Was muss auf einer gewerblichen Rechnung stehen?

Gefragt von: Gunter Eberhardt-Weise
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Auf einer gewerblichen Rechnung müssen zwingend der vollständige Name und die Anschrift von Ihnen (Leistender) und dem Kunden (Leistungsempfänger), Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, die Art und Menge der Leistung, der Zeitpunkt der Leistung, das Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlült (Netto, MwSt.-Betrag, Brutto) sowie der anzuwendende Steuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung stehen, damit sie als ordnungsgemäße Rechnung anerkannt wird.

Was muss alles auf eine gewerbliche Rechnung?

5 UStG folgende Angaben zu enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer.
  • Ausstellungsdatum der Rechnung.
  • Fortlaufende Rechnungsnummer.

Welche 10 Bestandteile einer Rechnung sind Pflicht?

Pflichtangaben einer Rechnung mit geringem Betrag

  • Vollständiger Name des Lieferanten / Leistungserbringers.
  • Ausstellungsdatum.
  • Art und Menge der gelieferten Ware / Dienstleistung.
  • Rechnungsbetrag, Nettobetrag, Steuersatz und Bruttobetrag.
  • Hinweis auf eine eventuelle Steuerbefreiung.

Was muss laut Gesetz auf einer Rechnung stehen?

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben für eine ordnungsgemäße Rechnung umfassen vollständige Namen und Adressen von Rechnungsteller und -empfänger, die Steuernummer oder USt-IdNr., das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, eine genaue Beschreibung der Leistung/Ware, den Zeitpunkt der Lieferung/Leistung sowie die Aufschlüsselung von Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag (bei Steuerbefreiung Hinweis darauf). Diese Angaben sind notwendig, damit der Leistungsempfänger die Vorsteuer geltend machen kann und die Rechnung den Anforderungen des Finanzamtes genügt.
 

Wie sieht eine rechtssichere Rechnung aus?

Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Nur eine der beiden ist zwingend erforderlich. Das Ausstellungsdatum der Rechnung: Das Ausstellungsdatum ist in allen Fällen unverzichtbar.

Was muss auf einer Rechnung stehen? Pflichtangaben für die Rechnung. | Erklärvideo von ExplainBuddy

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Wie sieht eine ordnungsgemäße Rechnung aus?

Eine ordnungsgemäße Rechnung benötigt Pflichtangaben wie vollständige Namen und Adressen von Aussteller und Empfänger, Steuernummer/USt-IdNr., ein Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, die Art und Menge der Leistung/Ware, den Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie den Netto-, Steuer- und Bruttobetrag, wobei diese für Rechnungen über 250 € brutto zwingend sind. Kleinbetragsrechnungen (bis 250 €) haben vereinfachte Anforderungen, benötigen aber dennoch die wesentlichen Angaben wie Name/Anschrift des Ausstellers, Datum, Art/Menge der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz.
 

Wie schreibt man eine Rechnung als Gewerbe?

Pflichtangaben auf der Rechnung als Kleinunternehmer

  1. der vollständige Name und die Anschrift deines Unternehmens.
  2. der vollständige Name und die Anschrift des Rechnungsempfängers.
  3. deine Steuernummer oder deine Steueridentifikationsnummer.
  4. das Rechnungsdatum bzw. ...
  5. der Rechnungsbetrag.
  6. die Rechnungsnummer (fortlaufend)

Welche Merkmale muss eine Rechnung gem UStG 11 enthalten?

Eine ordnungsgemäße Rechnung muss gemäß § 11 Abs 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) folgende Angaben enthalten: Den Namen und die Adresse des leistenden Unternehmens. Den Namen und die Adresse der Empfängerin/des Empfängers der Lieferung oder Leistung.

Was muss auf einer Rechnung stehen Muster?

Eine Rechnung muss Name und Anschrift von Ihnen und dem Kunden, Steuernummer/USt-IdNr., Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung (Menge, Art), Leistungszeitpunkt sowie Netto-, Steuer- und Bruttobetrag (mit Steuersatz/Hinweis auf Befreiung) enthalten, um rechtskonform zu sein, besonders bei Beträgen über 250 €. Kleinunternehmer benötigen einen Hinweis auf die Steuerbefreiung (§ 19 UStG).
 

Was muss auf einer Rechnung unter 250 Euro stehen?

Für Kleinbetragsrechnungen von bis zu 250 Euro inklusive Umsatzsteuer beachten Sie geringere Pflichtangaben

  • vollständiger Name einschließlich Rechtsform und vollständige Anschrift des Unternehmens, das die Leistung ausführt. ...
  • das Ausstellungsdatum der Rechnung.

Was passiert, wenn die Rechnung nicht ordnungsgemäß ist?

Eine nicht ordnungsgemäße Rechnung kann schwerwiegende Folgen haben, wie etwa die Verweigerung des Vorsteuerabzugs oder sogar rechtliche Konsequenzen. Daher ist es unerlässlich, dass jede Rechnung präzise und vollständig ausgestellt wird.

Was muss auf einer Rechnung stehen 14 UStG?

den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, 2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, 3.

Ist die Steuernummer auf einer Rechnung Pflicht?

Die Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers und die des Empfängers ist bei Lieferungen innerhalb der EU (§ 6a UStG) anzugeben. Dasselbe gilt bei der Ausführung von bestimmten Dienstleistungen, wenn der Empfänger Steuerschuldner ist (§§ 3a Abs. 2, 3b UStG) oder bei Dreiecksgeschäften (§ 25b UStG).

Welche 10 Bestandteile hat eine Rechnung?

Pflichtangaben auf einer Rechnung

  • Ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag.
  • Name und Anschrift des ausstellenden Unternehmens.
  • Name und Anschrift des Kunden.
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Ausstellungsdatum der Rechnung.
  • Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer.
  • Liefer- oder Leistungsdatum.

Welche Formulierungsbeispiele gibt es für den Hinweis auf § 19 UStG auf einer Rechnung?

Hinweis auf § 19 UStG: Da du keine Umsatzsteuer ausweist, musst du deutlich machen, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Ein kurzer Satz wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ reicht aus – er ist aber Pflicht.

Was muss auf einer Rechnung stehen IHK?

Hier genügen folgende Angaben:

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers.
  • das Ausstellungsdatum der Rechnung.
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung.
  • Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder Leistung als Gesamtsumme.

Welche Angaben sind auf einer Rechnung Pflicht?

Auf einer Rechnung müssen laut § 14 UStG immer der vollständige Name und die Anschrift des Ausstellers und Kunden, das Ausstellungsdatum, eine einmalige Rechnungsnummer, die Art und Menge der Leistung/Ware, der Leistungszeitpunkt sowie das Entgelt (Netto, Steuerbetrag, Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung) enthalten sein, um den Vorsteuerabzug zu ermöglichen, besonders bei Rechnungen über 250 Euro. Zusätzliche, freiwillige Angaben wie Zahlungsziele und Bankdaten erleichtern jedoch die Zahlungsabwicklung.
 

Wie sieht eine korrekte Rechnung aus?

Eine richtige Rechnung in Deutschland muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, wie vollständige Namen und Adressen von Aussteller und Empfänger, Ausstellungsdatum, eine einmalige Rechnungsnummer, eine detaillierte Beschreibung der Lieferung/Leistung, den Zeitpunkt der Leistung, das Netto-Entgelt, den Umsatzsteuersatz und den Umsatzsteuerbetrag (oder einen Hinweis auf Befreiung/Kleinunternehmerregelung) sowie die Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers. Bei Beträgen unter 250 € gelten vereinfachte Regeln (Kleinbetragsrechnungen), aber die Kerninformationen bleiben wichtig.
 

Was muss auf einer Rechnung oben stehen?

Details zu einzelnen Rechnungsmerkmalen

  • Fortlaufende Nummerierung. ...
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers. ...
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsempfängers. ...
  • Hinweis auf die Steuerbefreiung. ...
  • Die Erstellung von elektronischen Rechnungen. ...
  • Der Empfang von elektronischen Rechnungen. ...
  • Umsatzsteuer.

Welche Regeln gelten für Rechnungen von Firma zu Firma ohne Mehrwertsteuer?

Rechnung ohne Mehrwertsteuer – Das Reverse-Charge-Verfahren

Dies tritt beispielsweise dann ein, wenn eine Rechnung von Firma zu Firma ohne MwSt. ins Ausland der Europäischen Union gestellt wird. In der Fachwelt spricht man in solch einem Falle vom sogenannten Reverse-Charge-Verfahren.

Was regelt § 11 UStG?

Paragraph 11, (1) Führt der Unternehmer Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 aus, ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen. Führt er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist, aus, ist er verpflichtet, Rechnungen auszustellen.

Wann ist eine Rechnung MwSt-konform?

Zu einem MWST-konformen Beleg gehören das Datum, an welchem die Lieferung erfolgt ist bzw. der Zeitraum, in dem die Dienstleistung erbracht wurde. Es ist anzugeben, was und in welcher Anzahl geliefert wurde oder aus was welcher Tätigkeit die Dienstleistung tatsächlich bestand.

Wie schreibt man Rechnungen als Selbständiger?

Pflichtangaben bei der Rechnungsstellung für Freiberufler

  1. Adresse und Steuernummer des Freiberuflers.
  2. Name und vollständige Adresse des Rechnungsempfängers.
  3. Rechnungsnummer als fortlaufende Nummer.
  4. Art der erbrachten Leistung.
  5. Dauer der Leistung in Stunden, sofern zutreffend.
  6. Zeitraum der Leistungserbringung.

Welcher Satz muss auf Rechnung Kleinunternehmer?

Auf einer Kleinunternehmer-Rechnung muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG stehen, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ oder „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“ Dieser Hinweis ersetzt den Ausweis von Steuersatz und Steuerbetrag und sorgt für Transparenz, um Missverständnisse mit dem Kunden zu vermeiden.
 

Kann man Rechnungen ohne Kleingewerbe schreiben?

Die Frage, ob es möglich ist, auch ohne ein Gewerbe eine Rechnung zu schreiben, lässt sich zunächst eindeutig beantworten: Ja. Es ist nicht zwingend notwendig, ein Gewerbe angemeldet zu haben, um eine Rechnung ausstellen zu können.