Was sind Anrechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente?
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Die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige Komponente, die die Rente finanziell aufwertet: Sie rechnet die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum Erreichen des Rentenbeginns (in Stufen bis 67 Jahre) mit durchschnittlichen Entgeltpunkten auf, so als hätte der Versicherte bis dahin weitergearbeitet, um Altersarmut zu verhindern und die Rente zu erhöhen, da in dieser Zeit keine Beiträge gezahlt wurden. Für 2025 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und 2 Monaten und wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben, was die Rente erheblich steigert.
Was wird alles bei der Erwerbsminderungsrente angerechnet?
Einkommen, das als Hinzuverdienst angerechnet wird
Bei voller Erwerbsminderungsrente werden folgende Einkommen als Hinzuverdienst gewertet und ggf. zusammengezählt: Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbare Einkommen. Verletztengeld und Übergangsgeld der Unfallversicherung.
Welche Anrechnungszeiten gibt es für die Bezugszeit einer Erwerbsminderungsrente?
Bei einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) sind die Anrechnungszeiten vor allem durch die Zurechnungszeit geprägt, die bis zum 67. Lebensjahr (schrittweise angehoben) hinzugerechnet wird, um die Rente aufzuwerten, indem Entgeltpunkte simuliert werden, als ob Sie bis dahin gearbeitet hätten; diese Zeiten zählen auch für die 35-Jahre-Wartezeit für Altersrenten. Zusätzlich können auch klassische Anrechnungszeiten (Schulzeit, Krankheit, Mutterschutz) für die Rentenberechnung und Wartezeiten relevant sein, die nicht direkt die Höhe, aber die Anspruchsvoraussetzungen beeinflussen.
Was gehört zu Anrechnungszeiten?
Zu den Anrechnungszeiten gehören: schulische Ausbildung und Studium, Schwangerschaft und Mutterschutz, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit sowie Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitation.
Was ist der Unterschied zwischen Beitragszeit und Anrechnungszeit bei der Rente?
Als Anrechnungszeit (AZ) bezeichnet man in Deutschland eine rentenrechtliche Zeit, die – in Abgrenzung zu den (tatsächlich verbeitragten) Beitragszeiten und den sogenannten Berücksichtigungszeiten – eine beitragsfreie Zeit ist.
Rente 90 Sekunden - Was ist die Anrechnungszeit
Was sind Anrechnungszeiten?
Anrechnungszeiten sind beitragsfreie Perioden in der deutschen Rentenversicherung, in denen keine Beiträge gezahlt wurden, die aber dennoch für die Rentenberechnung relevant sind und zur sogenannten Wartezeit beitragen, zum Beispiel durch Schulbesuch nach dem 17. Lebensjahr, Krankheit, Mutterschutz, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung. Sie schließen Lücken im Versicherungsverlauf und können die spätere Rente erhöhen oder den Anspruch auf bestimmte Rentenarten sichern.
Wie wirken sich Anrechnungszeiten auf Rentenhöhe aus?
Die Anrechnungszeiten zur Rente bestimmen die Rentenhöhe
Sie schließen Lücken im Versicherungsverlauf und wirken sich somit durch Zuschlagsentgeltpunkte in der Gesamtleistungsbewertung positiv für die Rente aus.
Welche Beispiele gibt es für Anrechnungszeiten bei der Rente?
Anrechnungszeiten sind Zeiten ohne Beitragszahlung, die trotzdem für die Rente zählen, wie Schule/Studium ab 17 (max. 8 Jahre), Arbeitslosigkeit, Krankheit/Reha, Schwangerschaft/Mutterschaft und Erziehung (bis 10 Jahre), sie helfen, die 35-jährige Wartezeit zu erfüllen und können die Rentenhöhe beeinflussen.
Was sind Anrechnungszeiten ohne Bewertung?
Anrechnungszeiten ohne Bewertung sind Zeiten eines Versicherten, die bei der Berechnung der Rente nicht berücksichtigt werden, bei der Sicherung einer Rentenanwartschaft hingegen schon.
Was ist eine Meldung von Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung?
Anrechnungszeiten sind verschiedene Zeiträume, für die keine Beiträge zur gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden, die aber trotzdem bei der 35-jährigen Wartezeit berücksichtigt werden. Bei Wartezeiten für anderen Rentenarten zählen sie dagegen nicht mit. Näheres unter Wartezeit bei Reha und Rente.
Werden Kindererziehungszeiten auch bei Erwerbsminderungsrente angerechnet?
Auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente haben die Kindererziehungszeiten keinen Einfluss. Sie werden erst bei der Berechnung der späteren Altersrente berücksichtigt.
Wird bei Erwerbsminderungsrente weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt?
Ja, bei einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird in die Rentenkasse eingezahlt, wenn Sie neben der Rente arbeiten – dann werden reguläre Beiträge fällig und Sie erwerben eventuell sogar weitere Rentenansprüche, die sich auf die spätere Altersrente auswirken können. Auch ohne Job kann man freiwillig Beiträge einzahlen. Wenn Sie nur die Rente beziehen, sind Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, aber zahlen einen ermäßigten Beitrag (7% als Arbeitnehmer bei Vollrente), da Sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Werden Anrechnungszeiten bei der Rente für besonders langjährig versicherte?
Wichtig zu wissen: Schul- und Studienjahre werden für die sogenannte "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" nicht anerkannt. Als besonders langjährig versichert gelten Personen mit 45 Versichertenjahren. Diese können die Rente zwei Jahre vor ihrer Regelaltersgrenze abschlagsfrei beziehen.
Ist Erwerbsminderungsrente Anrechnungszeit?
Ja, Zeiten der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) werden angerechnet, vor allem durch die sogenannte Zurechnungszeit, die bis zur Regelaltersgrenze (aktuell 67) fiktiv hinzugerechnet wird, um die Rente zu erhöhen, und auch für die Wartezeit von 35 Jahren für eine Altersrente zählt. Während des Bezugs einer EM-Rente gibt es keine neuen Entgeltpunkte, aber diese Zeit zählt als Anrechnungszeit für die Zukunft, z. B. für den Zugang zu Altersrenten.
Was bedeutet Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden?
Quantitatives Leistungsvermögen
3 bis unter 6 Stunden: die Erwerbsfähigkeit ist zeitlich eingeschränkt; unter 3 Stunden: die Erwerbsfähigkeit ist aufgehoben.
Was ist der Nachteil bei Erwerbsminderungsrente?
Nachteile der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) sind oft niedrigere Rentenbeträge (wegen fehlender Beitragsjahre), strenge medizinische Hürden (hohe Ablehnungsquote), die Notwendigkeit, Hinzuverdienstgrenzen genau einzuhalten, sowie die Unsicherheit durch befristete Rentenbescheide und der psychische Druck. Viele Versicherte müssen zudem mit kleinen Renten leben und haben Schwierigkeiten, den Lebensunterhalt zu decken, was zu Grundsicherungs-Anträgen führen kann.
Was zählt als Anrechnungszeit?
Anrechnungszeiten sind beitragsfreie Perioden in der deutschen Rentenversicherung, in denen keine Beiträge gezahlt wurden, die aber dennoch für die Rentenberechnung relevant sind und zur sogenannten Wartezeit beitragen, zum Beispiel durch Schulbesuch nach dem 17. Lebensjahr, Krankheit, Mutterschutz, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung. Sie schließen Lücken im Versicherungsverlauf und können die spätere Rente erhöhen oder den Anspruch auf bestimmte Rentenarten sichern.
Welche Anrechnungszeiten zählen zu den 45 Beitragsjahren?
Für die 45-jährige Wartezeit zählen hauptsächlich Pflichtbeiträge aus Beschäftigung/Selbstständigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten, Wehr-/Zivildienst sowie bestimmte Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen (wie ALG I, Krankengeld), wobei ALG I in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn oft ausgenommen ist, es sei denn, es liegt eine Insolvenz vor. Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind, und auch hier gelten Einschränkungen für die letzten zwei Jahre. Nicht angerechnet werden z.B. Fachschulzeiten oder Bürgergeld (ALG II).
Welche Anrechnungszeiten gibt es für Krankheitszeiten in der Rente?
Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, in denen Sie Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse bezogen haben, sind Beitragszeiten. Die nach Auslaufen des Krankengeldes folgende weitere Arbeitsunfähigkeit ist eine Anrechnungszeit; maximal werden jedoch 3 Jahre AU angerechnet.
Was sind beitragsfreie Anrechnungszeiten?
Bei den beitragsfreien Zeiten wurden zwar keine Beiträge gezahlt, sie werden aber als versicherungsfremde Leistungen bei der Prüfung des Rentenanspruchs und der Rentenberechnung berücksichtigt. Hauptsächlich sind es Ersatz-, Anrechnungs- und Zurechnungszeiten.
Wie beeinflussen Anrechnungszeiten die Rentenhöhe?
Einfluss auf die Rentenberechnung
Anrechnungszeiten erhöhen die Rentenhöhe nicht in gleicher Weise wie Beitragszeiten. Sie können jedoch im Rahmen besonderer Bewertungsmechanismen mit durchschnittsorientierten Werten einbezogen werden.
Sind Schulzeiten Anrechnungszeiten?
Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist von Ihrem 17. Geburtstag an eine Anrechnungszeit. Allerdings kommt die Zeit nicht automatisch in Ihr Rentenkonto.
Welche Zeiten können auf die Rente angerechnet werden?
Bei Hinterbliebenrenten werden nahezu alle Einkommensarten auf die Rente angerechnet. Dazu zählen u.a. Arbeitsentgelt, Gewinne aus Selbständiger Arbeit, Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Krankengeld, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ist Arbeitslosigkeit eine Anrechnungszeit?
2 SGB VI (§ 58 Abs. 1 S. 3 SGB VI in der Fassung bis 30.06.2020) sind Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen Versicherte wegen des Bezugs von Sozialleistungen versicherungspflichtig waren, grundsätzlich nicht als Anrechnungszeiten zu berücksichtigen.