Was passiert, wenn das Schonvermögen überschritten wird?

Gefragt von: Herr Gerhard Stark B.Sc.
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Wenn das Schonvermögen bei Sozialleistungen überschritten wird, muss das überschüssige verwertbare Vermögen grundsätzlich zur Deckung des eigenen Bedarfs eingesetzt werden, was zu einer Kürzung oder Ablehnung der Leistungen (z.B. Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung) führt; es gibt aber Freibeträge (z.B. bis zu 15.000 € pro Person beim Bürgergeld nach der Karenzzeit) und bestimmte Vermögenswerte, die geschützt sind, wie z.B. ein angemessenes Haus oder ein Kfz, aber es droht auch eine Überprüfung, ob Vermögen verschenkt wurde.

Was passiert mit dem Schonvermögen nach der Karenzzeit?

Nach der einjährigen Karenzzeit schrumpft der Freibetrag laut dem BMAS auf 15.000 Euro pro Person. Eine vierköpfige Familie darf nun höchstens 60.000 Euro Vermögen besitzen, um Bürgergeld beziehen zu können. Selbstgenutztes Wohneigentum zählt hierbei nur, wenn eine Wohnfläche von 130 Quadratmetern überschritten wird.

Ist Schonvermögen unantastbar?

Schonvermögen bezeichnet jene Vermögenswerte, die einer Person nicht angetastet werden dürfen, wenn sie staatliche Leistungen zur Finanzierung der Pflegeheimkosten beantragt. Anders gesagt: es ist das Vermögen, das als unantastbar gilt und nicht für Pflegekosten eingesetzt werden muss.

Hat das Sozialamt Zugriff auf das Schonvermögen?

Nein, das Sozialamt hat keinen Zugriff auf das gesetzlich geschützte Schonvermögen (§ 90 SGB XII), welches vorrangig für den Lebensunterhalt unantastbar ist, aber es darf verwertbares Vermögen (das über die Freibeträge hinausgeht) zur Deckung des Bedarfs heranziehen; dazu gehören u.a. ein Grundfreibetrag von 10.000 € pro Person, ein angemessenes Auto, Hausrat und eine selbstgenutzte Immobilie, während zweckgebundene Verträge wie Bestattungsvorsorge zusätzlich geschützt sind. 

Kann ich über mein Schonvermögen frei verfügen?

Grundsätzlich gilt dabei ein Vermögensfreibetrag in Höhe von 15.000 EUR pro Person als Schonvermögen. Dieser Grundfreibetrag gilt auch für minderjährige Kinder. Jobcenter dürfen Vermögen bis zu dieser Grenze also nicht bei der Festsetzung Ihres Regelsatzes berücksichtigen.

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Wie lange prüft das Sozialamt, ob Vermögen vorhanden war?

Das Sozialamt prüft bei Anträgen auf Sozialhilfe (z.B. für Pflegekosten), ob innerhalb der letzten zehn Jahre vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit Vermögen verschenkt wurde (§ 528 BGB). Diese 10-Jahres-Frist gilt für die Rückforderung von Schenkungen, da der Schenker (die hilfebedürftige Person) durch die Schenkung verarmt ist. Bei der Prüfung werden oft die letzten drei Monate der Kontoauszüge verlangt, aber die Rückwirkungsfrist für Schenkungen ist deutlich länger, also bis zu 10 Jahre. 

Für was darf man Schonvermögen ausgeben?

Ab dem zweiten Jahr, reduziert sich das Schonvermögen auf maximal 15.000€ pro Person. Zusätzlich zum Schonvermögen gibt es für Sie als Bürgergeld-Empfänger einen Freibetrag von 750€. Dieser Betrag kann beispielsweise für notwendige Reparaturen, Ersatzanschaffungen oder Kleidung verwendet werden.

Wie genau überprüft das Sozialamt mein Vermögen?

Das Sozialamt prüft auch, ob Dritte mit der hilfesuchenden Person zusammen wirtschaften und zu vermuten ist, dass diese von ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält. Ihr Einkommen und Vermögen wird, unabhängig davon, ob sie unterhaltspflichtig sind oder nicht, in vielen Fällen auf die Sozialhilfe angerechnet.

Wie rette ich mein Geld vor dem Pflegeheim?

Um Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Pflegeheims zu schützen, sollten Sie frühzeitig handeln und rechtliche sowie finanzielle Strategien nutzen, wie z.B. geplante Schenkungen mit 10-Jahres-Frist (Vorsicht bei Rückforderung), eine Pflegezusatzversicherung, die Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchvorbehalt (mit steuerlicher Prüfung) oder die Einrichtung einer Familienstiftung, wobei eine individuelle rechtliche Beratung unerlässlich ist, um die Fallstricke der Schenkungsrückforderung und die Schonvermögensgrenzen zu beachten. 

Kann das Pflegeheim auf Besitz zurückgreifen?

Seit 1. Jänner 2018 ist ein Zugriff auf Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erbinnen und Erben sowie Geschenknehmerinnen und Geschenknehmern zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig.

Wie lange gilt das Schonvermögen?

Vermögen von bis zu 40.000€ besitzen, im zweiten Jahr sind es maximal 15.000€. Achtung: Ab 2026 fällt diese Karenzzeit weg und es gelten altersgestaffelte Freibeträge. Mit der neuen Grundsicherung wird das Schonvermögen ab 2026 an altersgestaffelte Freibeträge gekoppelt.

Kann der Staat auf mein Erspartes zugreifen?

Finanzkrise Verfassung erlaubt Vermögensabgabe. Die Kosten von Finanzkrise oder Energiewende über Massensteuern zu decken, wäre gefährlich für die Konjunktur. Eine einmalige Vermögensabgabe hingegen nicht. Das Grundgesetz würde eine solche Abgabe laut einem Rechtsgutachten erlauben.

Wie viel Schonvermögen darf man bei Grundsicherung im Alter haben?

Bei der Grundsicherung im Alter gibt es ein geschütztes Schonvermögen von 10.000 € pro Person (Paare: 20.000 €), das nicht angetastet werden muss, ergänzt durch einen Freibetrag von 500 € für jede weitere unterhaltene Person sowie Schutz für einen angemessenen Hausrat, ein selbstgenutztes Haus und einen angemessenen Pkw (oft bis 7.500 € Wert), um den sozialen Teilhabe zu ermöglichen. Alles darüber hinaus, wie Wertpapiere, Bausparverträge oder Lebensversicherungen (außer Riester), muss vor dem Bezug von Grundsicherung eingesetzt werden. 

Was passiert mit dem Schonvermögen, wenn der Empfänger von Sozialhilfe stirbt?

Nach dem Tod fällt das Schonvermögen eines Sozialhilfeempfängers in den Nachlass, wird aber zunächst für Bestattungskosten verwendet (z.B. über Sterbegeldversicherung), und danach können die Erben für Sozialhilfekosten der letzten 10 Jahre haftbar gemacht werden, maximal bis zur Höhe des geerbten Vermögens, da der Schonvermögensschutz nur für den Lebenden gilt, nicht für die Erben. Der Erblasser kann durch ein Testament oder Schenkungen zu Lebzeiten Einfluss nehmen, aber der Staat hat ein Recht auf Erstattung von Sozialleistungen. 

Wie viel Geld darf man auf dem Konto haben, wenn man ins Pflegeheim geht?

Wenn Sie ins Pflegeheim kommen, dürfen Sie ein sogenanntes Schonvermögen behalten, das nicht für die Pflegekosten herangezogen wird: Das sind derzeit 10.000 € pro Person (bei Paaren zusammen 20.000 €) sowie Hausrat, ein angemessenes Auto und eine selbstgenutzte, angemessene Immobilie. Darüber hinaus steht Ihnen ein monatlicher Barbetrag (Taschengeld) für persönliche Ausgaben zu, der derzeit bei etwa 152 € pro Monat liegt. 

Kann ich mein Schonvermögen verschenken?

Grundsätzlich ist jeder geschäftsfähige Mensch berechtigt, mit seinem Vermögen nach seinen eigenen Vorstellungen zu verfahren. Das beinhaltet auch, dass Geld, Immobilien und andere Vermögenswerte an Verwandte, aber auch andere Personen oder Institutionen verschenkt werden können.

Was passiert mit dem gesparten Geld, wenn man ins Pflegeheim kommt?

Reichen deine Rente und die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um das Pflegeheim zu bezahlen, wird dein Vermögen zur Deckung der Pflegekosten herangezogen. Allerdings gelten 10.000 Euro pro Person als Schonvermögen.

Welches Vermögen ist unantastbar?

Es gibt kein pauschal "unantastbares" Vermögen, aber das sogenannte Schonvermögen ist bei Bezug von Sozialleistungen (wie Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung) geschützt und darf nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts herangezogen werden, darunter fallen Freibeträge für Bargeld (z.B. 10.000 € für Einzelpersonen), eine selbstgenutzte Immobilie, ein angemessenes Auto, Hausrat und bestimmte Altersvorsorgeverträge. Was als "angemessen" gilt, hängt oft vom Einzelfall ab, aber bestimmte Gegenstände (z.B. für Berufsausübung oder altersgerechte Wohnung) bleiben ebenfalls unantastbar.
 

Wie hoch ist die maximale Zuzahlung im Pflegeheim 2025?

Anfang 2025 lag der Eigenanteil bereits bei 2.984 Euro. Seit Mitte 2025 beträgt er nun 3.108 Euro.

Kann das Sozialamt meine Konten einsehen?

Ja, das Sozialamt darf Ihre Konten einsehen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, hauptsächlich bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch oder zur Klärung Ihrer finanziellen Situation bei der Antragstellung für Sozialleistungen (wie Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Pflegehilfe), um Einkommen und Vermögen zu prüfen; dies geschieht oft über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für Stammdaten oder durch direkte Anfragen bei der Bank, wobei Sie grundsätzlich verpflichtet sind, Auskunft zu geben oder entsprechende Kontoauszüge vorzulegen. 

Kann das Sozialamt Schonvermögen zurückfordern?

Nach dem deutschen Sozialrecht kann das Sozialamt Schenkungen zurückfordern, wenn die Pflegekosten eines Elternteils nicht durch dessen Rente, Pflegeversicherung oder sonstiges Vermögen gedeckt werden können. Diese Rückforderung ist möglich, wenn die Schenkung weniger als zehn Jahre zurückliegt.

Wie schützt man Vermögen vor Sozialamt?

Um Vermögen vor dem Sozialamt zu schützen, gibt es Strategien wie die rechtzeitige Schenkung (mit 10-Jahres-Frist), die Nutzung von Schonvermögen (Freibeträge), die Absicherung durch Stiftungen, die Errichtung eines Ehevertrags und die frühzeitige Planung durch Pflegezusatzversicherungen, wobei jede Methode eine individuelle Beratung erfordert, da schnelle Schenkungen oft zurückgefordert werden können (§ 528 BGB). 

Wie hoch ist das Schonvermögen, wenn man ins Altersheim kommt?

Dieses Vermögen wird als sogenanntes „Schonvermögen“ bezeichnet. Der sogenannte „Vermögensschonbetrag“ beträgt pro Person 10.000 €. Das bedeutet, ein Ehepaar darf zusammen 20.000 € behalten. Bis zu diesem Sparvermögen müssen aber die Heimkosten selbst übernommen werden.

Kann das Sozialamt verlangen, mein Haus zu verkaufen?

Ja, das Sozialamt kann den Verkauf Ihres Hauses verlangen, wenn Sie pflegebedürftig werden und der Eigenanteil für die Pflegekosten nicht durch andere Mittel gedeckt werden kann, aber nicht, solange Sie oder Ihr Ehepartner das Haus selbst bewohnen und es angemessen groß ist; es gilt als Schonvermögen. Ein Verkauf wird relevant, wenn die Immobilie leer steht (z.B. nach Einzug ins Pflegeheim), von erwachsenen Kindern bewohnt wird oder Sie Schenkungsfristen (10 Jahre) missachtet haben. Das Sozialamt muss jedoch das mildere Mittel wählen, was eine Beleihung (Hypothek) statt eines Verkaufs sein kann. 

Wie hoch ist das Schonvermögen für die Bestattungsvorsorge?

Eine angemessene Bestattungsvorsorge (z.B. über Sterbegeldversicherung oder zweckgebundenen Vertrag) gilt als Schonvermögen und bleibt vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt, auch wenn allgemeine Schonvermögensgrenzen (derzeit 10.000 € pro Person) überschritten werden; dabei müssen die Beträge den örtlichen Bestattungskosten und der Grabpflege entsprechen (oft 3.000 bis über 10.000 € je nach Gerichtsurteil). Wichtig ist die eindeutige Zweckbindung, da freie Kapital- oder Lebensversicherungen meist verwertet werden müssen.