Was sind Nachlassverbindlichkeiten, die nicht den Nachlass belasten?

Gefragt von: Herr Prof. Dr. Marko Grimm
sternezahl: 4.7/5 (45 sternebewertungen)

Nachlassverbindlichkeiten, die den Nachlass nicht belasten (also nicht vom Erbe bezahlt werden müssen oder steuerlich abzugsfähig sind), sind vor allem Kosten für die eigene Verwaltung des Erbes (wie Erbscheinskosten, Haushaltsauflösung) sowie Steuerschulden, die erst nach dem Erbfall entstehen, Auflagen im Testament, die nur dem Erben selbst nützen (wie der beschwerte Nießbrauch), und bestimmte Verbindlichkeiten, die mit steuerbegünstigtem Vermögen verbunden sind, wenn sie zu einer Kürzung führen würden.

Was zählt alles zu Nachlassverbindlichkeiten?

Nachlassverbindlichkeiten sind alle Schulden und Verpflichtungen, die aus dem Vermögen einer verstorbenen Person (dem Nachlass) zu begleichen sind, darunter fallen Erblasserschulden (z.B. Darlehen, Steuern), Erbfallschulden (z.B. Bestattungskosten, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse) und Nachlassverwaltungsschulden (z.B. Notar- oder Gerichtskosten für die Erbschaftsabwicklung), für die der Erbe grundsätzlich persönlich mit seinem Privatvermögen haftet.
 

Welche Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig?

Nachlassverbindlichkeiten mindern die Bereicherung des Erwerbers, soweit diese abzugsfähig sind. Die abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten werden in § 10 Abs. 5 ErbStG definiert. Zu diesen gehören die Erblasserverbindlichkeiten, die Erbanfallschulden und die Erbfallkosten.

Was fällt nicht in den Nachlass?

Zum Nachlass gehören nicht persönliche, nicht übertragbare Ansprüche (wie Renten, Unterhalt), bestimmte Lebensversicherungen (mit Bezugsberechtigten) und Rechte, die mit dem Tod erlöschen (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht). Auch Kosten für die Nachlassabwicklung (Erbschein, Testamentseröffnung, Steuern) sowie bestimmte, nicht vererbbare gesellschaftsrechtliche Anteile fallen nicht in die Erbmasse, sondern sind spezifische Verbindlichkeiten. 

Welche Nachlassverbindlichkeiten können bei der Berechnung des Pflichtteils abgezogen werden?

Als Nachlassverbindlichkeiten können im Rahmen der Pflichtteilsberechnung Erblasserschulden (also Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod einging) sowie Erbfallschulden (Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall entstehen) abgezogen werden.

Wie kann ich einen Nachlasswert ermitteln? - Rechtsanwalt erklärt

17 verwandte Fragen gefunden

Welche Kosten zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten?

Zu den Erbfallverbindlichkeiten zählen vor allem Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsansprüchen, testamentarischen Auflagen und Vermächtnissen. Ebenso zu den Erbfallverbindlichkeiten gehören die Kosten für die Beerdigung, die Testamentseröffnung und Testamentsvollstreckung.

Welche Beerdigungskosten fallen in die Nachlassverbindlichkeiten?

10 Beerdigungskosten

Beerdigungskosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zählen zu den Erbfallschulden. Die Grabpflegekosten sind jedoch keine Nachlassverbindlichkeiten i.S.v. § 1968 BGB.

Was kann man alles vom Nachlass abziehen?

Was kann bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden?

  • Schulden des Erblassers können abgezogen werden.
  • Vermächtnis, Pflichtteil oder Auflage mindern die Erbschaftsteuer.
  • Kosten für Bestattung und Grabpflege können abgezogen werden.

Wann gehört der Hausrat nicht zum Nachlass?

Der Hausrat gehört prinzipiell zur Erbmasse des Nachlasses. Besondere Luxusgegenstände, gehören nicht zu den Haushaltsgegenständen, wenn sie nicht der Lebensführung dienten. Zusätzlich gehören auch die persönlichen Sachen des Ehepartners nicht zu den Hausratsgegenständen der Erbmasse.

Was gehört nicht ins Nachlassverzeichnis?

Neben den beschriebenen Positionen existieren auch Vermögenswerte und Kosten, die nicht in ein Nachlassverzeichnis gehören. Hierzu gehören z. B. Kosten die für einen Erbschein, eine Erbauseinandersetzung oder auch eine Testamentseröffnung entstehen sowie auch die Erbschaftssteuern.

Sind Entrümpelungskosten Nachlassverbindlichkeiten?

Da die Durchsicht zur Feststellung des Nachlassumfangs im Entscheidungsfall wesentlicher Bestandteil der Räumung gewesen ist, stellten die Kosten der Räumung grundsätzlich noch Kosten der Nachlassregelung dar, die als Nachlassverbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind.

Welche Kosten können vom Pflichtteil abgezogen werden?

Vom Pflichtteil können alle Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers vor seinem Tod (z.B. Kredite, Rechnungen, Steuerschulden) sowie Kosten, die durch den Erbfall selbst entstehen, abgezogen werden, wie Bestattungskosten, Kosten der Nachlassverwaltung oder gerichtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erbe, um den Netto-Nachlasswert zu ermitteln, der die Basis für die Pflichtteilsberechnung darstellt. Nicht abzugsfähig sind dagegen Vermächtnisse, Erbschaftsteuer oder Auflagen. 

Welche Nachlassverbindlichkeiten sind steuerlich absetzbar?

Zunächst sei angemerkt, dass abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 ErbStG in drei Hauptkategorien unterteilt werden: Erblasserschulden, Erbfallschulden und Erbfallkosten. Erblasserschulden umfassen sämtliche Schulden, die vom Erblasser selbst verursacht wurden und nicht mit seinem Tod erloschen sind.

Welche Kosten dürfen vom Erbe abgezogen werden?

Von der Erbmasse können die Nachlassverbindlichkeiten (Schulden, Darlehen, Steuerschulden) und die Kosten der Bestattung (inkl. Grabpflege, Trauerkleidung, Todesanzeigen) abgezogen werden, was die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer mindert, ebenso wie Ansprüche des Ehepartners (Zugewinnausgleich). Auch Kosten für die Nachlassregelung (Erbschein, Notar, Anwalt bei Erbauseinandersetzung) sind abzugsfähig, nicht jedoch Vermächtnisse. 

Sind Mietkosten Nachlassverbindlichkeiten?

Mieten, die nach dem Tod des Mieters bis zum Ende der Kündigungsfrist nach Kündigung des Vertrags durch den Erben gemäß § 564 S. 2 BGB fällig werden, sind reine Nachlassverbindlichkeiten, für die der Erbe nur mit dem Nachlass, nicht aber persönlich haftet (BGH 23.1.13, VIII ZR 68/12, Abruf-Nr. 130573).

Sind die Kosten für den Erbschein Nachlassverbindlichkeiten?

Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbschein wird lediglich im subjektiven Interesse des den Erbschein beantragenden Erben erteilt. Deshalb trägt dieser sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis nach § 14 Abs. 1 GNotKG die entstehenden Kosten.

Was zählt als Nachlassverbindlichkeit?

Nachlassverbindlichkeiten sind alle Schulden und Verpflichtungen, die aus dem Vermögen einer verstorbenen Person (dem Nachlass) zu begleichen sind, darunter fallen Erblasserschulden (z.B. Darlehen, Steuern), Erbfallschulden (z.B. Bestattungskosten, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse) und Nachlassverwaltungsschulden (z.B. Notar- oder Gerichtskosten für die Erbschaftsabwicklung), für die der Erbe grundsätzlich persönlich mit seinem Privatvermögen haftet.
 

Wie wird der Hausrat bei der Nachlassbermittlung bewerten?

Um den Wert von Hausrat bei einer Erbschaft zu schätzen, erstellen Sie ein detailliertes Verzeichnis (Gegenstand, Alter, Zustand, Anschaffungspreis), ermitteln den Verkehrswert (was es jetzt wert ist) und nutzen die steuerlichen Freibeträge (z.B. 41.000 € für enge Familienangehörige der Steuerklasse I), um Steuern zu sparen, wobei Luxusgüter oft separat bewertet werden müssen und ggf. Sachverständige für eine genaue Bewertung sinnvoll sind, besonders wenn Pflichtteilsberechtigte involviert sind. 

Welche Vermögenswerte gehören nicht zum Nachlass?

Was gehört nicht zum Nachlass?

  • Nicht vererbbare Rechte und Pflichten, wie das Nießbrauchrecht oder höchstpersönliche Rechte:
  • Versicherungen mit Bezugsberechtigten:
  • Bestimmte Rentenansprüche:
  • Vermögenswerte mit Übertragungsregeln außerhalb des Erbrechts:
  • Freistellungen oder spezielle Regelungen:

Was gehört nicht zur Erbmasse?

Zur Erbmasse gehören nicht bestimmte persönliche Rechte (wie Nießbrauch), Versicherungsleistungen bei benanntem Begünstigten (z. B. Lebensversicherung) und steuerliche Belastungen wie die Erbschaftssteuer selbst, aber auch Kosten für die Nachlassverwaltung (Erbschein, Prozesskosten). Auch bestimmte Verträge wie Mitgliedschaften erlöschen, während andere (Miet-, Stromvertrag) oft bestehen bleiben und gekündigt werden müssen, gehören aber nicht direkt zur Masse. 

Sind Renovierungskosten Nachlassverbindlichkeiten?

Renovierungen von Immobilien bzw. Reparaturen sind häufig sehr teuer. Insofern ist es nicht verwunderlich, wenn der Wunsch laut wird, Kosten dafür als Nachlassverbindlichkeit geltend zu machen, wenn die Kosten kurz nach einem Erbfall entstanden sind, für den Erbschaftsteuer zu zahlen ist.

Was muss aus dem Nachlass bezahlt werden?

Neben den Nachlassaktiva und –passiva muss der Erbe auch für die Erbfallschulden, also die Bestattungskosten und die Kosten der Grabstelle sowie für etwaige Kosten des Nachlassgerichts (Testamentseröffnung, Erbschein) aufkommen.

Kann man die Beerdigungskosten vom Nachlass abziehen?

Das BFH-Urteil: Bestattungskosten dürfen in voller Höhe abgezogen werden Der BFH entschied, dass sämtliche durch die Bestattung entstandenen Kosten als Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden können. Dies schließt auch Kosten ein, die durch eine Sterbegeldversicherung gedeckt wurden.

Ist ein Grabstein eine Nachlassverbindlichkeit?

Ja, der Grabstein gehört zu den Kosten für die Erstanlage der Grabstätte und wird rechtlich als Teil der Beerdigungskosten betrachtet, die als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig sind, wobei eine Pauschale von 10.300 € oder die tatsächlichen Kosten (mit Nachweis) berücksichtigt werden können, aber die laufende Grabpflege ist separat zu sehen. 

Was muss man beim Nachlassgericht bezahlen?

Die Kosten beim Nachlassgericht richten sich nach dem Nachlasswert und sind gestaffelt, wobei der Erbschein die teuerste Leistung ist (z. B. ca. 546 € bei 100.000 € Nachlasswert inkl. eidesstattlicher Versicherung). Auch Testamentseröffnung (ca. 100 €) und Erbausschlagung (pauschal 15-30 €) sind kostenpflichtig. Die Gebühren berechnen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und fallen für den Antragsteller an.