Was passiert, wenn Rentner neben der Rente noch arbeiten?
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Wenn Rentner neben der Rente arbeiten, wird die Altersrente seit 2023 nicht mehr gekürzt, egal wie viel sie verdienen (auch bei Frührente) – es gibt keine allgemeinen Hinzuverdienstgrenzen mehr. Für Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Grenzen, die aber angehoben wurden. Wichtig sind steuerliche Aspekte (ab 556 €) und Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung), die je nach Jobart (Minijob, Vollzeit) anfallen können.
Kann man gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen?
Ja, man kann gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen, besonders bei Altersrenten, wo seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gelten – Sie dürfen also so viel arbeiten wie Sie wollen, ohne Rentenkürzungen. Bei anderen Rentenarten wie der Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrenten gibt es hingegen feste, dynamische Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen, sonst erfolgt eine Kürzung der Rente. Steuern und Sozialabgaben fallen für das Gehalt aber weiterhin an.
Wie viel dürfen Rentner neben der Rente hinzuverdienen?
Rentner dürfen in Deutschland unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Altersrente gekürzt wird, seit die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten (auch vorgezogene) zum 1. Januar 2023 aufgehoben wurden. Das gilt für Minijobs, sozialversicherungspflichtige Jobs und Selbstständigkeit; bei Minijobs gelten die regulären Regeln, die Verdienstgrenze steigt ab 2026 auf 603 €/Monat. Wichtig: Bei Erwerbsminderungsrenten gibt es noch spezielle Hinzuverdienstgrenzen.
Was ist, wenn ich als Rentner Vollzeit arbeite?
Ja, Sie dürfen Altersrente beziehen und gleichzeitig Vollzeit arbeiten, denn seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für Altersrenten, sodass Ihr Einkommen Ihre Rente nicht kürzt. Sie können also uneingeschränkt in Vollzeit arbeiten, Teilzeit oder freiberuflich tätig sein, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Beachten Sie aber steuerliche Aspekte, da Ihr Arbeitseinkommen steuerpflichtig ist und eventuell höhere Abzüge (Steuerklasse 6) anfallen können, weshalb es ratsam ist, Steuern zurückzulegen.
Wie viele Stunden darf ich als Rentner arbeiten, ohne dass meine Rente gekürzt wird?
Als Rentner dürfen Sie so viel arbeiten, wie Sie möchten – es gibt keine Stunden- oder Verdienstgrenzen mehr für Altersrenten, sowohl bei Erreichen der Regelaltersgrenze als auch bei vorgezogener Rente (seit 2023). Ihre Rente wird nicht gekürzt, egal wie hoch Ihr Einkommen ist, aber Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn Sie über der Minijob-Grenze (aktuell ca. 556 €/Monat) verdienen. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten hingegen strenge Hinzuverdienstgrenzen.
Rentenabschläge verringern, wenn ich neben der Rente noch arbeite, geht das?
Kann ich als Rentner arbeiten, ohne dass meine Rente gekürzt wird?
Ja, als Rentner können Sie arbeiten, und seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine allgemeinen Hinzuverdienstgrenzen mehr, Ihre Rente wird also nicht gekürzt. Allerdings können Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen, wobei für 2026 die Aktivrente (2.000 € steuerfrei pro Monat bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze) geplant ist, was das Arbeiten attraktiver macht.
Kann eine bestehende Rente gekürzt werden?
Ja, eine bestehende Rente kann gekürzt werden, aber nicht willkürlich oder pauschal wegen der Haushaltslage, sondern nur bei Vorliegen spezifischer gesetzlicher Gründe wie fehlerhaften Bescheiden (Überzahlungen), dem Überschreiten von Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten oder durch den Versorgungsausgleich bei Scheidung; auch Zusatzbeiträge der Krankenkassen können die Nettorente mindern. Die gesetzliche Rente ist durch eine Rentengarantie gegen generelle Senkungen geschützt, aber individuelle Renten sind anpassbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie wird man besteuert, wenn man Rente bezieht und Gehalt?
Wenn Rentner arbeiten, müssen sie ihre Einkünfte versteuern, aber der steuerliche Freibetrag ist höher (Grundfreibetrag 2025 ca. 12.096 €) und es gibt steuerfreie Pauschalen, wie die Ehrenamtspauschale. Einkommen aus Arbeit wird zum steuerpflichtigen Anteil der Rente addiert, was zu Steuernachzahlungen führen kann, aber seit 2023 entfällt die Anrechnung auf die Rente bei Altersrenten. Ab 2026 soll die geplante „Aktivrente“ bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei machen, allerdings bleiben Sozialabgaben fällig.
Kann ich einfach weiter arbeiten und trotzdem Rente beziehen?
Ja, Sie bekommen Rente, auch wenn Sie weiterarbeiten, und das seit 2023 sogar unbegrenzt ohne Kürzung, da die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten (auch vorgezogene) abgeschafft wurden. Sie können also Ihre volle Rente beziehen und dazu verdienen, wobei zusätzliche Beiträge Ihre Rente weiter erhöhen, und ab 2026 gibt es die "Aktivrente", die einen steuerfreien Hinzuverdienst ermöglicht.
Was passiert, wenn ich als Rentner mehr als 520 Euro verdiene?
Wenn Sie als Rentner mehr als 520 € verdienen, passiert je nach Rentenart unterschiedliches: Bei einer normalen Altersrente gibt es keine Kürzung, Sie dürfen unbegrenzt verdienen, müssen aber ab dem Minijob-Betrag (derzeit ca. 556 €) Sozialversicherungs- und Steuern zahlen, was Ihre Rente zwar nicht kürzt, aber Ihr Gesamteinkommen mindert. Bei vorgezogenen Renten (z.B. wegen Erwerbsminderung) gibt es feste Hinzuverdienstgrenzen (oft 6.300 €/Jahr), danach wird die Rente gekürzt.
Wird die Altersrente bei Hinzuverdienst gekürzt?
Auswirkungen auf Ihre Rente (Regelung bis 31.12.2022)
Wenn Ihr Entgelt den Freibetrag von 6.300 Euro (bis 31.12.2019) übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser Betrag wird dann durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf Ihre Monatsrente angerechnet.
Sind arbeitende Rentner rentenversicherungspflichtig?
Nein, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, müssen Sie grundsätzlich keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung mehr zahlen (Sie sind versicherungsfrei), aber Ihr Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Anteil, der Ihre Rente erhöht, wenn Sie nicht auf die Befreiung verzichten. Sie können aber freiwillig auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um Ihre Rente durch eigene Beiträge zu steigern und so einen Rentenzuschlag zu erhalten, was sich oft lohnt, da der Arbeitgeberanteil ebenfalls fließt. Bei Minijobs gilt eine Sonderregelung, aber auch hier können Sie auf die Befreiung verzichten.
Kann ich als Rentner noch Rentenpunkte sammeln?
Ja, Rentner können unter bestimmten Umständen weiterhin Rentenpunkte sammeln, nämlich durch Weiterarbeit mit Beitragszahlung (sogenannte "Abwahl der Rentenversicherungsfreiheit") oder durch die Pflege von Angehörigen, die zu Beitragszahlungen führt, aber Rentenpunkte kann man nicht mehr einfach kaufen, wenn man bereits in Rente ist. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, zahlt freiwillig Rentenbeiträge und erwirbt damit weitere Rentenpunkte, die die spätere Rente erhöhen.
Welche Steuerklasse habe ich, wenn ich als Rentner vollzeit arbeite?
Wenn Sie Rente beziehen und Vollzeit arbeiten, bleiben Sie in Ihrer bisherigen Steuerklasse (z.B. 1), da die gesetzliche Rente keine Steuerklasse hat. Die Steuerklasse 6 wird erst relevant, wenn Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente und Ihrem Hauptjob noch eine Betriebsrente beziehen oder mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs haben (z.B. über der Minijob-Grenze), erklärt rentenbescheid24.de.
Welche Abzüge gibt es bei Rente und Gehalt?
Bei Gehalt und Rente gibt es Abzüge für Steuern (Lohn-/Einkommensteuer, Soli, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung), wobei Rentner weniger Beiträge zahlen und auf Renten Einkommensteuern anfallen, wenn das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Arbeitnehmer teilen sich die Sozialversicherungsbeiträge mit dem Arbeitgeber, Rentner zahlen auf ihre Rente und Hinzuverdienst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber weniger zur Rentenversicherung.
Wie viel kann ein Altersrentner steuerfrei dazuverdienen?
Ja, mit der neuen Aktivrente, die am 1. Januar 2026 startet, können Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Diese Regelung gilt für die nichtselbstständige Tätigkeit und ergänzt den steuerlichen Grundfreibetrag. Wichtig: Ausgeschlossen sind Freiberufler, Selbstständige und Personen, die vorzeitig Rente beziehen.
Welche Abgaben habe ich als Rentner, wenn ich weiter arbeite?
Wenn Sie als Rentner arbeiten, fallen je nach Rentenart (Altersrente, Erwerbsminderungsrente) und Verdienst weiterhin Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung) an, es gibt Steuerfreibeträge (Grundfreibetrag) und ab 2026 die neue Aktivrente für unbegrenztes steuerfreies Hinzuverdienen bei Regelaltersrente. Teilrentner zahlen oft voll in die Sozialversicherung ein, während Altersrentner nach Regelalter meist versicherungsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind (Arbeitgeber zahlt weiter).
Kann ich Rente und Gehalt beziehen?
Ja, man kann gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen, besonders bei Altersrenten, wo seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gelten – Sie dürfen also so viel arbeiten wie Sie wollen, ohne Rentenkürzungen. Bei anderen Rentenarten wie der Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrenten gibt es hingegen feste, dynamische Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen, sonst erfolgt eine Kürzung der Rente. Steuern und Sozialabgaben fallen für das Gehalt aber weiterhin an.
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich eine Rente beziehe und weiterarbeite?
Muss ich den Arbeitgeber benachrichtigen, dass ich eine Rente beziehe? Bei Zahlung einer Rente sollte der Arbeitgeber darüber informiert werden. Unter Umständen kann sich der zusätzliche Rentenbezug steuerlich auf die Beschäftigung auswirken.
Wird Rente und Hinzuverdienst zusammen versteuert?
Ungeachtet der geänderten Hinzuverdienstgrenzen dürfen Sie nicht vergessen, dass Rentnerinnen und Rentner weiterhin ihr Einkommen versteuern müssen. Sowohl Rentenzahlungen als auch Hinzuverdienste sind steuerpflichtig.
Was muss man beachten, wenn man in Rente geht und weiter arbeitet?
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbeschränkt hinzuverdienen. Es erfolgt keine Einkommensanrechnung auf Ihre Altersrente. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei. Sie müssen keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen, Ihr Arbeitgeber aber schon.
Welche Lohnsteuern fallen bei beschäftigten Rentnern an?
Bei einer Beschäftigung von Rentnern fallen ganz normale Lohnsteuern an, die vom Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen sind. Hierbei sind jedoch einige Punkte zu beachten: Da die Rentenkasse keine Steuern von der Rente einbehält, muss ein beschäftigter Rentner ggf. mit Nachforderungen des Finanzamts rechnen.
Wird meine Rente gekürzt, wenn ich arbeite?
Nein, bei einer Altersrente wird Ihre Rente nicht gekürzt, wenn Sie arbeiten, denn seit 2023 gibt es für Altersrenten in Deutschland keine Hinzuverdienstgrenze mehr – Sie können so viel verdienen wie Sie möchten. Für Renten wegen Erwerbsminderung gelten jedoch weiterhin Grenzen: Hier werden ab 6.300 € Jahreseinkommen 40 % des darüberliegenden Betrags von der Rente abgezogen.
Bei welchen Rentnern wird die Rente gekürzt?
Wer heute mit 60 Jahren in Rente geht, muss also Abschläge von 18 Prozent hinnehmen, mit 62 Jahren sind es 10,8 Prozent und mit 63 Jahren noch 7,2 Prozent.
Was ändert sich für Rentner ab 01.07 2025?
Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Die Rentnerinnen und Rentner profitieren damit von den guten Tarifabschlüssen des vergangenen Jahres.