Was muss ich machen, wenn mein Kind die Ausbildung beendet hat?
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Wenn Ihr Kind die Ausbildung beendet, müssen Sie vor allem die Familienkasse über das Ende informieren, um Ihren Kindergeldanspruch zu sichern oder eine Unterbrechung zu vermeiden, und auch die Krankenkasse benachrichtigen. Klären Sie außerdem, ob es einen neuen Job gibt, einen Freiwilligendienst (FSJ, BFD) oder ob eine weitere Ausbildung/Studium geplant ist, da dies den Kindergeldanspruch beeinflusst. Es ist wichtig, die nächsten Schritte (Jobsuche, Bewerbungen, ggf. Arbeitslosmeldung) gemeinsam mit dem Kind zu planen, um Lücken bei Kindergeld, Versicherung und Unterhalt zu verhindern.
Bis wann Kindergeld, wenn die Ausbildung beendet ist?
Kindergeld nach der Ausbildung endet, sobald das Kind die Ausbildung abgeschlossen hat und eine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit aufnimmt, spätestens aber mit dem 25. Geburtstag, wobei Übergangszeiten (bis 4 Monate), Freiwilligendienste oder eine zweite Ausbildung den Anspruch verlängern können, wenn das Kind arbeitslos gemeldet ist oder sich in einer weiteren Ausbildung befindet. Wichtig: Sie müssen das Ende der Ausbildung der Familienkasse melden und entsprechende Nachweise einreichen.
Kann ich Kindergeld erhalten, wenn mein Kind die Ausbildung beendet oder abgebrochen hat?
Nach einer Exmatrikulation entfällt der Kindergeldanspruch grundsätzlich, aber er kann bestehen bleiben, wenn das Kind unter 25 ist und entweder eine andere Ausbildung beginnt (mit maximal 4 Monaten Übergangszeit) oder sich bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend meldet. Der Anspruch endet in der Regel mit dem Monat, in dem die letzte Prüfungsleistung erbracht und die Ergebnisse schriftlich vorlagen, nicht zwingend mit dem Exmatrikulationsdatum. Die Meldung an die Familienkasse ist unerlässlich, um Nachzahlungen oder Rückforderungen zu vermeiden.
Kann ich Kindergeld nach einem Ausbildungsabbruch erhalten?
Nach einem Ausbildungsabbruch endet der Kindergeldanspruch grundsätzlich, es sei denn, das Kind meldet sich arbeitslos bei der Agentur für Arbeit/Jobcenter (dann oft bis 21) oder beginnt innerhalb von 4 Monaten eine neue Ausbildung (auch Übergangszeit). Wichtig ist die sofortige Meldung des Abbruchs an die Familienkasse, um Rückzahlungsforderungen zu vermeiden. Bei Arbeitslosigkeit muss das Kind ernsthafte Bemühungen um eine neue Ausbildung nachweisen, um Kindergeld zu erhalten.
Kann ich Kindergeld für mein Kind nach der Ausbildung beantragen?
Nach dem Abitur gibt es Kindergeld weiter, wenn das Kind eine erste Ausbildung (Studium, Berufsausbildung) beginnt oder sich in einer maximal 4-monatigen Übergangszeit befindet, z.B. bei FSJ/FÖJ, Bewerbungen oder wenn es arbeitslos gemeldet ist und aktiv nach einem Platz sucht; wichtig ist die frühzeitige Meldung und Nachweise an die Familienkasse, um die Zahlungen nahtlos fortzusetzen.
Die Düsseldorfer Tabelle - So hoch ist der Kindesunterhalt!
Kann ich Kindergeld für mein Kind bekommen, wenn es keinen Ausbildungsplatz hat?
Ja, es gibt Kindergeld ohne abgeschlossene Ausbildung, aber nur unter bestimmten Bedingungen: Das Kind muss zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, sich ernsthaft und nachweislich um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemühen (z. B. durch Meldung bei der Agentur für Arbeit/Jobcenter und Bewerbungen) und darf keinen verfügbaren Platz ablehnen. Auch in Übergangszeiten (bis zu 4 Monate) oder bei krankheitsbedingter Verzögerung ist Kindergeld möglich, solange der Wille zur Ausbildung besteht.
Wie kann ich Kindergeld nach dem Schulabschluss weiterhin beziehen?
So beziehen Sie weiter Kindergeld. Unabhängig davon, was Ihr Kind nach der Schule machen möchte, füllen Sie bitte das Formular Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes aus und reichen Sie es bei Ihrer Familienkasse ein.
Wie lange dauert das Kindergeld beim Ausbildungsende?
Kindergeld nach der Ausbildung endet, sobald das Kind die Ausbildung abgeschlossen hat und eine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit aufnimmt, spätestens aber mit dem 25. Geburtstag, wobei Übergangszeiten (bis 4 Monate), Freiwilligendienste oder eine zweite Ausbildung den Anspruch verlängern können, wenn das Kind arbeitslos gemeldet ist oder sich in einer weiteren Ausbildung befindet. Wichtig: Sie müssen das Ende der Ausbildung der Familienkasse melden und entsprechende Nachweise einreichen.
Was tun, wenn das Kind die Ausbildung abbricht?
5 Dinge, die du tun kannst, wenn dein Kind die Ausbildung...
- Sprachaufenthalt. ...
- Beratung durch das Berufsinformationszentrum (BIZ) ...
- Austauschjahr. ...
- Nebenjob oder Praktikum. ...
- Nicht in Panik verfallen.
Kann man Kindergeld in der zweiten Ausbildung beantragen?
Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert. Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen.
Wie lange wird Kindergeld gezahlt ohne Ausbildung?
Kindergeld ohne Ausbildung gibt es für Kinder, die sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bemühen, und zwar bis maximal zum 25. Geburtstag – vorausgesetzt, sie sind bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet. In der Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung (bis zu 4 Monate) besteht ebenfalls Anspruch, ebenso für Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ) oder bei Arbeitslosigkeit bis zum 21. Geburtstag.
Wann verliere ich den Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld gibt es grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, danach verlängert es sich bei Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Arbeitslosigkeit bis maximal zum 25. Geburtstag, endet aber spätestens dann, wenn das Kind eine erste Berufsausbildung abgeschlossen hat und über 20 Stunden/Woche arbeitet oder die 25 erreicht hat. Wichtig: Bei Arbeitslosigkeit oder in Übergangszeiten (max. 4 Monate) muss das Kind bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein, um den Anspruch zu erhalten, und bei einer Behinderung kann es auch über 25 hinaus gezahlt werden, wenn es sich nicht selbst versorgen kann.
Wie lange kann die Kindergeldkasse Kindergeld zurückfordern?
Die Familienkasse kann Kindergeld-Rückforderungen meist für vier Jahre geltend machen, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Überzahlung entstand. Bei grob fahrlässiger (leichtfertiger) Verursachung der Überzahlung verlängert sich die Frist auf fünf Jahre, bei vorsätzlicher Hinterziehung auf bis zu zehn Jahre. Es gelten Verjährungsfristen nach der Abgabenordnung (AO), die mit dem Jahresende beginnen, in dem der Anspruch fällig wurde.
Was ist ein Nachweis über das Ende der Berufsausbildung?
Bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses hat der Auszubildende einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis. Das Zeugnis wird vom Ausbildungsbetrieb ausgestellt. Auch der Ausbilder sollte das Zeugnis unterschreiben, wenn der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selber durchgeführt hat.
Wird Kindergeld automatisch eingestellt?
Nein, Kindergeld wird nicht immer automatisch eingestellt, es endet automatisch mit 18, aber danach müssen Sie der Familienkasse aktiv den weiteren Lebensweg des Kindes melden (Ausbildung, Studium etc.), sonst droht eine Einstellung, da sich die Voraussetzungen ändern können, besonders nach Schulabschluss oder bei Aufnahme einer Arbeit. Die Familienkasse stellt die Zahlung nur ein, wenn Sie die Meldepflichten verletzen oder keine Weiterbezugsgründe vorliegen, daher sind Sie in der Pflicht, die Familienkasse zu informieren, wenn sich etwas ändert.
Was ist eine Übergangszeit in der Familienkasse?
Solange du unter 25 Jahre alt bist, besteht Anspruch auf Kindergeld in Übergangsphasen (z. B. zwischen Schule und Studium oder Bachelor und Master) sowie während Wartesemestern oder eines anerkannten Freiwilligendienstes (FSJ, FÖJ, BFD etc.).
Sind Eltern unterhaltspflichtig nach abgebrochener Ausbildung?
Beim Abbruch eines Studiums oder einer Ausbildung wird diese Frist ebenfalls gestattet. Danach erlischt aber der Anspruch auf Unterhalt, weil dann vom Kind erwartet werden kann, zu arbeiten und sich selbst zu finanzieren. Nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist stehen die Eltern nicht mehr in der Pflicht.
Wie lange bekommt man Kindergeld, wenn die Ausbildung beendet ist?
Kindergeld nach der Ausbildung endet, sobald das Kind die Ausbildung abgeschlossen hat und eine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit aufnimmt, spätestens aber mit dem 25. Geburtstag, wobei Übergangszeiten (bis 4 Monate), Freiwilligendienste oder eine zweite Ausbildung den Anspruch verlängern können, wenn das Kind arbeitslos gemeldet ist oder sich in einer weiteren Ausbildung befindet. Wichtig: Sie müssen das Ende der Ausbildung der Familienkasse melden und entsprechende Nachweise einreichen.
Ist man krankenversichert, wenn man die Ausbildung abbricht?
Wenn du deine Lehre abbrichst, bleibst du nicht automatisch versichert, aber es gibt mehrere Wege, eine Lücke zu vermeiden: Du kannst meist über die Familienversicherung (bis 23 Jahre, wenn Eltern versichert sind), durch eine freiwillige gesetzliche Versicherung (oft bei Arbeitslosigkeit über die Agentur für Arbeit), durch Aufnahme einer neuen Ausbildung oder Arbeit (Versicherung läuft weiter) oder mit Leistungen des Jobcenters (ALG II) abgesichert sein. Informiere deine Krankenkasse und die Agentur für Arbeit sofort über den Abbruch, um schnell eine Lösung zu finden.
Wie lange kann ich Kindergeld nach einem Ausbildungsabbruch beziehen?
Wenn Sie eine Ausbildung abbrechen, endet der Kindergeldanspruch grundsätzlich, aber Sie können ihn unter bestimmten Umständen behalten: Entweder melden Sie sich arbeitslos/arbeitssuchend und suchen aktiv, oder Sie beginnen innerhalb von vier Monaten eine neue Ausbildung; auch eine kurze, vorübergehende Pause (z.B. wegen Krankheit) kann bei Nachweis der Ausbildungsbereitschaft zu einer Fortzahlung führen. Wichtig: Der Abbruch muss der Familienkasse unverzüglich gemeldet werden, sonst droht eine Rückzahlung!.
In welchen Fällen bekommt man Kindergeld bis 27?
Kindergeld gibt es bis 27, wenn sich die Ausbildung (Studium, Lehre, etc.) durch mangelnde Plätze verzögert, bei Freiwilligendiensten, oder bei Behinderung; ansonsten läuft es normal bis 25, wenn das Kind eine Erstausbildung absolviert oder sich in einer Zweitausbildung befindet und wenig arbeitet (unter 20h/Woche); dafür muss man bei der Familienkasse einen Antrag stellen und Nachweise wie Ausbildungsbescheinigungen einreichen, oft mit dem Formular "Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18-jährigen Kindes".
Was zählt als Übergangszeit?
Die Zeit zwischen einer Anrechnungszeit wegen Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr und einer beruflichen Ausbildung (zum Beispiel Lehre), kann als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Diese Übergangszeit darf grundsätzlich einen Zeitraum von vier beziehungsweise fünf Monaten nicht übersteigen.
Warum gibt es ab 2025 kein Kindergeld mehr?
Eine tragende Rolle bei dieser Maßnahme soll die neue Kindergrundsicherung spielen. Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder den Kinderzuschlag bündeln. Dadurch entstehen auch zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe.
Kann ich Kindergeld erhalten, wenn mein Kind nach der Ausbildung arbeitslos ist?
Ja, Eltern können nach einer abgeschlossenen Ausbildung weiterhin Kindergeld beziehen, wenn das Kind arbeitslos ist und sich arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit meldet – dies gilt in der Regel bis zum 21. Geburtstag des Kindes und ist auch eine Übergangszeit nach der Ausbildung überbrückbar. Wichtig ist, dass das Kind sich aktiv um einen neuen Ausbildungsplatz oder eine Arbeit bemüht und dies bei der Familienkasse nachweist, z. B. durch eine Mitteilung über die Arbeitslosigkeit.
Kann ich Kindergeld beziehen, wenn mein Kind im Ausland lebt?
Ja, auch wenn Ihr Kind im Ausland lebt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld bekommen, vor allem wenn Sie in Deutschland steuerpflichtig sind oder das Kind sich im Rahmen einer Ausbildung (z.B. Schuljahr, Studium) im EU-Ausland aufhält und der Wohnsitz in Deutschland nicht aufgegeben wird, oder bei Au-Pair-Aufenthalten mit Sprachkurs. EU-Recht ermöglicht Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wobei oft die auszahlende Stelle vom Wohnort des Kindes abhängt, aber die deutsche Familienkasse zuständig ist.