Was passiert bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Gefragt von: Frau Prof. Dr. Sabina Körner B.Eng.sternezahl: 4.1/5 (61 sternebewertungen)
Wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten, endet Ihre Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwar nicht sofort, sondern erst am Ende des Kalenderjahres, wenn auch absehbar ist, dass Sie die JAEG des Folgejahres übersteigen werden. Danach müssen Sie sich entweder freiwillig in der GKV versichern (bleiben als freiwilliges Mitglied) oder können in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wobei Sie nach dem Ausscheiden eine Frist haben, um zu entscheiden.
Was passiert, wenn die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird?
Wenn Sie die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Sozialversicherung überschreiten, zahlen Sie auf Ihr Einkommen nur bis zu dieser Grenze Beiträge; der darüber hinausgehende Teil bleibt beitragsfrei, wodurch Ihre Sozialversicherungsbeiträge gedeckelt werden. Das bedeutet, Ihr Beitragssatz bleibt konstant, aber die absolute Beitragshöhe steigt nicht weiter an, egal wie hoch Ihr Einkommen ist.
Was passiert, wenn ich über die Beitragsbemessungsgrenze komme in der Krankenversicherung?
Wenn dein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt, zahlst du für die Kranken- und Pflegeversicherung nur Beiträge bis zu dieser Grenze, nicht auf dein volles Gehalt, sodass dein Beitrag nicht weiter steigt, auch wenn dein Einkommen über die Grenze hinauswächst, und du behältst den vollen Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wie hoch ist die JAEG im Jahr 2025?
Demnach wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 77.400 Euro (2025: 73.800 Euro) angehoben. Damit liegt sie 4,9 Prozent höher als im Vorjahr.
Was sind die Auswirkungen einer vorübergehenden Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Was passiert bei vorübergehender Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze? Ein nur vorübergehendes Unterschreiten der JAEG , zum Beispiel bei Kurzarbeit oder der stufenweisen Wiedereingliederung in den Betrieb, bleibt ohne Auswirkungen auf den Versicherungsstatus.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) EINFACH erklärt! (VMK Versicherungs-Lexikon)
Was passiert, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten ist?
Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt sowohl im Vorjahr als auch im neuen Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Jahr 2025 in den alten und in den neuen Bundesländern 73.800 Euro.
Bei welchem Jahresgehalt ist man nicht mehr gesetzlich krankenversichert?
Beschäftigte, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 Euro (2025) überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Was passiert, wenn man nicht mehr über JAEG kommt?
Unterschreiten der JAEG führt zur Versicherungspflicht
Arbeitnehmende, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt bisher die JAEG überschritten hat, werden zum 1. Januar 2026 krankenversicherungspflichtig, wenn die erhöhte JAEG nicht mehr überschritten wird. Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist seit dem 1.
Wie hoch ist der GKV-Höchstbeitrag im Jahr 2026?
Der GKV-Höchstbeitrag steigt 2026 deutlich an, da die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auf 5.812,50 € monatlich (69.750 € jährlich) angehoben wird, was inklusive Pflegeversicherung einen monatlichen Maximalbeitrag von rund 1.017 € (für den Arbeitnehmeranteil) bzw. etwa 1.200 € bis über 1.300 € (Gesamtbeitrag inkl. AG) ergibt, je nach individuellem Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Dies liegt an der steigenden BBG für Kranken- und Pflegeversicherung sowie dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag und dem Pflegeversicherungsbeitrag.
Was passiert, wenn ich unter die Versicherungspflichtgrenze rutsche?
Was passiert, wenn mein Einkommen unter die JAEG fällt? Wenn Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, müssen Sie sich eigentlich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern lassen.
Wann fliegt man aus der gesetzlichen Krankenkasse?
Man fliegt aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), wenn das regelmäßige Brutto-Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt (2025: 73.800 €/Jahr, 2026: 77.400 €) und man sich für die private Krankenversicherung (PKV) oder freiwillige GKV entscheidet, wobei ältere Arbeitnehmer über 55 Jahre oft nicht mehr zurück können, wenn sie die Grenze unterschreiten. Auch Selbstständige, Studenten oder Beamte können sich freiwillig gesetzlich versichern, aber der häufigste „Rauswurf“ erfolgt durch Überschreiten der JAEG bei Angestellten.
Ist die Beitragsbemessungsgrenze 2025 in der Krankenversicherung brutto oder netto?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Krankenversicherung für 2025 wird immer vom Bruttoeinkommen berechnet, nicht vom Netto; sie liegt bei 66.150 € pro Jahr oder 5.512,50 € monatlich und gibt an, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Alles, was darüber hinaus verdient wird, bleibt beitragsfrei in der GKV.
Wie hoch ist der Höchstbeitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte?
Der Höchstbeitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte (GKV) für 2025 liegt aktuell (Stand Ende 2025) bei ca. 942,64 € (KV) zzgl. Pflegeversicherung, was etwa 1.174 € Gesamtbeitrag ergibt; für 2026 wird ein Anstieg auf durchschnittlich ca. 1.261 € (KV+PPV) erwartet, da die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt und der Zusatzbeitragssatz angehoben wird, wobei der genaue Wert je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag variiert.
Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2025?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025 ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) berechnet werden; darüber hinaus zahlt man keine Beiträge mehr darauf, was für höhere Einkommen eine Deckelung bedeutet. 2025 gelten neue, bundesweit einheitliche Werte: In der Kranken- und Pflegeversicherung sind es 5.512,50 €/Monat (66.150 €/Jahr) und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.050 €/Monat (96.600 €/Jahr), wodurch die Ost-West-Unterscheidung entfällt.
Wie bekomme ich zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurück?
Um zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurückzufordern, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, da die Erstattung eine Antragsleistung ist und nicht automatisch erfolgt. Dies gilt besonders bei mehreren Einkommensquellen (z.B. Rente + Job), die die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Reichen Sie dazu Ihren Antrag mit allen Einkommensnachweisen (Entgeltabrechnungen, Steuerbescheid) ein, idealerweise zu Beginn des Folgejahres, wenn die Abrechnungen vollständig sind. Beachten Sie die Verjährungsfrist von vier Jahren nach Ablauf des Jahres der Zahlung.
Wie überprüft die Krankenkasse mein Einkommen?
Krankenkassen überprüfen das Einkommen durch Anforderung von Nachweisen wie Steuerbescheide, Gehaltsnachweise oder Kontoauszüge, besonders bei Selbstständigen und in der Familienversicherung, oft mittels jährlicher Fragebögen. Bei Angestellten übermittelt der Arbeitgeber meist automatisch die Daten. Die Kasse fordert diese Belege an, um Beiträge korrekt zu berechnen oder Zuzahlungsbefreiungen zu prüfen und gleicht sie mit den gemeldeten Daten ab, wobei sie bei Bedarf auch Informationen vom Finanzamt einfordern darf.
Was ändert sich für Rentner 2026?
Steueranteil für Neurentner steigt auf 84 Prozent
2026 steigt der Steuergrundfreibetrag auf 12.348 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente ebenfalls: Menschen, die 2026 in Rente gehen, müssen diese zu einem Anteil von 84 Prozent versteuern.
Welche gesetzliche Krankenkasse ist die teuerste?
Die Knappschaft bleibt mit einem Beitragssatz von 19 Prozent weiterhin die teuerste bundesweit geöffnete Krankenkasse.
Was muss ich tun, wenn ich die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten habe?
Wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten, werden Sie versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und haben die Wahl: Entweder Sie bleiben freiwillig gesetzlich versichert (was oft automatisch passiert) oder Sie wechseln in die private Krankenversicherung (PKV). Sie müssen aktiv werden, indem Sie der Krankenkasse eine Austrittserklärung schicken, wenn Sie in die PKV wollen, oder bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft die zweiwöchige Frist nach Benachrichtigung nutzen, um zu kündigen, falls Sie doch lieber PKV-versichert sein möchten.
Was passiert, wenn ich die Beitragsbemessungsgrenze überschreite?
Wenn Sie die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Sozialversicherung überschreiten, zahlen Sie auf Ihr Einkommen nur bis zu dieser Grenze Beiträge; der darüber hinausgehende Teil bleibt beitragsfrei, wodurch Ihre Sozialversicherungsbeiträge gedeckelt werden. Das bedeutet, Ihr Beitragssatz bleibt konstant, aber die absolute Beitragshöhe steigt nicht weiter an, egal wie hoch Ihr Einkommen ist.
Kann man nach 55 noch in die gesetzliche Krankenversicherung?
Ja, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach 55 ist möglich, aber sehr schwierig und nur unter engen Ausnahmen zulässig, hauptsächlich über die Familienversicherung oder bei Rentenbeginn mit langer GKV-Vergangenheit, da der Gesetzgeber eine Rückkehr meist blockiert. Die Hauptwege sind die Familienversicherung, wenn der Partner GKV-versichert ist und man selbst wenig verdient, oder durch eine neue Anstellung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wenn man in den letzten 5 Jahren mindestens 2,5 Jahre versicherungspflichtig in der GKV war.
Wie hoch ist der Höchstbeitrag in der GKV ab 2026?
Der GKV-Höchstbeitrag steigt 2026 deutlich an, da die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auf 5.812,50 € monatlich (69.750 € jährlich) und die Versicherungspflichtgrenze auf 6.450 € monatlich (77.400 € jährlich) angehoben wird und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz auf 2,9 % steigt. Der Höchstbeitrag (inkl. Pflege) liegt damit je nach Kasse bei etwa 1.017 € bis über 1.000 € monatlich, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je etwa die Hälfte tragen.
Was passiert, wenn ich unter die JAEG falle?
Wenn du privat versichert bist und dein Einkommen unter die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, wird's ernst. Denn das bedeutet: Du wirst wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung – und das ganz automatisch.
Wie hoch ist die Höchstbemessungsgrundlage im Jahr 2025?
Die Höchstbeitragsgrundlage (HBG) für 2025 in der österreichischen Sozialversicherung beträgt 6.450 Euro monatlich oder 215 Euro täglich. Dieser Wert gilt für die Pensions- und Krankenversicherung und definiert das Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen; darüber liegendes Einkommen ist beitragsfrei. Zusätzlich gibt es für freie Dienstnehmer eine höhere HBG für Sonderzahlungen von 7.525 Euro monatlich.