Was passiert, wenn man die Erbschaft nicht annimmt?

Gefragt von: Herr Prof. Dr. Oskar Röder B.Eng.
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Wenn Sie eine Erbschaft nicht annehmen (ausschlagen), geht diese automatisch an den nächsten in der gesetzlichen Erbfolge über oder an die im Testament bestimmten Personen; Sie verlieren alle Ansprüche am Nachlass, behalten aber unter Umständen einen Pflichtteilsanspruch (wenn Sie als Erbe beschränkt wurden) und werden erbrechtlich so behandelt, als wären Sie bereits verstorben. Schlagen alle Erben aus, erbt der Staat, der aber nicht für Schulden haftet. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht erklärt werden, sonst gilt die Annahme als erfolgt.

Bin ich verpflichtet, ein Erbe anzunehmen?

Nein, Sie müssen ein Erbe nicht annehmen; Sie können es innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht ausschlagen, wenn der Nachlass überschuldet ist oder persönliche Gründe dagegen sprechen, da Sie sonst automatisch Erbe werden und auch für Schulden haften. Eine Annahme erfolgt meist stillschweigend durch Fristablauf oder Handlungen wie die Beantragung eines Erbscheins, während die Ausschlagung aktiv erklärt werden muss, um sich vor den Schulden des Verstorbenen zu schützen.
 

Kann man eine Erbschaft ablehnen?

Ja, man kann ein Erbe in Deutschland ablehnen (ausschlagen), was auch ratsam ist, wenn der Nachlass überschuldet ist, da man sonst auch die Schulden erbt. Die Ablehnung muss form- und fristgerecht erfolgen, entweder persönlich beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt innerhalb von sechs Wochen, nachdem man vom Erbfall erfahren hat. Wer nichts tut, gilt als Erbe. 

Was passiert, wenn keiner das Erbe annimmt?

Wenn es keine Erben gibt (weder gewollt durch Testament noch durch gesetzliche Erbfolge), geht das gesamte Vermögen an den Staat über, genauer gesagt an das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt wohnte – dies nennt man Fiskuserbschaft. Das Nachlassgericht ermittelt zunächst intensiv nach möglichen Verwandten, aber wenn niemand gefunden wird oder alle Erben ausschlagen, wird das Bundesland per Beschluss Erbe. Der Staat übernimmt dabei auch Schulden und muss die Beerdigungskosten tragen. 

Wer erbt, wenn alle ablehnen?

Wenn alle gesetzlichen Erben (Kinder, Eltern, Geschwister etc.) ein Erbe ausschlagen, erbt letztlich der Staat (das jeweilige Bundesland), da dieser die Erbschaft nicht ablehnen kann; er tritt an die Stelle der Erben, wobei er aber nur das Vermögen, nicht die Schulden übernimmt, weshalb in solchen Fällen oft ein Nachlasspfleger bestellt wird, der die Nachlassverbindlichkeiten regelt und das verbleibende Vermögen sichert, bevor es an den Staat übergeht.
 

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Welche Pflichten hat man trotz Erbausschlagung?

Trotz Erbausschlagung bleiben Ihnen wichtige Pflichten, vor allem die Beerdigungspflicht als naher Angehöriger und die Sicherung des Nachlasses, um Wertverlust oder Diebstahl zu verhindern, bis der nächste Erbe übernimmt. Sie müssen sich auch um die Haushaltsauflösung kümmern und Verträge kündigen, dürfen aber keine Nachlassgegenstände behalten, da dies als Annahme gelten könnte; bei Unsicherheit sollten Sie einen Anwalt konsultieren. 

Welche Erben rücken bei der Erbausschlagung nach?

Wollen Sie das Erbe ausschlagen, rücken die Erben 2. Ordnung nach. Dies sind die Elternteile Ihres Vaters, also Ihre Großeltern und die Geschwister Ihres Vaters, also Ihre Onkel und Tanten. Sind auch diese verstorben, erben deren Kinder, als Ihre Nichten und Neffen.

Was kostet es, wenn man ein Erbe ablehnt?

Wenn ein Erbe in Höhe von z.B. 10.000 Euro ausgeschlagen wird, fallen Kosten von ca. 37,50 Euro an. Bei einem Geschäftswert Erbe von 100.000 Euro werden Gebühren in Höhe von 136,50 Euro fällig.

Kann man ein Erbe im Nachhinein noch ablehnen?

Einmal angenommenes Erbe nachträglich auszuschlagen, ist grundsätzlich nicht möglich, da die Annahme durch Verstreichenlassen der 6-Wochen-Frist oder durch Handlungen als Erbe automatisch erfolgt. Nur in engen Ausnahmefällen lässt das Gesetz eine Anfechtung der Annahme zu, wenn z. B. unbekannte, hohe Schulden erst nach Annahme bekannt wurden (§ 1954 BGB) – auch hier gilt eine 6-Wochen-Frist ab Kenntnis der Überschuldung. Lassen Sie sich hierzu unbedingt von einem Fachanwalt beraten, um die Chancen zu prüfen. 

Wie ist die Reihenfolge bei Erbausschlagung?

Die Reihenfolge bei der Erbausschlagung folgt der gesetzlichen Erbfolge (Parentelsystem): Schlägt der Erstberufene aus, rückt der nächste Erbe automatisch nach, z. B. zuerst Kinder, dann Eltern, dann Geschwister, Nichten/Neffen usw., bis ein Erbe annimmt oder alle ausschlagen und der Staat erbt, wobei das Erbe wie bei Nichtexistenz behandelt wird. Wenn der ausschlagende Erbe eigene Kinder hat, gehen diese vor, sofern sie nicht ebenfalls ausschlagen. 

Welchen Grund muss man bei Erbausschlagung angeben?

Gemäß § 1942 Abs. 1 BGB steht es jedem Erben frei, ein Erbe ohne Angabe von Gründen auszuschlagen. Damit die Erbausschlagung wirksam ist, muss sie in öffentlicher beglaubigter Form dem jeweils zuständigen Nachlassgericht erklärt werden oder fristgemäß bei einem Notar erfolgen.

Wie lange sucht das Nachlassgericht nach Erben?

Grundsätzlich ist jedoch die Erbenermittlung nicht an bestimmte Fristen gebunden und deshalb dauert sie meist so lange, wie es die Ermittlung eben verlangt. Das bedeutet auch, dass die Arbeit von Nachlassgerichten und Nachlasspflegern nicht besonderen zeitlichen Restriktionen unterliegt.

Was bedeutet es, auf ein Erbe zu verzichten?

Auf ein Erbe verzichten kann man entweder durch einen Erbverzicht zu Lebzeiten des Erblassers (notarieller Vertrag) oder durch Erbausschlagung nach dem Erbfall (innerhalb von 6 Wochen, beim Nachlassgericht oder Notar). Der Erbverzicht schließt dich und oft deine Nachkommen vom Erbe aus und wird meist gegen eine Abfindung vereinbart, während die Ausschlagung bei Überschuldung oder Streitigkeiten erfolgt, wenn das Erbe bereits angefallen ist. 

Was passiert, wenn man eine Erbschaft ablehnt?

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen, werden Sie so behandelt, als wären Sie nie Erbe gewesen, wodurch Ihr Erbanteil an die nächsten gesetzlichen Erben (z.B. Ihre Kinder) weitergegeben wird. Sie verzichten damit auf den gesamten Nachlass und verlieren auch Ihren Pflichtteilsanspruch, falls Sie pflichtteilsberechtigt waren, es sei denn, es gibt spezielle Ausnahmen (wie beim Ehegattenerbe im Zugewinnausgleich oder bei Belastungen des Erbes). Wichtig ist die Einhaltung der sechswöchigen Frist, die mit Kenntnis vom Erbfall und Ihrer Berufung zum Erben beginnt; andernfalls gelten Sie als Erbe. 

Wie viel Steuern muss ich bezahlen, wenn ich 100.000 € Erbe?

Ehe- und eingetragene Lebenspartner müssen für die 100.000 Euro oberhalb ihres Freibetrags 11.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlen. Bei Kindern und Enkeln, deren Eltern schon verstorben sind, beträgt der zu versteuernde Anteil der Erbschaft 200.000 Euro; dafür werden 22.000 Euro Erbschaftssteuer fällig.

Wie lange haben Erben Zeit, das Erbe anzunehmen?

Wird man Erbe, sei es durch gewillkürte Erbfolge mittels Testament oder durch gesetzliche Erbfolge, so kann man innerhalb einer Frist von 6 Wochen entscheiden, ob man die Erbschaft annimmt oder ausschlägt. Dies ist in § 1944 Abs. 1 BGB geregelt.

Kann man gezwungen werden, ein Erbe anzunehmen?

„Als erbende Person treten Sie in die Rechtsposition der verstorbenen Person ein – mit allen Rechten und Pflichten“, sagt Rechtsanwalt Curt Dunse. Das müssen Sie aber nicht. „Niemand ist gezwungen, ein Erbe anzunehmen“, erklärt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht.

Kann ich die Erbschaft annehmen oder nicht?

Ob Sie ein Erbe annehmen oder ausschlagen, hängt von den Vermögensverhältnissen des Erblassers ab; eine Annahme ist meist automatisch, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, was bei Überschuldung durch eine formelle Ausschlagung beim Nachlassgericht zu vermeiden ist, um nicht mit Ihrem Privatvermögen zu haften. Prüfen Sie den Nachlass genau, erstellen Sie ein Nachlassverzeichnis, und lassen Sie sich bei Unsicherheit von einem Fachanwalt beraten, da die Ausschlagung auch den Pflichtteil kosten kann.
 

Wie lange darf man ein Erbe ablehnen?

Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen. Die Frist beginnt grundsätzlich an dem Tag, an dem man davon Kenntnis erhält, dass man Erbe geworden sein soll und auf welcher Grundlage (Testament oder Erbvertrag, gesetzliche Erbfolge, Ausschlagung vorrangiger Erben). Auf welchem Weg Sie Kenntnis erhalten, ist egal.

Was kostet es, das Erbe auf Gericht ablehnen?

Das Ablehnen eines Erbes kostet beim Nachlassgericht mindestens 30 Euro, wenn der Nachlass überschuldet ist, aber die Gebühren richten sich nach dem Wert des Erbes (Nachlasswert abzüglich Schulden) gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), wobei höhere Werte zu höheren Kosten führen, zum Beispiel 37,50 € bei 10.000 € Nachlasswert oder 136,50 € bei 100.000 €. Wird die Ausschlagung notariell beurkundet, fallen zusätzliche Notarkosten an. 

Wer trägt Beerdigungskosten bei Erbausschlagung?

Wer ein Erbe ausschlägt, entbindet sich nicht automatisch von der Bestattungspflicht, die auf nahe Angehörige übergeht, auch wenn diese ausgeschlagen haben; zuerst haften andere, angenommen habende Erben, dann Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister nach der Rangfolge der gesetzlichen Unterhaltspflichten (§ 1615 BGB), und wenn niemand zahlen kann oder will, springt in letzter Instanz der Staat (Sozialamt) für eine einfache Bestattung ein. 

Was passiert, wenn man sich nicht ums Erbe kümmert?

Verweigert ein Erbe ohne Grund die Mitwirkung oder blockiert er die Auszahlung, drohen ihm Schadensersatz oder Teilungsklage – typische Folgen, wenn ein Miterbe sich nicht um den Nachlass kümmert oder Gelder zurückhält.

Welche Konsequenzen hat eine Erbausschlagung?

Welche Folgen hat eine Erbausschlagung? Die wirksame Erbausschlagung führt dazu, dass die Erbschaft als nie angefallen gilt. Der Ausschlagende verliert also rückwirkend seine Erbenstellung.

Welche Familienmitglieder müssen das Erbe ausschlagen?

Jeder Erbe hat das Recht, freiwillig auf den Nachlass zu verzichten und kann binnen sechs Wochen ab Kenntnis die Erbschaft ausschlagen. Bei einem Nachlass an minderjährige Kinder tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung, das Erbe frist- und formgerecht auszuschlagen.

Was kostet Erbschaft ausschlagen beim Notar?

Die Kosten für eine Erbausschlagung beim Notar oder Nachlassgericht beginnen bei mindestens 30 € (bei überschuldetem Nachlass) und steigen je nach Wert des Erbes an (halbe Gebühr nach Nachlasswert). Wenn Sie nur die Beglaubigung der eigenen Erklärung durch den Notar wählen (statt Erstellung), liegen die Kosten oft zwischen 20-70 €. Notar berechnet zusätzlich USt. und Auslagen, während das Gericht die pauschale Gerichtsgebühr erhebt.