Was ist die 58er-Regelung der Arbeitsagentur?
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Die 58er-Regelung der Arbeitsagentur war eine Ausnahmeregelung für Arbeitslose ab 58 Jahren, die es ihnen ermöglichte, sich ohne Vermittlungsdruck vom Arbeitsmarkt zurückzuziehen und Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Arbeitslosengeld II (ALG II/damals Hartz IV) zu beziehen, mit der Verpflichtung, zum frühestmöglichen Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente zu gehen. Diese Regelung ist zum 31.12.2007 ersatzlos ausgelaufen und gilt seitdem nicht mehr, wurde aber durch spätere Regelungen im SGB II (Bürgergeld) abgelöst, die ebenfalls eine Entlastung für Ältere bieten.
Was ist die 58er-Regelung bei Arbeitslosigkeit?
Die "58er-Regelung" war eine frühere Sozialleistung, die es älteren Arbeitslosen (ab 58) ermöglichte, sich bei Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Arbeitslosengeld II ( ALG II / Hartz IV) vom Arbeitsmarkt zurückzuziehen, ohne Vermittlungs- und Mitwirkungspflichten zu haben, um eine vorzeitige Rente zu vermeiden. Diese Regelung gibt es seit dem 1. Januar 2008 nicht mehr, aber es gibt eine ähnliche Regelung im Bürgergeld (Rentenmoratorium), das die Zwangsberechnung einer vorzeitigen Rente bis Ende 2026 aussetzt, sowie eine längere Bezugsdauer von ALG I für Ältere.
Wird man mit 58 noch vom Arbeitsamt vermittelt?
Arbeitslose Personen, die das 58. Lebensjahr vollendet hatten, konnten sich per schriftlicher Erklärung aus der Vermittlung abmelden. Dadurch behielten sie ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, mussten aber keinerlei Bemühungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes vorweisen.
Wie lange zahlt das Arbeitsamt die Nahtlosigkeitsregelung?
Das Arbeitsamt zahlt Arbeitslosengeld (ALG I) im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bis zur Entscheidung der Rentenversicherung über eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), längstens aber für die reguläre Bezugsdauer des ALG I, also bis zu 24 Monate, je nach Alter und Vorversicherungszeiten. Die Zahlung endet, sobald eine EM-Rente rechtskräftig bewilligt wird oder wenn die Rentenversicherung feststellt, dass Sie wieder mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten können (also keine Erwerbsminderung mehr vorliegt).
Wie lange bekomme ich mit 58 Arbeitslosengeld?
Mit 58 Jahren können Sie bei entsprechender Vorversicherungszeit (mindestens 48 Monate in den letzten 5 Jahren) Arbeitslosengeld I (ALG I) für bis zu 24 Monate erhalten, was die längste mögliche Bezugsdauer darstellt. Die genaue Dauer hängt vom Alter und den gezahlten Beiträgen ab, aber ab 50 Jahren verlängert sich der Anspruch gestaffelt (50 Jahre: 15 Monate, 55 Jahre: 18 Monate) und erreicht mit 58 Jahren das Maximum von 24 Monaten.
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Wie lange erhalten Arbeitslose ab 58 Jahren Arbeitslosengeld?
Mit 58 Jahren arbeitslos zu werden, bedeutet eine längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I (ALG I) von bis zu 24 Monaten, sofern Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 48 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben; dies dient als wichtige Brücke zur Rente, wobei die Agentur für Arbeit Unterstützung bei Bewerbungstraining und Weiterbildung bietet, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Früher gab es eine erleichterte „58er-Regelung“ mit weniger Vermittlungspflichten, die aber geändert wurde, doch die verlängerte Bezugsdauer bleibt ein großer Vorteil.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nahtlos Arbeitslosengeld i Nahtlosigkeitsregelung beziehen zu können?
Das Wichtigste in Kürze. Die Nahtlosigkeitsregelung ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Arbeitslosengeld (ALG) nur dann gezahlt wird, wenn Versicherte für mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind.
Was passiert, wenn Nahtlosigkeit ausläuft?
Nach der Nahtlosigkeitsregelung (die nach dem Auslaufen des Krankengelds nach 78 Wochen greift) folgt entweder eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), wenn die Rentenversicherung zustimmt, oder – falls diese abgelehnt wird oder nicht möglich ist – der Übergang zu anderen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld (ALG I), wenn die Agentur für Arbeit dies bewilligt, oft verbunden mit einem Reha-Antrag, oder im Notfall Bürgergeld oder eine Familienversicherung. Der Weg hängt stark von der Entscheidung der Rentenversicherung und der Agentur für Arbeit ab, wobei die Nahtlosigkeitsregelung eine Lücke schließt, bis über die Erwerbsfähigkeit entschieden ist.
Soll man sich nach Aussteuerung weiter krankschreiben lassen?
Ja, oft ist es ratsam, sich nach der Aussteuerung weiter krankschreiben zu lassen, um die sogenannte "Nahtlosigkeitsregelung" für den Bezug von Arbeitslosengeld zu nutzen und eine Lücke zu vermeiden. Dies sichert den Übergang von der Krankenkasse zur Arbeitsagentur, solange eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Wichtig ist eine gute Absprache mit dem Arzt und der Agentur für Arbeit, um nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren, besonders wenn eine Reha ansteht oder eine neue Krankheit auftritt, die einen neuen Krankengeld-Anspruch auslösen könnte.
Kann mich das Arbeitsamt zur Erwerbsminderungsrente zwingen?
Ja, die Agentur für Arbeit kann Sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) auffordern, vor allem in der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III, wenn Sie längerfristig arbeitsunfähig sind (unter 3 Stunden täglich) und die Agentur eine Erwerbsminderung feststellt. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, kann die Agentur die Zahlung von Arbeitslosengeld I einstellen, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies ist aber an strenge Bedingungen geknüpft und dient dazu, Sie in eine Rente zu leiten, anstatt Arbeitslosengeld zu zahlen, wenn Sie eigentlich in die Rentenversicherung gehören.
Was passiert, wenn ich mit 58 aufhöre zu arbeiten?
Sind Arbeitnehmer 55 oder älter, können sie mit Zustimmung des Arbeitgebers in Altersteilzeit gehen. Bei dieser Form des Vorruhestands halbieren sie ihre Arbeitszeit und ihr Gehalt, ergänzt um einen steuer- und sozialversicherungsfreien Aufstockungsbetrag von mindestens 20 Prozent.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich mit 58?
Danach ist eine längere Bezugsdauer möglich, bis hin zu 24 Monaten ab dem 58. Geburtstag. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % vom letzten Nettogehalt und die Agentur für Arbeit übernimmt zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.
Was tun, damit das Arbeitsamt einen in Ruhe lässt?
Um in Ruhe gelassen zu werden, müssen Sie Ihre Pflichten gegenüber der Arbeitsagentur (BA) oder dem Jobcenter (JC) erfüllen: Melden Sie sich fristgerecht arbeitslos (spätestens 3 Monate vorher) und halten Sie Kontakt, indem Sie Termine wahrnehmen, Bewerbungen nachweisen und Ihre Meldepflichten (z.B. bei Reisen) beachten. Wenn Sie Probleme haben oder sich unfair behandelt fühlen, nutzen Sie Beschwerdewege wie die Dienstaufsichtsbeschwerde oder einen Widerspruch gegen Bescheide, um Ihre Situation zu klären und Konflikte zu lösen.
Wird man mit 58 noch vom Jobcenter vermittelt?
2a SGB II mit dem folgenden Text eingefügt: 2a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, sind unverzüglich in Arbeit zu vermitteln.
Was passiert, wenn ich 2 Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos werde?
Wenn Sie 2 Jahre vor der Rente arbeitslos werden, erhalten Sie in der Regel Arbeitslosengeld 1, welches auch Rentenbeiträge zahlt und damit Ihre Rente weiter aufbaut, aber die Zeit zählt nicht für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren (außer bei Insolvenz/Betriebsschließung) – es kann also eine Lücke entstehen, die Sie durch Minijobs o.Ä. füllen oder eine abschlagsfreie Rente gefährden. Für Ältere (ab 58) gibt es bis zu 24 Monate ALG 1, was eine gute Brücke sein kann.
Was ist die 58iger Regelung nach § 428 SGB III?
58iger Regelung läuft am 01.01.2008 aus. Arbeitslose, die das 58 Lebensjahr vollendet haben, müssen sich nicht mehr den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen. Diese Möglichkeit bietet der § 428 SGB III.
Wie lange darf ich beim Arbeitsamt krank sein, wenn ich ausgesteuert bin?
Was bedeutet "Aussteuerung"? Wer "ausgesteuert" ist, hat innerhalb einer Frist, 78 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.
Welche Nachteile hat die Erwerbsminderungsrente?
Nachteile der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) sind oft geringere Rentenhöhe durch fehlende Beitragsjahre und mögliche Abschläge, strenge medizinische Voraussetzungen, die oft zur Ablehnung führen, die Notwendigkeit, Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten (sonst Kürzung/Wegfall), der psychische Druck durch Befristungen und die Unsicherheit bezüglich des Übergangs in die Altersrente. Hinzu kommen bürokratische Hürden und die Mitwirkungspflicht, Einkommensänderungen sofort zu melden.
Was darf man beim Arbeitsamt nicht sagen?
Beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit/Jobcenter) sollten Sie wahrheitsgemäß kommunizieren, keine beleidigende oder aggressive Sprache verwenden und vor allem keine falschen Angaben zu Ihrer Arbeitsbereitschaft, Qualifikation, Bewerbungen oder finanziellen Situation machen, da dies zu Sanktionen (Sperrzeiten, Kürzungen) führen kann, aber Sie dürfen zumutbare Jobangebote ablehnen, wenn sie unzumutbar sind (z.B. sittenwidrige Bezahlung, unverhältnismäßige Pendelzeiten), und sollten auch Änderungen Ihrer Lebensumstände (Krankheit, Schwangerschaft) melden, anstatt sie zu verheimlichen, um Rückzahlungen zu vermeiden.
Wie lange zahlt das Arbeitsamt bei Nahtlosigkeitsregelung?
Das Arbeitsamt zahlt Arbeitslosengeld (ALG I) im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bis zur Entscheidung der Rentenversicherung über eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), längstens aber für die reguläre Bezugsdauer des ALG I, also bis zu 24 Monate, je nach Alter und Vorversicherungszeiten. Die Zahlung endet, sobald eine EM-Rente rechtskräftig bewilligt wird oder wenn die Rentenversicherung feststellt, dass Sie wieder mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten können (also keine Erwerbsminderung mehr vorliegt).
Was prüft der medizinische Dienst vom Arbeitsamt?
Dazu beurteilen die Ärztinnen und Ärzte individuell in jedem Einzelfall: gesundheitliche Einschränkungen. die Leistungsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit. die Eignung für bestimmte Berufe.
Was passiert, wenn der Arbeitslosengeld-Anspruch ausläuft, aber man krankgeschrieben ist?
Bist Du arbeitslos und krank, bekommst Du bis zu sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld. Anschließend hast Du in der Regel Anspruch auf Krankengeld. Für maximal 72 Wochen kommt dafür die gesetzliche Krankenkasse auf. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht in dieser Zeit.
Wie komme ich in die Nahtlosigkeitsregelung?
Voraussetzung zur Anwendung dieser Regelung ist, dass der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur zu dem Schluss kommt, dass Sie noch mindestens sechs Monate weiter krankgeschrieben sind. Die rechtliche Grundlage zur Nahtlosigkeitsregelung findet sich übrigens in § 145 SGB III.
Wann erneuter Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Um wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) zu haben, müssen Sie in der Regel mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben (die sogenannte Anwartschaftszeit) und sich fristgerecht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Die Dauer des Anspruchs hängt von der Dauer Ihrer Beschäftigung und Ihrem Alter ab (z.B. 12 Monate bei 2 Jahren Arbeit), wobei ältere Arbeitnehmer (ab 50) längere Bezugszeiten von bis zu 24 Monaten erhalten können.
Wie beantrage ich die Nahtlosigkeitsregelung bei der Arbeitsagentur?
Um die Nahtlosigkeitsregelung bei der Arbeitsagentur zu beantragen, müssen Sie sich ca. 2-3 Monate vor Ende des Krankengeldes bei der Agentur für Arbeit melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Die Agentur fordert Sie dann auf, ein spezielles Formular (oft ein verkürzter Reha-Antrag) zu unterzeichnen, das den Weg für eine Rehabilitation bei der Rentenversicherung ebnet. Diese Prüfung stellt fest, ob Sie unter 15 Stunden arbeiten können; wenn ja, erhalten Sie bis zur Entscheidung Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III, damit Sie nicht ohne Einkommen dastehen, bis die Rentenversicherung über eine Erwerbsminderungsrente entscheidet.