Was ist neu bei der Witwenrente?

Gefragt von: Reiner Bader
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Nach altem Recht wird die Witwenrente zeitlich unbegrenzt gezahlt, solange die hinterbliebene Person nicht erneut heiratet. Nach neuem Recht wird die kleine Witwenrente jedoch nur für einen Zeitraum von 24 Monaten nach dem Tod der verstorbenen Person ausbezahlt.

Was ändert sich 2023 für die Witwenrente?

Zum 1. Juli 2023 erhöhen sich nicht nur die Renten, auch der für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten wichtige Einkommensfreibetrag erhöht sich zu diesem Zeitpunkt.: Denn Witwen- und Witwerrenten werden nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn anderes Einkommen der Witwe diesen gesetzlich festgelegten ...

Wie hoch ist die große Witwenrente 2023?

Für Witwen- und Witwerrentner („Große Hinterbliebenenrente“) beträgt der Freibetrag das 26,4-Fache des jeweils geltenden aktuellen Rentenwerts. Dieser aktuelle Rentenwert beträgt ab Juli 2023 bundeseinheitlich 37,60 Euro. Der Freibetrag liegt damit bei (26,4 x 37,60 =) 992,64 Euro.

Was hat sich bei der Witwenrente geändert?

Nach neuem Recht erhalten Hinterbliebene mit der großen Witwenrente statt 60 Prozent nur noch 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Zudem ist der Bezug der kleinen Witwenrente auf 24 Monate begrenzt. Auch bezieht die Rentenversicherung mehr Einkommensarten bei der Berechnung der Höhe der Witwenrente ein.

Wer bekommt noch 60% Witwenrente?

Mit der großen Witwenrente nach alter Rechtslage erhalten Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Dieser muss auch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also die Mindestversicherungszeit, erfüllt oder vorzeitig erfüllt haben oder Rentner gewesen sein.

Ab 1.7.2023: Höhere Hinzuverdienstgrenze bei Witwenrenten

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Wie hoch darf die eigene Rente sein damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?

Das steht einem Bezug von Hinterbliebenenrente nicht entgegen. Für den Fall, dass die Altersrente nicht höher als 830 Euro brutto im Monat ist, wird die Hinterbliebenenrente in keinem Fall gekürzt – wenn keine weiteren Einkünfte hinzukommen.

Was bekommt die Frau an Rente wenn der Mann stirbt?

Die große Witwenrente beträgt 55 oder 60 Prozent der Rente, die der Partner bei seinem Tod bekam oder bekommen hätte. Welcher Satz gilt, hängt davon ab, ob im konkreten Fall altes oder neues Recht heranzuziehen ist. Bei der kleinen Witwenrente sind es nur 25 Prozent. Dazu kommt meist noch ein Kinderzuschlag.

Wird Witwenrente 2023 auch erhöht?

Was ändert sich 2023 bei der Witwenrente? – Die Rentenerhöhung 2023 ist perfekt: Einkommensfreibeträge bei Witwen-und Witwerrenten steigen am 01.07.23. Zum Juli 2023 steigen prozentual auch die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung Witwenrenten oder Witwerrente.

Hat die eigene Rente Einfluss auf die Witwenrente?

Wird bei Witwenrente die eigene Rente gekürzt? So wird eigenes Einkommen angerechnet – Die Rentenversicherung rechnet Dein Einkommen, also auch Deine eigene Rente, auf die Witwen- oder Witwerrente an.

Warum wird die Witwenrente neu berechnet?

Damit muss die Deutsche Rentenversicherung die Witwenrente ab dem 01.12.2019 neu berechnen. Denn das neue Arbeitsentgelt ist deutlich niedriger als das alte Arbeitsentgelt. Deshalb wird sich für unsere Mandantin ab dem 01.12.2019 die Witwenrente erhöhen.

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?

Liegt das Einkommen bei einer alleinstehenden Person über 1.685 Euro (46,78-fache des aktuellen Rentenwerts) oder bei Eheleuten über 2423 Euro (67,27-fache des aktuellen Rentenwerts), dann mindert jeder darüber hinaus gehende Euro die Grundrente um einen Euro (100 Prozent Anrechnung).

Wie wird die große Witwenrente auf die eigene Rente angerechnet?

Verrechnung der Witwenrente mit der eigenen Rente

Hierfür wendet die Rentenversicherung ein Berechnungsverfahren an, bei dem sie pauschal 40 Prozent vom Bruttoeinkommen des Hinterbliebenen abzieht. Sofern der Hinterbliebene eine eigene Rente bezieht, zieht die Rentenversicherung pauschal 14 Prozent davon ab.

Wie viel darf ich verdienen um die große Witwenrente zu bekommen?

Allgemeiner Freibetrag für die Witwenrente

Mit anderen Worten ist nur das monatliche Einkommen anrechenbar, welches den 26,4fachen Wert des aktuellen Rentenwerts übersteigt. Der allgemeine Freibetrag liegt damit aktuell für die Zeit vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 bei 992,64 Euro im Osten und bei 992,64 Euro im Westen.

Wird die Witwenrente jedes Jahr erhöht?

Bei einem Todesfall im Jahr 2012 bekam die oder der Hinterbliebene die Rente mit 45 Jahren und einem Monat. Danach wurde die Altersgrenze schrittweise jedes Jahr um einen Monat angehoben. 2022 liegt sie bei 45 Jahren und elf Monaten, 2023 dementsprechend bei 46 Jahren.

Was ändert sich ab 1.7 2023?

Wie fast jeden Monat bringt auch der Juli 2023 einige wichtige Veränderungen für Arbeitnehmer und Verbraucher mit sich. Außerdem treten neue Gesetze in Kraft. Beispielsweise müssen neue Ladesäulen für E-Autos künftig verpflichtend über ein Karten-Terminal verfügen. Außerdem steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung.

Wie lange wird die Witwenrente gezahlt?

Diese Rente wird bis zu 24 Monate nach dem Tod des Versicherten an die Witwe oder den Witwer gezahlt. Nach § 242a Abs. 1 SGB IV zahlt die deutsche Rentenversicherung die Kleine Witwenrente zeitlich unbegrenzt, wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder wenn mindestens einer der Ehepartner vor dem 2.

Was mindert die Witwenrente?

Beim Abzug kommt es schlussendlich darauf an, um welche Einkünfte es sich genau handelt. Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen.

Was bleibt von 1600 € Rente übrig?

Dieser baut sich aktuell einen Prozentpunkt pro Jahr ab, 2021 lag der Rentenfreibetrag bei 19 Prozent, 2022 bei 18 Prozent. In unserem Beispiel sind somit 80 Prozent der Rente steuerpflichtig. Beziehst du 1600 Euro Rente im Monat, sind das 19.200 Euro im Jahr. 20 Prozent davon sind 3840 Euro, die steuerfrei bleiben.

Warum bekomme ich keine Witwenrente?

Geschiedene erhalten keine Witwenrente.

Generell besteht kein Anspruch nach einer Scheidung auf eine Hinterbliebenenrente, aber es gibt Ausnahmen. Etwa, wenn die Ehe vor dem 01. Juli 1977 geschieden wurde oder man selbst danach zu Lebzeiten des früheren Ehepartners nicht wieder geheiratet hat.

Wie viel Prozent Witwenrente bekommt man heute?

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Wann bekommt man die große Witwenrente nach neuem Recht?

Neue Regelungen bei der großen Witwenrente

Grundsätzlich besteht nach neuem Recht erst dann ein Anspruch auf Witwenrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat – allerdings gibt es Ausnahmen: Bei beispielsweise einem plötzlichen Unfalltod kann auch eine kürzere Ehedauer einen Rentenanspruch begründen.

Was zahlt die Krankenkasse für eine Beerdigung?

Die Höhe ist im Sozialgesetzbuch (§ 64 SGB VII) geregelt und beträgt ein Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. Für das Jahr 2023 liegt das Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung bei 5.820 Euro in den alten Bundesländern und 5.640 Euro in den neuen Bundesländern.

Hat Ehefrau Anspruch auf Rente des Mannes?

Jeder Partner bekommt die Hälfte, Für die gesetzliche Rente ermittelt die Rentenversicherung, welcher Anteil der Rentenpunkte auf dem Versicherungskonto während der Ehe gesammelt wurde. Haben beide Partner Versorgungsansprüche erworben, kommt es zum gegenseitigen Ausgleich der Anrechte – dem Hin- und Her-Ausgleich.

Wie hoch ist die Witwenrente in Österreich?

Auszahlung: 960 Euro

Die Auszahlung der Pension erfolgt monatlich im Nachhinein, jeweils am 1. des Folgemonats. Im April und Oktober wird die Pension in doppelter Höhe (Pensionssonderzahlung) angewiesen.

Welche Einkommen werden nicht auf die Witwenrente angerechnet?

Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen. Darüber hinaus gibt es Einkünfte, die nicht angerechnet werden, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II.