Was kann ich vom Netto-Abzug Unterhalt abziehen?

Gefragt von: Herr Prof. Wolfgang Rose
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Vom Nettoeinkommen beim Unterhalt können Sie berufsbedingte Aufwendungen (Pauschale oder nachgewiesen, z.B. Fahrtkosten), Beiträge zur Altersvorsorge (z.B. Riester), Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie angemessene Schulden (Kredite) abziehen, um das bereinigte Nettoeinkommen zu ermitteln, von dem dann der Selbstbehalt abgezogen wird. Wichtig ist, dass nur tatsächlich anfallende und notwendige Kosten berücksichtigt werden, die Ihre eigene Existenz sichern müssen.

Was wird vom Nettoeinkommen für Kindesunterhalt abgezogen?

Der Kindesunterhalt wird praktisch wie folgt berechnet: Vom Nettoeinkommen jedes Elternteils werden dessen berufsbedingten Aufwendungen abgezogen. Das sind pauschal 5% des Nettos, es sei denn man kann im Einzelfall höhere Kosten für Arbeitsweg, Arbeitskleidung, Bürobedarf und ähnliches geltend machen.

Was kann man als Vater vom Kindesunterhalt abziehen?

Abzugsfähig sind z.B.: Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden, vom Arbeitgeber nicht erstattete Fahrtkosten (0,42 Euro pro gefahrenem Kilometer hin und zurück, bei mehr als 30 Kilometern einfache Strecke 0,28 Euro für die Mehrkilometer), Gewerkschaftsbeiträge.

Welche Kosten kann ich bei der Unterhaltsberechnung abziehen?

Vom zu zahlenden Unterhalt können Sie berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeiträge), Versicherungen (Berufsunfähigkeit, Risikoleben), Altersvorsorge (Betriebsrente, Altersvorsorgeaufwendungen), bestimmte Schulden (z.B. eheprägende), Kinderbetreuungskosten sowie ggf. Kranken- und Pflegeversicherungen abziehen, um das bereinigte unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln. Auch Kosten für die Kinderbetreuung, die beim Umgang entstehen, können eine Rolle spielen. 

Was reduziert Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt wird durch das eigene Einkommen des Kindes (z.B. aus Job, Kapital), berufsbedingte Aufwendungen (Fahrkosten), <<<a href="#section_2">abzugsfähige Versicherungen</a>>>, angemessene Altersvorsorge, Schulden (ehebedingte), <<<a href="#section_3">Kosten bei ausgedehntem Umgang</a>>> und bei Erwachsenen die Anrechnung des Kindergelds gemindert, während die <<<a href="#section_4">Düsseldorfer Tabelle</a>>> die Bemessungsgrundlage darstellt und spezielle Situationen wie <<<a href="#section_5">Kurzarbeit</a>>> eine Neubewertung erfordern. 

Reducing maintenance payments with special expenses – Hasselbach Law Firm

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Welche Ausgaben reduzieren Unterhalt?

Um den Unterhalt zu mindern, werden vom Bruttoeinkommen die Steuern und Sozialabgaben abgezogen und dann berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten, Arbeitsmittel), notwendige Kosten für Altersvorsorge (Riester, BU-Versicherung, private Kranken- und Pflegeversicherungen) sowie gesundheitliche oder andere notwendige Ausgaben (z.B. Kreditraten, Steuerberatung, Kosten der Umgangsbetreuung) als sogenannte "abzugsfähige Positionen" berücksichtigt, um das unterhaltsrelevante Einkommen zu bereinigen, wobei die konkrete Berücksichtigung vom Einzelfall und der Art des Unterhalts (Ehegatten-, Kindesunterhalt) abhängt.
 

Was kann von der Düsseldorfer Tabelle abgezogen werden?

Grundsätzlich ist das Nettoeinkommen die Grundlage zur Berechnung der Unterhaltszahlungen anhand der Düsseldorfer Tabelle. Hier wurden also bereits die Krankenversicherung, die Lohnsteuer und die Rentenvorsorge abgezogen.

Was kann man alles bei Kindesunterhalt absetzen?

Die Freibeträge für Kinder sind: Der Kinderfreibetrag in Höhe von 6.672 Euro und der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro. Die Freibeträge führen dazu, dass Sie für diesen Teil Ihres Einkommens keine Steuern zahlen.

Kann ich Kredite vom Kindesunterhalt abziehen?

Ja, bestimmte Kreditkosten können beim Kindesunterhalt vom Einkommen abgezogen werden, aber nicht alle; Zinsen für notwendige Darlehen (z.B. für selbstgenutztes Eigenheim bis zum Wohnvorteil, ehebedingte Schulden), berufsbedingte Kosten (z.B. Kfz-Kosten zur Arbeit) und Altersvorsorge sind abzugsfähig, um das zu versteuernde Einkommen zu mindern, wobei immer der Mindestunterhalt sichergestellt sein muss. Kreditraten für neu aufgenommene Kredite (z.B. nach Trennung) werden oft nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt. 

Wann darf der Vater den Kindesunterhalt kürzen?

Ein Vater darf Kindesunterhalt nicht einfach eigenmächtig kürzen, sondern nur unter strengen Voraussetzungen und meist nur nach gerichtlicher Anpassung eines Titels, z.B. wenn sich das Kind für längere Zeit (mehr als ca. 10 Tage/Monat) beim umgangsberechtigten Elternteil aufhält (reduzierter Barunterhalt), das eigene Einkommen unter den Selbstbehalt fällt, das Kind eigene Einkünfte hat oder sich ein sittliches Verschulden des Kindes ergibt (z.B. Sucht). Ohne gerichtliche Abänderung drohen Zwangsvollstreckungen, auch wenn der Unterhaltspflichtige weniger verdient.
 

Wie zahle ich weniger Kindesunterhalt?

Zu den Kosten zählen Unterkunft, Verpflegung, Freizeitaktivitäten und Fahrtkosten, die im Rahmen des Umgangs oder der Mitbetreuung entstehen. Diese können unter Umständen den Unterhaltsbetrag reduzieren.

Welche Versicherungen kann ich vom Kindesunterhalt abziehen?

Beim Unterhalt werden vor allem Pflichtversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) und berufsbedingte Versicherungen wie die Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung (wenn sie der Einkommenssicherung dient) vom Einkommen abgezogen, um das bereinigte Nettoeinkommen zu ermitteln, aus dem der Unterhalt berechnet wird. Auch Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie bestimmte Altersvorsorgebeiträge können berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich gezahlt werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

Wie viel Geld muss mir übrig bleiben, wenn ich Unterhalt zahlen muss?

Wenn Sie Unterhalt zahlen müssen, bleibt Ihnen ein fester Betrag übrig, der sogenannte Selbstbehalt, der je nach Empfänger (Kind, Ehepartner, Eltern) und Ihrer Erwerbstätigkeit variiert; dieser Betrag liegt oft zwischen 1.450 € (erwerbstätig) und 1.750 € (für volljährige Kinder), wobei die genaue Höhe von der Düsseldorfer Tabelle 2025 und Ihrem Nettoeinkommen abhängt. 

Was darf der Vater vom Unterhalt abziehen?

Abzugspositionen: Unterhalt reduzieren

  • Berufsbedingte Aufwendungen.
  • Zusatzaufwendungen für Kranken- und Altersvorsorge.
  • Gesundheitsbedingte Aufwendungen.
  • Schulden.
  • Kosten der Steuerberatung.
  • Sonstige Aufwendungen.

Wann muss der Vater weniger Unterhalt zahlen?

Der Unterhaltsanspruch bei minderjährigen Kindern entfällt dann, wenn entweder das Kind ausreichend eigene Einkünfte hat, um sich selbst zu versorgen oder wenn der den Unterhalt zahlende Elternteil nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, weil er selbst nicht genügend zum Leben hat.

Was mindert Unterhaltszahlungen?

Unterhalt wird durch berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten, Arbeitsmittel), eigene Einkünfte der unterhaltsberechtigten Person (bes. bei volljährigen Kindern/Partnern) sowie durch abzugsfähige Verbindlichkeiten (Kredite) und Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) gemindert, wobei auch erweiterter Umgang mit dem Kind oder ein Wohnvorteil (mietfreies Eigenheim) eine Rolle spielen können, was das bereinigte Nettoeinkommen senkt. 

Welche Schulden kann ich vom Kindesunterhalt abziehen?

Bei der Berechnung des Kindesunterhalts werden nicht alle Schulden des unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigt. Grundsätzlich gilt, dass nur notwendige und unvermeidbare Schulden abgezogen werden können, um das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln.

Kann ich meinen Kindesunterhalt reduzieren, wenn ich meine Arbeitszeit reduziere?

Wer seine Arbeitszeit reduziert, reduziert natürlich auch das unterhaltsrelevante Einkommen, nach dem sich der Kindesunterhalt beziffert. Der Elternteil ist aber verpflichtet, alles zu tun, um den Kindesunterhalt im vorgegebenen Rahmen bezahlen zu können (OLG Brandenburg, Beschluss v. 4.9.2019, Az. 13 UF 77/19).

Was ist beim Kindesunterhalt abzugsfähig?

Kindesunterhalt kann als sogenannte „außergewöhnliche Belastung“ in der Steuererklärung abgesetzt werden, wobei der Höchstbetrag für 2024 bei 11.784 € und für 2025 bei 12.096 € liegt – dies gilt aber nur, wenn das Kind eigenes Einkommen über 624 € pro Jahr hat, was zu einer Verrechnung führt. Beim Berechnen des unterhaltsrelevanten Einkommens gibt es abzugsfähige Kosten wie berufsbedingte Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten über die Kilometerpauschale), notwendige Kredite, Beiträge zur Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente) und Kosten für eine angemessene Ausbildung.
 

Muss ich noch irgendetwas anderes bezahlen, wenn ich Kindesunterhalt zahle?

Die kurze Antwort lautet in der Regel nein . Wenn Sie Kindesunterhalt gemäß den geltenden Richtlinien zahlen, besteht keine Verpflichtung zu zusätzlicher finanzieller Unterstützung. Selbstverständlich spricht nichts dagegen, dass ein nicht im Haushalt lebender Elternteil freiwillige Beiträge leistet, sofern dies möglich ist.

Welche Nachweise für Unterhaltszahlungen?

Diese Unterlagen müssen vorliegen: Einkommensteuererklärung: Eine Anlage Unterhalt für jeden unterstützten Haushalt (vollständig ausgefüllt), Nachweise für die Unterhaltszahlungen, z.B. Kontoauszüge (Nachweise für Unterhaltszahlungen sind nicht nötig, wenn die unterstützte Person in Ihrem Haushalt lebt).

Welche Kosten kann man vom Unterhalt abziehen?

Vom zu zahlenden Unterhalt können Sie berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeiträge), Versicherungen (Berufsunfähigkeit, Risikoleben), Altersvorsorge (Betriebsrente, Altersvorsorgeaufwendungen), bestimmte Schulden (z.B. eheprägende), Kinderbetreuungskosten sowie ggf. Kranken- und Pflegeversicherungen abziehen, um das bereinigte unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln. Auch Kosten für die Kinderbetreuung, die beim Umgang entstehen, können eine Rolle spielen. 

Wie viel Unterhalt bei 2500 € netto?

Bei 2.500 € Nettoeinkommen liegt Ihr Unterhaltsbetrag für Kinder laut Düsseldorfer Tabelle 2025 je nach Alter des Kindes zwischen ca. 504 € (0-5 Jahre) und 686 € (12-17 Jahre) und richtet sich nach dem Einkommen beider Elternteile, wobei der Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen wird, bevor der Prozentsatz bestimmt wird; dies ist eine grobe Schätzung, genaue Beträge müssen mit einem Online-Rechner oder nach Abzug des Kindergeldes ermittelt werden. 

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 abzüglich Kindergeld?

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 bringt erhöhte Bedarfssätze für Kinder, wobei der Kindergeldanteil (ab 2026 einheitlich 259 €) hälftig (129,50 €) vom Tabellenunterhalt abgezogen wird, um den tatsächlichen Zahlbetrag zu ermitteln. Beispielsweise liegt der Bedarf für ein Kind bis 5 Jahre bei 486 € (vorher 482 €), für 6-11-Jährige bei 558 € (vorher 554 €) und für 12-17-Jährige bei 653 € (vorher 649 €). Der Zahlbetrag ergibt sich also aus dem Tabellenwert abzüglich 129,50 €.