht mir eine Aufwandsentschädigung zu?

Eine Aufwandsentschädigung erhält man, wenn man ehrenamtlich, nebenberuflich und gemeinnützig tätig ist, um Kosten zu decken, die durch die Tätigkeit entstehen – typischerweise in Vereinen (Trainer, Kassenwart) oder öffentlichen Funktionen. Es gibt eine steuerfreie Ehrenamtspauschale von 840 € pro Jahr (70 €/Monat) sowie eine Übungsleiterpauschale (bis 3.000 €/Jahr), die für bestimmte Tätigkeiten (z.B. in der Jugend- oder Altenhilfe) gilt, wobei beide Pauschalen für verschiedene Tätigkeiten kombiniert werden können. 

Wie viel darf ich bei einer Nebentätigkeit verdienen?

Wie viel man nebenberuflich verdienen darf, hängt vom Status ab: Bei einem Minijob liegt die Grenze aktuell (Stand 2025) bei 556 €/Monat (wird ab 2026 auf 603 € angehoben). Bei einer selbstständigen Nebentätigkeit sind es bis zu 410 € jährlichen Gewinn steuerfrei. Verdienst du mehr, musst du Steuern zahlen und ggf. Sozialversicherungen beachten, besonders wenn du Arbeitslosengeld beziehst, wo ein Freibetrag von 165 € gilt. 

Wird das Ehrenamt auf die Rente angerechnet?

Ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen werden bei Rentnern über der Regelaltersgrenze nicht auf die Rente angerechnet, da unbegrenzter Hinzuverdienst erlaubt ist. Bei vorzeitiger Altersrente oder Erwerbsminderungsrente hängt es davon ab: Steuerfreie Beträge (Ehrenamtspauschale bis 840 €/Jahr, Übungsleiterpauschale) sind unbedenklich. Höhere Entschädigungen, die einen konkreten Verdienstausfall ersetzen, zählen als Hinzuverdienst und können angerechnet werden, bis zu bestimmten Grenzen. 

Welche Beispiele gibt es für die Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale (bis 840 €/Jahr) gilt für allgemeine, nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Vorstandsarbeit, Kassier, Platzwart, Schriftführer, Gerätewart, Reinigung, Betreuung, Fahrdienste oder als Schiedsrichter im Amateurbereich – nicht aber für Lehrtätigkeiten, die unter die höhere Übungsleiterpauschale fallen. Wichtig ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ist (max. 1/3 der Vollzeit-Zeit) und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient.
 

Ist ein Ehrenamt meldepflichtig?

Ehrenamt und Sozialhilfe

Wenn Sie mehr als 15 Stunden in der Woche ehrenamtlich tätig sind, müssen Sie die Betätigung bei der Agentur für Arbeit unverzüglich anzuzeigen.

Wird ehrenamtliche Tätigkeit bezahlt?

Nein, Ehrenamt ist grundsätzlich unbezahlt, da es freiwillig ist, aber es gibt steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z.B. Ehrenamtspauschale bis 840 €/Jahr oder Übungsleiterpauschale bis 3.000 €/Jahr) und Erstattung von Auslagen (Fahrtkosten), die das Engagement finanziell entlasten, ohne ein Gehalt zu sein und ohne Steuern zu zahlen. 

Wie hoch ist der Stundenlohn für Ehrenamtliche?

Für ein Ehrenamt gibt es keinen gesetzlichen Stundenlohn, aber eine steuerfreie Ehrenamtspauschale von 840 € pro Jahr (ca. 70 €/Monat) oder die Übungsleiterpauschale von 3.000 € pro Jahr, die für Trainer, Ausbilder usw. gilt; diese Pauschalen sind steuer- und abgabenfrei, aber nur wenn die Tätigkeit hauptsächlich dem Allgemeinwohl dient und nicht auf Erwerb ausgerichtet ist. Eine tatsächliche Vergütung, die den Mindestlohn (aktuell 12,41 €/Std.) berührt, wird meist als Minijob oder bezahlte Tätigkeit gewertet und unterliegt Steuern und Sozialabgaben, da die Freibeträge überschritten werden könnten. 

Welche Vorteile hat eine ehrenamtliche Tätigkeit?

Es gibt viele gute Gründe, sich ehrenamtlich zu engagieren

  • Soziale Verantwortung. Ehrenamtliches Engagement gibt dir die Chance, Dinge zu bewegen. ...
  • Selbsterfahrung. Durch das Ehrenamt lernst du viel und kannst praktische Erfahrungen sammeln. ...
  • Kontakte knüpfen. ...
  • Berufe ausprobieren. ...
  • Prioritäten setzen. ...
  • Vergünstigungen erhalten.