Was kann ich tun, wenn mein Antrag nicht bearbeitet wird?

Gefragt von: Frau Stephanie Haupt B.Eng.
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Wenn Ihr Antrag nicht bearbeitet wird, sollten Sie zuerst aktiv nachfragen, bei der Behörde den Bearbeitungsstand erfragen und prüfen, ob noch Unterlagen fehlen, dann eine angemessene Frist setzen (oft 1 Woche) und wenn keine Reaktion erfolgt, nach Ablauf der gesetzlichen Fristen (z.B. 3-6 Monate) eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Gericht erwägen oder sich anwaltlich beraten lassen.

Was tun, wenn der Amt den Antrag nicht bearbeitet?

Wenn das Amt Deinen Antrag gar nicht bearbeitet, kannst Du auch Untätigkeitsklage beim zuständi- gen Gericht erheben (bei Anträgen auf Bürgergeld oder Kinderzuschlag nach sechs Monaten, bei Wohngeld nach drei Monaten behördlicher Untätigkeit).

Wie lange haben Behörden Zeit, einen Antrag zu bearbeiten?

Im Gesetz steht, die Behörde muss KURZFRISTIG entscheiden, SPÄTESTENS aber nach 3 Monaten. „Kurzfristig“ ist also die Regel und „spätestens“ die Ausnahme. Nur bei Drittland-Diplomen hat die Behörde 4 Monate. Ist die Frist verstrichen, dann wirkt das Wort „Untätigkeitsklage“ Wunder.

Was kann ich tun, wenn die Behörde nicht reagiert?

Konkret: Hat eine Behörde ohne ausreichenden Grund mehr als drei Monate keine Reaktion gezeigt, dürfen Sie beim Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage erheben. Das Gericht kann die Behörde damit zwingen, endlich zu entscheiden.

Wie viel kostet eine Untätigkeitsklage?

Die Kosten einer Untätigkeitsklage hängen vom Gericht ab: Im Sozialrecht sind Gerichtsgebühren oft Null, und die Behörde trägt meist auch die Anwaltskosten des Klägers (§ 193 SGG). Im Verwaltungsrecht (z.B. Einbürgerung) fallen Gerichtskosten an (ca. 798 €) und ggf. Anwaltskosten, aber auch hier trägt die Behörde oft die Kosten bei Verzögerung, sonst der Verlierer. Bei Erfolg trägt die Behörde meist alle Kosten, sonst die Partei, die den Prozess verliert. 

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Ist eine Untätigkeitsklage sinnvoll?

Wann ist eine Untätigkeitsklage sinnvoll? Eine Untätigkeitsklage kann sehr sinnvoll sein, wenn Sie alle Voraussetzungen für Ihren Antrag auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis erfüllt haben und die Behörde nach dem Ablauf von 3 Monaten noch nicht reagiert hat.

Wie schnell wird eine Untätigkeitsklage bearbeitet?

Eine Untätigkeitsklage dauert meist mehrere Monate, oft 3 bis 6 Monate, bis eine gerichtliche Entscheidung fällt, wobei die Dauer stark vom Gericht, Fallkomplexität und Arbeitsbelastung abhängt; nach der Klageerhebung kann es noch weitere Wochen bis Monate dauern, bis die Behörde endlich entscheidet, nachdem das Gericht sie dazu verpflichtet hat, aber in dringenden Fällen kann die Klage beschleunigt werden. 

Kann man eine Behörde wegen Untätigkeit anzeigen?

Rechtliche Grundlagen einer Beschwerde wegen Untätigkeit

Nach Ablauf der sechs Monate ist eine Untätigkeitsklage einzureichen. Ausnahmen bilden unter anderem Bescheide für einen Widerspruch. Dazu zählt zum Beispiel das Statusfeststellungsverfahren.

In welcher Zeit muss eine Behörde antworten?

Eine Behörde muss in der Regel kurzfristig, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach Eingang Ihres vollständigen Antrags antworten, andernfalls können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen. Bei speziellen Anträgen, wie z.B. nach dem Umweltinformationsgesetz, können kürzere Fristen gelten, während bei umfangreichen Fällen oder der Beteiligung Dritter auch längere Bearbeitungszeiten möglich sind, die dann aber begründet werden müssen. 

Kann man eine Behörde in Verzug setzen?

Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO

Voraussetzung für die Untätigkeitsklage ist, dass: Die Entscheidungsfrist der zuständigen Behörde bereits abgelaufen ist. Die Behörde seit mindestens drei Monaten keine Entscheidung getroffen hat (bei Widerspruchsverfahren nach § 68 VwGO)

Was kann man machen, wenn das Jobcenter den Antrag nicht bearbeitet?

Wenn das Jobcenter Ihren Antrag nicht bearbeitet, sollten Sie zuerst schriftlich nachhaken und eine Frist setzen (z.B. eine Woche), auf die mögliche Untätigkeitsklage (nach 6 Monaten bei Anträgen) hinweisen und bei akuter Notlage einen Eilantrag (einstweilige Anordnung) beim Sozialgericht stellen, um sofortige Hilfe zu bekommen. Wichtig: Alle Schritte dokumentieren, auf mündliche Zusagen nicht verlassen und bei Problemen Beratungsstellen, z.B. Erwerbsloseninitiativen, oder Anwälte für Sozialrecht konsultieren, um Unterstützung zu erhalten (z.B. bei der Untätigkeitsklage oder dem Eilantrag). 

Wie lange darf ein Verwaltungsakt dauern?

Mindestfrist 3 Monate. Gemäß § 75 Satz 1 und 2 VwGO kann nach Ablauf von drei Monaten seit einem Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn über den Antrag ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht (sachlich) entschieden worden ist.

In welcher Zeit muss ein Antrag bearbeitet sein?

Antragsbearbeitungsfristen variieren je nach Art des Antrags stark, aber oft gelten 3 Wochen für Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld) und Kassenleistungen (nach Patientenrechtegesetz). Bei Informationsfreiheitsanfragen (IFG/UIG) sind es oft 1 Monat, verlängerbar bei Komplexität. Grundsätzlich müssen Behörden unverzüglich oder innerhalb einer angemessenen Frist (oft 1-3 Monate) entscheiden, danach droht eine Untätigkeitsklage, wenn keine Gründe für Verzögerungen genannt werden. 

Was kann ich tun, wenn die Behörde keinen Bescheid erlässt?

Reagiert die Behörde nicht bzw. erlässt sie keinen Bescheid, können Sie vor dem Sozialgericht Untätigkeitsklage erheben. Bitte beachten Sie: Die Klage sollte stets das letzte Mittel sein. Meist gibt es gute Gründe, weswegen innerhalb der Frist von sechs Monaten eine abschließende Entscheidung über den Antrag bzw.

Wann liegt Untätigkeit vor?

Die Untätigkeitsklage ist statthaft, wenn die Verwaltung über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes oder einen Widerspruch bzw. Einspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat.

Was tun, wenn das Amt nicht reagiert?

Wenn Sie bei einer Behörde bzw. Sozialversicherungsträger einen Antrag gestellt oder Widerspruch eingelegt haben, und die Behörde nicht reagiert, haben Sie die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage einzureichen. Nach einem Antrag hat die Behörde 6 Monate Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden.

Wie lange hat eine Behörde Zeit, einen Enspruch zu bearbeiten?

Sie können binnen eines Monats nach Bekanntgabe eines Bescheids bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, Widerspruch erheben.

Was kann ich tun, wenn eine Frist nicht eingehalten wird?

Frist versäumt: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Gemäß §§ 44, 45 StPO besteht die Möglichkeit einer "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Die Vorschriften besagen, dass ein Rechtsmittel innerhalb einer Woche nachgeholt werden kann, wenn der Betroffene ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten.

Wer muss die Kosten einer Untätigkeitsklage tragen?

Kosten der Untätigkeitsklage

Die Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht ist grundsätzlich kostenfrei. In der Regel muss die Behörde die Kosten des Klägers tragen, wenn nicht innerhalb der Fristen entschieden wird.

Welche Folgen hat Untätigkeit?

Aktion auswählen

Untätigkeit löst nicht dasselbe unmittelbare Bedauern aus, sondern führt stattdessen zu langfristiger Enttäuschung und Grübeleien über „Was wäre wenn?“ .

Kann ich einer Behörde eine Frist setzen?

Frist setzen

Setzen Sie der Behörde eine angemessene Frist zu reagieren. Eine angemessen Frist hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel wann Sie den Antrag eingereicht haben, die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit, der Umfang der zu prüfenden Angelegenheit und damit oft verbunden die Einbindung anderer Behörden.

Wie lange sollte die Bearbeitung einer Beschwerde dauern?

Stellen Sie sicher, dass der Kunde jederzeit nachvollziehen kann, wo er sich im Prozess befindet und wie es weitergeht. Halten Sie den achtwöchigen Zeitraum ein – achten Sie darauf, dass die von Ihnen festgelegten Fristen es Ihnen ermöglichen, den Prozess innerhalb von acht Wochen nach Eingang der Beschwerde abzuschließen.

Wie formuliere ich eine Untätigkeitsklage?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf meinen Antrag vom (Datum), mit welchem ich für meinen Betreuten Leistungen in Form von (konkrete Bezeichnung des Antrags) beantragte. Seither ist bereits erhebliche Zeit verstrichen, ohne dass eine Bescheidung erfolgte.

Wie lange darf ein Eilverfahren dauern?

Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden als so genannte Eilverfahren vor Gericht beschleunigt behandelt. Dennoch ist mit einer gewissen Bearbeitungszeit zu rechnen, die je nach Einzelfall mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen kann.