Was passiert, wenn ich zwei 520 € Jobs habe?

Gefragt von: Elmar Hagen B.A.
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Wenn Sie zwei 520-€-Jobs (Minijobs) haben, werden diese zusammengerechnet. Liegt Ihr Gesamtverdienst über der monatlichen Grenze (aktuell 538 €, aber oft als 520 € bezeichnet), werden beide Jobs sozialversicherungspflichtig (Steuerpflicht kann auch gelten) und es fallen reguläre Abgaben an, was zu einer Nachzahlung führen kann. Wichtig: Nur ein Minijob ist steuerfrei, weitere werden wie ein normaler Job behandelt, wenn Sie bereits eine Hauptbeschäftigung haben.

Wie viel Steuern zahle ich bei 2 Minijobs?

Bei zwei Minijobs wird es steuerpflichtig, sobald die Summe beider Jobs die 520-€-Grenze (Stand 2025) übersteigt, oder wenn zusätzlich ein Hauptberuf besteht; dann wird meist Steuerklasse VI fällig und die Einkommen werden zusammengerechnet, was zu Abzügen führt, aber auch eine Steuererklärung lohnenswert machen kann, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. Die erste Minijob-Grenze bleibt steuerfrei, der zweite Job wird in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig, es sei denn, beide Jobs liegen zusammen unter der Grenze. 

Was passiert, wenn man zwei 520 Euro Jobs hat?

Was passiert, wenn man 2 Minijobs hat? Wenn Sie mehr als einen Minijob haben, werden die Löhne der einzelnen Stellen addiert und abzüglich der steuerfreien Summe von 520 Euro als steuer- und sozialversicherungspflichtig gewertet. Es sind also Abgaben erforderlich.

Was passiert, wenn man zwei Minijobs hat?

Wenn Sie zwei Minijobs haben, werden die Einkommen addiert: Liegt der Gesamtverdienst unter der aktuellen Grenze (Stand 2025: ca. 556 €/Monat), bleiben beide Jobs geringfügig. Überschreiten Sie diese Grenze, werden beide Jobs sozialversicherungspflichtig, es fallen Lohnsteuer (oft Steuerklasse VI) und Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an, und Sie müssen sich selbst versichern, wenn Sie keine Hauptbeschäftigung haben. 

Wer zahlt die Krankenkasse bei 2 Minijobs?

Bei zwei Minijobs werden die Verdienste zusammengerechnet: Übersteigt die Summe die Minijob-Grenze (ca. 556 €/Monat), werden beide Jobs versicherungspflichtig, und Beiträge zur Krankenversicherung müssen von Ihnen und den Arbeitgebern gezahlt werden; bleibt die Summe darunter, bleibt es bei der Mini-Job-Regel, aber Achtung: Der Arbeitgeber zahlt nur einen Pauschalbeitrag, Sie müssen sich selbst um die Absicherung kümmern, oft über eine Familienversicherung oder durch freiwillige Beiträge. 

Lohnen sich mehr als 450€ überhaupt?

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Wird die Krankenkasse über einen Minijob informiert?

Ja, Ihre Krankenkasse erfährt von Ihrem Minijob, da der Arbeitgeber Meldungen an die Sozialversicherung abgibt, auch wenn Sie als Minijobber in der Regel nicht selbst Beiträge zahlen, sondern über eine andere Konstellation (Hauptjob, Familienversicherung) abgesichert sind; entscheidend ist die Einkommenshöhe: bei mehreren Minijobs über 556 € (2025) wird man sozialversicherungspflichtig. 

Kann der Arbeitgeber einen zweiten Minijob verbieten?

Auch vertraglich vereinbarte Nebentätigkeitsverbote oder Genehmigungserfordernisse sind wegen der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit des Arbeitnehmers (Art. 12 GG) nicht pauschal zulässig. So hat der Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitnehmer ausschließlich nur für ihn tätig ist.

Wie wird der zweite Minijob abgerechnet?

Die zweite und jede weitere Beschäftigung auf Minijob-Basis wird dann mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig und ist wie der Hauptjob an die zuständige Krankenkasse zu melden. Das gilt auch, wenn die Verdienstgrenze durch die Zusammenrechnung aller Minijobs nicht überschritten wird.

Kannst du zwei Minijobs erledigen?

Sie können auch mehrere Minijobs kombinieren . Insgesamt dürfen Sie jedoch maximal 556 Euro aus den Minijobs verdienen. Verdienen Sie mehr, müssen Sie alle Einkünfte versteuern. Bitte beachten Sie: Benötigen Sie für Ihren Hauptjob eine Arbeitserlaubnis, müssen Sie diese auch für den Minijob bei der Ausländerbehörde beantragen.

Wie oft darf man die 520 € Grenze überschreiten?

Sie dürfen die 520-Euro-Grenze im Minijob zweimal pro Jahr unvorhersehbar überschreiten, wobei der Verdienst in diesen Monaten maximal das Doppelte, also 1040 Euro, betragen darf (Stand 2022/2023). Saisonale oder geplante Mehrarbeit zählt nicht als unvorhersehbar, nur unerwartete Ereignisse wie z.B. eine Krankheitsvertretung. Insgesamt darf die Jahresgrenze von 6.240 Euro (520 € x 14) nicht durch diese Überschreitungen überschritten werden, sondern steigt durch die Überschreitungen auf bis zu 7.784 Euro an. 

Kann man Teilzeit und 2 Minijobs haben?

Ja, man darf einen Teilzeitjob und zwei Minijobs haben, aber es gibt wichtige Regeln: Der Hauptteilzeitjob zählt als sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, und die beiden Minijobs werden zum Verdienst des Teilzeitjobs hinzugerechnet, wobei der Gesamtverdienst plus die Minijob-Grenze (aktuell 556 € pro Minijob, also 1112 € für zwei) die 556 € monatliche Minijob-Grenze nicht überschreiten darf, sonst werden die Minijobs sozialversicherungspflichtig. Entscheidend ist, dass die kombinierte Wochenarbeitszeit die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (meist 8 Stunden/Tag) nicht sprengt und die Minijobs getrennte Arbeitgeber haben. 

Was passiert, wenn man zwei geringfügige Jobs hat?

Für viele ein böses Erwachen: Wer zwei oder mehr geringfügige Jobs hat, muss oft mit einer Nachzahlung bei der Sozialversicherung rechnen. Die gute Nachricht: Bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung können Sie sich wieder einen Teil davon zurückholen.

Was passiert, wenn ich mehr als 520 € im Nebenjob verdiene?

Ja, man kann im Minijob mehr als die monatliche Grenze (aktuell 556 € für 2025) verdienen, wenn es gelegentlich und unvorhersehbar geschieht, z.B. durch Krankheitsvertretung, maximal zwei Mal pro Jahr bis zum Doppelten der Grenze (1.112 €), ohne dass die Sozialversicherungspflicht eintritt, solange die jährliche Grenze (6.672 €) nicht dauerhaft überschritten wird. Regelmäßige Überschreitungen führen zum sozialversicherungspflichtigen Midijob.
 

Welche Steuerklasse wenn 2 Minijobs?

Für den zweiten Job bekommen Sie automatisch Steuerklasse VI (6), wenn Sie dort mehr als 556 Euro im Monat verdienen. Verdienen Sie nicht mehr als 556 Euro sind Sie ein/e Minijobber/in und müssen bei der Pauschalbesteuerung gar keine Steuern bezahlen – Sie brauchen also auch keine Steuerklasse für den Minijob.

Ist ein 520 € Nebenjob steuerfrei?

Ein Minijob bis 520 € (bzw. 556 € ab 2024/2025) ist oft steuerfrei, da der Arbeitgeber pauschale Abgaben zahlt und Sie ihn meist nicht in der Steuererklärung angeben müssen, solange Ihre Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben und Sie nicht auf die Pauschalbesteuerung verzichten. Für Sie bleibt der Verdienst steuerfrei, aber Sie können auch keine Werbungskosten absetzen. Der Arbeitgeber übernimmt meist die Pauschalsteuer, Sie müssen nur den Rentenversicherungsbeitrag (wenn nicht befreit) zahlen.
 

Ist es in Ordnung, zwei Jobs gleichzeitig zu haben?

Kurz gesagt: Ja, es ist legal, zwei Vollzeitjobs zu haben . Doch nur weil es legal ist, heißt das nicht, dass es mit den Unternehmensrichtlinien vereinbar ist. Manche Arbeitsverträge enthalten eine Exklusivitätsklausel, was bedeutet, dass eine Tätigkeit für ein anderes Unternehmen ein Kündigungsgrund sein kann.

Was muss ich bei 2 Minijobs beachten?

Der Verdienst darf insgesamt nicht mehr als 556 Euro im Monat betragen. Sobald du zwei Minijobs hast, werden diese für die Sozialversicherung zusammengezählt. Mehrere Minijobs dürfen nicht gleichzeitig mit einem Vollzeitjob kombiniert werden, ohne dass die Regelungen zur Sozialversicherung greifen.

Sind 2 520 € Jobs erlaubt?

Die Anzahl der Minijobs, die man gleichzeitig ausüben kann, ist nicht begrenzt, solange das Einkommen aus all diesen Minijobs die Verdienstgrenze von 556 EUR nicht überschreitet.

Wie wird ein Zweitjob in Deutschland besteuert?

Die Steuerklasse 6 gilt für Personen in Deutschland, die Einkünfte aus einer Zweitbeschäftigung beziehen. Wenn Sie Einkünfte aus einer Zweitbeschäftigung haben, werden Sie automatisch der Steuerklasse 6 zugeordnet. Steuersatz: Höchster Steuersatz für zusätzliche Einkünfte. Der Steuersatz für Personen der Steuerklasse 6 ist im Vergleich zu anderen Steuerklassen in Deutschland am höchsten.

Kann ich zwei Minijobs erledigen?

Ja, Sie können einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung und einem Nebenjob nachgehen. Sie dürfen jedoch nicht mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten (maximale Arbeitszeit). Es ist auch möglich, mehrere Nebenjobs zu kombinieren .

Wie viel Geld wird bei Steuerklasse 6 abgezogen?

Steuersatz in Lohnsteuerklasse 6

Der Steuersatz in dieser Klasse hängt von deinem Einkommen ab und wird als Prozentsatz des Bruttolohns berechnet. In der Regel liegt die Steuerlast hier zwischen 50 und 60 Prozent des Bruttolohns. Einen pauschalen Wert gibt es hier nicht.

Bin ich bei 2 Minijobs krankenversichert?

Bei zwei Minijobs werden die Einkommen zusammenaddiert: Bleibt der Gesamtverdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538 €/Monat), sind beide Minijobs sozialversicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung, aber die Rentenversicherungspflicht kann gewählt werden. Wird die Grenze überschritten, werden beide Jobs versicherungspflichtig, und es müssen Beiträge gezahlt werden, was oft zu einer Nachzahlung führt. 

Kann mein Chef herausfinden, ob ich eine zweite Job habe?

Das dein Arbeitgeber nichts über deinen Nebenjob herausfinden kann, hat also auch seinen Grund. Und dieser liegt für geringfügige Beschäftigungen in dem sogenannten "Sozialgeheimnis" nach § 35 SGB.

Was besagt die 3-Monats-Regel bei einem Job?

Eine dreimonatige Probezeit ist ein üblicher Testzeitraum, in dem Arbeitgeber die Eignung eines neuen Mitarbeiters für eine Stelle beurteilen . Probezeiten können für Neueinstellungen, Beförderungen, unzureichende Leistungsbeurteilung und mögliche Kündigungen eingesetzt werden.

Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber nicht über den Nebenjob informiere?

Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber einen Nebenjob verschweigen, obwohl eine vertragliche oder tarifliche Anzeigepflicht besteht, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder sogar eine verhaltensbedingte Kündigung, besonders bei Wiederholung oder wenn der Nebenjob die Interessen des Hauptarbeitgebers beeinträchtigt (z.B. Konkurrenz). Ohne solche Klauseln oder bei Minijobs, die die Interessen nicht berühren, besteht oft keine Pflicht zur Genehmigung, aber die Information kann trotzdem wichtig sein.