Was ist die Mindestbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung?

Gefragt von: Frau Prof. Edelgard Langer MBA.
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Die Mindestbemessungsgrundlage (MBG) in der Rentenversicherung ist unterschiedlich, je nachdem, ob Sie freiwillig versichert sind oder einen Minijob haben: Für freiwillig Versicherte liegt der Mindestbeitrag 2026 bei 112,16 € (basierend auf der MBG von 1.000 €), während für Minijobber (geringfügig Beschäftigte) ab dem 1.1.2025 eine Mindestbemessungsgrundlage von 556 € gilt (basierend auf dem Mindestlohn), die bei geringerem Einkommen fiktiv herangezogen wird.

Was ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung?

Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer weniger als 175 Euro im Monat verdienen, müssen Sie in Ihrem Minijob einen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung zahlen. Dieser beträgt 32,55 Euro im Monat und berechnet sich aus einem Verdienst von 175 Euro – die sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage.

Wie hoch ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung ab 2025?

2.1 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Versicherungspflicht beträgt ab 1.1.2025 monatlich 556 EUR. Für Alleinhandwerker und Hebammen mit Niederlassungserlaubnis gelten hiervon abweichende Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen. Bis zum Ende des 3.

Wie hoch ist der Mindestbetrag für die Rentenversicherung?

Der Mindestbetrag in der freiwilligen Rentenversicherung beträgt für 2025 monatlich 103,42 Euro, für 2024 waren es 100,07 Euro, wobei auch Beiträge rückwirkend gezahlt werden können, wobei für 2024 der Beitragssatz von 2025 gilt, wenn erst 2026 gezahlt wird. Es besteht eine freie Wahl zwischen diesem Mindestbetrag und dem Höchstbetrag (2025: 1.497,30 €), und Sie können die Beiträge steuerlich absetzen, um Rentenpunkte zu sammeln.
 

Was ist die Mindestbemessungsgrundlage?

Mit der Mindestbemessungsgrundlage soll sichergestellt werden, dass Umsätze, die zu einem unangemessen niedrigen Entgelt ausgeführt werden, umsatzsteuerlich genauso belastet werden wie eine unentgeltliche Leistung.

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Was bedeutet Mindestbemessungsgrenze?

Die Höhe Ihres Beitrags richtet sich nach Ihren Einkünften. Der Gesetzgeber legt außerdem jedes Jahr eine Mindestbemessungsgrenze fest. Das bedeutet, dass wir Ihre Beiträge mindestens anhand dieses Betrags berechnen. Das gilt auch, wenn Sie tatsächlich weniger verdienen oder kein Einkommen haben.

Wie ermittelt man die Bemessungsgrundlage?

Bemessungsgrundlage ist alles, was der leistende Unternehmer für die Leistung erhält – also der Bruttobetrag –, jedoch abzgl. der gesetzlich richtigen USt. Die richtige USt muss aus allem herausgerechnet werden und beträgt demnach 724 € : 107 × 7 = 47,36 €.

Wie viel muss man mindestens in die Rentenkasse einzahlen?

Die Höhe Ihres monatlichen freiwilligen Rentenbeitrags 2025 können Sie innerhalb eines Mindestbeitrages (Minimalbeitag) von 103,42 Euro (2024: 100,07 Euro) und eines Höchstbeitrages von 1.497,30 Euro (2024: 1.404,30 Euro) selbst festlegen und monatlich ändern.

Wie hoch ist die Rente, wenn man nur 10 Jahre gearbeitet hat?

Nach 10 Jahren Arbeit erhalten Sie eine Rente, die von Ihrem Verdienst abhängt; bei durchschnittlichem Einkommen sind es rund 408 € brutto pro Monat (Stand 2025), da Sie ca. 10 Entgeltpunkte sammeln (10 Punkte x 40,79 € pro Punkt). Die genaue Höhe hängt vom Einkommen ab: Wer weniger verdient, bekommt weniger Punkte pro Jahr, wer mehr verdient, bekommt mehr. 

Wie hoch ist der Mindestbeitrag für die deutsche Rentenversicherung?

Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab 1. Januar 2026 von 103,42 Euro auf 112,16 Euro, der Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro auf 1.571,70 Euro.

Warum sind die letzten 5 Jahre vor der Rente so wichtig?

Die letzten 5 Jahre vor der Rente sind wichtig, weil sie das finanzielle Finale darstellen, in dem Sie durch strategische Entscheidungen (z.B. Vollzeit arbeiten, Ausgleichszahlungen) noch Einfluss auf Ihre Rente nehmen können und Ihre Altersvorsorge optimieren, obwohl jedes Beitragsjahr grundsätzlich gleich viel zählt, da Sie in dieser Zeit oft am meisten verdienen und so Extra-Punkte sammeln, was Ihre Gesamtrente positiv beeinflusst, aber nicht überproportional erhöht. 

Wie hoch ist der Rentenbeitragssatz im Jahr 2025?

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt auch 2025 stabil bei 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens, aufgeteilt zur Hälfte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (je 9,3 Prozent). Diese Stabilität wurde durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz bis 2025 festgelegt und gilt weiterhin, trotz anderer Anpassungen bei der Pflegeversicherung.
 

Ist es sinnvoll, bei einem Minijob in die Rentenversicherung einzuzahlen?

Grundsätzlich Ja, die Rentenversicherungspflicht bei einem Minijob ist sinnvoll, da sie Rentenansprüche aufbaut, Wartezeiten für Alters- und Erwerbsminderungsrente anrechnet und Rehabilitationsleistungen sichert, auch wenn die monatliche Rentensteigerung gering ist; man kann sich jedoch befreien lassen, was oft wegen der Ersparnis gemacht wird, was aber langfristig nachteilig sein kann. Es ist eine individuelle Entscheidung: Wer bereits anderweitig rentenversichert ist, kann sich befreien lassen, wer jedoch auf den Minijob als zusätzliche Absicherung oder wegen späterer Rentenansprüche setzt, sollte einzahlen. 

Wie hoch ist die Mindestbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung im Jahr 2025?

Der Beitragssatz beträgt sowohl in 2024 als auch 2025 18,6 Prozent. Ferner ist für die Berechnung des Mindestbeitrages die Mindestbemessungsgrundlage zum Zeitpunkt der Zahlung maßgebend. Diese beträgt seit 2025 556,00 EUR.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung?

Die Bemessungsgrundlage in der Rentenversicherung ist das Einkommen, bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG), von dem Rentenbeiträge gezahlt werden; für 2025 liegt die BBG bundesweit bei 8.050 €/Monat, für 2026 bei 8.450 €/Monat. Sie dient als Obergrenze für die Beitragsberechnung, wobei der Beitragssatz (18,6 %) auf das Bruttoeinkommen angewendet wird, höchstens jedoch bis zur BBG. Für die Rentenberechnung selbst sind Entgeltpunkte entscheidend, die das Verhältnis des eigenen Verdienstes zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten abbilden. 

Wie hoch ist der Mindestbetrag für einen Minijob?

Die Mindestgrenze für einen Minijob (Geringfügigkeitsgrenze) liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 556 € pro Monat (6.672 € pro Jahr), da sie sich dynamisch am gesetzlichen Mindestlohn orientiert, welcher auf 12,82 €/Stunde erhöht wurde. Diese Grenze wird durch den Mindestlohn bestimmt und steigt voraussichtlich zum 1. Januar 2026 auf ca. 603 € an, wenn der Mindestlohn auf 13,90 €/Stunde angehoben wird. Es gibt auch eine untere Grenze für die Rentenversicherung, die bei unter 175 €/Monat einen Mindestbeitrag auslöst. 

Wer bekommt die Grundrente von 850 €?

Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben Menschen mit Minirenten, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Arbeit, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Die Leistung soll zunächst gestaffelt werden, bei 35 Beitragsjahren kann sie die volle Höhe erreichen.

Wie viele Jahre muss man gearbeitet haben, um ohne Abzüge in Rente zu gehen?

Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das heißt, die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ können Sie aktuell nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch nehmen.

Wie viele Rentenpunkte bekomme ich für 10.000 €?

Mit 10.000 € Jahreseinkommen erhalten Sie abhängig vom Jahr und dem Durchschnittsentgelt rund 0,2 Rentenpunkte pro Jahr; beispielsweise 2025 sind es mit dem Durchschnitt von 50.493 € genau 0,198 Rentenpunkte (10.000 € / 50.493 €). Diese Zahl wird berechnet, indem Ihr Bruttojahreseinkommen durch das aktuelle Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt wird.
 

Wie hoch ist die Rente, wenn man nur 5 Jahre gearbeitet hat?

Nach 5 Jahren Arbeit sammeln Sie 5 Entgeltpunkte; bei einem Durchschnittsverdienst entspricht das aktuell (2025) etwa 200 € Brutto-Rente pro Monat (5 Punkte * 40,79 € Rentenwert), aber es hängt stark von Ihrem tatsächlichen Einkommen ab, da Sie nur Rentenpunkte erhalten, wenn Sie über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Es gibt einen Anspruch auf Rente nach 5 Jahren Wartezeit, aber erst mit längerem Beitragsverlauf wird die Rente spürbar und es gibt eventuell Anspruch auf Grundrente, wenn Sie 33 Jahre Beitragszeit erreicht haben, nicht schon nach 5 Jahren. 

Wie hoch ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung bei einem Gehalt von 175 Euro?

Die monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage beträgt 175 EUR. Aufgrund der Rentenversicherungspflicht muss der geringfügig Beschäftigte seine Pauschalbeiträge zum vollwertigen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. Er trägt dann die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem Mindestbeitrag.

Wie viel Euro muss ich einzahlen, um einen Rentenpunkt zu bekommen?

Rentenpunkte zu kaufen kostet eine erhebliche Summe, da sich der Preis nach dem jährlichen Durchschnittsentgelt richtet: Für 2025 liegt der Betrag bei rund 9.392 € pro Rentenpunkt, da dies 18,6 % des vorläufigen Durchschnittsverdienstes sind, wobei man für diesen Preis eine monatliche Rente von etwa 39,32 € (Stand 2025) erhält. Die Kosten variieren jährlich und sind für Ost- und Westdeutschland teils unterschiedlich (2024 z.B. 8.437 € West, 8.320 € Ost). Man kann diese Sonderzahlungen als Einmalbetrag oder in Raten leisten und sie sind steuerlich absetzbar, aber das Geld ist langfristig gebunden. 

Wie berechnet sich die Mindestbemessungsgrundlage?

Für das Jahr 2025 liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei 1.248,33 € pro Monat. Das entspricht 14.980 € im Jahr. Selbst wenn dein Gewinn bei 500 € liegt oder du zeitweise gar keine Einnahmen hast – die GKV berechnet deine Beiträge so, als würdest du monatlich mindestens 1.248,33 € verdienen.

Wie berechnet man die Bemessungsgrundlage?

Zur Bemessungsgrundlage zählen alle für die Ermittlung der Steuerschuld erforderlichen Werte. Sie kann sowohl als Geldbetrag ( z.B. die Höhe des zu versteuernden Einkommens) als auch als Menge hergestellter oder umgesetzter Produkte ( z.B. Alkohol, Mineralöl) definiert sein.

Was zählt zur Bemessungsgrundlage?

Bemessungsgrundlage ist das, was er als Gegenleistung für seine Lieferung oder Dienstleistung erhält, in der Regel also Geld (§ 10 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz -UStG). Die in einer Geldzahlung enthaltene Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage.