Was muss man in der eidesstattlichen versicherung angeben?

Gefragt von: Frau Marga Hiller B.Eng.
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Die eidesstattliche Versicherung dient dazu, den Gläubiger über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners zu informieren. Der Schuldner ist daher verpflichtet, bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung alle Vermögenswerte vollständig anzugeben.

Was muss bei der Vermögensauskunft angegeben werden?

Im Vermögensverzeichnis muss der Schuldner u. a. angeben, ob er Sparguthaben, Lebensversicherungen oder wertvolle Gegenstände besitzt. Er muss auch seinen Arbeitgeber oder andere Einkommensquellen mitteilen.

Was braucht man für eine eidesstattliche Versicherung?

Der Schuldner muss ein Verzeichnis seines gesamten pfändbaren und unpfändbaren Vermögens vorlegen und zu Protokoll die eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Näheres siehe Vermögensauskunft, Vermögensverzeichnis.

Wie gebe ich eine eidesstattliche Erklärung ab?

Man kann sie mündlich oder schriftlich abgeben. Wer sie schriftlich abgibt, muss sie unterschreiben. Die Versicherung oder Erklärung ist rechtlich nur relevant, wenn man sie vor einer Behörde abgibt, die sie in diesem speziellen Fall fordern darf.

Wie kann ich eine eidesstattliche Versicherung verhindern?

Wer nach der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bzw. Vermögensauskunft neue Schulden aufnimmt, kann sich unter Umständen wegen eines Betrugs schuldig machen. Sie können die eidesstattliche Versicherung verhindern, indem Sie rechtzeitig eine Privatinsolvenz beantragen.

Eidesstattliche Erklärungen und Versicherungen einfach erklärt - Wissen für Ausbildung & Studium

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Wie schreibe ich eine eidesstattliche Erklärung?

(Vorname und Nachname, wohnhaft in (vollständige Anschrift) hiermit folgendes an Eides statt zur Vorlage bei Gericht: Ich versichere an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.

Wie kann ich eine Vermoegensauskunft verhindern?

Wenn Sie die Abgabe der Vermögensauskunft unbedingt vermeiden wollen, müssen Sie mit dem Gläubiger verhandeln. Nur er kann den Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft zurücknehmen. Sollten Sie eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher vereinbaren, bedenken Sie, dass zusätzliche Gebühren anfallen.

Wo kann ich eine eidesstattliche Erklärung abgeben?

Zuständigkeit. Zuständig für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist ausschließlich das Vollstreckungsgericht an Wohnort des Schuldners. Ohne rechtskräftigen Titel, wie z.B. einem Vollstreckungsbescheid und ohne Zustellnachweis kann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht wirksam beantragt werden.

Wann gibt man eine eidesstattliche Erklärung ab?

Ein Gläubiger kann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen, wenn er sich durch eine bevorstehende beziehungsweise bereits durchgeführte Pfändung nicht zufriedengestellt sieht oder der Schuldner beispielsweise die Durchsuchung seiner Wohnung verweigert.

Wie funktioniert eidesstattliche Versicherung?

Die Versicherung an Eides statt ist ein Mittel der Beweisführung, wobei Tatsachenangaben gemacht werden und deren Richtigkeit besonders versichert wird. Eine schriftliche Formulierung der abzugebenden Tatsachenangaben ist möglich. Zusätzlich ist die Richtigkeit der Angaben an Eides statt zu versichern.

Wie lange dauert eine eidesstattliche Versicherung?

Sie wird auch eidesstattliche Versicherung genannt. Wie lange gilt ein solcher Offenbarungseid? Der Offenbarungseid hat eine Dauer von zwei Jahren. In dieser Zeit muss eine erneute Auskunft nur erteilt werden, wenn der Gläubiger eine Vermögensverbesserung beim Schuldner glaubhaft darlegen kann.

Was muss in ein Vermögensverzeichnis?

Im Vermögensverzeichnis muss der Schuldner angeben, über welche Vermögenswerte er verfügt und welches Einkommen er erzielt. Näheres zum Verzeichnis bei der Privatinsolvenz erfahren Sie hier.

Wie füllt man ein Vermögensverzeichnis aus?

Dem Schreiben liegt in der Regel ein Vordruck für das Vermögensverzeichnis bei. Dieses muss vom Schuldner ausgefüllt werden. Beim Termin überprüft der Gerichtsvollzieher dann die gemachten Angaben. Das Vermögensverzeichnis muss anschließend in ein elektronisches Format gebracht und gespeichert werden.

Was steht im Vermögensverzeichnis?

Das Vermögensverzeichnis ist ein Dokument, in das die Angaben aufgenommen werden, welche der Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) zu machen hat, wenn er eine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder eine Vermögensübersicht nach § 153 InsO abzugeben hat.

Kann ein Arbeitgeber eine eidesstattliche Erklärung?

Zwar besteht grundsätzlich keine Verpflichtung der Arbeitnehmer*innen auf Verlangen ihrer Arbeitgeber*innen eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Eine solche Pflicht wird jedoch aus den aus §§ 241 Abs. 2, 242 BGB abgeleiteten Nebenpflichten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses hergeleitet.

Wie oft muss man eine eidesstattliche Erklärung abgeben?

Nach der neuen Regelung in § 802 d ZPO sind Schuldner nun verpflichtet, ihre Vermögensverhältnisse alle zwei Jahre erneut zu offenbaren und nicht – wie vor der Reform – erst nach Ablauf von drei Jahren.

Wie teuer ist eine eidesstattliche Erklärung?

Bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro sind für die eidesstattliche Versicherung schon 935 Euro fällig, bei einem Nachlasswert von 3 Mio. Euro sind vom Erben bereits 4.935 Euro alleine für die eidesstattliche Versicherung zu bezahlen.

Was passiert wenn man nicht zur Vermögensauskunft geht?

Wenn Sie die Vermögensauskunft grundlos verweigern, droht ein Haftbefehl. Leisten Sie grundlos keine Abgabe der Vermögensauskunft, so kann dies auch andere Folgen haben. Der Gerichtsvollzieher kann in diesem Falle auch anordnen, dass der Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen wird, § 882c Abs.

Wie kommt man aus dem Schuldnerverzeichnis?

Für die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis bedarf es eines echten Antrags beim Amtsgericht. Die Löschung, wenn der Antrag erfolgreich war, ist eine echte Gerichtsentscheidung, die offiziell ergeht und Ihnen zugestellt wird. Um einen Antrag erfolgreich einzureichen, bedarf es oft mehrerer Unterlagen.

Haben Sie in den letzten 2 Jahren eine Vermögensauskunft abgeben müssen?

Innerhalb der nächsten 2 Jahre müssen Sie eine erneute Vermögensauskunft auf Antrag des Gläubigers nur abgeben, wenn sich Ihre Vermögensverhältnisse wesentlich gebessert haben. hohe Wahrscheinlichkeit einer Pfändung durch den Gläubiger, z. B. in Form einer Gehalts- oder Kontopfändung.

Wie formuliere ich eine eidesstattliche Versicherung?

Ich versichere an Eides Statt, dass ich die vorgenannten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und dass die Angaben der Wahrheit entsprechen und ich nichts verschwiegen habe.

Wie füllt man ein Nachlassverzeichnis aus?

Das Nachlassverzeichnis muss folgende Angaben enthalten:
  1. Angaben zum Erblasser (vollständiger Name, letzter Wohnsitz, Geburts- und Todestag, bei Verheirateten Angaben zum Güterstand)
  2. Vollständige Übersicht über Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (inklusive Detailangaben)
  3. Unterschrift des Erstellers.

Wie ausführlich muss ein Nachlassverzeichnis sein?

Sie müssen das Nachlassverzeichnis schriftlich erstellen. Dazu können Sie ein Muster verwenden. Sie müssen den Bestand der Erbschaft mit Aktiva und Passiva vollständig und geordnet wiedergeben. Verwenden Sie für die Angaben von Details Ergänzungsblätter.

Wie schreibt man ein Nachlassverzeichnis?

Das Verzeichnis muss:
  • schriftlich verfasst sein,
  • persönliche Angaben zum Erblasser – seinen vollständigen Namen, letzten Wohnsitz, Geburts- und Sterbedaten sowie seinen ehelichen Güterstand – enthalten,
  • vollständig und geordnet den Bestand der Erbschaft wiedergeben,
  • vom Ersteller unterzeichnet worden sein und.

Was steht in der Schuldnerkartei?

Das Schuldnerverzeichnis enthält nach § 882b Abs. 2 und 3 ZPO: persönliche Daten des Schuldners: bei natürlichen Personen Name, Vorname (ggfs. Geburtsname), Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz, bei juristischen Personen die Firmenbezeichnung, Sitz und das Registerblatt im Handelsregister.